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BUNDESTAG/8045: Heute im Bundestag Nr. 179 - 19.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 179
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. Februar 2019, Redaktionsschluss: 10.02 Uhr

1. Regierung legt 219a-Entwurf vor
2. Afrika-Strategie schafft Chancen
3. MINT-Kompetenz in Deutschland
4. Medizinische Behandlungszentren eröffnet
5. Umsetzung der Safe Schools Declaration
6. Sicherheitslage in Libyen


1. Regierung legt 219a-Entwurf vor

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vorgelegt (19/7834). Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung ist gleichlautend mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 19/7693.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), wonach auch die Information darüber strafbar sein kann. Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung der Information von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen sowie Rechtssicherheit für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Gleichzeitig soll das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Laut Entwurf soll der Paragraf 219a in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem solle sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dem Entwurf der Bundesregierung ist als Anlage die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates beigefügt. Danach gibt es keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf.

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2. Afrika-Strategie schafft Chancen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Afrika-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist Ausdruck des in den letzten Jahren massiv gestiegenen Interesses deutscher Wissenschaftler an deutsch-afrikanischen Kooperationen. Sie biete diesen Forschern von Universitäten und Forschungseinrichtungen den Rahmen, den Raum und die Struktur, Forschungs- und Bildungsvorhaben gemeinsam mit afrikanischen Partnern zu formulieren und umzusetzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7661) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/6755). Es sei nicht das Ziel der Afrika-Strategie des BMBF, die Aktivitäten auf möglichst viele Länder auszuweiten. Gleichwohl hätten sich die Kooperationen zwischen afrikanischen und deutschen Hochschulen von 2014 bis 2018 von 637 auf 905 Kooperationen erhöht. Im Jahr 2014 seien 36 afrikanischen Staaten beteiligt gewesen, 2018 bereits 40. Die Anzahl der geförderten Projekte sei um circa elf Prozent gestiegen.

Eines der zentralen Ziele der Aktivitäten des BMBF sei es, mit hohem Qualitätsanspruch nachhaltige wissenschaftliche Kooperationsstrukturen zu schaffen. Für eine sinnvolle Kooperation bedürfe es grundlegender Forschungs- und Bildungsstrukturen, die die Umsetzung gemeinsamer Vorhaben erlaubten. Maßnahmen des BMBF zielten auf den nachhaltigen Aufbau von Kapazitäten generell und den Aufbau von Bildungs- und Forschungsstrukturen konkret.

Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Bildungs- und Forschungssysteme seien dabei Treiber für mehr Geschlechtergerechtigkeit, bedürften aber oft selbst eines Wandels im Sinne eines befähigenden Arbeitsumfelds und besserer Karrierechancen für Wissenschaftlerinnen. Die Afrika-Strategie 2014 bis 2018 habe zu diesem Wandel beigetragen. Die Bundesregierung ziele hierbei auf die qualitative Steigerung der Beschäftigung von Frauen und eine langfristige systemische Entwicklung. Im Rahmen der Afrika-Strategie seien seit 2014 rund 600 Aktivitäten mit einem Volumen von insgesamt 350 Millionen Euro gefördert worden.

Als Beispiele zur Bewältigung globaler Herausforderungen nennt die Bundesregierung mehrere Beispiele. Es sollten beispielsweise Klimaprognosen und Szenarien entwickelt werden, um entscheidungsnahe Klimadienstleistungen anzubieten und konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen. Hieraus würden sich vielfältige Synergien zur Förderung der internationalen Agrarforschung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ergeben sowie insbesondere zur Arbeit der fünfzehn Grünen Innovationszentren, die das BMZ gemeinsam mit afrikanischen Partnerländern eingerichtet habe. Sie schafften mit hohem Qualitätsanspruch nachhaltige wissenschaftliche Kooperationsstrukturen, stärkten die regionale wie kontinentale Forschungszusammenarbeit und würden Innovationspotenziale und Märkte erschließen, so dass Deutschland in Afrika als zentralen Partner in Bildung und Forschung sichtbar werde.

Zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen im Bereich der Globalen Gesundheit habe das BMBF laufende Maßnahmen gestärkt. Hierzu zähle die "European and Developing Countries Clinical Trials Partnership" (EDCTP), die gemeinsam von afrikanischen und europäischen Partnern getragen werde. Zur Verbesserung der Gesundheitssituation in Afrika habe das BMBF seine Forschungsförderung im Bereich der Globalen Gesundheit deutlich gesteigert. So könnten Produktentwicklungspartnerschaften Medikamente für überwiegend in Afrika auftretende Krankheiten, wie zum Beispiel die Schlafkrankheit, auch aufgrund des mehr als verdoppelten Finanzierungsbeitrags aus Deutschland entwickeln. Ferner gehören dazu die Stärkung der Kapazitäten durch gemeinsame Forschungsprojekte bei Themen wie der demografischen Entwicklung, Jugendarbeitslosigkeit, Ernährungsbedarf, Klimawandel, Nachfrage nach Energie und Urbanisierung. Die Afrika-Strategie hebe zudem die Bedeutung guter Bildungsstrukturen und funktionierender Wissenschaftssysteme für Innovation, gesellschaftliche Teilhabe, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum hervor. In ihrem Rahmen habe das BMBF gemeinsam mit Partnern aus zehn Ländern des westlichen und fünf Ländern des südlichen Afrikas je ein regionales Kompetenzzentrum für Klimawandel und nachhaltiges Landmanagement aufgebaut.

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3. MINT-Kompetenz in Deutschland

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die MINT-Kompetenz in Deutschland hat sich substantiell entwickelt. Dieses wird aus dem Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung deutlich. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7627) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7296). Ein Großteil der im Jahr 2011 gesetzten Ziele seien erreicht worden. Das gelte insbesondere für die Fachkräftesicherung bei der Frauenerwerbsquote, die sich im internationalen Vergleich mittlerweile auf einem hohen Niveau bewege. Bis zum Jahr 2016 habe der Anteil der Frauen in MINT-Studienfächern noch bei durchschnittlich 30 Prozent gelegen. Mit verschiedenen Maßnahmen sei es gelungen, die geschlechtstypische Wahl der Studienfächer zum Teil aufzubrechen. Insgesamt dürfte sich in Zukunft auch der durchschnittliche Frauenanteil in allen MINT-Studienfächern erhöhen. Dies sei insofern wichtig, als dass einerseits gerade Maßnahmen, die sich speziell auf die Zielgruppe der Frauen beziehen, ein relativ hohes Mobilisierungspotenzial bergen würden. Anderseits seien es gerade die MINT-Berufe, denen im Hinblick auf die Wirtschafts- und Innovationskraft Deutschlands eine ganz besondere Bedeutung zukomme.

Trotz der erzielten Fortschritte des Fachkräftekonzeptes vom Jahr 2011 dürften die Herausforderungen einer nachhaltigen Fachkräftesicherung - gerade vor dem Hintergrund des zunehmend spürbaren demografischen Wandels und der rapide voranschreitenden Digitalisierung - nicht übersehen werden. Eine fachkräftepolitische Kernherausforderung der kommenden Jahre werde darin bestehen, die zunehmende Gleichzeitigkeit von Arbeitskräfteknappheit und Arbeitskräfteüberschuss zu bewältigen. Dazu habe die Bundesregierung eine neue Fachkräftestrategie im Dialog mit den Sozialpartnern und Ländern erarbeitet und am 19. Dezember 2018 verabschiedet. Die Fachkräftestrategie sei aufgrund des hochdynamischen Strukturwandels nicht branchenspezifisch ausgerichtet, sondern konzentriere sich auf drei Bereiche: die inländischen, die europäischen sowie die internationalen Fachkräfte- und Beschäftigungspotenziale. Angesichts der zunehmenden Passungsprobleme am Arbeitsmarkt liege der Fokus der Fachkräftestrategie auf den inländischen Potenzialen. Neben ineinandergreifenden Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, Qualität der Arbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf liege ein Schwerpunkt in der Qualifizierung und Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Dialog mit den Sozialpartnern und den Ländern bis zum Sommer 2019 eine Nationale Weiterbildungsstrategie erarbeiten.

Eine starke Wirtschaft sei aber auch weiterhin auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Schon heute leisteten Fachkräfte aus dem europäischen Ausland im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und trügen wesentlich zu einer Entspannung der Fachkräftesituation bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibe, sollen mit verschiedenen Maßnahmen der Arbeitsstandort Deutschland für Fachkräfte aus dem europäischen Ausland und ihre Familien attraktiv gehalten werden.

Die von der Bundesregierung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Maßnahmen der Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten sollen die Fachkräftesicherung durch eine gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten flankieren und damit auch im Bereich der MINT-Berufe zu einer Bedarfsdeckung beitragen. Wie viele Fachkräfte aufgrund der Maßnahmen nach Deutschland kommen werden, sei schwer prognostizierbar. Die Zuwanderungszahlen würden von verschiedenen Faktoren abhängen. Hierzu zählten die wirtschaftliche Entwicklung und der Fachkräftebedarf in Deutschland, aber auch die Lebensperspektiven in Drittstaaten. Im Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der am 19. Dezember 2018 von der Bundesregierung beschlossen worden sei und der erste Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten umsetze, werde mit einer Zahl von insgesamt zusätzlich 25.000 Fachkräften jährlich gerechnet. Dabei handele es sich um eine Schätzung auf der Basis der Zahlen aus dem Wanderungsmonitoring des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2017. Ein Schwerpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten werde dabei auf der Gewinnung von Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung gelegt.

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4. Medizinische Behandlungszentren eröffnet

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Seit der gesetzlichen Änderung 2015 als Grundlage für die Errichtung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) haben 38 solche Einrichtungen den Betrieb aufgenommen. Das geht aus der Antwort (19/7656) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7280) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hervor.

Allein acht MZEB nahmen im Bezirk Nordrhein der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den Betrieb auf, sieben in Bayern und sechs in Niedersachsen.

In den vergangenen beiden Jahren hat es den Angaben zufolge 26 Anträge auf Ermächtigung von MZEB gegeben, die meisten in den KV-Bezirken Bayern und Thüringen (jeweils sechs). Es wurden 13 Anträge positiv beschieden und fünf Anträge abgelehnt. Neun Antragsverfahren laufen noch.

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5. Umsetzung der Safe Schools Declaration

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Umsetzung der "Safe Schools Declaration" zum Schutz von Schulen in Konfliktgebieten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7199). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche Staaten die Deklaration bisher unterzeichnet haben und wie viele davon Nato angehören. Außerdem interessiert die Abgeordneten, welche Verpflichtungen sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Unterzeichnung ergeben.

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6. Sicherheitslage in Libyen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Fortführung der EUBAM-Mission in Libyen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7242). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, wie sie die Sicherheitslage in Libyen einschätzt und welche neuen Aufgaben die EUBAM-Mission nach der Mandatsverlängerung bis Juni 2020 übertragen werden sollen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 179 - 19. Februar 2019 - 10.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2019

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