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BUNDESTAG/7496: Heute im Bundestag Nr. 648 - 07.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 648
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 7. September 2018, Redaktionsschluss: 10.20 Uhr

1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
2. Kein Reformbedarf bei Unfallversicherung
3. Valsartan-Arzneimittel werden analysiert
4. Heilmittelversorgung wird wichtiger
5. Erste Cannabis-Ernte 2020 geplant
6. Diskussionen um E-Sport


1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB-Quote) in der Grundsicherung für Arbeitssuchende an der Bevölkerung belief sich in Deutschland im Jahr 2017 auf acht Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3967) auf eine Kleine Anfrage (19/3729) der AfD-Fraktion. Die ELB-Quote für Deutsche betrug demnach 6,1 Prozent und jene für Ausländer 20,1 Prozent.

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2. Kein Reformbedarf bei Unfallversicherung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die Arbeitsgrundlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu ändern. Das betont sie in ihrer Antwort (19/4093) auf eine Kleine Anfrage (19/3764) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten hatten unter anderem kritisiert, dass die Unfallversicherung als Leistungsträger selber die Ermittlung und Anerkennung von Schäden übernimmt. Es sei keineswegs eine Besonderheit, sondern der Regelfall im deutschen Sozialversicherungssystem, dass der Leistungserbringer auch das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für einen Versicherungsfall prüfe, antwortet nun die Regierung. Im Übrigen seien in den Selbstverwaltungsgremien der Unfallversicherungsträger und des Spitzenverbandes DGUV sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte mit gleicher Stimmenzahl vertreten. Somit sei ein Höchstmaß an Repräsentanz der unterschiedlichen Interessenlagen sichergestellt, so die Auffassung der Bundesregierung.

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3. Valsartan-Arzneimittel werden analysiert

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für Patienten, die verunreinigte valsartanhaltige Medikamente eingenommen haben, besteht nach Einschätzung der Bundesregierung keine akute Gesundheitsgefährdung. Nach Bekanntwerden der Verunreinigungen mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) wurden die betroffenen Chargen zurückgerufen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) werde das toxikologische Risiko detailliert analysieren, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4073) auf eine Kleine Anfrage (19/3804) der Fraktion Die Linke.

Da ein eigenmächtiges Absetzen des Medikaments bei den Patienten mit Bluthochdruck und Herzinsuffizienz zu erheblichen gesundheitlichen Risiken hätte führen können, wurden sie von Ärzten und Apothekern informiert. Die Europäische Kommission habe am 5. Juli 2018 ein Risikobewertungsverfahren zu valsartanhaltigen Arzneimitteln eingeleitet. Dabei gehe es um die Abschätzung einer möglichen zusätzlichen Zahl von Krebserkrankungen durch die Einnahme der verunreinigten Arzneimittel.

Im Jahr 2017 wurden den Angaben zufolge insgesamt rund neun Millionen Packungen mit valsartanhaltigen Arzneimitteln über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Demnach nähmen schätzungsweise 2,25 Millionen Versicherte solche Mittel ein. Da rund 40 Prozent der Chargen in Deutschland von dem Rückruf betroffen waren, könnten den Angaben zufolge etwa 900.000 Patienten verunreinigte Medikamente bezogen haben.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im Juli 2018 über einen EU-weiten Rückruf von Medikamenten mit dem Herz-/Kreislaufmittel Valsartan berichtet, die von chinesischen Herstellern produziert worden waren. Grund für den Rückruf waren Verunreinigungen der Arzneimittel mit dem als potenziell krebserregend geltenden Stoff NDMA. Die Verunreinigungen beruhten offenbar auf einem veränderten Syntheseweg des Wirkstoffs.

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4. Heilmittelversorgung wird wichtiger

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung mit Heilmitteln wird nach Einschätzung der Bundesregierung in der älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger. Der Bedeutungsgewinn der Heilmittelleistungen zeige sich auch am deutlichen Anstieg der Verordnungen zwischen 2011 und 2017 um 12,2 Prozent. Die Ausgaben der Krankenkassen für Heilmittel seien im selben Zeitraum um 42,6 Prozent gestiegen, heißt es in der Antwort (19/4094) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3765) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Mit der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in der vergangenen Wahlperiode habe der Gesetzgeber auf den Bedeutungsgewinn reagiert. Es bestehe aber weiter Handlungsbedarf. So solle das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen entfallen. Zudem werde die Zahlung von Ausbildungsvergütungen in weiteren Berufen wie etwa den Sozial- und Pflegeberufen angestrebt.

Heilmittelleistungen sind medizinische Behandlungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Zu den Heilmitteln zählen die Anwendungen der Physiotherapie, der Logopädie bei Stimm-, Sprech-, und Sprachstörungen, der Ergotherapie bei Störungen der Motorik oder der Sinnesorgane und der Podologie (Fuß-Heilkunde).

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5. Erste Cannabis-Ernte 2020 geplant

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im ersten Quartal 2019 sollen nach einer Neuausschreibung die Aufträge zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland vergeben werden. Mit einer ersten Ernte sei 2020 zu rechnen, heißt es in der Antwort (19/4095) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3767) der FDP-Fraktion.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe zur beschleunigten Fortsetzung des Vergabeverfahrens eine erste Ausschreibung aufgehoben. In der neuen Ausschreibung seien die Mindestbedingungen zur Eignung nun präzisiert. So hätten Bieter mit Erfahrung im Anbau und in der Verarbeitung von Arzneipflanzen die gleichen Chancen wie Bieter mit Erfahrungen im Cannabisanbau.

Die Aufträge werden den Angaben zufolge in 13 Losen vergeben. Mindestens drei und bis zu 13 Bieter könnten bei entsprechender Beteiligung den Zuschlag bekommen. Ein Bieter könne zugleich maximal den Zuschlag für fünf Lose erhalten. So solle eine breitere Beteiligung und damit das Ausfallrisiko vermindert werden.

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6. Diskussionen um E-Sport

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Bezug auf E-Sport sind aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Verbandsautonomie zunächst die Institutionen des Sports gefordert, eine sportfachliche Position zu entwickeln. Das geht aus der Antwort (19/4060) auf eine Kleine Anfrage (19/3768) der FDP-Fraktion hervor. Die Diskussionen um die Etablierung von eSports als anerkannte Sportart würden in Deutschland seit einigen Jahren kontrovers geführt, heißt es in der Antwort. Vertreter aus Sportverbänden, E-Sport, Wissenschaftler und Sportrechtler befassten sich nach Informationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unter medienpädagogischen, sportwissenschaftlichen, medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen mit E-Sport. Nach Kenntnis der Bundesregierung hätten die Mitglieder des DOSB auf ihrer Jahresversammlung im Dezember 2017 beschlossen, dass der DOSB eine Arbeitsgruppe zum Thema E-Sport einrichtet. Diese habe die Aufgabe, bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Dezember 2018 eine Position zu erarbeiten, an der sich Sportvereine und -verbände orientieren können, schreibt die Regierung.

Zur Frage, wie die Bundesregierung den Begriff E-Sport definiert und wie sie Gaming und E-Sport unterscheidet, heißt es in der Antwort: "Die Bundesregierung definiert weder die Bezeichnung von Sportarten noch deren Abgrenzung zu anderen Begriffen. Sie orientiert sich am Begriffsverständnis der organisierten Sportverbände."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 648 - 7. September 2018 - 10.20 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2018

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