Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8160: Heute im Bundestag Nr. 295 - 20.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 295
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2019, Redaktionsschluss: 11.39 Uhr

1. Steuerhinterziehung bleibt Herausforderung
2. Mehr Teilhabe am politischen Geschehen
3. Parlamentsabkommen mit Frankreich
4. Umsetzung der Armenier-Resolution
5. Inhaftierte Deutsche im Ausland
6. FDP fragt nach Tornado-Nachfolge
7. AfD-Anfrage zu Genderprojekt
8. Stand zum Deutschlandstipendium


1. Steuerhinterziehung bleibt Herausforderung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die Digitalisierung und Globalisierung der Weltwirtschaft stellt nach Ansicht von Christian von Haldenwang vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) die Bekämpfung illegaler Finanzströme sowie aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung vor große Herausforderungen. Mit Steuerquoten von unter 20 Prozent in manchen Entwicklungsländern sei "kein Staat zu machen", sagte Haldenwang am Mittwochmorgen im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es sei daher notwendig, über neue Leitplanken im internationalen Steuersystem nachzudenken, aber auch den internationalen Informationsaustausch zu verbessern, die technischen Voraussetzungen in den Entwicklungsländern zu stärken und international einheitliche Standards für Steuererleichterungen zu schaffen. Ein möglicherweise effektives Mittel sei auch die Einführung einer weltweiten Minimalsteuer.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), betonte, die Bundesregierung helfe in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dabei, die technischen und personellen Kapazitäten der Steuerverwaltungen zu stärken. Dort fehle es häufig an qualifiziertem Personal sowie der notwendigen IT-Infrastruktur. Außerdem unterstütze das BMZ investigative Journalisten, die über Steuerhinterziehung und -vermeidung recherchierten. Wie wichtig deren Arbeit sei, habe die Veröffentlichung der Panama und Paradise Paper gezeigt.

*

2. Mehr Teilhabe am politischen Geschehen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach mehr Möglichkeiten der Teilhabe am politischen Geschehen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundeskanzleramt "als Material" zu überweisen sowie sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Mit der Petition wird die Schaffung einer Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung gefordert. Diese solle der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dienen. Zu den Ergebnissen dieser Beteiligung soll die Bundesregierung anschließend Stellung nehmen.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent an, dass die Politikverdrossenheit in Deutschland zugenommen habe. Die Bürger fühlten sich nicht in der Lage, am politischen Diskurs teilzunehmen. Schon vor Jahren habe sich die Bundesregierung entschieden, Gesetzentwürfe von Fall zu Fall vorab zu veröffentlichen, schreibt der Petent. Dies sei bisher aber nur im Nachgang geschehen. Eine rechtzeitige Partizipation am Entstehungsprozess sei so nicht möglich gewesen. In der Petition wird weiterhin auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verwiesen, in dem die Schaffung einer Beteiligungsplattform angekündigt werde. Der Bundestag, so fordert der Petent, müsse die Bundesregierung mit der Umsetzung dieser Vereinbarung explizit beauftragen und dafür eine angemessene Frist setzen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung aufgeführten Aspekte, dem Bundestag wie auch der Bundesregierung seien "Transparenz über und Teilhabe am politischen Geschehen ein großes Anliegen". Die Bundesregierung habe unter anderem im Dezember 2016 die Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) eingeleitet und setze sich damit für mehr Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit ein. Was das genannte Vorhaben des Koalitionsvertrages angeht, so sind Bundestag und Bundesregierung der Vorlage entsprechend bestrebt, dies zügig umzusetzen. Zunächst sei aber die Entscheidungsfindung hinsichtlich einer einheitlichen Veröffentlichung von Gesetzentwürfen und Stellungnahmen aller Bundesministerien notwendig. "Dies ist nach Aussage der Bundesregierung derzeit noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Beschlussempfehlung. Daher könnten auch noch keine Aussagen zur möglichen Umsetzung oder zu konkreten Maßnahmen seitens der Bundesregierung gemacht werden.

Die mit dieser Entscheidungsfindung zusammenhängende Frage der Realisierung einer Beteiligungsplattform ziehe zudem rechtliche, technische, haushälterische und organisatorische Herausforderungen nach sich, die zunächst zu klären seien. Hier werde perspektivisch eine Umsetzung angestrebt, schreibt der Petitionsausschuss. Ob und in welcher Form eine wie vom Petenten vorgeschlagene Möglichkeit der einfachen Übermittlung von Äußerungen von außen an eine Kontaktadresse einen umsetzbaren Schritt darstellen könne, werde durch die Bundesregierung ebenfalls geprüft, heißt es in der Vorlage weiter. Auch hier seien, organisatorische, rechtliche und politische Fragen zu klären. Der Petitionsausschuss machte deutlich, dass er das Anliegen des Petenten "im Grundsatz" teilt.

Damit die Petition in die angesprochenen Überlegungen und Initiativen einbezogen werden kann, empfehlen die Abgeordneten dem Bundestag, die Petition als Material zu überweisen. Da sie aus Sicht des Ausschusses als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint, solle sie zudem den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werden.

*

3. Parlamentsabkommen mit Frankreich

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs ein. In einem gemeinsamen Antrag (19/8540) empfehlen die Abgeordneten, die auf Bundestagsdrucksache 19/6220 vorgelegte Fassung des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens anzunehmen, das die Deutsch-Französische Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages und der Assemblée nationale ausgearbeitet haben. Mit dem Abkommen sollen die bilaterale parlamentarische Zusammenarbeit institutionalisiert und die deutsch-französischen Beziehungen vertieft werden. Anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) hatten am 22. Januar 2018 der Bundestag und die Assemblée nationale die Erarbeitung des Abkommens in Auftrag gegeben.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung gegründet werden, die aus jeweils 50 Mitgliedern beider Parlamente besteht. Die Versammlung soll mindestens zwei Mal im Jahr öffentlich tagen, abwechselnd in Deutschland und Frankreich. Die Versammlung soll dem Entwurf zufolge unter anderem die internationalen und europäischen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse begleiten, insbesondere die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Das Abkommen und der überfraktionelle Antrag stehen heute auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

*

4. Umsetzung der Armenier-Resolution

Auswärtiges/Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der "Umsetzung der Bundestagsresolution zum Völkermord an den Armeniern" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Großen Anfrage (19/8355). Die Abgeordneten werfen darin der Bundesregierung das Ausbleiben einer "unmissverständlichen Bezeichnung der Verbrechen des Osmanischen Reiches als Genozid" vor. So seien Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der damalige Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) der Abstimmung zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/8613) ferngeblieben, in dem die Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im Mittelpunkt gestellt wurde.

Die AfD-Fraktion möchte nun unter anderem wissen, ob sich die Bundesregierung den Begriff des Völkermordes in diesem Zusammenhang zu eigen macht und sich hinter die Resolution stellt, "insbesondere hinter die Aufforderung, zur breiten öffentlichen Auseinandersetzung beizutragen sowie die türkische Seite zu ermutigen, sich mit der Vertreibung und Vernichtung der Armenier auseinanderzusetzen". Gefragt wird auch, welche Ministerien und nachgeordneten Behörden mit welchem Aufwand und welchen Mitteln mit der Umsetzung der Armenier-Resolution befasst sind und welche Pläne für den kommenden 24. April bestehen, an dem jährlich des Beginns der Deportationen der armenischen Minderheit im Osmanischen Reich gedacht wird. Außerdem interessiert die Abgeordneten, wie die Bundesregierung einen Artikel des türkischen Strafgesetzbuches bewertet, nach dem Personen in der Türkei wegen "Beleidigung der türkischen Nation" belangt werden könnten, die sich für die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern einsetzen würden.

*

5. Inhaftierte Deutsche im Ausland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Derzeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung 1.671 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert, die auf ihren Wunsch von deutschen Auslandsvertretungen konsularisch betreut werden (Stand: 1. Januar 2019). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8353) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7996) hervor. Die meisten Häftlinge werden demnach in Spanien (254), in den Vereinigten Staaten von Amerika (156), Frankreich (114), Polen (74), Österreich (54), Türkei (50), Großbritannien (49), Schweiz (48), Thailand (39) und Italien (34) konsularisch betreut. Zur Zahl der darunter befindlichen möglicherweise aus politischen Gründen Inhaftierten seien keine verlässliche Aussagen zu treffen, da die Bundesregierung nicht in allen Fällen Kenntnis vom konkreten Tatvorwurf erhalte, heißt es unter Verweis auf die Antwort (19/543) auf eine frühere Kleine Anfrage (19/404) der AfD-Fraktion. Zudem seien belastbare Einschätzungen zu möglichen politischen Gründen der Inhaftierung nur in Ausnahmefällen möglich.

*

6. FDP fragt nach Tornado-Nachfolge

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über einen Nachfolger für das Kampfflugzeug Tornado. In einer Kleiner Anfrage (19/8311) will sie unter anderem wissen, für welchen Zeitpunkt bei Indienststellung des Tornados im Jahr 1981 seiner Außerdienststellung geplant war und aus welchen Gründen beschlossen wurde, die Außerdienststellung bis 2035 zu verschieben. Zudem möchte sie erfahren, welche jährlichen Kosten durch die Verlängerung der Nutzungsdauer entstehen werden und welche Planungen bezüglich der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges als Brückenlösung bis zu Realisierung des geplanten deutsch-französischen Systems FCAS (Future Combat Air System) bestehen.

*

7. AfD-Anfrage zu Genderprojekt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Unter dem Projektnamen "KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial" (REVERSE) fördert die Bundesregierung mit einer Summe von knapp einer Million Euro ein Projekt, das die Kritik an der Genderkritik analysiert. Das schreibt die AfD in ihrer Kleinen Anfrage (19/8220). Unter dem Titel "Genderism is junk science! Gender studies as object of academic criticism and hate speech" seien mittlerweile erste Ergebnisse des Projekts vorgestellt worden. Die AfD möchte gerne wissen, aufgrund welcher Überlegungen die Bundesregierung zu dem Entschluss gekommen ist, das Projekt mit einer Summe von 975.000 Euro am Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung (ZGS) an der Universität Marburg zu fördern. Ferner fragt die AfD, ob die Bundesregierung verbindlich definieren kann, was unter "Feminismus" und "Anti-Feminismus" zu verstehen ist.

*

8. Stand zum Deutschlandstipendium

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Seit 2011 fördert die Bundesregierung mit dem Deutschlandstipendium Studenten, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Im Jahr 2017 wurden durch das Deutschlandstipendium rund 25.900 Studenten gefördert. Neben den insgesamt rund 29.500 Stipendiaten aller 13 Begabtenförderungswerke ist das Deutschlandstipendium damit die zweite große Säule der deutschen Stipendienlandschaft. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/8246). Die FDP möchte gerne wissen, welche Hochschulen seit Beginn des Programms ein Deutschlandstipendium vergeben haben und wie hoch 2017 der Anteil der durch das Deutschlandstipendium geförderten Studierenden an der Gesamtzahl der Studenten war. Zudem fragt die FDP, welche Gründe der Bundesregierung bekannt sind, aufgrund derer manche Hochschulen das Deutschlandstipendium nicht oder nur in geringem Umfang anbieten.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 295 - 20. März 2019 - 11.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang