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BUNDESTAG/7771: Heute im Bundestag Nr. 923 - 28.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 923
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. November 2018, Redaktionsschluss: 13.15 Uhr

1. Keine schnelle Soli-Abschaffung
2. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
3. Breitband-Antrag der Grünen abgelehnt
4. Erwartungen vor der Klimakonferenz
5. Fragen zu Chemikalien-Regulierung
6. Schutz des Wolfes in der Berner Konvention


1. Keine schnelle Soli-Abschaffung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Zu einer schnellen Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlages wird es vorerst nicht kommen. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung am Mittwoch, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, entsprechende Vorstöße der Oppositionsfraktionen AfD und FDP ab.

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag (19/1179) eine "sofortige und uneingeschränkte" Abschaffung des Solidaritätszuschlags, weil dieser verfassungswidrig sei. Der vor 23 Jahren angegebene Zweck der Sicherung des einigungsbedingten Mehrbedarfs des Bundes sei inzwischen weggefallen. Gegen diesen Antrag votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Nur die AfD-Fraktion war dafür.

Die FDP-Fraktion erklärte in ihrem Gesetzentwurf (19/1038), dass der zur Vollendung der Einheit aufgelegte Solidarpakt II 2019 auslaufe, "so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt". Ein Fortbestand des Solidaritätszuschlags sei verfassungswidrig. Gegen den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. FDP-Fraktion und AfD-Fraktion stimmten dafür.

In der Debatte verwies die SPD-Fraktion auf den Koalitionsvertrag, in dem vorgesehen ist, den Solidaritätszuschlag ab 2021 abzusenken. Dann sollten 90 Prozent der Betroffenen den Zuschlag nicht mehr zahlen müssen. Gegen die Oppositionsanträge brachte die SPD-Fraktion den Grundsatz der soliden Haushaltsführung vor, der es nicht erlaube, den Zuschlag jetzt und ohne Gegenfinanzierung abzuschaffen. Dem widersprachen Sprecher von AfD- und FDP-Fraktion. Die AFD-Fraktion verwies erneut darauf, dass der Zuschlag ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sei und schnell abgeschafft werden müsse. Die FDP-Fraktion widersprach der SPD-Fraktion und erinnerte an die hohen Haushaltsüberschüsse. Der Spielraum für die Abschaffung sei auf jeden Fall da. Der CDU warf die FDP-Fraktion vor, seit Jahren besonders vor Wahlen Entlastungen anzukündigen, diese aber nicht umzusetzen. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/die Grüne brachten Gerechtigkeitsaspekte in die Debatte ein. Sie wiesen darauf hin, dass Bezieher hoher Einkommen stärker belastet würden als andere. Die Linksfraktion sprach sich zudem für einen dritten Solidarpakt aus, mit dem wichtige Projekte in Ost und West finanziert werden sollten.

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2. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Mehrere Gesetzentwürfe hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 28. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) zur Annahme empfohlen. Nach ausführlicher Diskussion der Vorlage und der damit verbundenen Anträge stimmte das Gremium mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen von AfD und FDP und bei Enthaltung von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme des Entwurfs des Mietanpassungsgesetzes (19/4672, 19/5415) mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (19(6)39). In der Diskussion bewerteten die Vertreter von CDU/CSU und SPD den Entwurf als einen gelungenen Interessenausgleich und wichtigen Schritt in Richtung eines sozialen Mietrechts. Linken und Grünen geht er nicht weit genug, AfD und FDP halten ihn für wirkungslos. Hintergrund des Gesetzes ist, dass die sogenannte Mietpreisbremse bislang insgesamt nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hat.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen empfahl das Gremium ebenfalls die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670, 19/5413), der die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten soll, und des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung (19/4467). Alle drei Gesetzentwürfe stehen am Donnerstag, 29.November 2018, zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages.

Der Ausschuss terminierte die Durchführung einer bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (19/4724) auf den 12. Dezember 2018 und beschloss dem Grunde nach die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum dem Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Fluggastschutz bei Insolvenz der Fluggesellschaft (19/1036). Die Beschlussfassung zu weiteren Anhörungen wurde von der Tagesordnung gestrichen.

Weiter beschloss das Gremium mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der anderen Fraktionen die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Normenkontrollantrag 2BvF 2/18 vor dem Bundesverfassungsgericht, bei dem es um die Thematik der Parteienfinanzierung geht. Die Abgeordneten nahmen den Vorbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat "Justiz und Inneres" Anfang Dezember in Brüssel zur Kenntnis. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erstattete einen Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Abkommens über den Brexit auf die deutsche Rechtsordnung. Er bezeichnete das Abkommen als "gute Grundlage" und betonte, dass sich die Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung in Grenzen halten würden. Der von der AfD-Fraktion beantragte Bericht der Bundesregierung zum Stand der Entwicklung und der geplanten Finanzierung des "Pakts für den Rechtsstaat" wurde auf die nächste Sitzung verschoben. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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3. Breitband-Antrag der Grünen abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einer geplanten Grundgesetzänderung (19/3440), in der es auch um die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen geht, mit breiter Mehrheit zugestimmt. Lediglich die AfD-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Keine Mehrheit fand während der Sitzung ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5306) mit dem Titel: "Breitband für alle - Digitale Infrastruktur flächendeckend ausbauen". Lediglich Grüne und Linke stimmten für die Vorlage, die - ebenso wie die Grundgesetzänderung - am Donnerstag im Plenum des Bundestags abschließend beraten werden soll.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss "für alle bundesdeutschen Haushalte, Schulen und Universitäten, öffentliche Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, sowie gemeinnützige Organisationen" zu schaffen. Gleichzeitig soll sich die Regierung bei der Bundesnetzagentur für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunk-Internets einsetzen. Gefordert wird außerdem, das Breitbandförderprogramm des Bundes anzupassen und die beim Bund verbliebenen Anteile der Telekom AG "marktneutral an die KfW" zu veräußern.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist für die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss durch Aufnahme in die Universaldienstleistungen das Jahr 2025 - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - der richtige Zeitpunkt. Dann verfügten mehr als 80 Prozent aller Haushalte über Gigabit-Geschwindigkeiten. Heute wäre aus Sicht der Unionsfraktion nur eine Festschreibung von maximal 30 Mbit/s möglich. Änderungen beim Breitbandförderprogramm stand der Unionsvertreter skeptisch gegenüber. Es bestehe die Gefahr, dass die ohnehin schon sehr lange dauernden Prozesse von der Bewilligung bis zum Bau dadurch gestoppt oder verlangsamt würden.

Die AfD-Fraktion teile die Kritik der Grünen an der Breitbandpolitik der Regierung, sagte der Fraktionsvertreter. Trotz guter Ansätze gehe der Antrag aber nicht weit genug, kritisierte er. So müssten mehr Qualitätsmerkmale für das zu schaffende Netz vorgegeben werden als nur die reine Übertragungsgeschwindigkeit. Auch reichten der Verkauf der Telekom-Anteile und die Gründung einer Breitbandinfrastrukturgesellschaft nicht aus, um weiße Flecken zu beseitigen und ein perfektes Glasfasernetz zu schaffen.

Der Antrag sei in einigen Punkten überholt, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Die Forderungen nach einem nationalen Roaming und einer Diensteanbieterverpflichtung lehnte der Fraktionsvertreter ab. In beiden Fällen werde kein Beitrag zum Infrastrukturausbau geleistet.

Es gebe erheblichen Handlungsbedarf beim Breitbandausbau, sagte die Vertreterin der FDP-Fraktion. Es gebe aber konkretere Punkte als im Antrag aufgeführt, die umgesetzt werden müssten. So würden Gigabit-Gutscheine für den Mittelstand benötigt, damit die Unternehmen den Ausbau selber in die Hand nehmen könnten. Zudem müsse es künftig ein Gigabit-Grundbuch statt eines Breitband-Atlasses geben, bei dem keine Unterschiede zwischen Festnetz und Mobilfunk gemacht werden.

Die Linksfraktion unterstützte den Antrag. Es sei richtig, einen Breitbanduniversaldienst und Mindeststandards für den Internetzugang zu fordern, sagte die Fraktionsvertreterin. Richtig sei es auch, über den Schutz der Umwelt und der Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern zu sprechen. Den Verkauf der Telekom-Anteile des Bundes lehnt die Linksfraktion jedoch ab. Damit würden die Möglichkeiten der Gestaltung durch die öffentliche Hand verloren gehen.

Die Grünen verteidigten ihre Forderung nach einem Breitbanduniversaldienst. Mit einem Rechtsanspruch auf derzeit 30 Mbit/s könnten Nöte in ländlichen, aber auch vielen städtischen Bereichen aufgegriffen werden. In der Wirtschaft könne man weit darüber hinausgehen, was auch schon die Realität sei, sagte die Grünenvertreterin, die auch an der Forderung nach verpflichtendem Roaming festhielt, damit die zu schaffenden Infrastrukturen auch von anderen Unternehmen mitgenutzt werden können.

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4. Erwartungen vor der Klimakonferenz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SUK) Große Hoffnungen und geringe Erwartungen: Zwischen diesen beiden Polen liegen die Antworten internationaler Wissenschaftler auf die Frage, was die Klimakonferenz der Vereinten Nationen bringt, die im Dezember im polnischen Kattowitz stattfinden wird. Dies wurde deutlich in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 28. November 2018.

In der Sitzung unter der Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) sagte Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie, die Wirtschaft sei sich mit der Politik "grundsätzlich einig", was die Ziele der Klimapolitik angehe. Sie wolle als "florierende Industrie" aber "dort lebend ankommen". Die Zukunft der Klimapolitik liege in innovativen neuen Techniken, Produkten und Prozessen; dafür seien erhebliche Investitionen erforderlich. Dies werde man vermutlich auch in Kattowitz sehen, wo "machbare Methoden" auf der Agenda stünden. Studien zufolge seien Mehrinvestitionen von bis zu 2,3 Billionen Euro bis 2050 nötig. Dabei gebe es "automatisch Zielkonflikte". Die Industrie sei stelle dabei jedoch weniger die Frage des "Ob", als des "Wie". Er vermisse in diesem Punkt eine "einheitliche politische Governance", sagte Lösch, es brauche "ganzheitliche" Lösungen. Seine Erwartungen an die Konferenz von Kattowitz seien "nicht sehr hoch"; vermutlich würden die seit Jahren bekannten Konflikte zwischen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern die Debatten weiterhin überschatten.

Zu einem entschiedenen Handeln mahnte Professor Anders Levermann vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, auch wenn Klimaforscher "keine politischen Forderungen" stellen würden: Die "reine Physik" sage, dass es "null Emissionen" geben dürfe, wenn man die Temperatur des Planeten stabil halten wolle. Bei einer Verdopplung des CO2-Ausstoßes werde es zu einer 3-Grad-Erwärmung kommen.

Für die Konferenz von Kattowitz, bei der sich die Parteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen treffen werden, werde es voraussichtlich eine "Hauptkonfliktlinie" geben, prognostizierte der Klimaforscher Axel Michaelowa von der Universität Zürich. Dies sei die "Behandlung unterschiedlicher Länderkategorien. Man habe in der Vergangenheit darauf hingearbeitet, den Gegensatz von Industrie- und Entwicklungsländern "auszuhebeln". Hier könne Deutschland tätig werden, indem es helfe, Kompromisse zu finden: Während die Entwicklungsregeln Zugeständnisse etwa bei den Berichterstattungsregeln machen müssten, sollten die Industrieländer Zusagen für eine öffentliche Klimafinanzierung machen.

Drei Punkte benannte Lutz Weischer vom Verband Germanwatch als essentiell für die Klimakonferenz: Es müsse schnell gehandelt werden, etwa mit der sofortigen Verschärfung von Klimazielen. Anderenfalls habe man "keine Chance", das zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Zum zweiten müsse es eine verlässliche Finanzierung durch die Industrieländer geben, im Gegenzug dafür müssten die Entwicklungsländer die Ziele akzeptieren. Zudem müsse es für alle Beteiligten verlässliche Regeln geben, damit eine nachhaltige Klimaschutzpolitik möglich sei.

Sabine Minninger sagte für Brot für die Welt, schon jetzt würden ihre Partnerorganisationen den Klimawandel in voller "Brutalität" spüren - und es werde für die betroffenen Menschen immer schwerer, wenn nicht gar unmöglich, sich von dramatischen Klimaereignissen wieder zu erholen. Dennoch werde das Thema der Schäden und Verluste durch den Klimawandel in seiner Bedeutung bisher nicht erkannt; eine entsprechende Arbeitsgruppe sei derzeit "politisch komplett im Keller" angesiedelt. Dies müsse sich dringend ändern. Die Weltbank schätze die ökonomischen Schäden durch den Klimawandel auf jährlich 300 Milliarden US-Dollar. Dass der Klimawandel zudem Grund für Migration und Flucht sei, werde allein im UN-Migrationspakt als Fakt anerkannt. Deshalb sei es unabdingbar, dass Deutschland diesen annehme.

Anders als alle anderen Wissenschaftler riet Professor Nir Shaviv von der Hebräischen Universität Jerusalem dazu, inne zu halten, bevor Ressourcen "verschwendet" würden: Es gebe keinen Beleg für eine menschengemachte Erderwärmung. Der Weltklimarat gebe nicht zu, dass es stattdessen Beweise dafür gebe, dass die Sonneneffekte entscheidend für das Klima seien. Sie sei zu mehr als 50 Prozent der Erderwärmung verantwortlich. Selbst wenn sich dagegen der CO2-Ausstoß verdopple, komme es nur zu einer Erwärmung von 1 bis 1,5 Grad. Dies aber widerspreche den üblichen "Schreckensbotschaften". Wenn aber die Fakten zum Klimawandel "grundfalsch" seien, dann seien auch die Vorhersagen "irrelevant", so Shaviv.

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5. Fragen zu Chemikalien-Regulierung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Chemikalien-Regulierung unter der EU-REACH-Verordnung thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/5712). Neben Schwerpunkten der Chemikalienpolitik der Bundesregierung erfragt die Fraktion darin, inwiefern die Bundesregierung Umsetzungsprobleme bei der REACH-Verordnung sieht und wie sie damit umgehen will.

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6. Schutz des Wolfes in der Berner Konvention

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/5789) den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention des Europarates. Konkret wollen die Liberalen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung zu einem Antrag der Schweiz steht, den Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" zu "geschützt" umzustufen. Eine solche Umstufung würde laut Darstellung der FDP bedeuten, dass nach der Berner Konvention dann in Ausnahmefällen eine Bejagung des Wolfes möglich wäre.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 923 - 28. November 2018 - 13.15 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2018

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