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BUNDESTAG/8390: Heute im Bundestag Nr. 530 - 09.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 530
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 9. Mai 2019, Redaktionsschluss: 10.15 Uhr

1. Experten-Ideen zum Fixierungsrecht
2. EU-Haushalt nach ungeregeltem Brexit
3. Rechnungshof beantragt Entlastung
4. FDP für Reform des Begleiteten Fahrens
5. Union und SPD wollen Schiene stärken
6. Grüne wollen Tempolimit auf Autobahnen


1. Experten-Ideen zum Fixierungsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Mit einem äußerst komplexen und sensiblen Thema befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung am Mittwochabend. Geladen waren neun Sachverständige aus den Bereichen Medizin, Rechtswissenschaft und Justiz, die zum Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (19/8939) Stellung nahmen und die Fragen der Abgeordneten beantworteten.

Mit dem Entwurf soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden. Die Vorgaben begründen der Vorlage zufolge auch im Bereich des Straf- und Maßregelvollzugs, der Zivilhaft sowie im Bereich des Vollzugs der Untersuchungshaft und der einstweiligen Unterbringung die Notwendigkeit, Rechtsgrundlagen für Fixierungen, Regelungen zur sachlichen und örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen, zum anzuwendenden gerichtlichen Verfahrensrecht und zur Kostenerhebung zu schaffen. Auch Fälle der freiheitsentziehenden Fixierung von Personen, die nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker erfolgen, sollen bundeseinheitlich geregelt werden.

Die Sachverständigen begrüßten die schnelle Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber, äußerten sich gleichwohl kritisch sowohl zu inhaltlichen Punkten wie auch zu handwerklichen Schwächen, die der Entwurf aus ihrer Sicht aufweist. So bemängelte der Strafrechtler Alexander Baur von der Universität Hamburg, dass der Richtervorbehalt effektiver gestaltet werden müsse. Auch die vorgesehene geteilte gerichtliche Zuständigkeit werde nicht näher begründet. Die Belastung der Gerichte werde zunehmen. Baur sprach sich für eine schnelle Evaluation des Gesetzes aus, da der vorliegende Entwurf vielfach auf einer wackeligen Tatsachengrundlage stehe. So lasse sich derzeit noch nicht einmal sagen, wie viele Fixierungen pro Jahr es bundeseinheitlich gebe. Generell gebe es zu wenig Problembewusstsein.

Auch der Strafrechtler Heinz Kammeier und die Rechtsanwältin Jenny Lederer vom Deutschen Anwaltverein halten den Richtervorbehalt für nachbesserungswürdig. Kammeier sprach von einen Phantom, Lederer hält ihn für bedenklich. Beide Experten warnten vor einer Aushöhlung des Richtervorbehalts, da dieser auf andere Personen ohne erforderliche Qualifizierung abgewälzt werden könne. Die Anordnungsbefugnis sei sehr problematisch, fügte Lederer hinzu. Kammeier sagte, der Entwurf entspreche zum Teil nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Mehrere Sachverständige sprachen sich dafür aus, die gerichtliche Zuständigkeit bei den Amtsgerichten zu bündeln. Die Justiz müsse in der Lage sein, den effektiven Rechtsschutz bei Fixierungen in den Einrichtungen vor Ort zu gewährleisten, sagte Marc Petit, Richter am Landgericht Lübeck. Das klappe seiner Erfahrung nach mit dem Amtsgerichten am besten. Gleichwohl gebe es praktische Probleme bezüglich Ausstattung und Personal. Auch Ragnar Schneider, Richter am Amtsgericht München, sprach sich für ein einheitliches Verfahren mit nur einem Spruchkörper aus.

Nicht klar genug formuliert ist den Sachverständigen zufolge auch die Frage, ob sich die Voraussetzungen einer Fixierung im Strafvollzug der Sache nach nicht grundlegend von denen in einer Fixierung in der landesrechtlichen Unterbringung oder auch im Vollzug der strafrechtlichen Behandlungsmaßregeln unterscheiden. Nicht eindeutig ist Petit zufolge auch die Definition der Fixierungen. Dies bringe Probleme in der Praxis mit sich. Auch der Vizepräsident des DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Johannes Sandmann, mahnte Verbesserungen bei Formulierungen des Entwurfs an.

Peter Fölsch, Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg, begrüßte im Namen des Deutschen Richterbunds die geplanten Regelungen. Diese müssten aber mit dem systematischen Gesamtgefüge der bereits existierenden rechtlichen Grundlagen in Einklang stehen. Auch der Richterbund hat verfassungsrechtliche Bedenken zu verschiedenen Regelungsvorschlägen, weil sie laut Fölsch die besondere Schwere des Eingriffs durch eine Fixierung und die hiermit verbundenen Gesundheitsgefahren nicht ausreichend berücksichtigen. So könne es nicht richtig sein, erklärte Fölsch, dass für ein Hauptsacheverfahren die Anforderungen an eine Sachverhaltsaufklärung abgesenkt werden und die Einholung eines ärztlichen Zeugnisses - statt eines Gutachtens - ausreichen soll. Auch müssten Qualifikationen für den behördlich beteiligten und den gerichtlich bestellten Arzt gesetzgeberisch festgelegt werden müssen.

Die Ärzte Christian Koßmann und Dirk Zedlick gaben den Abgeordneten Einblicke in ihre Arbeit in psychiatrischen Kliniken. Zedlick bedauerte, dass der Entwurf nicht widerspiegele, dass es sich wie vom Bundesverfassungsgericht betont bei einer Fixierung um eine Ultima Ratio handele. Dies müsse betont werden, denn zunächst müssten andere Methoden der Ruhigstellung zur Anwendung kommen. Wichtig für die Umsetzung sei auch ausreichendes Personal. Koßmann betonte die Notwendigkeit der Gewährleistung einer Eins-zu-Eins-Betreuung. Mehr Personal bedeute weniger Fixierungen. Eine richterliche Genehmigung, wenn die Fixierungsdauer eine halbe Stunde überschreitet mag gerechtfertigt sein, sagte Koßmann. Die Dauer von 30 Minuten sei seines Erachtens allerdings zu kurz, manchmal dauere es länger, bis sich die Situation und der Patient beruhigt hat. 60 Minuten wären sinnvoller.

Zedlick sagte, auch wenn das Bundesverfassungsgericht nur die 5- und 7-Punkt-Fixierung betrachtet, sei es für den Betroffenen egal, ob er 2-, 3-, 4-, oder 5-, oder 7-Punkt fixiert ist. Jede Fixierung sei eine Freiheitsentziehung und bedürfe des Richtervorbehalts. Dieser Sachverhalt werde im Entwurf nicht ausreichend gewürdigt. Auch die Regelungen zur jederzeitigen ärztlichen Überwachung und deren Zielsetzung seien nicht ausreichend konkret.

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2. EU-Haushalt nach ungeregeltem Brexit

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf für ein "Brexit-EU-Haushalt-Durchführungs- und Finanzierungsgesetz" (19/9919, BrexitHHG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die innerstaatliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Vertreter Deutschlands im Rat einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen kann. Mit der Verordnung will die Kommission Rechtssicherheit für die Fortführung des EU-Haushalts 2019 schaffen, sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne in Kraft getretenes Austritsabkommen verlassen. Der Gesetzesvorbehalt für die Zustimmung im Rat ergibt sich laut Begründung aus Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Debatte überwiesen werden.

Laut Begründung ist der Zweck der Verordnung, in diesem Jahr drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden "und für die Begünstigten Beeinträchtigungen bei der Durchführung der Unionsprogramme zu minimieren". Entsprechende Regelungen sind im bisher noch nicht beschlossenem Austrittsabkommen vorgesehen. Scheide das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus, dann fände dort das europäische Sekundärrecht aber keine Anwendung mehr, heißt es im Entwurf. Ohne neue Regelungen würden "daher auch sämtliche haushaltsrechtlichen und finanziellen Bestimmungen ... keine Gültigkeit mehr entfalten. Eine konkrete Folge wäre, dass das Vereinigte Königreich und dort ansässige Personen und Institutionen nicht mehr als Empfänger für Mittel im Rahmen von Unionsprogrammen infrage kommen".

Damit die von der Kommission vorgeschlagenen Notfall-Regelungen greifen, müsste das Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt ohne in Kraft getretenes Abkommen die bisher vorgesehenen Haushaltsbeiträge leisten und entsprechende Kontroll- und Prüfauflagen für die Programme akzeptieren. Damit würde "das Vereinigte Königreich und dort ansässige Stellen im gesamten Haushaltsjahr 2019 weiter als förderfähig gelten und daher weiter Zahlungen der Union aufgrund von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen erhalten", heißt es in dem Entwurf.

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3. Rechnungshof beantragt Entlastung

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat im Haushaltsjahr 2018 insgesamt 149,434 Millionen Euro ausgegeben. Das Soll 2018 lag bei 148,779 Millionen Euro. Das geht aus der Rechnung des BRH für das Haushaltsjahr 2018 hervor, die der Präsident des Bundesrechnungshofes als Antrag auf Entlastung (19/9860) vorgelegt hat. Die Ist-Einnahmen lagen mit 4,239 Millionen Euro über dem Soll von 3,753 Millionen Euro.

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4. FDP für Reform des Begleiteten Fahrens

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion spricht sich für eine Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren aus. In einem Antrag (19/9921), der am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird, fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, durch eine Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung die Registrierung, das 1-Punkt-Limit sowie das Mindestalter für Begleitpersonen zu streichen und allein einen achtjährigen ununterbrochenen Führerscheinbesitz als Voraussetzung für Begleitpersonen festzuschreiben.

Aus Sicht der FDP-Fraktion ist das begleitete Fahren im Rahmen des Führerscheins ab 17 (BF 17) "ein voller Erfolg". Seit der endgültigen bundesweiten Einführung im Jahr 2011 habe das begleitete Fahren dazu beigetragen, die Verkehrssicherheit von Fahranfängern nachhaltig zu verbessern. Laut einer Evaluation der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind Jugendliche, die am BF 17 teilgenommen haben, "im ersten Jahr des Alleinfahrens rund 20 Prozent seltener als Vergleichspersonen an Verkehrsunfällen beteiligt gewesen". Sie hätten darüber hinaus weitaus seltener gegen Verkehrsregeln verstoßen als Jugendliche, die zuvor nicht am BF 17 teilgenommen hatten.

Wie aus dem Antrag hervorgeht, hat die Verkehrsministerkonferenz im April 2018 einen Vorschlag gebilligt, das Mindestalter zur Teilnahme am Begleiteten Fahren von 17 auf 16 Jahre zu senken. Diesem Vorhaben widerspräche gegenwärtig jedoch die EU-Richtlinie 2006/126/EG über die Führerscheinerteilung, schreiben die Abgeordneten. Neben dieser Altersbeschränkung behinderten außerdem die geltenden Regelungen für Begleitpersonen einen deutlicheren Beitrag des begleiteten Fahrens auf die Verkehrssicherheit. So müssten Begleitpersonen bis heute mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Vor allem das geltende 1-Punkt-Limit ist nach Ansicht der FDP in seiner Ausgestaltung "inkonsequent und ineffizient". Aktuell darf laut FDP eine Person mit mehr als einem Punkt in Flensburg zwar als Fahrlehrer tätig sein, einen Gefahrguttransporter oder ein Flugzeug steuern, "aber nicht als Begleitperson fungieren". Hinzu komme, dass die Überprüfung der 1-Punkt-Regelung bei den zuständigen Kommunen für erheblichen bürokratischen Mehraufwand sorgen würde. Nicht zuletzt wirkten sich die Registrierung der Begleitpersonen, das Mindestalter sowie das Punktelimit einschränkend auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen aus, schreiben die Abgeordneten, die von der Bundesregierung fordern, sich auf europäischer Ebene nachhaltig für eine Neufassung der besagten Richtlinie einzusetzen, sodass zukünftig der Erwerb der Führerscheinklassen B und BE bereits ab 16 Jahren grundsätzlich ermöglicht wird.

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5. Union und SPD wollen Schiene stärken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Verkehrsträger Schiene stärken. In einem Antrag mit dem Titel: "Der Schiene höchste Priorität einräumen" (19/9918), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, verweisen die Abgeordneten unter anderem auf fehlende Kapazitäten auf der Schiene sowie dem Nachholbedarf bei der Erhaltung der Schieneninfrastruktur, die eine nur schleppende Verlagerung von mehr Verkehr auf die Schiene möglich machen würden. Deshalb sei es notwendig, "den Investitionshochlauf der vergangenen Jahre zu verstetigen, der dazu geführt hat, dass heute so viel in den Schienenverkehr investiert wird wie nie zuvor", heißt es in dem Antrag.

Weiter schreiben die Abgeordneten, mit der Halbierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sei für die Eisenbahnverkehrsunternehmen eine wichtige Entlastung erreicht worden. Dennoch seien weitere Maßnahmen notwendig, um mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu lenken.

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem dazu auf, das Eisenbahnregulierungsrecht zu evaluieren und wenn erforderlich weiterzuentwickeln. Außerdem soll sie "zeitnah" einen Vorschlag zur Finanzierung des 1.000-Bahnhöfe-Programms zur Sanierung kleiner Bahnhöfe vorlegen und dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung der Attraktivität der Bahnhöfe und Stationen und des baulichen Umfelds setzen. Um den Anteil der elektrifizierten Strecken im deutschen Schienennetz von derzeit knapp 60 auf 70 Prozent bis 2025 anzuheben, soll laut Union und SPD baldmöglichst ein Konzept vorgelegt werden.

Was die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und Deutscher Bahn AG (DB AG) angeht, so soll die abzuschließende LuFV III das wesentliche Qualitätskriterium Netzverfügbarkeit beinhalten und einen deutlichen Rückgang des Nachholbedarfs bei der Erhaltung der Bahninfrastruktur bewirken. Zudem müsse in der LuFV III ein nutzer- und kapazitätsfreundliches Bauen berücksichtigt werden, "wobei der Bund nur Kosten mit direktem Infrastrukturbezug finanziert". Ziel der LuFV III müsse sein, den Zustand der Infrastruktur transparenter darzustellen sowie eine Verjüngung und geringere Störanfälligkeit der Infrastruktur zu erreichen, heißt es in der Vorlage.

Im DB-Konzern soll die Bundesregierung nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen für effizientere Strukturen sorgen, sowie die Eigentümerfunktion des Bundes bei der Steuerung und Kontrolle stärker wahrnehmen. "Dazu zählen insbesondere klare, schlanke und weniger Hierarchieebenen, die stärkere Nutzung der im integrierten Konzern vorhandenen Synergieeffekte sowie eine abgestimmte Personalplanung zur Stärkung des operativen Betriebs", schreiben die Abgeordneten.

Am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG wollen Union und SPD festhalten. "Eine Trennung von Netz und Betrieb, sowie eine Privatisierung der DB AG wird abgelehnt", heißt es in dem Antrag.

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6. Grüne wollen Tempolimit auf Autobahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Zum 1. Januar 2020 soll die Bundesregierung auf Bundesautobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h einführen. Diese Forderung erhebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/9948), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Zur Begründung heißt es in der Vorlage, die Bundesregierung habe sich in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm aus dem Jahr 2011 das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu senken. Von dieser "Vision Zero" sei Deutschland noch immer weit entfernt, wird beklagt.

Positive Effekte auf die Verkehrssicherheit seien jedoch durch lokale Einführungen von Tempolimits auf Bundesautobahnen belegt. So hätten hohe Unfallzahlen auf der Bundesautobahn A 24 zwischen Berlin und Hamburg die Behörden dazu bewegt, ab Dezember 2002 zwischen dem Autobahndreieck Havelland und dem Autobahndreieck Wittstock/Dosse auf einem Streckenabschnitt von 62 Kilometern Länge ein Tempolimit von 130 km/h zu verordnen. Die Ergebnisse seien eindeutig: "Die Zahl der Unfälle, der Getöteten und der Verletzten war in jedem nachfolgenden Jahr deutlich niedriger als 2002", schreiben die Grünen. Deutlich seien auch die statistischen Ergebnisse mit Fokus auf die verletzten Personen in diesem Abschnitt: Durch das Tempolimit sei annähernd eine Halbierung der Verletztenzahl erreicht worden.

Auch internationale Studien belegten die Wirksamkeit eines Tempolimits für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, heißt es in dem Antrag. Untersuchungen zeigten, dass die Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit um fünf Prozent zu einer Minderung der Unfälle um zehn und sogar zu einer Reduzierung der tödlichen Unfälle um 20 Prozent führt. Wie die Abgeordneten weiter schreiben, gelten aktuell auf mehr als zwei Dritteln der Richtungsfahrbahnen auf deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dies stelle eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden dar, die aufgrund extremer Geschwindigkeitsunterschiede zustande komme, wird kritisiert.

Deutschland sei eines der wenigen Länder weltweit und das einzige Land innerhalb der Europäischen Union ohne ein Tempolimit auf Autobahnen, schreiben die Grünen und urteilen: "Es gibt keinen rationalen Grund dafür, diesen verkehrspolitischen Weg weiter fortzusetzen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 530 - 09. Mai 2019 - 10.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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