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BUNDESTAG/8163: Heute im Bundestag Nr. 298 - 20.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 298
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. März 2019, Redaktionsschluss: 14.03 Uhr

1. Stiftung Forum Recht kommt in Gang
2. Grünes Licht für Starke-Familien-Gesetz


1. Stiftung Forum Recht kommt in Gang

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 42. Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung der "Stiftung Forum Recht" (19/8263) mit großer Mehrheit zur Annahme empfohlen. Im Entwurf, über den am Freitag im Plenum abgestimmt werden soll, heißt es, mit der Errichtung der Stiftung solle der Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats stärker im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden. In Karlsruhe soll danach eine selbstständige Stiftung geschaffen und in Leipzig ein Standort eingerichtet werden. Die Eröffnung ist für 2026 geplant.

In der Debatte lehnten lediglich Abgeordnete der AfD das Gesetz ab, da die dafür erforderlichen Mittel aus ihrer Sicht besser für die Einstellung dringend benötigten zusätzlichen Personals eingesetzt werden sollten. Ein Antrag der Fraktion Die Linke, das Kuratorium der Stiftung zu erweitern, wurde abgelehnt. Die Linke gehört nicht zu den einbringenden Fraktionen, unterstützt den Entwurf aber. Der Ausschuss beschloss die Durchführung eines erweiterten Berichterstattergesprächs zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (19/7886) am 8. April 2019. Für solche Gespräche können die Fraktionen jeweils einen Gutachter benennen. Sie sind nicht öffentlich, und es wird kein Protokoll geführt.

Ausführlich diskutierte das Gremium den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (KOM(2018)218 endg.; Ratsdok.-Nr. 8713/18). Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), erläuterte den von Vertretern der EU-Staaten und des Europaparlaments erreichten Kompromiss bezüglich der internen und externen Meldewege für Hinweisgeber, der dem Anliegen Deutschlands Rechnung trage. Deutschland begrüße den Kern der Richtlinie, nämlich den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern, habe aber an der Abstimmung nicht teilgenommen, da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung aus Zeitgründen nicht abgeschlossen gewesen sei. Lange gab zudem einen Überblick über die Ergebnisse des Rats Justiz und Inneres der Ressortchefs der EU-Mitgliedstaaten Anfang März. Themen seien unter anderem die e-Evidence- und Hinweisgeber-Richtlinien sowie Künstliche Intelligenz gewesen.

Breiten Raum In der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten, knapp dreistündigen Sitzung nahm die Diskussion über die Antwort des Bundesjustizministeriums auf die Frage der FDP-Fraktion über die Umstände der Besetzung der Referatsleiterstelle im Bundesjustizministerium für das Projekt "Pakt für den Rechtsstaat" ein. Die Ausführungen von Staatssekretär Lange und einer Abteilungsleiterin aus dem Ministerium zu kritischen Nachfragen aus fast allen Fraktionen fielen allerdings nicht befriedigend aus, wie es der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens zusammenfasste. Lange erklärte, für die Einstellung eines Bewerbers aus dem SPD-Vorstand im vergangenen Jahr seien alle Voraussetzungen gegeben gewesen, und der Personalrat habe keine Einwände erhoben. Für die SPD bezeichnete Johannes Fechner die Vorwürfe der Opposition als "überzogen". Das Thema werde aufgeblasen und für den Wahlkampf benutzt.

Auf Einladung der Koalitionsfraktionen gab Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), eine Einschätzung der Arbeit der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Aus Verbrauchersicht ging er auf die entsprechenden Inhalte des Koalitionsvertrages ein und bezeichnete die Einführung der Musterfeststellungsklage als bislang wichtigstes Ergebnis. Der Verband habe inzwischen die Erwiderung von VW auf seine Klage im Namen betrogener Autokäufer erhalten und sei optimistisch, was das weitere Verfahren betreffe. Weitere wichtige Themen aus dem Bereich des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz seien die Kontrolle großer Online-Plattformen, die Verbraucherbildung und eine verbesserte Produkthaftung mit Blick auf neue digitale Produkte. Müller bedankte sich für die Unterstützung der Arbeit des Verbandes durch die Politik. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Zu Beginn der Sitzung begrüßte der Ausschussvorsitzende Brandner den SPD-Abgeordneten Florian Post als neues Mitglied des Gremiums. Er folgt seiner ausgeschiedenen Fraktionskollegin Marianne Schieder nach.

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2. Grünes Licht für Starke-Familien-Gesetz

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss am Mittwoch die Gesetzesvorlage (19/7504) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion an. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf nahm der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP an. Die Anträge der Grünen zur automatischen Auszahlung des Kinderzuschlags (19/1854) und zur Teilhabe von Kindern (19/7451) lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten übereinstimmend zwar einerseits die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, bezeichneten diese jedoch insgesamt als nicht ausreichend. Zudem werde der zu hohe bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistungen dazu führen, dass weiterhin der Großteil der anspruchsberechtigten Familien nicht in deren Genuss kommen werde. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Kritik zurück. In ihrem Änderungsantrag hätten sie verschiedene Kritikpunkte und Anregungen des Bundesrates und aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage aufgenommen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistungen werde dadurch entbürokratisiert.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Zudem wird das Einkommen der Kinder - wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ferien- und Aushilfsjobs - den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung strich der Ausschuss durch den angenommen Änderungsantrag.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wegfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag zudem nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Ebenso sollen zukünftig Familien den Kinderzuschlag auch dann erhalten, wenn sie kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um die Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Gesetz eine Erhöhung des "Schulstarterpakets" von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem der Betrag für Vereinsmitgliedschaften der Kinder von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und pauschal ausgezahlt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 298 - 20. März 2019 - 14.03 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

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