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BUNDESTAG/7787: Heute im Bundestag Nr. 939 - 03.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 939
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 13.09 Uhr

1. Linke fordert Korrektur am Cannabisgesetz
2. Positive Eigenkapitalentwicklung
3. Lobbyismus und Einheitsfonds
4. BlackRock bei Banken-Test dabei
5. Parlamentsabkommen mit Frankreich


1. Linke fordert Korrektur am Cannabisgesetz

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert Nachbesserungen an dem Gesetz, das den Zugang zu Cannabis als Medizin regelt. Laut Gesetz sei eine Ablehnung des Kostenerstattungsantrags durch die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen möglich. Die Zahlen zeigten jedoch, dass die Krankenkassen das Ausnahme/Regelfallprinzip nicht befolgten und etliche Anträge abgelehnt würden.

Die Abgeordneten fordern nun in einem Gesetzentwurf (19/6196), den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu streichen. Damit würde Medizinalcannabis wie andere vom Arzt verschriebene Medikamente behandelt.

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2. Positive Eigenkapitalentwicklung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Eigenkapital der deutschen Lebensversicherungsunternehmen hat sich seit dem Jahr 2010 stark erhört. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4983) mitteilt, stieg das Eigenkapital von rund 11,7 Milliarden auf rund 16,2 Milliarden Euro im Jahr 2017. Bei den 34 Unternehmen, die unter besonderer Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, erhöhte sich das Eigenkapital von 4,2 auf 7,2 Milliarden Euro. Bei den Unternehmen, für deren Jahresüberschüsse eine Ausschüttungssperre gilt, waren Ende 2017 rund 1,4 Milliarden Euro dadurch gebunden. Zur Situation des Sicherungsfonds Protector erklärt die Bundesregierung, sie sehe den Fonds "im jetzigen Umfeld als ausreichend ausgestattet an".

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3. Lobbyismus und Einheitsfonds

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5970). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welcher Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs mit konkreten Vorschlägen von Dritten identisch oder teilidentisch ist. Außerdem wird nach Gutachten und Studien gefragt, die von Dritten erstellt wurden und dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde lagen. Schließlich soll die Bundesregierung auch Auskunft über dienstliche Kontakte mit Interessenvertretern im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesetzentwurfs geben.

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4. BlackRock bei Banken-Test dabei

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) An den Stresstests für Banken der Europäischen Zentralbank (EZB) waren auch Finanzinstitute wie BlackRock und Beratungsunternehmen wie McKinsey als "externe Dienstleister" beteiligt. Dies ergibt sich aus einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/6209). Die Unterrichtung enthält die Antworten auf die Fragen des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP-Fraktion) an die Europäische Zentralbank (EZB) und den einheitlichen Abwicklungsausschuss. Schäffler hatte geschrieben, durch derartige Prüfungen hätten die Unternehmen unmittelbaren Zugang zu sensiblen Daten bekommen: "Hier besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, denn Unternehmen besitzen oder verwalten teilweise Aktien-Beteiligungen in Milliardenhöhe bei Banken, die sie prüften."

Die EZB reagierte auf die Kritik mit dem Hinweis, dass Risiken durch die Beauftragung externer Dienstleister "sorgfältig" geprüft worden seien. Zudem habe man dafür gesorgt, dass die Risiken "durch eine Reihe von Bestimmungen in den jeweiligen Verträgen weitestgehend vermieden werden". An der Durchführung der Stresstests beteiligte externe Dienstleister seien verpflichtet, eine strikte Trennung von Teams, die an Stresstests mitwirken, und den Teams, die Finanzinstitute oder Anleger beraten, zu gewährleisten.

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5. Parlamentsabkommen mit Frankreich

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die von den Parlamenten in Berlin und Paris eingesetzte gemeinsame Arbeitsgruppe hat den Entwurf für ein Deutsch-Französisches Parlamentsabkommen vorgelegt. Das geht aus einer Unterrichtung (19/6220) des Bundestagspräsidenten hervor. Mit dem Abkommen sollen die bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit institutionalisiert und die deutsch-französischen Beziehungen vertieft werden.

Anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) hatten am 22. Januar 2018 der Bundestag und die Assemblée nationale die Erarbeitung des Abkommens in Auftrag gegeben.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gegründet werden, die aus jeweils 50 Mitgliedern beider Parlamente besteht. Die Versammlung soll mindestens zwei Mal im Jahr öffentlich tagen, abwechselnd in Deutschland und Frankreich.

Die Versammlung soll dem Entwurf zufolge unter anderem die internationalen und europäischen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse begleiten, insbesondere die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 939 - 3. Dezember 2018 - 13.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2018

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