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BUNDESTAG/8043: Heute im Bundestag Nr. 177 - 18.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 177
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Februar 2019, Redaktionsschluss: 16.50 Uhr

1. Fortsetzung des UN-Einsatzes in Darfur
2. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan
3. Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes
4. Sea Guardian soll fortgesetzt werden
5. Kritik an EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen
6. Aufnahme von syrischen Weißhelmen
7. Bundestag über Meseberg informiert


1. Fortsetzung des UN-Einsatzes in Darfur

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Friedensmission in der sudanesischen Region Darfur der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (UNAMID) beteiligen. Wie aus einem Antrag (19/7725) der Bundesregierung hervorgeht, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz im Sudan erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist bis Ende März 2020 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,4 Millionen Euro.

Die Bundesregierung berichtet über Fortschritte im politischen Prozess zur Überwindung des Darfur-Konflikts und einer 2018 weiter verbesserten Sicherheitslage in Darfur. Allerdings bleibe die Lage in dieser Westregion des Landes prekär: Insgesamt seien in Darfur mehr als drei Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, darunter mindestens 1,74 Millionen hilfsbedürftige Binnenvertriebene und knapp 160.000 Flüchtlinge, vornehmlich aus Südsudan. Hilfsmaßnahmen würden vorwiegend durch die auf Grund der Organisierten Kriminalität und der Stammeskonflikte lokal angespannten Sicherheitslage sowie die Wirtschaftskrise und dadurch entstandenen Treibstoffmangel behindert. "Unterstützung und Druck durch die internationale Gemeinschaft, insbesondere durch die Vereinten Nationen und UNAMID sowie die Regionalorganisation AU bleiben daher für die vollständige Umsetzung des Doha-Dokuments für den Frieden in Darfur und eine nachhaltige Stabilisierung, die Verbesserung der Menschenrechtslage und für die Entwicklung Darfurs unverzichtbar."

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2. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/7728) schreibt, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UNMISS-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Das Mandat ist bis Ende März 2020 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,9 Millionen Euro.

Der Südsudan bleibe auf die intensive Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft angewiesen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland sei daran interessiert, eine Lösung für eine der aktuell größten humanitären Krisen weltweit zu finden und an der Stabilisierung einer Region mitzuwirken. Unterstützung und Druck durch die internationale Gemeinschaft blieben "unverzichtbar für die vollständige Umsetzung des Waffenstillstandes und des Friedensabkommens sowie für die Verbesserung der seit Ausbruch der Krise 2016 desaströsen humanitären und Menschenrechtslage mit mindestens 4 Millionen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, landesweiter Nahrungsmittelunsicherheit und schweren Fälle von - auch sexueller und genderbasierter - Gewalt gegen die Zivilbevölkerung sowie humanitäre Helferinnen und Helfer".

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3. Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Der Bundeswehreinsatz zur Ausbildung von Polizei- und Armeekräften in Afghanistan soll fortgesetzt werden. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/7726) schreibt, sollen für ein weiteres Jahr bis zu 1.300 Soldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" entsendet werden. Auftrag der Mission bleibe es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene beraten und unterstützt werden. Die Bundeswehrsoldaten sollen "über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall" und in Abstimmung mit der afghanischen Seite unterstützen dürfen (sogenannter "in extremis support").

Ein hinreichend stabiles Afghanistan, von dem für Deutschland, seine Verbündeten und die Region keine Bedrohung ausgeht, bleibe neben dem Aufbau einer legitimen und stabilen Staatlichkeit sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ein wesentliches deutsches Interesse. Ein zentrales Ziel der deutschen und europäischen Afghanistanpolitik sei, dass die afghanischen Konfliktparteien einen Friedens- und Versöhnungsprozess mit regionaler und internationaler Unterstützung einleiten und erfolgreich durchführen. Eine Waffenruhe im Juni 2018 sowie zahlreichen Gesprächsinitiativen etwa der USA "mit afghanischen und regionalen Akteuren" würden zeigen, dass eine Annäherung erfolgreich sein kann. "Die Abkehr von starren Fristen für die weitere Reduzierung der internationalen Truppenpräsenz und des erfolgreichen Ansatzes haben den Druck auf die Aufständischen erhöht, ebenfalls eine politische Lösung anzustreben."

Das Mandat ist befristet bis Ende März 2020, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 361 Millionen Euro.

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4. Sea Guardian soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der "Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian" im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/7727) schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um "auf und über See" Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Der Einsatz leiste einen Beitrag zum maritimen Kampf gegen Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels.

Rechtliche Grundlage seien mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die "einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016)". Das Operationsgebiet umfasse das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. "Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Küstenstaat."

Das Mandat ist befristet bis Ende März 2020, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 2,9 Millionen Euro.

Der Einsatz ermöglicht laut Bundesregierung die Erstellung eines "dichten Lagebilds im Mittelmeer", wirke als präventiver Ordnungsfaktor und diene bei Bedarf zur Gefahrenabwehr. "Angesichts der hohen Bedeutung von maritimen Verkehrs- und Versorgungswegen ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. "Teile des Mittelmeerraumes sind durch regionale Instabilität, strukturelle politische und sozio-ökonomische Probleme wie wirtschaftliches Gefälle, Flucht- und Migrationsbewegungen, starkes Bevölkerungswachstum, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption geprägt." Diese Bedingungen würden von nichtstaatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel ausgenutzt. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche sowie anhaltende Fragilität in einzelnen Staaten eröffneten terroristischen sowie kriminellen Organisationen Rückzugsräume. In den Mittelmeer-Anrainerstaaten Nordafrikas und Vorderasiens bestehe damit ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial durch internationalen Terrorismus oder gewaltbereite politische Gruppen, welche die schwierigen Bedingungen in einzelnen Staaten für ihre Zwecke nutzen würden.

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5. Kritik an EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Umsetzung des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/7198). Die Bundesregierung soll unter anderem Stellung nehmen zur Kritik des Europäischen Rechnungshofes, der Intransparenz und Ineffizienz bei der Verwendung für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen und den Ausbau der kommunalen Infrastruktur gezahlten Mittel bemängelt habe.

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6. Aufnahme von syrischen Weißhelmen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Aufnahme von Mitgliedern der "Weißhelme" aus Syrien erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7189). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele aktive Mitglieder und deren Familienangehörige in Deutschland nach welchen Kriterien aufgenommen worden sind und ob dabei Sicherheitsüberprüfungen stattgefunden haben.

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7. Bundestag über Meseberg informiert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Mit der Unterrichtung über die Ergebnisse des deutsch-französischen Finanzministertreffens auf Schloss Meseberg durch das Bundesministerium der Finanzen am 20. Juni 2018 sei der Deutsche Bundestag über diese politische Initiative informiert worden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7580) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7282). Damit sei dem Deutschen Bundestag die Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte ermöglicht worden. Mit einem gemeinsamen Positionspapier von Deutschland und Frankreich vom 10. Januar 2019 sei das Ergebnis des Finanzminister-Fahrplans von Meseberg umgesetzt worden. Das Positionspapier sei am 11. Januar 2019 auf Arbeitsebene zwischen den Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit diskutiert und am 18. Januar 2019 an den Finanzausschuss abgesandt worden. Weiter erläutert die Regierung, dass es sich bei den Arbeiten zum deutsch-französischen Positionspapier um einen Vorgang gehandelt habe, der sich in einem wenig konkreten Verfahrensstadium befunden habe, so dass die "kursorische auf Eckpunkte beschränkte Unterrichtung" den rechtlichen Anforderungen genügt habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 177 - 18. Februar 2019 - 16.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2019

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