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BUNDESTAG/7827: Heute im Bundestag Nr. 979 - 12.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 979
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 12.49 Uhr

1. Sicherheit von Medizinprodukten
2. Die Zukunft von Künstlicher Intelligenz
3. Zukunft der Max-Planck-Gesellschaft
4. Rechtsausschuss beschließt Anhörungen
5. EU-weite Regelung zum Familiennachzug


1. Sicherheit von Medizinprodukten

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Mit der Sicherheit von Medizinprodukten hat sich in einem Expertengespräch der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst. Die Fachleute stellten sich am Mittwoch den Fragen der Abgeordneten und schilderten aus ihrer Sicht die aktuelle Lage. Anlass war unter anderem eine kritische Dokumentation in der ARD unter dem Titel "The implant files", in der drastische Fälle von minderwertigen Implantaten und die Folgen für die Gesundheit der Patienten dargestellt wurden.

Ein Vertreter des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sagte im Ausschuss, die gezeigten Fälle lägen schon länger zurück. Sie würden zudem "aufgebauscht und fehlinterpretiert". Dies sei unverantwortlich, weil die Menschen dadurch verunsichert würden. Das regulatorische System für Medizinprodukte sei ähnlich aufwendig wie das für Arzneimittel, die Zulassung zudem zeitlich befristet.

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). Das System sei deutlich besser geworden. Wenn in Einzelfällen minderwertige Implantate auffielen, sei das schlimm. In der Dokumentation sei aber unter anderem behauptet worden, ein Mandarinennetz aus dem Supermarkt habe die Zulassung als medizinisches Beckenbodennetz bekommen. Dies stimme nicht.

Ein Sachverständiger vom GKV-Spitzenverband erklärte dagegen, es seien durchaus noch Verbesserungen denkbar, etwa in der Zusammenarbeit mit Kliniken. Er fügte hinzu, wenn in Deutschland ein Medizinprodukt auf den Markt komme und später in den USA in Studien als schädlich erkannt werde, sei das ein "hochrelevantes Problem".

Ein Vertreter des TÜV verwahrte sich gegen Vorwürfe der mangelnden Unabhängigkeit und Kompetenz bei der Bewertung von Medizinprodukten. Es würden alle gesetzlichen Auflagen eingehalten. Zudem gelte jeweils das Vier-Augen-Prinzip.

Der parlamentarische Gesundheits-Staatssekretär Thomas Gebhart (CDU) verwies auf europaweite Regularien, die zuletzt deutlich verschärft worden seien. 2017 seien EU-Verordnungen über Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) in Kraft getreten, die ab 2020 beziehungsweise 2022 Geltung bekämen. In der Folge sei die Zahl der Benannten Stellen von etwa 80 auf derzeit 57 gesunken. Benannte Stellen, darunter der TÜV, sind für die Bewertung und Überwachung der Medizinprodukte zuständig.

Gebhart betonte, die Sicherheit von Medizinprodukten werde sehr ernst genommen. Jeder Problemfall sei tragisch und müsse untersucht werden, denn Medizinprodukte müssten höchsten Ansprüchen genügen. Ein Systemwechsel sei jedoch nicht geplant.

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2. Die Zukunft von Künstlicher Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz soll vorangetrieben und gefördert werden. Darüber waren sich alle Fraktionen im Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwochvormittag in Berlin einig. Grundlage der Debatte waren der Antrag der FDP (19/5629) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/5667). Der Antrag der AfD (19/6062) stand zwar nicht offiziell auf der Tagesordnung, wurde aber ebenfalls diskutiert.

Der Vertreter der FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, die für Dezember angekündigte Strategie zur Künstlichen Intelligenz (KI) erfolgsorientiert auszurichten. Er kritisierte, dass noch immer nicht das Kriterium der Messbarkeit von KI in der Strategie der Bundesregierung eingeführt worden sei.

Die Grünen betonten, sie wollten die KI viel mehr als die Bundesregierung international ausrichten und forderten unter anderem einen globalen KI-Gipfel. Außerdem machten sie deutlich, dass man der KI auch gesetzliche Grenzen, insbesondere datenschutzrechtliche Grenzen setzen müsste, damit in Deutschland und Europa nicht ein "Social Scoring" möglich werde, wie es derzeit schon in China praktiziert wird. Die Vertreterin der Grünen unterstrich zudem, wie sinnvoll es sei, dass der Deutsche Bundestag eine Enquetekommission zu dem Thema KI eingerichtet hat.

Die AfD betonte, wie wichtig ihr die Zusammenarbeit und der Aufbau des virtuellen deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes und dem europäischen Innovationscluster zu KI sei. Um deutsche Forschung und Entwicklung im Bereich KI in wirtschaftlich erfolgreiche Anwendungen umzusetzen, soll die Entwicklung offener und internationaler Standards öffentlich gefördert werden. Zudem betonte die AfD die Wichtigkeit des Datenschutzes.

In ihrem Antrag hatte die AfD formuliert, dass das Finanzierungsmodell des DIN als selbsttragende Einrichtung der Wirtschaft in innovativen Bereichen wie KI international nicht mehr konkurrenzfähig sei, da zum Beispiel in China Normungsexperten und -gremien massiv staatlich gefördert würden. Dies wies insbesondere die Vertreterin der SPD zurück.

Der Vertreter der CDU/CSU verteidigte den Ansatz die nationale KI zunächst mit einer dezentralem Strategie, so wie von der Bundesregierung vorgeschlagen, aufzubauen. In Zukunft soll es vier Kompetenzzentren zur Grundlagenforschung von KI geben und acht Zenten von denen der Transfer in die Gesellschaft unterstützt werden soll.

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3. Zukunft der Max-Planck-Gesellschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) "Intellektuelle Durchbrüche lassen sich nicht planen." Das sagte Professor Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung in Berlin. Die MPG sei die deutsche Wissenschaftsorganisation, die sich durch eine international wettbewerbsfähige, erkenntnisgeleitete sowie risikoreiche Grundlagenforschung auszeichne. Im Zentrum der MPG stehe die Förderung herausragender Forscherpersönlichkeiten. Sie seien Garant für maximalen Erkenntnisgewinn. Die MPG rekrutiere mittlerweile mehr als die Hälfte ihrer Direktoren aus dem Ausland und habe einen erheblichen Anteil daran, den viel beklagten brain drain aus Deutschland in einen brain gain zu verwandeln.

Mit der Rekrutierung exzellenter Persönlichkeiten auf allen Karrierestufen leiste die MPG einen grundlegenden Beitrag zur Stärkung des deutschen Wissenschaftssystems. So stelle für die Mehrzahl der Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter ihre Zeit bei der MPG ein Sprungbrett dar - für Karrieren in Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Gesellschaftsbereichen.

Stratmann verwies zudem darauf, dass die MPG sich engagiert an Campus-Modellen beteilige, insbesondere im Rahmen der Exzellenzstrategie. Weitere Beiträge der MPG zur Stärkung und Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems seien gemeinsame Berufungen, Forschungskooperationen und eine steigende Anzahl von Max Planck Fellows. Hinzu kämen die derzeit 66 International Max Planck Research Schools, an denen junge Talente Forschungsprojekten an einem Max-Planck-Institut und einer nahegelegenen Universität nachgehen. Zur Steigerung der internationalen Standortattraktivität sollen die neuen Max Planck Schools beitragen - eine ortsübergreifende Initiative, an der sowohl Universitäten als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligt sind.

Zudem engagiere sich die MPG auf vielfältige Weise für einen Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Max Planck Innovation betreibe erfolgreich Technologie- und Innovationstransfer, um Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung wirtschaftlich zu verwerten. Darüber hinaus lege die MPG Wert auf einen intensiven gesellschaftlichen Dialog, etwa durch wissenschaftsbasierte Beratungsleistungen oder die Bereitstellung außerschulischer Lernorte an den Max-Planck-Instituten.

Eine entscheidende Rolle werde in den kommenden Jahren Europa einnehmen. Ein zentrales Ziel sei es, das Zusammenwachsen des Europäischen Forschungsraums sowie die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit einzelner Regionen zu unterstützen. Daher habe die MPG mit dem BMBF sowie in einem ersten Schritt mit der polnischen Regierung das Dioscuri-Programm auf den Weg gebracht: Innovative Forschungsfelder und internationale Exzellenzstandards sollen in Mittel- und Osteuropa etabliert werden, um dazu eizutragen, bestehende Leistungsgefälle in Europa zu überwinden.

Stratmann betonte die Wichtigkeit institutioneller wie finanzieller Stabilität. Ein wettbewerbsfähiger und stabiler Etat, wie ihn der Pakt für Forschung und Innovation gewährleiste, sei für die 84 MPG-Einrichtungen der Natur-, Lebens-, Geistes- und Sozialwissenschaften für ein langfristiges, stabiles Arbeiten unerlässlich.

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4. Rechtsausschuss beschließt Anhörungen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Weitere öffentliche Anhörungen hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 29. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) beschlossen. So soll die Anhörung zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an die Ehe für alle (19/2656) am 18. März 2019 stattfinden. Laut Entwurf soll unter anderem die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Dem Grunde nach beschlossen wurde eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Strafverfahren und zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (19/4671). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in der Strafprozessordnung, im Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung und im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor.

Einen Anhörungsantrag der AfD zur Befreiung von Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen (19/5911) und einen Antrag der Grünen, die dem Grunde nach beschlossene Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) am 13. Februar 2019 durchzuführen, lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Grünen zum Thema "Sofortprogramm Wohnoffensive - Mieten bremsen, nachhaltig bauen" (19/4549).

Der Ausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (19/5463) zusammen mit einem Entschließungsantrag der Koalition, mit dem nach den Worten von Heribert Hirte (CDU) der Regierungsentwurf verbessert wird. Mit dem Gesetz soll vor dem Hintergrund des Brexit die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personenhandelsgesellschaften ermöglicht werden.

Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsabgeordneten die Absetzung der erneut auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (19/820, 19/93, 19/630). Johannes Fechner (SPD) verwies auf eine in Kürze zu erwartende Erklärung der Bundesjustizministerin zu diesem Thema und kündigte für Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Jan-Marco Luczak (CDU) ergänzte, dass die Gespräche auf gutem Wege seien. Gegen die Absetzung sprachen sich Vertreter aller anderen Fraktionen aus. Weiter beschloss der Ausschuss, zwei Anträge der AfD, unter anderem zum Pakt für den Rechtsstaat, und einen Antrag der Linken zum Thema Energiearmut nicht zu behandeln.

Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) erläuterte den Abgeordneten den schriftlich vorliegenden Nachbericht des Bundesjustizministeriums zum EU-Justizministertreffen am 7. Dezember 2018 in Brüssel. Mit Blick auf die E-Evidence-Verordnung, der Deutschland nicht zugestimmt habe, betonte Lange, dass es bei der Sicherung des Grundrechtsschutzes keine Kompromisse geben werde. Er hoffe, dass den deutschen Bedenken in den anstehenden Trilog-Gesprächen Rechnung getragen werde. Ob das zu einem Erfolg führen werde, könne er nicht prophezeien, ergänzte Lange und verwies darauf, dass das Europäische Parlament in dieser Frage tief gespalten sei. Zu möglichen Auswirkungen könne er nichts sagen. Die Verordnung soll es Mitgliedstaaten erlauben, in anderen Ländern ohne Einverständnis der dortigen Behörden Daten von Online- und Kommunikationsanbietern anzufordern. Deutschland sieht dabei die Möglichkeit eines Grundrechtsverstoßes und besteht auf einer eine staatliche Kontrolle. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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5. EU-weite Regelung zum Familiennachzug

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/Hau) Der Petitionsausschuss hält eine einheitliche EU-weite Regelung zum Familiennachzug für erstrebenswert. In der Sitzung am Mittwoch beschloss der Ausschuss mehrheitlich, eine Petition mit der Forderung, hinsichtlich der Familienzusammenführung keine Benachteiligung von Bundesbürgern gegenüber Bürgern anderer EU-Staaten mehr stattfinden zu lassen, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit eine einheitliche Regelung in der EU angestrebt wird", und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Die Petenten begründen ihr Anliegen damit, dass Bundesbürger gegenüber Bürgern anderer EU-Staaten dahingehend benachteiligt würden, dass für deren Ehegatten, die nicht Unionsbürger sind, ein kostenpflichtiges Visum erforderlich sei. Kindern von Ehepartnern über 18 Jahren werde zudem der Zuzug nicht gestattet und ein Sprachtest verlangt. Außerdem würden unterschiedliche Ämter unterschiedliche Kriterien bei der Beurteilung von Visaanträgen zugrunde legen, wodurch keine Rechtssicherheit und kein direkt einklagbarer Anspruch bestünden, wird kritisiert.

Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie gewähre hingegen Ehegatten oder Kindern von Unionsbürgern bis zum 21. Lebensjahr das Recht auf ein Einreisevisum sowie den Aufenthalt in allen EU-Staaten, heißt es in der Petition weiter. Sie hätten im Gegensatz zu ausländischen Ehegatten von Bundesbürgern einen Anspruch auf ein kostenfreies Express-Visa, seien von der Pflicht zum Ablegen eines Sprachtests befreit und hätten einen Anspruch auf eine Aufenthaltskarte samt Arbeitserlaubnis, schreibt der Petent.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es, der Familiennachzug zu Unionsbürgern erfolge nach den europarechtlichen Vorgaben der Freizügigkeitsrichtlinie. Das Aufenthaltsgesetz, welches den Nachzug zu Deutschen und Drittstaatsangehörigen regle, finde auf Unionsbürger und deren Familienangehörige "grundsätzlich keine Anwendung".

Wie der Ausschuss schreibt, sei die Bundesregierung durch den EU-Vertrag verpflichtet, die unionsrechtlichen Vorgaben zu befolgen und effektiv in deutsches Recht umzusetzen. Dagegen komme dem deutschen Gesetzgeber bei der Regelung des Nachzuges zu seinen eigenen, also deutschen Staatsbürgern, ein weiter Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu. Einschränkend habe er dabei zu berücksichtigen, dass Ehe und Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention "unter besonderem Schutz stehen".

Als Folge des Nebeneinanders von unionsrechtlichen und nationalen Rechtsregimen könne es zur sogenannten "Inländerdiskriminierung" kommen, heißt es in der Vorlage. Nach den europäischen Vorgaben würden Regelungen erlassen, die von den nationalen Vorschriften abwichen und gelegentlich günstiger seien. Auf die eigenen Staatsangehörigen finde dann dennoch das nationale Recht Anwendung. Wenngleich die "Inländerdiskriminierung" zwar grundsätzlich zulässig sei, stünden jedoch - wie erwähnt - Ehe und Familie unter besonderem Schutz. Insofern soll aus Sicht des Ausschusses eine europaweite Regelung angestrebt werden.

Der Petitionsausschuss beriet in seiner Sitzung auch einen Antrag der Fraktion Die Linke auf Änderung der Verfahrensgrundsätze. Die Fraktion hatte gefordert, eine Petition, die das Quorum von 100.000 Unterstützern erreicht, müsse dem Plenum des Deutschen Bundestages überwiesen werden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Ausschuss den Antrag ab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 979 - 12. Dezember 2018 - 12.49 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2018

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