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BUNDESTAG/8149: Heute im Bundestag Nr. 284 - 18.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 284
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. März 2019, Redaktionsschluss: 13.06 Uhr

1. Informationen über Elektromobilitätsgesetz
2. Regierung beklagt Überkontrolle
3. Aktivitäten des Mautkontrolldienstes
4. Grüne fragen nach Zeitplan für den BER
5. Grüne fragen nach Zukunft der DEGES
6. FDP-Anfrage zu Gaffern


1. Informationen über Elektromobilitätsgesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um den Informationsfluss an die Kommunen zu sichern, hatte die Bundesregierung nach eigenen Angaben die kommunalen Verbände sowohl in die Erarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) als auch bei der Erarbeitung des Evaluierungsberichts eingebunden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/8195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7889) hervor. Die kommunalen Verbände seien zudem nach Verabschiedung des EmoG gezielt auf die Möglichkeiten des EmoG hingewiesen und gebeten worden, die Kommunen darüber zu informieren, heißt es in der Antwort weiter.

Auf die Frage der Grünen, wie es sich die Bundesregierung erklärt, das laut dem Evaluierungsbericht 43 Prozent der für den Bericht befragten Kommunen nicht wüssten, ob das EmoG vor Ort bereits umgesetzt wurde, heißt es in der Antwort: "Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor." Zugleich kündigt die Regierung an, einen Leitfaden zu erstellen und diesen den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der sechsten Fachkonferenz "Elektromobilität vor Ort" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 26. und 27. März 2019 in Stuttgart werde dem EmoG zudem ein eigener Veranstaltungsblock gewidmet. Zusätzlich könnten sich Kommunen auf den Internetseiten des "Startersets Elektromobilität" auch über das EmoG informieren. "Das Informationsangebot zum EmoG wird aktuell ausgebaut", schreibt die Bundesregierung.

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2. Regierung beklagt Überkontrolle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/8168) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7873) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren, teilt die Regierung mit. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können".

In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen sein worden. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, "nicht administrative Überkontrolle". Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist", heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

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3. Aktivitäten des Mautkontrolldienstes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Durch den Mautkontrolldienst (MKD) des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) wurden nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 50,79 Millionen Fahrzeuge kontrolliert, davon 42,93 Millionen durch eine mobile Kontrolle und 1,55 Millionen Fahrzeuge durch eine stationäre Kontrolle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7877) hervor. Der Antwort zufolge stammten 28,23 Millionen Fahrzeuge aus Deutschland, 18,69 Millionen aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und 533.469 aus übrigen Ländern. 3,34 Millionen Fahrzeuge seien im Rahmen der statistischen Aufbereitung keiner Gruppe zuzuordnen gewesen, heißt es weiter.

In der Antwort informiert die Bundesregierung auch über die Personalsituation beim MDK. Zur derzeitigen Ausstattung von 704 (Plan-)Stellen würden für den Haushalt 2020 weitere 26 Stellen für Mautkontrolleure wegen der Einführung von Gewichtsklassen bei der Lkw-Maut angemeldet. Personalkosten hierfür sollen den Angaben zufolge aus den zusätzlichen Mauteinnahmen bezahlt werden. "Damit würde die Stellenausstattung der derzeitigen Aufgabenlage des BAG entsprechen und wäre insbesondere vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen und hierdurch ermöglichter Optimierungen der Kontrollbedingungen als aufgabenadäquat anzusehen", urteilt die Bundesregierung.

Was die Anzahl der automatischen Kontrollbrücken angeht, so hat sich diese der Vorlage zufolge seit 2013 nicht verändert. Auch in den Jahren 2019 und 2020 seien Veränderungen nicht vorgesehen. Die 300 Kontrollbrücken dienten ausschließlich der automatischen Kontrolle, um festzustellen, ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Die Erhebung der Lkw-Maut erfolge ausschließlich durch das automatische Erhebungsverfahren mittels einer On-Board-Unit (OBU) oder durch das manuelle Verfahren. Die Kontrollbrücken würden regelmäßig gewartet, womit jedoch keine Auswirkungen auf die Erhebung der Lkw-Maut verbunden seien, schreibt die Regierung.

Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 sei technisch reibungslos verlaufen, heißt es weiter. Datenfehler im bereitgestellten Fernstraßennetz oder Fehlfunktionen anlässlich der Umstellung, die zu Mehr- oder Mindereinnahmen geführt hätten, seien nicht vorgekommen.

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4. Grüne fragen nach Zeitplan für den BER

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach Fortschritten beim Flughafen Berlin Brandenburg (BER) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8190). Aufgrund der Medienberichterstattung lasse sich momentan für Außenstehende weder genau abschätzen, ob das Bauvorhaben sich noch innerhalb des angegebenen Zeitplans befindet, noch welche Überlegungen es gegebenenfalls zu Erweiterungsmaßnahmen und damit verbundenen weiteren Kostensteigerungen gibt, bemängeln die Grünen.

Sie wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob alle drei Anteilseigner der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), Brandenburg, Berlin und der Bund, in gleicher Weise die Prognose teilen, dass der Flughafen BER wie geplant im Oktober 2020 eröffnet wird. Gefragt wird auch, ob aus Sicht der Bundesregierung die bei Eröffnung des BER vorgesehenen Abfertigungskapazitäten am Standort Schönefeld ausreichen, um wie geplant den vollständigen Umzug des Flughafens Berlin-Tegel zu erreichen.

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5. Grüne fragen nach Zukunft der DEGES

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Zukunft der Deutsche Einheit Fernstraßen-Planungs- und Baugesellschaft mbH (DEGES) vor dem Hintergrund der im September 2018 durch den Bund erfolgten Gründung der "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" (IGA) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8161). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, die DEGES in die IGA zu integrieren. Gefragt wird auch, welche konkreten Vorkehrungen die Bundesregierung ergriffen hat, damit durch den Aufbau der IGA und eine mögliche Integration der DEGES in die IGA keine Planungs- oder Bauverzögerungen bei den Investitionen in die Infrastrukturen des Fernstraßenbundesnetzes entstehen.

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6. FDP-Anfrage zu Gaffern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Mit dem Problem der Behinderung von Einsatz- und Rettungskräften durch Schaulustige, auch Gaffer genannt, beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8245). Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wie viele Vorfälle ihr aus den Jahren 2008 bis 2018 bekannt sind, bei denen Gaffer Einsatzkräfte behinderten und bei denen gegen die Bildung einer Rettungsgasse verstoßen wurde. Sie wollen wissen, wie die Regierung diese Vorfälle bewertet und ob die gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Gaffern ausreichend sind. Abschließend fragen sie, welche eigenen Initiativen die Regierung plant, um aktiv auf das Problem aufmerksam zu machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 284 - 18. März 2019 - 13.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2019

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