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BUNDESTAG/7600: Heute im Bundestag Nr. 752 - 10.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 752
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 18.12 Uhr

1. Expertenkritik an Pflegesofortprogramm
2. Haushaltsberatungen fortgesetzt
3. Kritik an Planungen zu Einheits-Jubiläen
4. AfD-Antrag zu Islam und Rechtsstaat
5. FDP fordert Einwanderungsgesetzbuch


1. Expertenkritik an Pflegesofortprogramm

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) stößt bei Gesundheitsverbänden auf einige Bedenken. Zwar wird die Intention begrüßt, das Pflegepersonal in der stationären Kranken- und Altenpflege aufzustocken, allerdings werden die dazu vorgesehenen Methoden kritisch hinterfragt. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag sowie in den schriftlichen Stellungnahmen der Experten.

Auch warnen Fachverbände davor, die unterschiedlichen Pflegebereiche gegeneinander auszuspielen. Befürchtet werden vor allem Nachteile für die Altenpflege und die ambulante Pflege gegenüber der Krankenhauspflege.

Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) zu einseitig auf Verbesserungen in der vollstationären Pflege ausgerichtet. Um die Lage zu verbessern, müsse es auch im teilstationären und ambulanten Bereich mehr Pflegekräfte geben. Angesichts des Fachkräftemangels sei mit einer Umverteilung auf Kosten der beiden Bereiche zu rechnen. Es dürfe kein Keil zwischen die Versorgungsbereiche der Pflege getrieben werden. Das Sofortprogramm müsse für die ganze Pflege gelten.

Der Sozialverband VdK ging auf die steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen ein. Höhere Vergütungen der Fachkräfte in der vollstationären Pflege führten "zu wahrhaften Kostenexplosionen für die Pflegehaushalte" und in der ambulanten Pflege gegebenenfalls zu einer Unterversorgung. Der Anstieg der Eigenanteile müsse schnellstens gestoppt und zurückgeführt werden. Die 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege reichten zudem für eine adäquate Versorgung nicht aus.

Allein für die medizinische Behandlungspflege müssten jährlich mehrere Milliarden Euro veranschlagt werden. Die genannten 640 Millionen Euro, die als Kompensation aus dem GKV-System gedacht seien, können laut VdK nur ein erster Schritt sein. Zudem dürfe das Ziel einer vollständigen Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die GKV nicht aus den Augen verloren werden. Der Pauschalzuschlag der GKV löse das Problem nicht. Für die Fachkräfte in den mehr als 13.000 ambulanten Pflegediensten sei gar keine Entlastung geplant. Ein Sprecher der GKV wies in der Anhörung darauf hin, dass eine komplette Kostenverlagerung der medizinischen Behandlungspflege in die GKV drei Milliarden Euro kosten würde.

Mehrere Verbände warnten davor, in Pflegeheimen nicht verfügbare Fachkräfte nach drei Monaten der Suche durch Hilfskräfte zu ersetzen. Dies sei in der anspruchsvollen medizinischen Behandlungspflege, die von dem Stellenförderprogramm vor allem profitieren solle, nicht vertretbar.

Der AOK-Bundesverband kritisierte die geplante Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus. Die Rückkehr zur Selbstkostendeckung sei nicht nachvollziehbar, weil mit dem DRG-System erst die nötige finanzielle Transparenz hergestellt werde. Eine sachgerechte Verwendung der DRG-Pflegeerlöse könne auch erreicht werden, ohne das ganze System zu zerschlagen, etwa über eine Neuberechnung der DRGs.

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte hingegen, mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG's werde die Grundlage gelegt für eine bessere Personalverfügbarkeit und bessere Arbeitsbedingungen und somit für die Qualität der Versorgung. Die "Systemkorrektur" könne aber nur gelingen, wenn sie für alle Gesundheitsberufe in Kliniken gelte, einschließlich des Tarifausgleichs ab 2018.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wandte sich gegen die Streichung des Pflegezuschlags im Umfang von bisher 500 Millionen Euro pro Jahr ab 2020. Damit würden die Kliniken in ihren Möglichkeiten zur Stärkung der Pflege geschwächt. Die vorgesehenen Verbesserungen für das Pflegepersonal müssten weitgehend aus dem Mittelbestand der Häuser genommen werden. Die DKG forderte, den Pflegezuschlag dauerhaft zu erhalten. Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes nannte in der Anhörung die Argumente der DKG nicht nachvollziehbar. Wenn die Krankenhauspflege künftig vollständig refinanziert werde, sei der Pflegezuschlag nicht mehr nötig.

Die geplante Methode zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Klinikpflege wird vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) abgelehnt. Ein Personalquotient könne die Versorgungsqualität nicht verbessern. Nötig sei ein fundiertes Personalbemessungsverfahren, das sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiere. Dazu gebe es bereits Instrumente wie die Pflegepersonalregelung (PPR) und die Psychiatrie Personalverordnung (Psych-PV).

Die Ökonomin Susanna Kochskämper mahnte in der Anhörung, angesichts steigender Kosten in der Pflege müsse über die künftige Finanzierung und Lastenverteilung neu beraten werden. Auch ein Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz forderte ein Gesamtkonzept zur Finanzierung der Pflege.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht zahlreiche Initiativen vor. So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich.

Die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser werden ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und auf eine krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt.

Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle im Krankenhaus wird künftig vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Bereits für das Jahr 2018 sollen rückwirkend auch Tarifsteigerungen für Pflegekräfte im Krankenhaus voll refinanziert werden.

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2. Haushaltsberatungen fortgesetzt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch die Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 fortgesetzt. Unter anderem befassten sich die Mitglieder mit dem Etat des Bundesinnenministeriums (19/3400, Einzelplan 06). Dem Etatentwurf in geänderter Fassung stimmten Vertreter der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Entwurf. Der Regierungsentwurf sieht für 2019 in diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von 15,06 Milliarden Euro (Soll-2018: 14,13) und Einnahmen in Höhe von 1,13 Milliarden Euro (Soll-2018: 1,14) vor.

Der Ausschuss nahm mit variierenden Mehrheiten 18 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an. Unter anderem sollen nach Willen der Koalition im Sportbereich 216.000 Euro zusätzlich an die "Makkabi-Spiele und Makkabiade" fließen. Für Entsendungskosten zu den "European Games" wollen die Koalitionsfraktionen 2019 300.000 Euro zur Verfügung stellen, da dort eine Qualifikation für die Olympischen Spiele in neun Sportarten möglich sein werde. 2,5 Millionen Euro zusätzlich wollen Union und SPD für die Beschaffung von zirka 1.000 neuen Modellen der taktischen Wechselhülle für die Unterziehschutzwesten für die Bereitschaftspolizei der Länder zur Verfügung stellen. Mit zusätzlichen 600.000 Euro sollen alle Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei mit einem zweiten Magazin zur Pistole P 30 ausgestattet werden. Auch diverse Haushaltstitel des Technischen Hilfswerks (THW), etwa der Zuschuss an die THW-Jugend e.V., wurden erhöht. Die erhöhten Ausgabeansätze sollen laut den Änderungsanträgen der Koalition mit Kürzungen in anderen Titeln des Einzelplans gegenfinanziert werden. Sämtliche Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Die finale Bereinigung der Sachtitel des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung der Personaltitel sind für Donnerstag, 8. November, geplant. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 soll vom 19. bis 23. November stattfinden. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor (Soll-2018: 343,6 Milliarden Euro).

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3. Kritik an Planungen zu Einheits-Jubiläen

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Die Planungen der Bundesregierung zur Feier der bevorstehenden 30. Jahrestage des Mauerfalls und der deutschen Einheit und insbesondere zur Verwertung dieser Jubiläen für die Selbstdarstellung des Reiselandes Deutschland sind über ein erstes Anfangsstadium noch nicht hinausgediehen. Dies ergibt sich aus einem Bericht, der am Mittwoch in einer Sitzung des Tourismusausschusses vorgestellt wurde. Mehrere Abgeordnete äußerten ihre Unzufriedenheit mit dem geschilderten Sachstand.

Am 9. November 2019 jährt sich der Fall der Berliner Mauer und am 3. Oktober 2020 der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes jeweils zum 30. Mal. Es handele sich um bedeutende Jubiläen, mit denen auch "touristisch relevante Angebote" verbunden seien, sagte die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums Armgard Wippler, die den Bericht vorstellte. Zahlreiche Projekte seien in Vorbereitung, über Details lasse sich freilich noch nicht viel sagen. Eine "derart spektakuläre Veranstaltung" wie die "Lichtgrenze", die sich 2014 zum 25. Jahrestag des Mauerfalls durch Berlin zog, zeichne sich derzeit nicht ab.

Unter den für Deutschland-Besucher interessanten Angeboten nannte die Berichterstatterin Ausflüge im sogenannten "Grünen Band", dem Ökosystem-Verbund entlang der früheren innerdeutschen Grenze, und Fahrradtouren auf dem "Radweg Deutsche Einheit". Die "Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" plane eine Diskussions- und Vortragsreihe über die Revolutionen der Jahre 1989 bis 1991 in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Im Berliner Gropiusbau werde eine Ausstellung mit Werken von 30 zeitgenössischen Künstlern zu sehen sein. Beim Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer sei eine Wanderausstellung zum Thema "30 Jahre Aufbau Ost" in Vorbereitung.

Auch die "Deutsche Zentrale für Tourismus" werde die Jubiläen zum Anlass nehmen, die Erfolge Deutschlands als Reiseland, insbesondere die positive Entwicklung in den neuen Ländern, ins Licht zu setzen. Seit Einführung der gesamtdeutschen Tourismusstatistik 1993 habe sich die Zahl der Übernachtungen ausländischer Besucher mehr als verdoppelt, im Gebiet der ehemaligen DDR sogar verfünffacht. Auf dem touristischen Weltmarkt belege Deutschland derzeit den siebten Platz.

Mehrere Mitglieder des Ausschusses zeigten sich wenig beeindruckt. Aus einem Jubiläum wie diesem, das an Ereignisse erinnere, "um die uns die Welt beneidet", müsste mehr "mitzunehmen" sein als im Bericht des Wirtschaftsministeriums aufgelistet, meinte er Sozialdemokrat Frank Junge. Die geschilderten Maßnahmen könnten "wirklich nur ein erster Anfang" sein.

"Unzufrieden" mit dem Bericht äußerte sich auch die Linke Kerstin Kassner, die davor warnte, bei den bevorstehenden Jubiläen wieder nur über Themen wie "Stasi" und "SED-Repression" zu reden. Die Tourismusentwicklung der neuen Länder in den vergangenen drei Jahrzehnten sei eine "einzigartige Erfolgsgeschichte". Bei dem geplanten Gedenken müsse die "Achtung" vor der Leistung der Menschen zum Ausdruck kommen.

"Auch ich muss ganz deutlich sagen, dass ich außerordentlich enttäuscht bin", erklärte der Grüne Markus Dressel. Bis zum Mauerfall-Jubiläum sei nur noch ein Jahr Zeit; um das zu "stemmen", müssten sich "die Beine propellerartig bewegen". Spaziergänge im Grünen Band seien der Bedeutung eines Jubiläums, das nicht zuletzt Frieden und Freiheit versinnbildliche, nicht angemessen. Zu wünschen seien Veranstaltungen von "internationaler Ausstrahlung".

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4. AfD-Antrag zu Islam und Rechtsstaat

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion "geeignete Maßnahmen" ergreifen, "die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzwidrigen Inhalten und Aufrufen zu unterbinden". Dies geht aus einem Antrag der Fraktion mit dem Titel "Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat - Der Radikalisierung den Boden entziehen, keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren" (19/4840) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass islamischer Fundamentalismus und Terrorismus Deutschland bedrohten. Muslimische Attentäter beriefen sich zur Rechtfertigung ihrer Taten auf den Islam. "Ein Zusammenhang zwischen derartigen Handlungen und bestimmten Aufrufen des Koran ist unverkennbar", heißt es in dem Antrag weiter. Ähnlich sei " die herabsetzende Behandlung von Frauen, bis hin zu körperlicher Gewalt, sowie Mobbing an Schulen durch muslimische Schüler als religiös begründet erkennbar".

Die im "politischen System" des Islam propagierten Vorstellungen seien "zu einem bedeutenden Teil mit den Menschenrechten und den Werten der freiheitlich-demokra-tischen Grundordnung nicht vereinbar", führt die Fraktion ferner aus. Diesem Zusammenhang sei durch bisherige Äußerungen verschiedener Regierungsmitglieder nur ungenügend Rechnung getragen worden: So werde Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "mit der Bemerkung, der Islam gehöre zu Deutschland, wahrgenommen", Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) indes "mit der gegenteiligen Aussage - begründet allerdings nur aus religiösem Traditionalismus". Durch diese "pauschalen Aussagen" sei eine "Unklarheit entstanden, inwieweit hierbei auch eine Tolerierung von offenbar rechtswidrigen Aufrufen in der Lehre des Islam gemeint war". Hier sei eine "Klarstellung vonseiten der Bundesregierung erforderlich, die gesetzwidrige Aufrufe von einer etwaigen Tolerierung ausnimmt".

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5. FDP fordert Einwanderungsgesetzbuch

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Einwanderungsgesetzbuches vorlegen. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/4832) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Zu den in der Vorlage aufgeführten Eckpunkten eines Einwanderungsgesetzbuches gehört die Gewährleistung von "Asyl für politisch Verfolgte im Sinne des Artikels 16a Grundgesetz und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta". Zudem soll dem Antrag zufolge ein neuer Schutzstatus eingeführt werden, "der dem vorübergehenden humanitärenSchutz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge dient".

Im Asylverfahren sollen die Kompetenzen von Bund und Ländern nach den Vorstellungen der Fraktion "klar getrennt" werden: "Die Länder konzentrieren sich auf die Aufgabe der Integration, während der Bund für alle Fragen zuständig ist, die den Schutzstatus und den Aufenthalt des Schutzsuchenden in Deutschland betreffen", heißt es in der Vorlage. Danach sollen Registrierung und Erstaufnahme inklusive der medizinischen Versorgung in zentralen Unterbringungseinrichtungen erfolgen, in denen alle mit dem Asylverfahren befassten Behörden sowie die Verwaltungsgerichte eingebunden sind. Das Asylverfahren solle innerhalb von drei Monaten rechtskräftig abgeschlossen sein.

Um die Einwanderung in den Arbeitsmarkt "verständlich und einfach" zu steuern, soll nach dem Willen der Fraktion ein " Zwei-Säulen-System" eingeführt werden, "bestehend aus einer überarbeiteten Blue Card als Kerninstrument der Fachkräfteeinwanderung mit Arbeitsplatzangebot und der Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Steuerung der Vergabe von Visa zur Arbeitssuche". Dabei soll die Steuerung über Kriterien wie Bildungsgrad, Deutsch- oder auch gute Englischkenntnisse, Alter, Berufserfahrung und der aktuelle Fachkräftebedarf am Arbeitsmark erfolgen. Auch müssten sich alle Inhaber einer Chancenkarte selbst finanzieren können und hätten keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende soll laut Antrag "die Möglichkeit eines ,Spurwechsels' aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt" eröffnet werden. Wer bereits in Deutschland sei und im Arbeitsmarkt Fuß gefasst habe, keine Sozialleistungen beziehe, die deutsche Sprache spreche und nicht straffällig geworden sei, solle "die Möglichkeit bekommen, auch unabhängig vom Asylverfahren oder seinem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in Deutschland zu bleiben".

Ferner plädiert die Fraktion in der Vorlage unter anderem für ein "integrationspolitisches Leitbild" sowie für ein "flächendeckendes, kostenloses und verpflichtendes Angebot von Sprach- und Integrationskursen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 752 - 10. Oktober 2018 - 18.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2018

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