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BUNDESTAG/7932: Heute im Bundestag Nr. 066 - 18.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 66
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 18. Januar 2019, Redaktionsschluss: 09.09 Uhr

1. Zeuge kann sich an Amri nicht erinnern
2. Transparenz politischen Handelns
3. Grenzen parlamentarischer Kontrolle
4. Grüne fragen nach Akten der Treuhand
5. FDP fragt nach externem Sachverstand
6. Linke fragt nach Altersdiskriminierung
7. Fragen der Linken zu Beschaffungen


1. Zeuge kann sich an Amri nicht erinnern

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Der 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter einer Ausländerbehörde angehört, der eine flüchtige Begegnung mit dem späteren Attentäter Anis Amri hatte. "Soweit ich weiß, habe ich den Anis Amri in der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund registriert nach seiner Selbstauskunft", sagte der Zeuge Mark Schimanski am Donnerstag. Er könne sich an den Mann aber persönlich nicht erinnern. Der heute 46-jährige Verwaltungsangestellte war bis 2016 in der Ausländerbehörde tätig und arbeitet heute im Dortmunder Jugendamt.

Amri saß am 30. Juli 2015 vor Schimanskis Schreibtisch und erhielt vier Tage später von ihm eine auf den Falschnamen "Mohammed Hassa" ausgestellte nagelneue "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" (BüMA), obwohl er sich schon mehrfach anderswo in Deutschland, zuletzt im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), hatte registrieren lassen. In Berlin war er durch das automatische Verteilsystem "Easy" nach Nordrhein-Westfalen weiterverwiesen worden. Dies alles war dem Verwaltungsangestellten Schimanski aber unbekannt, weil Amri darüber keine Bescheinigungen vorlegte. "Wir sind angewiesen auf die Mitarbeit der Menschen, die zu uns kommen", sagte der Zeuge.

Fingerabdrücke habe er Amri nicht abgenommen. Eine erkennungsdienstliche Behandlung sei bei der Erstregistrierung von Flüchtlingen damals unüblich gewesen. Es habe in seiner Behörde dafür auch gar keine Ausrüstung gegeben. Er habe standardmäßig lediglich das Ausländerzentralregister (AZR) konsultiert, dort allerdings keinen Treffer erzielt, sowie eine entsprechende eigene Datenbank der Stadt Dortmund, und schließlich mit einer Webcam auf seinem Schreibtisch ein Foto des Asylbewerbers für die Akten angefertigt. Das sei damals die "Standardprozedur" gewesen.

Der Zeuge räumte ein, dass es unter diesen Bedingungen "sehr, sehr schwer" gewesen sei, Identitätstäuschungen festzustellen. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörden hätten sich auf die "Selbstauskunft" der Asylbewerber verlassen müssen und deren Angaben ungeprüft aus den entsprechenden Fragebögen in den Computer eingegeben. Selbst wenn im einen oder anderen Fall das Ausländerzentralregister ein altes Foto ausgeworfen hätte, wäre es doch nicht einfach gewesen, "das Bild auf dem Rechner mit dem Menschen, der vor einem sitzt, zu vergleichen".

Zweifel an der Sinnhaftigkeit seines Tuns seien ihm dennoch nie gekommen, betonte der Zeuge. Die allermeisten Asylbewerber hätten nach seinem Eindruck ohne Täuschungsabsicht vor seinem Schreibtisch gesessen. Das System der Erstregistrierung, nach dem er vorging, sei seit jeher nicht anders gehandhabt worden und habe sich bis dahin bewährt. Es seien damals nur größere Zahlen zu bewältigen gewesen. Die für 300 Besucher ausgelegte Zentrale Ausländerbehörde der Stadt Dortmund sei "teilweise sehr, sehr voll" gewesen: "Es konnte passieren, dass über Nacht 1000 gekommen sind."

Als Amri in Dortmund auftauchte, habe der Andrang aber, soweit er sich erinnere, gerade vorübergehend nachgelassen, sagte der Zeuge. Mit Vertretern von Sicherheitsbehörden, die sich für seine Begegnung mit dem späteren Attentäter hätten interessieren können, habe er auch nach dem von Amri verübten Berliner Anschlag keinen Kontakt gehabt. Erst die Vorladung als Zeuge durch den Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages habe ihm bewusst gemacht, dass er mit dem Mann zu tun hatte.

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2. Transparenz politischen Handelns

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um Regierungshandeln nachvollziehbar zu gestalten, will die Bundesregierung die Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren erhöhen. In der Antwort (19/6862) auf eine Kleine Anfrage (19/6378) der Fraktion Die Linke verweist sie dazu auf einen im November getroffenen Kabinettsbeschluss. Dadurch solle die in der abgelaufenen Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zusätzlich sei vereinbart worden, Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen, heißt es weiter. Zunächst geschehe dies über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts, geplant sei eine zentrale Plattform.

Die Bundesregierung weist die Fragesteller angesichts deren Anfrage auf die Grenzen parlamentarischer Kontrolle hin. "Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht." Die Fraktion hatte mehrere gleichlautende Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, in denen es jeweils detailliert um die Beteiligung von Interessensvertretern im Prozessverlauf geht.

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3. Grenzen parlamentarischer Kontrolle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die Fraktion Die Linke auch in der Antwort (19/6896) auf die Kleine Anfrage (19/6379) der Abgeordneten auf die Grenze parlamentarischer Kontrolle hingewiesen. Hintergrund ist, dass die Abgeordneten mehrere gleichlautende Anfragen gestellt hatten, in denen es um die eventuelle Einflussnahme von Interessenvertretern auf verschiedenen Gesetzentwürfe ging. "Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht", heißt es. Zugleich legt die Bundesregierung ihre Maßnahmen und Vorhaben für mehr Transparenz politischer Vorgänge dar, mit denen sie Regierungshandeln für Bürger besser nachvollziehbar machen möchte.

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4. Grüne fragen nach Akten der Treuhand

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft nach dem Umgang mit den Akten der Treuhandanstalt, deren Tochtergesellschaften und Nachfolgeorganisationen. In einer Kleinen Anfrage (19/6751) will sie unter anderem wissen, wie umfangreich der Aktenbestand ist, in wessen Eigentum sie sich befinden, wo die Akten gelagert sind und wie viele in das Bundesarchiv überführt werden. Zudem möchten die Grünen erfahren, wie und in welchem Umfang die in das Bundesarchiv überführten Akten erschlossen und zugänglich gemacht werden.

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5. FDP fragt nach externem Sachverstand

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion will über externen Sachverstand im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/6951) will sie unter anderem wissen, ob es im Ministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien gibt, die sich mit Digitalisierung, Verbraucherschutz und den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen beschäftigen. Zudem möchten die Liberalen erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage und für wie lange diese Gremien einberufen wurden, wie ihr jeweiliger Auftrag lautet und nach welchen Kriterien die Sachverständigen ausgewählt wurden.

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6. Linke fragt nach Altersdiskriminierung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fragt nach der Haltung der Bundesregierung zu einer möglichen Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen. In einer Kleinen Anfrage (19/6959) will sie unter anderem erfahren, welche konkreten Maßnahmen die Regierung ergreift, um auf eine solche Konvention hinzuwirken. Zudem möchte sie wissen, welche Formen den Altersdiskriminierung aus Sicht der Regierung in Deutschland bestehen und welche Projekte gegen Altersdiskriminierung die Regierung seit 1998 gefördert hat.

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7. Fragen der Linken zu Beschaffungen

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Kosten laufender Beschaffungsprojekte für die Bundeswehr. In einer Kleinen Anfrage (19/6768) will sie unter anderem wissen, mit welchen Gesamtkosten und Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung die Bundesregierung rechnet, um die Beschaffung des Schützenpanzers Puma, des Radpanzers GTK Boxer, des Kampfpanzers Leopard 2, des Transporthubschraubers NH90, des Kampfflugzeuges Eurofighter, des Transportflugzeuges A400M, des Lastkraftwagens GTF ZLK, der Korvette K130 und der Fregatte F125 in vollem Umfang abzuschließen. Zudem will die Linksfraktion erfahren, bei wie vielen der 53 Hauptwaffensystemen es der Bundeswehr aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, Instandsetzungen oder Reparaturen vollständig oder teilweise selbst durchzuführen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 66 - 18. Januar 2019 - 09.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2019

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