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BUNDESTAG/8306: Heute im Bundestag Nr. 444 - 18.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 444
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 18. April 2019, Redaktionsschluss: 12.01 Uhr

1. Administrative Überkontrolle beklagt
2. Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen
3. Zukunft der Neigetechnik bei Zügen
4. Beschleunigte Planung im Schienenbau
5. Schienenverkehr nach Polen thematisiert


1. Administrative Überkontrolle beklagt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/8849) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8374) die im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich, mit dem unter anderem eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vorgenommen wird, eingegangenen Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung entsprechend Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sei auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs erfolgt, heißt es in der Vorlage. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden.

Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren, teilt die Regierung mit. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können".

In den Vorbemerkungen zu der Antwort äußert die Bundesregierung Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten Regelungen oder Änderungen aufgrund von welchen Vorschlägen welcher Dritter in den Gesetzentwurf aufgenommen sein worden. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, schreibt die Bundesregierung. Die Gewaltenteilung stelle aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, "nicht administrative Überkontrolle". Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß, schreibt die Regierung unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist", heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

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2. Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 vorgesehenen Investitionen für Bundeswasserstraßen betragen nach Angaben der Bundesregierung etwa 969 Millionen Euro, wovon dem Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen etwa 806 Millionen Euro zugutekommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8855) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8440) hervor. Wie die Liberalen in der Anfrage schreiben, sind in dem Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen, vier Schiffshebewerke, acht Sperrwerke, neun Verkehrszentralen an der Küste und fünf Revierzentralen im Binnenbereich sowie rund 1.000 Brücken enthalten. Diese verteilen sich der Vorlage zufolge auf rund 7.350 Kilometer Binnenwasserstraßen und rund 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen.

Nach der Investitionsquote - gemessen am gesamten Anlagevermögen der Bundeswasserstraßen - gefragt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort: Setze man das vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fortgeschriebene Gesamtanlagevermögen von 50 Milliarden Euro voraus und setze hierzu die Investitionssumme von 806 Millionen Euro in 2019 in Relation, "dann beträgt die vorgesehene Investitionsrate für 2019 etwa 1,6 Prozent". In diesem Zusammenhang sei besonders zu berücksichtigen, dass Anlagen der Infrastruktur an Bundeswasserstraßen eine sehr hohe Lebensdauer hätten und sich der Investitionsbedarf hieran zu orientieren habe, heißt es in der Antwort.

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3. Zukunft der Neigetechnik bei Zügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Zukunft der "Neigetechnik" bei Schienenfahrzeugen in Deutschland interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8818). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Strecken der DB Netz AG derzeit für "bogenschnellen Betrieb" mit Neigetechnik ausgerüstet sind. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung plant, dem "Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung" einen Auftrag zur Weiterentwicklung der Neigetechnik zu erteilen.

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4. Beschleunigte Planung im Schienenbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) "Planungsbeschleunigung und Parlamentsbeteiligung im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung" hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/8998) betitelt. Wie die Abgeordneten schreiben, ist seit dem 1. Januar 2018 die sogenannte Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zur Finanzierung der Verkehrsprojekte, die im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) enthalten sind, in Kraft.

Von der Bundesregierung wollen die Grünen nun wissen, welche Kosten zur Planungs- und Projektbegleitung seit Inkrafttreten der BUV konkret eingespart werden konnten. Gefragt wird auch, für welche Bedarfsplanprojekte die Bundesregierung gemäß BUV eine parlamentarische Befassung plant.

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5. Schienenverkehr nach Polen thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Eine Kleine Anfrage zum "Schienenverkehr zwischen Deutschland und Polen" (19/8999) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs zwischen Deutschland und Polen sie seit 2014 ergriffen hat und welche weiteren diesbezüglichen, konkreten Maßnahmen die Bundesregierung bis 2020 und bis 2030 umsetzen will.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 444 - 18. April 2019 - 12.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2019

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