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BUNDESTAG/7700: Heute im Bundestag Nr. 852 - 07.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 852
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. November 2018, Redaktionsschluss: 17.11 Uhr

1. Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar
2. Europas Sportrechte unter Druck
3. Wirkung des Rohstoffmarkts auf Emobilität
4. Förderprogramm für Mittelstand
5. Linke für starke gesetzliche Rente
6. Missbrauch von Sozialleistungen


1. Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden. Diese Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858) sowie weitere 19 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschloss der Finanzausschuss am Mittwoch in seiner Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger. Mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen, unter anderem von der FDP-Fraktion zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags, wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während AfD-Fraktion und FDP-Fraktion das Gesetz ablehnten. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Im Bereich Einkommensteuergesetz sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen an den Vorschriften über die Privatnutzung von Dienstwagen vor. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird. Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern wurden Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Zukunft steuerfrei gestellt. Die Änderungen sollen zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten. Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion würdigte die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen Verbesserungen, etwa bei der Nutzung von Dienstfahrrädern und die wieder eingeführte Steuerfreiheit für Job-Tickets. Von der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass mit der Anrechnung auf die steuerliche Entfernungspauschale sichergestellt sei, dass es keine doppelte Förderung gebe. Die AfD-Fraktion bezeichnete die Maßnahmen zugunsten der Elektromobilität als Verhaltenslenkung, die im Einkommensteuerrecht nichts zu suchen habe. Energiepolitik dürfe nicht über das Steuerrecht erfolgen. Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion. Die Förderung sei nicht technologieoffen, sondern begünstige allein Elektrofahrzeuge.

Die Linksfraktion hätte sich eine grundsätzliche Änderung der Dienstwagenbesteuerung gewünscht. Es müsse zu einer Ausrichtung auf den CO2-Ausstoß kommen. Die Maßnahmen für Nutzer von Fahrrädern und Jobtickets wurden begrüßt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte, dass die Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge verschärft worden seien.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug unterbunden werden. Für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wird eine Haftung eingeführt, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben.

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2. Europas Sportrechte unter Druck

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Von einer "beunruhigenden Tendenz" auf dem Sportrechtemarkt sprach Stefan Kürten, Direktor der Europäischen Rundfunkunion (EBU), am Mittwoch vor dem Sportausschuss. Der europäische Sportrechtemarkt werde derzeit sowohl aus China, dem arabischen Raum als auch aus den USA angegriffen. Laut Kürten kauften derzeit chinesische Unternehmen europäische Sportrechteagenturen auf. Beispiel dafür sei der Aufkauf der Agentur Infront durch den chinesischen Immobilienkonzern Dalian Wanda. Das habe zum einen damit zu tun, dass die chinesische Regierung das Modell Europa kopieren wolle. Es gehe aber auch um wirtschaftliche Interessen, denn die Käufer der Sportagenturen hätten ihr Betätigungsfeld außerhalb des Sports.

Auch die Investitionen Katars in den Sport und in Sportrechte hätten weitergehende Gründe als das Sportinteresse, sagte der EBU-Direktor, dessen Institution einen Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten Europas ist. Bei Katar würden auch geopolitische Überlegungen eine Rolle spielen. Schließlich seien auch die USA ein Mitspieler, durch Infrastrukturunternehmen, die den Sport als Content für ihre Infrastrukturangebote nutzen würden.

Der Sport, so Kürten, sei in vielen Bereichen kein eigenes Wirtschaftsprodukt mehr, sondern stelle ein Anhängsel dar. Dies und die Tatsache, dass viele Sportgroßereignisse nicht mehr in Europa stattfinden, habe Auswirkungen auf die Entwicklung des Sports in Europa. Es sei ein abnehmendes Interesse an vielen klassischen Sportarten zu verzeichnen, sagte Kürten.

Benötigt würden also neue Konzepte, wie etwa die European Championships, die 2018 in Berlin und Glasgow stattgefunden haben und die Europameisterschaften in sieben Sportarten zeitgleich innerhalb von zehn Tagen umfassten. Aus Sicht der EBU waren die European Championships äußerst erfolgreich. Verglichen mit den einzeln durchgeführten Europameisterschaften der Jahre davor sei eine 57-prozentige Steigerung des Interesses zu verzeichnen gewesen, sagte Kürten. "Ich glaube, dass in den komprimierten Sportereignissen die Zukunft liegt", betonte er.

Das Konzept der European Games, die 2015 erstmals in Baku (Aserbaidschan) stattfanden und 2019 in Minsk (Weißrussland) stattfinden werden, sei hingegen zurzeit nicht überzeugend. Die Idee der European Games sei bislang weder von den Sportverbänden noch von den Zuschauern angenommen worden. Es gebe schlichtweg nicht genug Zuschauerinteresse, das eine Übertragung im Free-TV rechtfertigen würde.

Von den Abgeordneten gefragt, was aus seiner Sicht nötig ist, damit Olympische Spiele wieder in Europa stattfinden könnten, sagte der EBU-Direktor, Europa - ebenso wie Deutschland - dürfe nicht mit zwei Kandidaten ins Rennen gehen, angesichts der hohen Bewerbungskosten. Mittels einer Koordinierungsstelle solle im Vorfeld geklärt werden, wer ins Rennen geht. Oft seien aber auch die Anforderungen der Verbände - etwa des IOC - an die Veranstalter zu hoch. Hier müsse sich deutlich mehr ändern, als in der IOC-Agenda 2020 vorgesehen.

Keine Aussicht auf Erfolg hat nach Aussage Kürtens die Idee einer komprimierten Weltmeisterschaft ähnlich der European Games. Damit wäre man konzeptionell zu nahe an den Olympischen Spielen, was vom IOC nicht akzeptiert werden würde.

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3. Wirkung des Rohstoffmarkts auf Emobilität

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich Herausforderungen auf dem Rohstoffmarkt auf die Entwicklung von Elektromobilität auswirken. Das geht aus der Antwort (19/5347) auf eine Kleine Anfrage (19/4971) der AfD-Fraktion hervor. Speziell auf Kobalt bezogen sei davon auszugehen, dass zukünftige Batteriegenerationen bei höheren Energiedichten mit deutlich weniger Kobalt auskommen. Damit werde auch die Gewichtung von Kobalt an den Batterie-Gesamtkosten sinken, erklärt die Bundesregierung. Zudem seien Bergbauunternehmen dabei, das Gewinnen von Kobalt zu diversifizieren.

Die Bundesregierung sieht Deutschland grundsätzlich als einen der Leitanbieter für Elektromobilität. Der Marktanteil deutscher Hersteller am internationalen Gesamtmarkt werde ausgebaut, daher sei mit steigenden Produktionskapazitäten zu rechnen.

Bis 2020 dürften den Einschätzungen zufolge mehr als 100 Elektrofahrzeugmodelle von deutschen Herstellern auf dem Markt sein. Dazu kämen die Modelle ausländischer Anbieter, die ebenfalls in Deutschland verkauft werden, so die Bundesregierung.

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4. Förderprogramm für Mittelstand

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um die Förderbedingungen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/5443) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten möchten wissen, wer genau im Bundeswirtschaftsministerium über die Mittelvergabe entscheidet. Auch der Ablauf des Verfahrens interessiert sie im Detail, sowie die Begleitung des Programms durch Sachverständige.

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5. Linke für starke gesetzliche Rente

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/5526) zur Stärkung der gesetzlichen Rente vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kindererziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr bei der Rentenberechnung gleichermaßen berücksichtigt. Damit gehen die Abgeordneten über die Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der sogenannten Mütterrente hinaus. Sie verlangen auch, dass solche Leistungen komplett aus Steuermitteln finanziert werden. Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente will die Fraktion ganz abschaffen. Ferner soll das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben und die Beitragsbemessungsgrenze zur Allgemeinen Rentenversicherung deutlich angehoben werden.

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6. Missbrauch von Sozialleistungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im vergangenen Jahr gab es 119.541 Missbrauchsfälle von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2016 (121.464 Fälle) nur unwesentlich verändert. Das geht aus der Antwort (19/5424) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4649) der FDP-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass in 4.400 Fällen der Missbrauch auf bandenmäßige Kriminalität zurückgeht, der sich zum Großteil auf Ballungsräume konzentriert. Dadurch sei nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit ein Schaden von 50 Millionen Euro entstanden, schreibt die Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 852 - 7. November 2018 - 17.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2018

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