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BUNDESTAG/8023: Heute im Bundestag Nr. 157 - 13.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 157
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Februar 2019, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Brexit-Steuergesetz soll ergänzt werden
2. Diesel-Anträge der AfD abgelehnt
3. Linken-Antrag zu Fahrverboten abgelehnt
4. Mehr Geld für Seemannsmissionen
5. Grünes Licht für BDBOS-Novelle


1. Brexit-Steuergesetz soll ergänzt werden

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) An dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) dürften noch einige Ergänzungen vorgenommen werden. Dies zeichnete sich bei der Beratung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Finanzausschuss ab.

In dem Entwurf heißt es, ein ungeregelter Austritt Großbritanniens würde dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus Großbritannien das Marktzutrittsrecht (Europäischer Pass) verlieren, wovon allein im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen betroffen sein könnte. Der Entwurf sieht daher unter anderem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit bekommt, bestimmten britischen Unternehmen übergangsweise die weitere Nutzung des Europäischen Passes zu gestatten. Britische Versicherungsunternehmen sollen ihre bisherige Geschäftstätigkeit im Inland für einen Übergangszeitraum fortführen, aber kein Neugeschäft mehr betreiben dürfen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, der Brexit dürfe nicht zu Nachteilen für deutsche Steuerpflichtige führen. Ergänzungen des Entwurfs seien etwa im Bereich Erbschaftsteuer notwendig. Auch müsse geklärt werden, wie Gesellschaften nach britischem Recht (Ltd.) künftig behandelt werden sollen. Die SPD-Fraktion bezeichnete den Vertrauensschutz als besonders wichtig. Die Menschen dürften nicht durch den Brexit nachträglich bestraft werden. So müsse es Regelungen für die Riester-Rente geben. Verwerfungen auf den Finanzmärkten nach dem Brexit müssten verhindert werden.

Auch die AfD-Fraktion sprach sich für Ergänzungen an dem Entwurf aus. Das Problem der Gesellschaften britischen Rechts sei lange bekannt, sagte ein Sprecher. Die FDP-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, "auch wenn wir den Grund, den Austritt Großbritanniens aus der EU, nicht begrüßen", so eine Sprecherin der Fraktion. Negative Folgen für Steuerpflichtige durch den Brexit müssten vermieden werden. In einigen Punkten sei die Regierung mit dem Entwurf zu kurz gesprungen, zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer und der Riester-Förderung.

Die Fraktion Die Linke bezeichnete die steuerlichen Regelungen in dem Entwurf als sachgerecht. In diesem Zusammenhang geplante Erleichterungen des Kündigungsschutzes für bestimmt Mitarbeiter von Finanzinstituten (sogenannte Risikoträger) "leuchten uns aber überhaupt nicht ein", so ein Sprecher der Fraktion, der diesen Teil des Entwurfs strikt ablehnte. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen handelt es sich um ein wichtiges Gesetz. Die Regelungen würden Planbarkeit und Vertrauen schaffen.

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2. Diesel-Anträge der AfD abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwochmorgen zwei Anträge der AfD-Fraktion zum Thema Diesel-Fahrverbote und Stickstoffdioxid-Grenzwert abgelehnt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/6335, 19/6927), um unter anderem Ausnahmen von Fahrverboten zu regeln, wurde kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

In dem ersten Antrag (19/6060) fordert die AfD-Fraktion angesichts drohender und bereits verhängter Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unter anderem, die Standorte der Messstellen in Deutschland zu überprüfen. In den Kriterien zur Aufstellung der Messstationen gebe es einen "signifikanten Spielraum". "Dies führt in der Praxis zu massiven Defiziten bei der Vergleichbarkeit der gemessenen Stickstoffdioxidwerte. Zudem wird zu Recht beklagt, dass der Standort der Messstationen nur eingeschränkte Aussagen über die tatsächliche Exposition der Menschen zulassen", heißt es in dem Antrag. Gegen diesen Antrag stimmten bei Zustimmung der AfD die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Vertreter der FDP-Fraktion enthielten sich.

In einem zweiten Antrag (19/7471) fordert die AfD-Fraktion - wie auch im ersten Antrag - eine wissenschaftliche Überprüfung des NO2-Grenzwertes der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Dazu soll die Bundesregierung eine "Neubewertung der bisherigen, meist epidemiologischen Studien zur Wirkung in Auftrag geben" sowie weitere klinische und toxikologische Studien anschieben, führt die Fraktion in Reaktion auf einen Brief von über 100 Lungenärzten aus, die die wissenschaftliche Basis des Grenzwertes angezweifelt hatten. Zudem soll die Bundesregierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Anwendung der Richtlinie ausgesetzt wird. Im Bundes-Immissionschutzgesetz soll nach Willen der AfD-Fraktion vorübergehend ein höherer Grenzwert von 100 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft festgeschrieben werden. Der EU-Grenzwert liegt aktuell bei 40 Mikrogramm/m. Gegen diesen Antrag stimmten bei Zustimmung der AfD die Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

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3. Linken-Antrag zu Fahrverboten abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel: "Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote" (19/6195) findet im Verkehrsausschuss keine Mehrheit. In der Sitzung am Mittwochvormittag stimmten neben der Linksfraktion lediglich die Grünen der Vorlage zu. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten den Antrag hingegen ab. In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Dieselfahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen, zu schaffen. Außerdem solle sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann, für die die Hersteller die Kosten übernehmen.

Der Antrag sei überholt, kritisierte ein Vertreter der Unionsfraktion während der Debatte im Ausschuss. Seit Ende 2018 gäbe es ein Prüf- und Nachweisverfahren, auf dessen Basis das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Genehmigungen für die Betriebserlaubnis technischer Nachrüstungen erteilen könne. Ebenfalls außer Acht gelassen werde, dass neben den Nachrüstungen - wenn diese technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll seien - andere Maßnahmen im Kampf gegen Fahrverbote nötig seien. Dazu zählten Umtauschprämien aber auch kommunalpolitische Maßnahmen - wie etwa zur Flottenumrüstung bei schweren kommunalen Nutzfahrzeugen.

Die "politisch gewollten Fahrverbote" könnten aus Sicht der AfD-Fraktion durch einfache organisatorische Maßnahmen der Bundesregierung beseitigt werden. Erzwungene Hardware-Nachrüstungen, die juristische Probleme mit sich brächten und technisch vielfach gar nicht möglich seien, brauche es dafür nicht, sagte der Fraktionsvertreter. Stattdessen müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass es bundesweit einheitliche Regeln für die Standorte der Messstationen gibt und die in Deutschland zulässigen Toleranzen ausgenutzt würden. Ebenso wie sein Vorredner vertrat auch der AfD-Vertreter die Auffassung, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, die Autohersteller zur Übernahme der Kosten für die Nachrüstung zu zwingen.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der Antrag "aus der Zeit gefallen". Die Richtlinien für die Nachrüstung lägen vor, Betriebsgenehmigungen für die Systeme könnten beantragt werden, sagte der Fraktionsvertreter. Seiner Kenntnis nach werden diese bis Ende des dritten Quartals 2019 am Markt verfügbar seien. Erfreulicherweise würden die Hersteller Daimler und VW die Kosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro übernehmen, sagte er. Was die Machbarkeit angeht, so verwies der SPD-Vertreter auf interne Studien von VW, wonach 70 Prozent der Euro5-Diesel von VW nachrüstbar seien.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion sind Nachrüstungen bei Euro4-Fahrzeugen nicht sinnvoll, weil der Restwert dieser Fahrzeuge zu gering sei. Anders sehe das bei Euro5-Dieseln aus, wobei es noch Fragen der Haftung und der Kostenübernahme gebe. Als große Schwäche des Antrags bewertete der FDP-Vertreter, die Forderung der Linksfraktion, die Hersteller sollten zur Kostenübernahme für die Nachrüstung gezwungen werden. Das sei auf rechtsstaatlicher Grundlage nicht möglich.

Das bewertete die Vertreterin der Linksfraktion anders. Die Fahrzeuge seien ohne Zulassungserlaubnis in den Verkehr gebracht worden, weil sie mit einer Software ausgestattet worden seien, die die geltenden Vorschriften umgangen habe, sagte sie.

In Sachen Rechtssicherheit bei Nachrüstungen lohne ein Blick in die USA, empfahl der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dort seien solche Systeme im Einsatz und die Hersteller würden trotzdem Garantieleistungen zusagen. Kritik äußerte der Grünenvertreter an der Deckelung der Kostenbeteiligung von Daimler und VW auf 3.000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Nachrüstung seien schließlich derzeit noch unklar.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Steffen Bilger (CDU), sagte, es gebe keine Rechtsgrundlage, die Hersteller zur Kostenübernahme der Nachrüstung zu verpflichten. Derartige Hoffnungen sollte man den Menschen nicht machen, fügte er hinzu.

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4. Mehr Geld für Seemannsmissionen

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/7425) zugestimmt. Damit soll die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten der Deutschen Seemannsmissionen e. V. und Stella Maris beteiligt, von 500.000 Euro auf eine Million Euro verdoppelt werden. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

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5. Grünes Licht für BDBOS-Novelle

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für den Regierungsentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-Gesetzes" (19/6547) frei gemacht. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag die Vorlage, mit der die Berechtigung der Bundeswehr geregelt werden soll, den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu nutzen. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Entwurf, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt.

Wie die Bundesregierung in der Begründung der Vorlage erläutert, sind Teile der Bundeswehr wie beispielsweise Feldjäger oder Bundeswehr-Krankenhäuser und -Feuerwehr bereits jetzt Teilnehmer des Digitalfunks BOS. Derzeit habe die Bundeswehr in diesem Rahmen eine Berechtigung zur Teilnahme am Digitalfunk BOS mit zirka 8.500 Teilnehmern. Künftig wolle sie die Anzahl auf insgesamt bis zu 40.000 erhöhen.

"Bei den geplanten zusätzlichen Teilnehmern handelt es sich nicht um BOS im Sinne der BOS-Funkrichtlinie, weshalb hier eine Gesetzesanpassung notwendig ist", heißt es weiter. Die Bundeswehr wolle den Digitalfunk BOS künftig zusätzlich sowohl für die interne Kommunikation zwischen beziehungsweise in ihren einzelnen Organisationselementen "als auch im Bedarfsfall (Amts- und Katastrophenhilfe; Verteidigungsfall) für die Koordination mit anderen relevanten Teilnehmerkreisen der BOS nutzen".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, würde die Bundeswehr durch die Nutzung des Digitalfunks BOS Investitionskosten für den Aufbau einer eigenen Funkinfrastruktur einsparen. Der Gesetzesentwurf enthalte die für die Nutzererweiterung notwendigen Änderungen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 157 - 13. Februar 2019 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2019

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