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BUNDESTAG/7665: Heute im Bundestag Nr. 817 - 31.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 817
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 15.53 Uhr

1. Rechtspolitische Folgen des Brexit
2. Elektronische Beweismittel in Strafsachen
3. Drogenkonsum im Strafvollzug
4. Schutz für Whistleblower
5. Stand der Kampagne für den Rechtsstaat
6. Beiträge an die Vereinten Nationen


1. Rechtspolitische Folgen des Brexit

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Auswirkungen des Brexit werden maßgeblich vom Ausgang der gegenwärtig in Brüssel laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abhängen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/4411) nach möglichen Folgen des Brexit auf dem Gebiet der Rechtspolitik. In dem Schreiben wird ein ausführlicher Überblick über den Stand der Verhandlungen und der Brexit-Vorbereitungen auch vonseiten Deutschlands gegeben. Verwiesen wird auf zahlreiche Informationen zum Brexit, die auf der Internetseite des Bundespresseamtes und bei den Bundesministerien erhältlich seien.

Weiter heißt es, die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft könnten erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen würden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden. Vor Abschluss dieser Verhandlungen könne daher in vielen Bereichen noch keine belastbare Aussage über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf bestimmte Sachverhalte getroffen werden.

Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage erklärt, die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit-Verhandlungen gewahrt bleiben, und sie hätten Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.

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2. Elektronische Beweismittel in Strafsachen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5207) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4736). Die Strafverfolgungsbehörden benötigten beschleunigte Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, wenn es um die Erlangung elektronischer Beweismittel geht. Zudem stelle sich für die Strafverfolgungsbehörden die rechtshilferechtliche Frage, welche Staaten bei Daten, die in Clouds gespeichert sind, die richtigen Adressaten von Rechtshilfeersuchen sind. Elektronische Beweismittel spielten bei der Strafverfolgung eine immer bedeutendere Rolle.

Weiter heißt es in der Antwort unter anderem, das mit den Regelungsvorschlägen verbundene neuartige Verfahren werfe aus Sicht der Bundesregierung noch wichtige rechtliche Fragen hinsichtlich eines hinreichenden Grundrechtsschutzes auf. Die Bundesregierung setze sich deshalb dafür ein, dass die anordnende Behörde stärker als im bisherigen Regelungsvorschlag der Kommission europarechtlich verpflichtet wird, auf die Einhaltung spezifizierter Grund- und Menschenrechte zu achten. Nach Ansicht der Abgeordneten sieht der Vorschlag (COM (2018) 225 final // 2018/0108 (COD)) neue Instrumente zur EU-weiten Beschaffung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln vor, die eine Reihe rechtlicher Probleme aufwerfen.

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3. Drogenkonsum im Strafvollzug

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Auf die fehlende Zuständigkeit für den Justizvollzug verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5225) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4712) zur medizinischen Versorgung von Drogenkonsumenten im Strafvollzug. Zum überwiegenden Teil der Fragen lägen ihr daher keine konkreten, insbesondere keine statistischen Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung sei jedoch bekannt, dass mittlerweile alle Länder die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen in ihren Landesstrafvollzugsgesetzen geregelt haben.

In der Anfrage heißt es, in den deutschen Haftanstalten würden Maßnahmen wie Nadel- und Spritzenaustauschprogramme und Drogensubstitutionstherapien nicht umgesetzt. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten beziehungsweise Verwahrten ist, wie viele sich in Substitution befinden und wie viele Drogentote jährlich in Justizvollzugsanstalten zu verzeichnen sind.

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4. Schutz für Whistleblower

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Ratsdok.-Nr.: 8713/18) verfolgte Ziel, den Hinweisgeberschutz in der gesamten Union zu verbessern und so die Durchsetzung des EU-Rechts zu fördern. Damit dieses Ziel auch erreicht wird, bedürfen allerdings zahlreiche Punkte des Vorschlags noch weiterer Klärung und Aussprache, wie die Bundesregierung in der Antwort (19/5226) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4713) schreibt. Die Verhandlungen stünden noch am Anfang, und die Meinungsbildung in der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Es wird darauf verwiesen, dass hinweisgebende Arbeitnehmer bereits nach der aktuellen deutschen Rechtslage nicht schutzlos sind. Zur Frage, ob die Regierung ein allgemeines Gesetz zum Hinweisgeberschutz in Deutschland für erforderlich hält, heißt es, sie konzentriere sich derzeit auf die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen blieben abzuwarten.

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5. Stand der Kampagne für den Rechtsstaat

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Kampagne für den Rechtsstaat, mit der die Bedeutung des Rechtsstaats für jeden Bürger stärker ins Bewusstsein gerückt werden soll, soll im kommenden Haushaltsjahr 2019 umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4603). Unabhängig davon habe das Bundesjustizministerium 2018 eine Kampagne in Auftrag gegeben, die die Arbeit in der Justiz für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen und die Attraktivität und Autorität der Justizberufe stärken soll. Zum aktuellen Zeitpunkt seien 250.000 Euro für die Kampagne vorgesehen. Da die Kampagne noch ausgeschrieben werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt nichts über Kosten für einzelne Vorhaben gesagt werden.

Weiter heißt es, das Forum Recht, auf das sich die Anfrage ebenfalls bezieht, sei nicht Bestandteil der Kampagne für den Rechtsstaat. Unabhängig von der Kampagne unterstütze die Bundesregierung die parlamentarische Initiative Forum Recht mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil des Zusammenlebens näherzubringen. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2019 seien dafür keine Mittel vorgesehen, da es sich bei der Errichtung des Forums Recht um eine parlamentarische Initiative handelt. Der Zeitpunkt, zu dem sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben Forum Recht in der Sache befasst, hänge davon ab, wann ein Entschließungs- oder Gesetzentwurf eingebracht wird. Zu den Kosten heißt es, der Initiativkreis gehe derzeit von einer Größenordnung von etwa 82 Millionen Euro bis 2025 aus. Die Bundesregierung gehe derzeit davon aus, dass das Forum Recht seine Tätigkeit schon ab 2019 aufnehmen wird.

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6. Beiträge an die Vereinten Nationen

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Deutschland ist der viertgrößte Beitragszahler im Rahmen der Vereinten Nationen. Das gelte sowohl mit Blick auf den regulären VN-Haushalt als auch hinsichtlich der Beiträge für Friedenseinsätze, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (19/4763) vorliegendem Bericht "zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017". Im vergangenen Jahr seien zudem mehr als 1.100 Soldaten der Bundeswehr und mehr als 30 Polizisten für Frieden und Sicherheit in VN-Missionen im Einsatz gewesen. 2017 habe die Bundesrepublik Deutschland 1,75 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt und sei damit zweitgrößter bilateraler humanitärer Geber.

"Als Verfechter des Multilateralismus, mit den Vereinten Nationen im Zentrum der regelbasierten internationalen Ordnung, ist Deutschland in den Vereinten Nationen in besonderem Maße engagiert", heißt es in dem Bericht. Mit Blick auf die zentrale und unverzichtbare Rolle, die die VN bei der Wahrung des Weltfriedens spiele, habe sich Deutschland für die Periode 2019 bis 2020 erfolgreich um einen nicht-ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat beworben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 817 - 31. Oktober 2018 - 15.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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