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BUNDESTAG/8008: Heute im Bundestag Nr. 142 - 07.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 142
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.39 Uhr

1. Deutschunterricht im Ausland
2. Fachkräfte-Zuwanderung aus der EU
3. Aussetzung der Vorrangprüfung
4. Korrekturhinweise an Medien
5. Qualifikationen von neuer bpb-Vize
6. Linke fragt nach Bilanz des Euros
7. Entwicklung des FinTech-Marktes


1. Deutschunterricht im Ausland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Auswärtige Amt fördert laut Bundesregierung über das Goethe-Institut und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen weltweit qualifizierten Deutschunterricht an knapp 100.000 Schulen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7445) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6820) ausführt, fördert das Goethe-Institut an rund 95.000 Schulen im Rahmen der Bildungskooperation Deutsch den Deutschunterricht durch Lehr- und Lernmittel und Beratung und Fortbildung von Deutschlehrkräften. An 600 Schulen fördere das Goethe-Institut Deutschunterricht auf Fortgeschrittenenniveau im Rahmen einer Partnerschulinitiative.

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen fördert den Angaben zufolge an rund 1.100 DSD-Schulen (DSD = Deutsches Sprachdiplom) mit 56 Fachberatern hochqualifizierten Deutschunterricht sowie an 140 deutschen Auslandsschulen sowohl den Deutschunterricht als auch Fachunterricht auf Deutsch mit dem Ziel des Abiturs beziehungsweise einer dem deutschen Abitur gleichwertigen Schulabschlussprüfung.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, bietet das Goethe-Institut zudem im außerschulischen Bereich an 159 Instituten in 98 Ländern je nach Bedarf Anfänger- und Fortgeschrittenensprachkurse an.

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2. Fachkräfte-Zuwanderung aus der EU

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zuwanderung von Fachkräften aus der Europäischen Union ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7444) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6819). Wie die Bundesregierung darin ausführt, trägt diese Zuwanderung "bereits heute zu einer Verbesserung der Fachkräftesituation bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft". Sie sorge dafür, dass die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Deutschland entgegen den natürlichen Veränderungen durch die Geburtenentwicklung der Vergangenheit weniger stark abnimmt. "Damit tragen europäische Fachkräfte durch ihre Mobilität und ihre Qualifikationen nicht zuletzt auch zur Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme bei", schreibt die Bundesregierung weiter.

Zugleich verweist sie darauf, dass sich "die positive Zuwanderung bei Veränderungen der Wirtschaftslage in den europäischen Herkunftsländern schnell verändern" könnte. Zudem nähmen mittelfristig die Potenziale für die Zuwanderung aus anderen EU-Ländern ab. Dort greife ebenfalls der demografische Wandel, "so dass die Anzahl junger Erwachsener, die das europäische Wanderungsgeschehen zu einem großen Teil ausmachen, merklich zurückgehen könnte".

Daraus ergeben sich laut Bundesregierung vornehmlich zwei Ziele. Erstens müsse der Arbeitsstandort Deutschland für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland und ihre Familien attraktiv bleiben. Zweitens müssten "die vorhandenen Potenziale derer, die als qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland kommen, noch besser ausgeschöpft werden".

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3. Aussetzung der Vorrangprüfung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Auswirkungen eines Wegfalls der sogenannten Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7442) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6763). Darin verweist die Regierung darauf, dass bei der Beschäftigung von Geduldeten und Asylbewerbern die Vorrangprüfung seit Inkrafttreten der Verordnung zum Integrationsgesetz am 6. August 2016 in 133 von insgesamt 156 Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt ist. In den Agenturbezirken, in denen die Vorrangprüfung ausgesetzt ist, könnten Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung nach drei Monaten Aufenthaltszeit eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung aufnehmen, soweit sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Ziel sei es, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete zu erleichtern.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sind ihr negative Auswirkungen der Aussetzung der Vorrangprüfung nicht bekannt. In den 23 Agenturbezirken, in denen nicht auf die Vorrangprüfung verzichtet wurde, sei laut Statistik der BA im Jahr die Zustimmung der Bundesagentur zur Beschäftigung auf Grund der Vorrangprüfung nur in weniger als vier Prozent der Fälle verweigert worden.

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4. Korrekturhinweise an Medien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Hinweise von Behörden an Medien zur Korrektur unzutreffender Veröffentlichungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/7472) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6995). Danach gibt die Bundesregierung "in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der Bundesregierung veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Bundesregierung einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet".

Zugleich verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Pressefreiheit "unentbehrliches Gut und wesentlicher Faktor der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung" sei. Sie sei ein "Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die moderne Demokratie unentbehrlich". Objektiv unrichtige Informationen könnten indes zu zutreffender Meinungsbildung nicht dienen. Die Pressefreiheit schließe nicht ein, erwiesen oder erkenntlich unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die presserechtliche Sorgfaltspflicht gebiete es umgekehrt, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Den Behörden bleibe es dabei unbenommen, diese unabhängige Prüfung durch entsprechende Hinweise zu unterstützen.

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5. Qualifikationen von neuer bpb-Vize

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit der neuen Vize-Präsidentin der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) befasst sich die AfD-Fraktion in einer KleinenAnfrage (19/7476). Wie die Fraktion darin ausführt, ist Cemile Giousouf "seit dem 7. Januar 2019 als Vize-Präsidentin der Bundeszentrale für Politische Bildung tätig und darüber hinaus für die Koordinierung und Steuerung der inhaltlichen Arbeit und der Planungsprozesse verschiedener Fachbereiche innerhalb der bpb zuständig". Wissen will die Fraktion unter anderem, welche Qualifikationen, Erfahrungen oder Eigenschaften der ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten die Bundeszentrale für politische Bildung davon überzeugt haben. "diese Position(en) mit ihr zu besetzen".

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6. Linke fragt nach Bilanz des Euros

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Bilanz von 20 Jahren Euro ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7359). Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, ob der Euro zur wirtschaftlichen Integration beziehungsweise Konvergenz beigetragen hat. Gefragt wird nach der Entwicklung des Handels im Euro-Raum und der Entwicklung der Leistungsbilanzdaten von verschiedenen Ländern. Gefragt wird zudem nach der Entwicklung der jährlichen Staatsschuldenquoten und Staatsschuldenrenditen der Euroländer und der Eurozone als Ganzes. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie das von der Europäischen Kommission anvisierte Vorhaben, die internationale Rolle des Euros zu stärken, unterstützt.

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7. Entwicklung des FinTech-Marktes

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Entwicklung des FinTech-Marktes geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/7347). Die Abgeordneten wollen erfahren, wie viele FinTech-Unternehmen es in Deutschland, Großbritannien und in der gesamten EU gibt. Außerdem wird nach der Entwicklung des FinTech-Marktes in den USA und in Japan gefragt. Wissen wollen die Abgeordneten, wie viel Wagniskapital die FinTechs eingesammelt haben und wie hoch die Zahl der jährlichen Insolvenzen ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, als FinTechs würden Finanzdienstleister bezeichnet, die durch digitale Innovationen neue Finanzprodukte beziehungsweise neue Geschäftsmodelle im Finanzmarkt schaffen würden. Zitiert wird eine Studie, nach der der deutsche FinTech-Markt im Jahr 2018 gewachsen sei und weiter an Bedeutung für den Finanzmarkt gewinne.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 142 - 7. Februar 2019 - 10.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2019

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