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BUNDESTAG/8331: Heute im Bundestag Nr. 469 - 25.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 469
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 25. April 2019, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Neuregelung von Unternehmenssanktionen
2. Patentierbarkeit biologischen Materials
3. Kein illegales Schema gefunden
4. Auslandsgeschäft der KfW
5. Vergabeordnung wird geändert


1. Neuregelung von Unternehmenssanktionen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung des Rechts der Unternehmenssanktionen und der Regelung von Internal Investigations. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9443) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8814). Die Fragesteller hatten bemängelt, dass es trotz seit langem vorliegender konkreter Vorschläge aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik noch immer keinen Gesetzentwurf gebe und dies mit der Funktion von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im Europawahlkampf in Zusammenhang gebracht. Die Erstellung des Gesetzentwurfs, heißt es in der Antwort, falle als nicht abgeschlossener Vorgang im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung in den parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung. In der Antwort werden die externen Gesprächspartner des Justizministeriums sowie die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs genannt. Unter anderem soll das Sanktionsinstrumentarium erweitert werden und die Höhe der Geldsanktion sich künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren.

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2. Patentierbarkeit biologischen Materials

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Der Grundsatz, dass Erfindungen auch dann patentiert werden können, wenn sie sich auf biologisches Material beziehen, ist seit langem anerkannt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8758), bei der es mit Verweis auf die EU-Biopatent-Richtlinie unter anderem um die ethischen Grenzen bei der Patentierbarkeit von organischem Material geht. Weiter heißt es, nach wie vor gelte nach Auffassung der Bundesregierung für den Bereich der Biotechnologie der Bundestagsbeschluss "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen" vom 9. Februar 2012 (17/8344). Der deutsche und der europäische Gesetzgeber hätten die Patentierung von Pflanzen und Tieren beschränkt und damit eine ethische Abwägung zwischen der Nutzung von Pflanzen und Tieren und der Verantwortung des Menschen für die Natur vorgenommen. Mit Blick auf die von den Fragestellern thematisierte Außerkraftsetzung der erweiterten Regeln zu Patentierungsverboten und Prüfungsrichtlinien durch die technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) schreibt die Bundesregierung, sie bedauere diese Entscheidung, da sie erneut Rechtsunsicherheit schaffe. Deshalb setze sich die Bundesregierung in den Gremien der europäischen Patentorganisation und im Dialog mit den anderen Mitgliedstaaten dafür ein, dass das einheitliche Verständnis des europäischen Rechtsrahmens auch in Zukunft in vollem Umfang bei der Prüfpraxis des EPA Anwendung findet.

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf eine Entscheidung der technischen Beschwerdekammer vom 5. Dezember 2018 (Az. T 1063/18) zu Paprika, mit der eine vorangegangene Entscheidung des EPA aufgehoben wird, die das Patent für die Pflanze abgelehnt hatte. Wie die Bundesregierung schreibt, beabsichtigt das EPA, der Großen Beschwerdekammer des Amtes die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen oder Tieren vorzulegen, die ausschließlich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen wurden. Das EPA strebe an, auf diese Weise rasch Rechtssicherheit in diesem Bereich wiederherzustellen. Die Bundesregierung habe dies im Verwaltungsrat des EPA am 27./28. März 2019 unterstützt. Es bestehe Konsens innerhalb der europäischen Patentorganisation, dass solche Patente nicht erteilt werden sollen.

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3. Kein illegales Schema gefunden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Aus im November 2016 erhaltenen Informationen ließen sich keine Rückschlüsse auf ein systematisches, illegales Schema zur Steuerhinterziehung und zur Steuerverkürzung entnehmen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9405) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8251) mit, die sich nach mutmaßlicher mehrfacher Erstattung von Kapitalertragsteuer mittels sogenannter Phantom-Aktien erkundigt hatte. Die Informationen hätten insbesondere keine Hinweise auf den sogenannten Cum-Fake-Mechanismus beinhaltet, erläutert die Regierung weiter. Die Informationen hätten lediglich Hinweise auf eine theoretisch mögliche fehlerhafte Ausstellung von Steuerbescheinigungen im Einzelfall enthalten.

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4. Auslandsgeschäft der KfW

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um das Auslandsgeschäft der KfW-Bankengruppe geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9458). Die Bundesregierung soll unter anderem Fragen nach der Anzahl der Projekte beantworten und die zugesagten Summen für Maßnahmen im Energiesektor beziffern. Außerdem wird nach der Achtung von Umweltstandards und Menschenrechten gefragt.

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5. Vergabeordnung wird geändert

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (19/9477) vorgelegt. Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen werden mit der Verordnung auch Änderungen im Bereich der Ausschreibungen für Bauleistungen umgesetzt. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an den Auftrag des Koalitionsvertrages, in dieser Legislaturperiode zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 469 - 25. April 2019 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2019

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