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BUNDESTAG/7630: Heute im Bundestag Nr. 782 - 18.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 782
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 10.28 Uhr

1. Recht auf Religionsfreiheit unter Druck
2. Finanzierung der Hochschulen
3. AfD fordert neuen Hochschulpakt 2021
4. FDP: Bildung in Hessen fällt zurück
5. Waffenbesitz bei kriminellen Familienclans


1. Recht auf Religionsfreiheit unter Druck

Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD setzen sich für das Recht auf Religionsfreiheit ein. "Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht. Der globale Trend, es zunehmend einzuschränken oder komplett infrage zu stellen, ist aus diesem Grund besonders besorgniserregend und fordert Handeln", heißt es in einem Antrag (19/5041), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Die Bundesregierung solle "sich weiterhin mit Nachdruck in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik sowie Entwicklungspolitik auf bi- und multinationaler Ebene für das elementare Menschenrecht der Religionsfreiheit einsetzen, zu dem insbesondere die Rechte, den Glauben zu wechseln, den Glauben öffentlich zu bekennen, für den Glauben zu werben oder frei von jedem Glauben zu leben, zählen". Außerdem sollten Geltung und Abgrenzung des Menschenrechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch in Deutschland "gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel" gewahrt werden. Es gelte den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Auseinandersetzung des religiös motivierten Extremismus weiterhin durch politische Bildung und Aufklärung intensiv zuführen. Eine weitere Forderung zielt auf den Ausbau der personellen Ausstattung deutscher Botschaften, um Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und Religionsfreiheit zu unterstützen.

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2. Finanzierung der Hochschulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem aus Sicht der Linksfraktion eine rasante Umgestaltung erlebt. Leidtragende dieser Situation seien die Studenten, Wissenschaftler sowie die Wissenschaft, schreibt die Linke in einem Antrag (19/5056).

Das von Erkenntnisgewinn getriebene wissenschaftliche Arbeiten sei zunehmend in den Hintergrund getreten. Wissenschaftliches Arbeiten in einem finanziell verlässlichen Rahmen und kooperativen Arbeitsumfeld sei kaum noch gewährleistet. Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel an den Budgets der Hochschulen gehe weiter zurück und werde zunehmend durch projektbezogene Drittmittel sowie andere flexible Budgetanteile ersetzt. Der Wettbewerb um diese Mittel dominiere heute die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten und überlagere vielfach die intrinsische Motivation der Wissenschaft.

Der Anstieg der Studentenzahlen habe zu einer Auszehrung der Hochschulbudgets geführt. Seit 2010 seien die pro Student aufgewandten Ausgaben für Forschung und Lehre fast kontinuierlich gesunken. Hierzu habe der von Bund und Ländern vereinbarte Hochschulpakt beigetragen, der lediglich eine Förderung von 6.500 Euro pro Studienplatz und Jahr bis 2023 vorsehe. Das seien rund zehn Prozent weniger als die durchschnittlichen Ausgaben pro Studienplatz im Jahr 2010.

Statt seine Gestaltungsaufgabe anzunehmen, zöge sich der Bund im Rahmen der Föderalismusreform auf die Rolle des Motors des Wettbewerbs zurück. Begründet werde dieser Paradigmenwechsel mit dem bis heute gängigen Argument, durch eine wettbewerbliche Bestenauslese werde das Gesamtsystem in der Breite gestärkt. Folglich habe der Bund Steuerungs- und Finanzierungselemente in Wissenschaft und Forschung wie die Exzellenzstrategie und den Ausbau der Projekt- und Drittmittelförderung forciert. Bei Studenten und Nachwuchswissenschaftlern seien Stipendien und andere Begabtenmodelle statt der Weiterentwicklung von Breitenförderungsinstrumenten in der Studienfinanzierung sowie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ausgeweitet worden.

Diese "Verflüssigung" der Wissenschaftsfinanzierung habe das Verhältnis von eigeninitiierter freier Forschung und extern induzierter Drittmittelforschung aus dem Gleichgewicht gebracht. Die Drittmittel für die Forschung an Hochschulen in Trägerschaft der Länder hätten im Jahr 2015 über 7,2 Milliarden Euro betragen. Dies entspreche annähernd den Forschungsmitteln, die den Hochschulen über ihre Grundmittel von den Ländern zugewiesen worden seien. Ein Neustart in der Kooperation zwischen Bund und Ländern sei daher dringend erforderlich. Mit der Neuregelung des Artikels 91b des Grundgesetzes Ende 2014 seien die Voraussetzungen für diesen Neustart geschaffen worden. Diese Lockerung müsse jedoch auch aktiv genutzt werden, um die Grundfinanzierung des Hochschul- und Wissenschaftssystems zu sichern.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, mit den Ländern in Verhandlungen zu treten, um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, insbesondere durch die Verstetigung des Hochschulpakts 2020 sowie eine Fortschreibung der Bundeszuschüsse auf ihrem Höhepunkt im Jahres 2017. Dies sei mit einer jährlichen Anpassung der Bundeszuschüsse in Höhe von drei Prozent zu verbinden, um neben Inflation sowie Lohnsteigerungen der Beschäftigten auch eine Weiterentwicklung der Hochschulen zu berücksichtigen, zum Beispiel bei der Entwicklung und Ausgestaltung neuer digitaler Lern- und Forschungsumgebungen. Ferner soll sich der Bund über den Hochschulpakt hinaus an der Wahrnehmung des in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundrechts auf freie Wahl der Berufs- und Ausbildungsstätte beteiligen und die daraus resultierende gesamtstaatliche Verantwortung, Kapazitäten entsprechend der Nachfrage nach Studienplätzen zur Verfügung stellen. Diese sollen vom Bund getragen werden. Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen aufgrund von fehlenden Kapazitäten müssten abgeschafft werden und ein Anreizprogramm aufgelegt werden, das über einen Zeitraum von zehn Jahren die Schaffung von 100.000 unbefristeten Stellen an Hochschulen fördern soll.

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3. AfD fordert neuen Hochschulpakt 2021

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Nach Auffassung der AfD soll das Ziel des Hochschulpaktes nicht eine weitere rein quantitative Steigerung der Studienanfängerzahlen sein. Vielmehr müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die hohe Quote der Studienwechsler und Studienabbrecher, die stark gestiegen sei, wieder zu reduzieren. Die deutliche Senkung der NC-Quote sei dafür nicht zielführend, schreibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/5043). Die Abgeordnete fordern, unter Beibehaltung des Artikel 91b des Grundgesetzes, einen neuen Hochschulpakt zu verhandeln. Der neue Hochschulpakt soll ab 2021 gelten, zeitlich befristet sein und der Degression unterliegen.

Die in den Kapazitätsverordnungen festgeschriebene Kopplung von personellen Lehrkapazitäten und Aufnahmeverpflichtung hindere die Hochschulen daran, eine nachhaltige Verbesserung der Betreuungsrelationen und der Lehre vorzunehmen, schreibt die AfD. Zusätzliche Mittel, die für eine höhere Studienqualität eingesetzt werden könnten, zum Beispiel durch mehr Personal oder kleinere Lerngruppen, führten automatisch zur Verpflichtung der Hochschule, mehr Studienanfänger aufzunehmen. Deshalb sollte eine Fortschreibung des Hochschulpakts mit einer von Bund und Ländern getragenen gesetzlichen Initiative zur Reform der Kapazitätsverordnungen verbunden werden.

Viele Studenten fänden selbst nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums keinen entsprechenden Arbeitsplatz. Sie arbeiteten häufig ungelernt in Bereichen, für die ein Studium weder notwendig noch zielführend gewesen wäre, wie zum Beispiel im Dienstleistungssektor. Derartige Ergebnisse würden nicht dem Sinn einer akademischen Laufbahn entsprechen und rechtfertigten nicht die Höhe der dafür aufgebrachten Steuergelder.

Beim neuen Hochschulpakt sollen folgende länderspezifische Zielvereinbarungen im Hochschulpakt 2021 verankert werden: Steigerung des Anteils der Studienanfänger ausschließlich bezogen auf die MINT-Fächer, eine Anhebung der NC-Quote, eine Einführung von Studien-Eingangsprüfungen, die Förderung eines optimierten Beratungsangebots und Mentoring insbesondere betreffend der Studienfachwahl, Entflechtung der derzeit weit verzweigten Studienfachangebote, Konzentration auf ausgewählte Studienfächer, Förderung der Fort- und Weiterbildungen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hoch- und Fachhochschulen, Stärkung des dualen Studiums und Stärkung der Ausbildung für den Beruf. Ferner soll die Reform des Hochschulzugangsrechts und der Kapazitätsverordnungen angestoßen werden.

Die AfD führt an, dass der Hochschulpakt 2020 auf drei Säulen stehe: Dem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger, dem Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben sowie dem Qualitätspakt Lehre, den Bund und Länder im Juni 2010 beschlossen haben. Die Finanzierung dieser drei Projekte durch den Bund im Zeitraum 2007 bis 2023 betrage circa 20,1 Milliarden Euro.

Die AfD argumentiert, dass sich die Länder mit circa 18,3 Milliarden Euro beteiligt hätten. Im Zeitraum von 2007 bis 2015 seien 907.068 zusätzliche Studienanfänger den deutschen Hochschulen immatrikuliert worden. Es werde davon ausgegangen, dass diese steigende Tendenz bis 2024 anhalten werde. Darüber hinaus verzeichneten Fachhochschulen und Verwaltungshochschulen eine Steigerung um 69 Prozent der Studienanfängerzahlen. Insbesondere sei die Zahl der Studienanfänger in den MINT-Fächern seit 2005 um fast 48 Prozent gestiegen. Als wesentliche Gründe für diese Entwicklung werde die Vervierfachung der Anzahl der Studiengänge während der letzten zehn Jahre angesehen und die deutliche Senkung der NC-Quote, die zwar zu einer größeren Zahl von Studienanfängern in diesen Fächern, aber nicht zu einer höheren Qualität der Ausbildung geführt habe.

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4. FDP: Bildung in Hessen fällt zurück

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In zahlreichen bedeutsamen bundesweiten Vergleichen fällt das Land Hessen aus Sicht der FDP-Fraktion zurück. Dazu gehöre auch der Bereich Bildung, schreiben die Liberalen in einer Kleinen Anfrage (19/4848). Die hessischen Universitäten würden den Anschluss an die nationale und internationale Spitze verlieren, die Unterrichtsversorgung in den Schulen werde wieder schlechter, Bundesmittel für wichtige Infrastrukturprojekte würden nicht abgerufen und Kindergartengebühren würden erlassen, obwohl landesweit 23.000 Plätze fehlten und die Qualität erhöht werden müsste.

Die Bundesregierung habe am 26. April 2018 einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, mit dem das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich gelockert werden soll. Erklärtes Ziel sei es, die Möglichkeiten des Bundes zu erweitern, die Länder und Kommunen bei Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Dadurch würden sich neue Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Bildungspolitik der Länder ergeben.

Die FDP möchte unter wissen, wie der Stand der Antragstellung für WLAN-/Glasfaseranschlüsse aus Hessen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung an Schulen, Hochschulen und Bibliotheken sei und wie nach Ansicht der Bundesregierung eine Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern aussehen soll. Zudem interessiert die Fraktion, welche Initiativen seitens der hessischen Landesregierung eingebracht wurden.

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5. Waffenbesitz bei kriminellen Familienclans

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Besitz legaler und illegaler Waffen bei kriminellen Familienclans hat. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/4938) unter anderem danach, wie viele Waffen von welcher Art in den vergangenen zehn Jahren bei Familienclans durch Sicherheitsbehörden des Bundes und - nach Kenntnis der Bundesregierung - der Länder sichergestellt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 782 - 18. Oktober 2018 - 10.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Oktober 2018

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