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BUNDESTAG/8044: Heute im Bundestag Nr. 178 - 18.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 178
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Februar 2019, Redaktionsschluss: 17.30 Uhr

1. Sachverständige kritisch zu 219a-Entwurf
2. Plädoyers für mehr Forschungsförderung
3. Neue europäische Ostpolitik
4. Korruptionsfälle an Visastellen
5. Migrationspakt nicht bindend
6. Flüchtlingsunterkünfte in Bosnien


1. Sachverständige kritisch zu 219a-Entwurf

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/mwo) Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele - Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte - grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen "Optimierungsuftrag" für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können - und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei "rechtsdogmatisch grober Unfug" und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

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2. Plädoyers für mehr Forschungsförderung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die Mehrheit der Sachverständigen sind in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland eingetreten. So erklärte die Unternehmensberatung E&Y, die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung biete sich als Instrument an, um eine im internationalen Vergleich ersichtliche Lücke in der bisherigen Förderlandschaft zu schließen. Gerade das ausdrückliche Ziel der Großen Koalition, die Digitalisierung des Mittelstands voranzutreiben, würde dadurch verfolgt.

In der von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung ging es um drei Initiativen von Oppositionsfraktionen. So sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf (19/4827) vor, dass kleine und mittlere Unternehmen, die Forschung betreiben, einen "Forschungsbonus" erhalten sollen. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden. Die Einführung einer Forschungsförderung mittels einer Steuergutschrift schlägt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/3175) vor. Die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seien seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig, heißt es im Antrag der FDP-Fraktion. Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/4844) ein einfaches Instrument der indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung vor. Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift ("tax credit") auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen.

Aus Sicht des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) ist es von zentraler Bedeutung, dass eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausschließlich neben die existierenden Programme tritt und diese keineswegs eingeschränkt wird. Die Förderung müsste gezielt für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt werden. Nach Ansicht von Christian Rammer vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung sind die Anreize für kleine und mittlere Unternehmen insgesamt zu gering.

Dagegen erklärte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), die steuerliche Forschungsförderung solle ohne eine Größenbeschränkung auskommen. Innovationen würden oftmals in Netzwerken von Unternehmen aller Größen generiert: "Im Wettbewerb um die Ansiedlung großer forschender Unternehmen sollte Deutschland nicht von vornherein klein beigeben."

Auch für den Siemens-Konzern ist das Vorhandensein einer steuerlichen Forschungsförderung von zentraler Bedeutung. In der Stellungnahme des Konzerns, der weltweit rund 43.000 Forscher und Entwickler beschäftigt, heißt es, 29 von 35 OECD Mitgliedstaaten würden über attraktive steuerliche Instrumente zur Förderung von Forschung und Entwicklung verfügen. Deutschland verzichte bisher auf ein entsprechendes Standortangebot. Auch für Siemens ist "grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb die Forschungstätigkeit von größeren Unternehmen nicht förderungswürdig sein sollte".

"Eine steuerliche Forschungsförderung muss allen Unternehmen zugänglich sein, um effiziente Fördereffekte zu erzielen", erklärte auch der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). "Der BDI unterstützt die Vorhaben der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD, um Innovationspotenziale zu fördern und um eine höhere Forschungsdynamik der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu erzielen", erklärte der Spitzenverband.

Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Ergänzung zur bewährten Projektförderung sei eine Maßnahme zur Erhöhung der Attraktivität des Innovationsstandorts Deutschland, hieß es vom Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK). "Die stärkste Wirkung erzeugt eine solche Förderung aus unserer Sicht allerdings, wenn sie potenziell allen Unternehmen offen steht, nicht nur kleineren und mittleren", so der DIHK. Die KfW Bankengruppe beurteilte die Vorstöße grundsätzlich positiv und als Ergänzung zu bestehenden Förderprogrammen.

Nach Ansicht von Professorin Monika Schnitzer von der Ludwig-Maximilians-Universität München hat eine steuerliche Forderung im Vergleich zu direkten Fördermaßnahmen mehrere Vorteile. Während die direkte Förderung immer eine Antragstellung und ein Bewerbungsverfahren durch Behörden erfordere, sei bei einer steuerlichen Forschungsförderung die Förderfähigkeit bereits mit dem Nachweis förderberechtigter Aufwendungen gegeben: "Das Instrument trägt somit zu einer erhöhten Planungssicherheit der Unternehmen hinsichtlich der Förderung risikobehafteter FuE-Vorhaben bei." Zudem falle der administrative Aufwand im Vergleich zur klassischen Projektförderung deutlich geringer aus.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält eine steuerliche Forschungsförderung hingegen für nicht erforderlich, "weil sie jede Art von Forschung und Entwicklung unterstützt, auf Lenkung verzichtet und somit Abschied von einer gestaltenden Technologiepolitik einleiten würde". Sie könne auch nicht auf Problemlösungen für gesellschaftliche Ziele orientiert werden, wie zum Beispiel die Steigerung der Energieeffizienz oder die Minderung der Folgen des Klimawandels.

Ebenfalls kritisch mit der steuerlichen Forschungsförderung setzte sich Professor Carsten Dreher (Freie Universität Berlin) auseinander. Der Zusammenhang von privater FuE-Intensität und der Höhe der steuerlichen Forschungsförderung sei nicht belegt. So hätten Schweden und Deutschland keine steuerliche Forschungsförderung, aber hohe Forschungsausgaben und Spitzenplätze in Innovationsranking. Für die US-Bundesstaaten sei nachgewiesen, dass ein Steuerwettbewerb um die großzügigsten FuE-Anreize ein "Nullsummenspiel für alle darstellt".

Der Sachverständige Michael Balke erklärte, es bestehe schon eine zielgerichtete Förderung. Eine weitere Förderung sei nicht notwendig. Statt die Steuerbemessungsgrundlagen mit immer neuen Steuerermäßigungen zu durchbrechen, sei es besser, die Steuersätze für alle "drastisch zu senken". Robin Tech vom Wissenschaftszentrum Berlin sagte, es würden mehr schnelle flexible Unternehmen gebraucht und für diese Unternehmen mehr schnelle flexible Förderung.

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3. Neue europäische Ostpolitik

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die von Außenminister Heiko Maas (SPD) geforderte "neue europäische Ostpolitik" soll eine stärkere gemeinsame EU-Politik gegenüber den Nachbarn der Östlichen Partnerschaft, Zentralasiens sowie Russlands ohne zeitliche Zielvorgaben anstreben. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/7229) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6804) schreibt, müssten die ungelösten Territorialkonflikte in Georgien und der Republik Moldau sowie der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan ebenso Gegenstand einer "europäischen Ostpolitik" sein wie die Lösung des Ukraine-Konflikts. "Generell geht es um eine an den Bedürfnissen des jeweiligen Partnerlandes ausgerichtete Zusammenarbeit auf der Grundlage von Konditionalität (Umsetzung gemeinsam vereinbarter Reformen als Voraussetzung für fortgesetzte Unterstützung durch die EU)."

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4. Korruptionsfälle an Visastellen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat für das Jahr 2017 zehn Korruptionsfälle gegen insgesamt 13 Beschäftigte an deutschen Visastellen im Ausland im Rahmen des Jahresberichts der Bundesregierung zur "Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung" gemeldet. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/7441) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6690) schreibt, werde allen Hinweisen auf eine unberechtigte Vergabe oder Gewährung konsularischer Leistungen zeitnah und sorgfältig nachgegangen. Das Auswärtige Amt treffe unmittelbar nach dem Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten und Verdachtsfällen auf Korruption Maßnahmen, um weiteren Missbrauch oder Schaden zu verhindern.

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5. Migrationspakt nicht bindend

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Das schreibt sie in der Antwort (19/7528) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6659). Aufgeführt wird darin auch, wann und über welche Kanäle und Medien über den Pakt im Vorfeld informiert wurde. "Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass interessierten Bürgerinnen und Bürger zu Themen, die im Rahmen der VN bearbeitet werden, ein umfassendes Informationsangebot besteht, etwa bei der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen oder auch dem regionalen Informationsbüro der Vereinten Nationen für Westeuropa, mit einem deutschen Verbindungsbüro in Bonn (www.unric.org/de)."

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6. Flüchtlingsunterkünfte in Bosnien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Im Jahr 2018 sind insgesamt 23.385 Schutzsuchende durch das Sicherheitsministerium in Bosnien-Herzegowina registriert worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/7530) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6727) schreibt, hätten alle registrierten Schutzsuchenden, die sich derzeit in Bosnien-Herzegowina aufhalten, die Möglichkeit einer Unterbringung in winterfesten Aufnahmezentren. Die Verpflegung mit drei Mahlzeiten pro Tag sowie die medizinische Versorgung werde insbesondere durch die International Organization for Migration (IOM) und den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), aber auch durch Nichtregierungsorganisationen vor Ort sichergestellt, die unter anderem aus Mitteln der Europäischen Union finanziert würden. So habe die EU 2018 zwei Millionen Euro im Rahmen der Humanitären Hilfe sowie weitere 7,2 Mio. Euro als Sondermittel im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) bereitgestellt, die unter anderem dafür verwendet worden seien, Unterkünfte winterfest zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 178 - 18. Februar 2019 - 17.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2019

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