Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7977: Heute im Bundestag Nr. 111 - 30.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 111
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 30. Januar 2019, Redaktionsschluss: 13.59 Uhr

1. Brexit-Steuergesetz wird noch ergänzt
2. Kritische Stimmen zu Kohle-Kompromiss
3. Fahrverbots-Ausnahmen im Fokus
4. AfD fordert neue Russlandpolitik


1. Brexit-Steuergesetz wird noch ergänzt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) soll offenbar noch ergänzt und erweitert werden. Dies wurde an Äußerungen aus mehreren Fraktionen in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) deutlich. In dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) heißt es, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werde auch auf die Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. So würde ein ungeregelter Austritt Großbritanniens dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Von Seiten der Bundesregierung hieß es in der Sitzung, nach der Austrittserklärung von Großbritannien am 29. März 2017 ende die EU-Mitgliedschaft des Landes am 29. März dieses Jahres. Eine Verlängerung der Frist sei momentan nicht absehbar. Sollte Großbritannien tatsächlich Drittstaat werden, gebe es Regelungsbedarf, dem sich die Regierung mit dem Gesetzentwurf stelle. Sollte es Veränderungen auf Europäischer Ebene geben, werde man drauf entsprechend reagieren.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe noch Ergänzungsbedarf an dem Entwurf. Als Beispiel nannte ein Sprecher Regelungen zur Erbschaftsteuer. Auch gebe es Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) mit Sitz in der EU. Es sei noch nicht klar, wie damit nach dem Brexit umzugehen sei. Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, der sowohl für einen harten Brexit als auch für eine Übergangsregelung mit Großbritannien geeignet sei. Er hoffe auf eine Übergangsregelung, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion.

Die Fraktion Die Linke kritisierte eine in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, die die Kündigung von Beschäftigten im Finanzwesen mit besonders hohen Gehältern (mindestens dreifache Summe der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) erleichtern soll. Eine Aufweichung des Kündigungsschutzes dürfe es nicht geben, verlangte die Fraktion.

Die AfD-Fraktion sprach von einer "konstruktiven Begleitung des Austritts von Großbritannien aus der EU". Der Sprecher der Fraktion verlangte, bei der weiteren Behandlung des Entwurfs auf Themen zu achten, die noch nicht enthalten seien. Es könnte auch über eine Generalklausel nachgedacht werden. Die Erleichterung der Kündigungsmöglichkeit wurde als "etwas ungewöhnlich" bezeichnet.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fehlen unter anderem Regelungen zur Umsatzsteuer in dem Entwurf. Insgesamt sprach die Fraktion von einem "wichtigen Gesetz angesichts dessen, dass es auf einen harten Brexit hinausläuft". Für die FDP-Fraktion schaffen die geplanten Regelungen ein Stück mehr Sicherheit. Nachgebessert werde müsse bei dem sehr eng definierten Bestandsschutz für Finanzmarktgeschäfte. Das Austrittsdatum 29. März 2019 sei aber schon eine Weile bekannt. Daher komme der Gesetzentwurf jetzt sehr spät. Es hätte immer mit einem "No Deal" gerechnet werden können.

Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am 11. Februar stattfinden wird.

*

2. Kritische Stimmen zu Kohle-Kompromiss

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Die Empfehlungen der Kohle-Kommission sind im Wirtschaftsausschuss auf ein geteiltes Echo gestoßen. In Anwesenheit von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) kritisierte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion die "Symbolpolitik" der Ergebnisse. Man müsse diese intensiv diskutieren, sagte der Abgeordnete und verwies auf die erheblichen Kosten, die mit der Umsetzung der einzelnen Punkte verbunden wären. Außerdem seien die klimapolitischen Wirkungen zweifelhaft. Vertreter des Koalitionspartners SPD distanzierten sich von dieser Einschätzung. Das Bahnbrechende sei, dass ein Kompromiss über die gesamte Bandbreite der Gesellschaft hinweg erzielt worden sei. Man habe eine Grundlage, um die Herausforderungen der Energiewende meistern zu können, sagte ein SPD-Abgeordneter.

Die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" hat sich in ihrem Abschlussbericht auf das Jahr 2038 als Ausstiegsdatum aus der Kohleverstromung festgelegt. Flankiert werden soll dieser Prozess mit milliardenschweren Hilfen zur Bewältigung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen und für betroffene Beschäftigte, auch Unternehmen könnten von Entschädigungen profitieren. Abgefedert werden sollen außerdem eventuelle Strompreisanstiege für Verbraucher.

Die AfD-Fraktion bezeichnete den Bericht als "Ausstieg aus der Vernunft". Er sei mit horrenden volkswirtschaftlichen Kosten und drohenden Stromausfällen verbunden. Ein Vertreter der FDP-Fraktion geißelte die Ergebnisse ebenso heftig und zwar als "Subventionsirrsinn". Das Ziel, den Kohlendioxidausstoß zu mindern, werde so nicht erreicht.

Die Linksfraktion wiederum hätte sich gewünscht, dass der Ausstieg vor allem in den kommenden Jahren schneller erfolgt. Außerdem zeigte ein Abgeordneter wenig Verständnis für denkbare Subventionen für Betreiber von bereits abgeschriebenen Kraftwerken. Ein Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der SPD in der gesellschaftspolitischen Bewertung des Kompromisses bei und forderte den Bundeswirtschaftsminister zugleich auf, rasch das weitere Vorgehen zu erläutern und einzuleiten.

Altmaier kündigte dazu an, noch vor der Sommerpause ein Gesetz in den Bundestag einbringen zu wollen, das den Strukturwandel adressiere.

*

3. Fahrverbots-Ausnahmen im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Mit Ausnahmen für bestimmte Diesel-Fahrzeuge sowie einer Klarstellung zur Verhältnismäßigkeit von sogenannten Verkehrsverboten im Bundes-Immissionsschutzgesetz will die Bundesregierung Fahrverbote aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid erschweren. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/6335, 19/6927) fiel in einer Anhörung am Mittwoch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf ein gemischtes Echo bei Juristen. Verbandsvertreter begrüßten das Vorhaben grundsätzlich, forderten aber Nachbesserungen insbesondere an dem geplanten Ausnahmekatalog. Zudem befassten sich die geladenen Sachverständigen und Abgeordneten mit dem Stickoxid-Grenzwert der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Für diesen hat der Bundestag allerdings keine Regelungskompetenz und er ist auch nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes. Das stellte die Vorsitzende des Umweltausschusses, Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen), zu Beginn der Sitzung klar.

Konkret will die Bundesregierung im Bundes-Immissionsschutzgesetz festschreiben, dass Fahrverbote in der Regel erst dann in Betracht kommen, wenn die NO2-Belastung oberhalb von 50 Mikrogramm/m³ liegt. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm/m³. Diese Regelung begründet die Bundesregierung damit, dass Überschreitungen unterhalb von 50 Mikrogramm mit anderen Maßnahmen ausreichend angegangen werden können. Von Fahrverboten sollen zudem bestimmte Diesel-Fahrzeuge ausgenommen werden. Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro-6 und nachgerüstete Euro-5- und Euro-4-Pkw, sofern deren Stickoxid-Emissionen unter 270 Mikrogramm pro Kilometer bleiben, sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerks- und Lieferfahrzeuge sollen pauschal ausgenommen werden; Lkw der Schadstoffklasse Euro-VI im Grundsatz ebenfalls, allerdings sollen für diese gegebenenfalls Verkehrsverbote verhängt werden können.

Die Ausnahmeregelungen fielen in der Anhörung bei den geladenen Juristen auf ein gemischtes Echo. Rechtsanwalt Ludger Giesberts beschied der Bundesregierung, dass das EU-Recht ihrem Vorhaben nicht im Wege stehe. Der Jurist mahnte aber Nachbesserungen beim Ausnahmekatalog an, um eine Diskriminierung privater Anbieter im Bereich der Müllentsorgung sowie bei den Handwerks- und Lieferfahrzeugen zu vermeiden.

Das forderten auch Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie Bernd-Rüdiger Worm (ALBA Berlin GmbH). Benke sprach sich zudem unter anderem gegen die Ausnahme von der Ausnahme für Euro-6-Lkw und die vorgesehene räumliche Beschränkung der Ausnahme für Handwerks- und Lieferfahrzeuge aus.

Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher beurteilte die pauschale Ausnahme von Euro-6-Pkw und nachgerüsteten Euro-4-Pkw und Euro-5-Pkw kritisch. Dies würde nicht den europarechtlichen Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie entsprechen, im Einzelfall müssten auch diese Pkw einem Fahrverbot unterliegen, führte der Jurist in seiner Stellungnahme aus.

Der Rechtsanwalt Remo Klinger kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung vollumfänglich. "Der Gesetzentwurf ist eine Totgeburt", beschied der Jurist in seiner Stellungnahme. Der Entwurf sei irreführend, da er den Bürgern vermittelte, dass unterhalb einer Belastung von 50 Mikrogramm/m³ keine Fahrverbote kommen könnten. Zudem könne es europarechtlich keinen "dauerhaften Welpenschutz" für Euro-6-Pkw geben. Außerdem müsse auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, meinte Klinger und widersprach damit der Auffassung der Bundesregierung.

Im Austausch mit den Abgeordneten zeigte sich ein Dissens zwischen Giesberts und Klinger. Während nach Klingers Auffassung die 50-Mikrogramm-Regelung gerichtlich im Zweifel unbeachtlich wäre, betonte Giesberts, dass Gerichte den Wert als eine Grenze des Planungsermessens der Behörden beachten müssten. Kopp-Assenmacher sah die Regelung zur Verhältnismäßigkeit mit Blick auf die Rechtsprechung als "redundant" an.

Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte Marc Elxnat Nachbesserungen an dem Entwurf. Wie auch der ZDH will die Bundesvereinigung demnach eine Klarstellung im Gesetz, dass auch bei Werten über 50 Mikrogramm/m³ kein Automatismus für Fahrverbote eintritt. Zudem solle die Bundesregierung deutlich machen, ob Fahrverbote sich auf konkrete Strecken beziehen oder zonal verstanden werden sollen. Streckenfahrverboten würden nach Ansicht von Elxnat zu einem Verdrängungseffekt führen und nicht zu Einhaltung der Grenzwerte in besonders belasteten Innenstädten.

Kontrovers wurde zudem die wissenschaftliche Grundlage des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der EU-Luftqualitätsrichtlinie diskutiert. So übte der Toxikologe Helmut Greim Kritik an den Grenzwerten. Weder sei eine weitere Absenkung des Grenzwertes noch die Annahme, dass bisherigen Überschreitungen des Grenzwertes zu Gesundheitsschäden führen, aus toxikologischer Sicht begründbar, führte der Emeritus der TU München aus und verwies auf höhere Grenzwerte in den USA sowie auf die deutlich höheren Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz. Die gemessenen Grenzwerte an den Entnahmestellen seien auch nicht repräsentativ für die Dauerbelastung der Bevölkerung. Zudem übte er grundsätzliche Kritik an epidemiologischen Studien, die zur Begründung der Grenzwerte angeführt werden. Die Zahlen über Gesundheitsschäden und Folgekosten hielten einer Plausibilitätsprüfung nicht stand, schrieb Greim dazu in seiner Stellungnahme.

Greims Auffassung widersprach in der Anhörung Barbara Hoffmann vom Universitätsklinikum Düsseldorf. NO2 sei in der Umgebungsluft schon in der heute vorkommenden Konzentration gesundheitsschädlich. "Die Ergebnisse der Wissenschaft sind eindeutig", sagte die Umweltmedizinerin. Die Wirkung zeige sich einmal direkt, zudem sei NO2 eine "Vorläufersubstanz des noch giftigeren Feinstaubes und von Ozon" sowie ein Indikator für Verkehrsschadstoffe, die gar gemessen werden würden. In ihrer Stellungnahme führte Hoffmann zudem aus, wie der Grenzwert in der Vergangenheit abgeleitet worden sei. Schon 2005 wäre demnach eine weitere Absenkung "vertretbar" gewesen. Aktuell überarbeite die WHO diese Empfehlungen, Ergebnisse seien Ende 2019 oder 2020 zu erwarten. "Es ist damit zu rechnen, dass Gesundheitseffekte sowohl für NO2 als auch für Feinstaub deutlich unterhalb der zurzeit existierenden Richtwerte dokumentiert werden", führte Hoffmann in ihrer Stellungnahme aus.

Ähnlich äußerte sich Holger Schulz (Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt). Er widersprach Greims Auffassung mit dem Hinweis, dass für die Folgen der Langzeitbelastungen nicht die Toxikologie, sondern die Epidemiologie die Wissenschaft sei, die solche Fragen beantworten könne. Der Gesetzentwurf sei aus "umweltmedizinischer, sozialer und auch gesundheitsökonomischer Sicht abzulehnen", führte Schulz in seiner Stellungnahme aus. Die Krankheitslast durch Luftverschmutzung sei in Deutschland der "wichtigste umweltbezogene Risikofaktor". Die WHO empfehle ohnehin eine Absenkung der Grenzwerte nicht nur für Stickoxid, sondern auch für Feinstaub.

Peter Wilbring (TÜV Rheinland Energy GmbH) führte Details zu einer Überprüfung der Messstationen in Nordrhein-Westfalen aus. Die Überprüfung sowie der Bewertung der kleinräumigen Kriterien habe ergeben, dass alle Messstellen dort den rechtlichen Anforderungen entsprächen.

*

4. AfD fordert neue Russlandpolitik

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion wirbt für eine neue Russlandpolitik, die auf "Kooperation statt Konfrontation" setzt. In einem Antrag (19/7427), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordern die Abgeordneten unter anderem den Ausbau der wirtschaftlichen Kooperation, die Stärkung von Städtepartnerschaften und eine Weiterentwicklung des Deutsch-Russischen Jugendaustauschs zu einem Jugendwerk. Helfen soll dabei auch eine sukzessive Lockerung der bestehenden Visapflicht.

Die Bundesregierung solle außerdem in der EU darauf hinwirken, "schrittweise eine Freihandelszone zwischen der Eurasischen Wirtschaftsunion und der Europäischen Union zu schaffen". Im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) solle sie zudem darauf dringen, einen Vertrag über die Sicherheit in Europa mit der Russland auszuarbeiten. Eine weitere Forderung zielt auf die Wiederaufnahme Russlands in bi- und multinationale Dialogformate, aus denen Russland nach der Ukrainekrise ausgeschlossen wurde oder die eingefroren wurden: "Dazu zählen beispielsweise die deutsch-russischen Regierungskonsultationen, die EU-Russland-Gipfeltreffen, der Nato-Russland-Rat oder die Gruppe der Acht (G8)."

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 111 - 30. Januar 2019 - 13.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang