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BUNDESTAG/8421: Heute im Bundestag Nr. 563 - 15.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 563
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2019, Redaktionsschluss: 14.07 Uhr

1. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
2. Korruption als Entwicklungshemmnis
3. Antrag zur Agrarökologie angenommen
4. Schutz von Elefanten und Nashörnern
5. Änderung des Agrarstatistikgesetzes


1. Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Die Annahme mehrerer Gesetzentwürfe empfahl der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 51. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) am Mittwoch. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen (19/8939) an. Damit soll einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden. In der Debatte erklärten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, der Entwurf trage dem Urteil vollumfänglich Rechnung und gewähre einen umfassenden Grundrechteschutz für die Betroffenen. Nach der Anhörung vor einer Woche seien noch Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen worden. Vertreter der Opposition sagten, die Grundrechte der Betroffenen seien noch immer nicht hinreichend geschützt. Hinweise aus der Anhörung seien nicht übernommen worden. Statt die Rechte der Betroffenen zu stärken, ermögliche der Entwurf einen Eingriff in deren Rechte. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte der Ausschuss mit der Annahme des Koalitionsbeschlusses für erledigt.

Mit großer Mehrheit angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8649). Die FDP stimmte dem Ziel des Gesetzes zwar zu, enthielt sich in der Abstimmung aber, da in dem Entwurf nicht alle Betreuer gleich behandelt würden. Abgeordnete der Koalition erklärten, die Anpassung sei dringend, und verwiesen auf die Anhörung zu dem Thema Anfang der vergangenen Woche. Gleichzeitig appellierten sie an die Bundesländer, den Entwurf zügig im Bundesrat zu behandeln. Grüne und Linke bewerteten den Entwurf als ersten Schritt, angesichts noch offener Fragen müssten weitere folgen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), sagte, das Gesetz sei überfällig und nutze die Chance veränderter Koalitionen in den Ländern, die in der vergangenen Legislaturperiode eine Einigung verhindert hätten. Jetzt müssten die Beratungen im Bundesrat abgewartet werden. In dem Entwurf ist ausgehend vom Koalitionsvertrag eine Erhöhung der Vergütung um 17 Prozent vorgesehen. Die Anpassung der seit mehr als 13 Jahren unveränderten Vergütung beruflicher Betreuer soll unter anderem die Finanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen.

Mit den Stimmen der Koalition und der AfD nahm der Ausschuss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (19/9507) an. Dagegen stimmten Linke-Fraktion und FDP, die Grünen enthielten sich. Laut Entwurf sollen die Vertragsparteien in ihrem nationalen Recht Straftatbestände im Hinblick auf terroristische Zwecke vorsehen. Nach längerer Debatte empfahl das Gremium auch die Annahme eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/7886), mit dem eine EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug umgesetzt werden soll. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest. Ein Änderungsantrag der AfD, die wie die Linke und die FDP gegen den Entwurf stimmte, wurde abgelehnt. Die Grünen enthielten sich. Abgeordnete von CDU und SPD wiesen auf rechtsdogmatisch begründete Unterschiede zwischen der Richtlinie und dem Gesetzentwurf hin, gingen aber davon aus, die Vorlage so umsetzen zu können.

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, mit dem eine Legaldefinition für "Teile der Bevölkerung" im Volksverhetzungsparagrafen 130 des Strafgesetzbuchs eingeführt werden soll (19/1842), wurde nach einem heftigen Schlagabtausch mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt. In dem Entwurf heißt es, auch die Gesamtheit der abgrenzbaren deutschen Bevölkerung sei ein Teil der in Deutschland befindlichen Gesamtbevölkerung, die aber im Gegensatz zu Flüchtlingen oder Ausländern keinen Schutz durch die Justiz genieße. Die Debatte entzündete sich an einer Wortmeldung eines AfD-Abgeordneten, der zur Begründung des Entwurfs eine "Ausarbeitung der Universität Potsdam" anführte, dazu aber keine weiteren Angaben machen wollte.

Ein Antrag der AfD zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911) wurden einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der AfD und bei Enthaltung der FDP wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, nach dem die Bundesregierung eine Regelung zum Stopp geschlechtszuweisender Operationen an Kindern (19/9056) einführen soll. Abgeordnete von Uniion und SPD wiesen darauf hin, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bereits einen entsprechenden Auftrag gegeben habe und der Antrag deshalb abgelehnt werde. Es liefen bereits Vorbereitungen für einen Referentenentwurf. Staatssekretär Lange verwies auf eine Fachtagung zu dem Thema im Justizministerium im Oktober vergangenen Jahres, bei dem es Einigkeit über die Notwendigkeit einer solchen Regelung gegeben habe, deren Ausgestaltung aber äußerst konträr diskutiert worden sei.

Der Ausschuss stimmte ferner über die Durchführung weiterer öffentlicher Anhörungen ab. Während zwei entsprechende Anträge der AfD zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern vor unverhältnismäßigen Inkassoforderungen (19/8276) und zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/9234), bei dem es um die Bildung terroristischer Vereinigungen geht, mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt wurden, terminierte das Gremium die bereits dem Grunde nach beschlossene Anhörung zu dem Antrag der Grünen für eine wirksame Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und unseriöser Geschäftspraktiken (19/3332) auf den 25. September 2019.

Im Anschluss stellte sich die Führung des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen (SVRV) den Ausschussmitgliedern vor und beantwortete Fragen zu den Themen des Rates und dessen Arbeitsweise. Der SVRV-Vorsitzende Peter Kenning und seine Stellvertreterin Louisa Specht-Riemenschneider berichteten über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Rates in seiner zweiten Berufungsperiode. Besonderes Anliegen sei, Impulse für eine wissenschaftlich fundierte Verbraucherpolitik zu geben. Dazu würden Gutachten zur Lage der Verbraucher vorgelegt. Der Rat wurde 2014 vom Bundesjustizministerium eingerichtet.

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2. Korruption als Entwicklungshemmnis

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Korruption in Entwicklungsländern ist laut Bundesregierung noch immer eines der Haupthindernisse für nachhaltige Entwicklung und Investitionen. Sie verursache Schäden in Milliardenhöhe und untergrabe die Rechtsprechung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU), am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Ihren Angaben zufolge würden 70 von 84 Partnerländern der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Wahrnehmungsindex von Transparency International (TI) als hochkorrupt eingestuft. darunter auch zahlreiche fragile Staaten. Dieser Befund sei für die EZ eine "zentrale Herausforderung".

Nach Ansicht von TI-Vorstandsmitglied Peter Conze ist das Thema Korruption in den Durchführungsorganisationen der deutschen EZ noch zu wenig verankert. Dieses Problem müsse konsequenter angegangen werden, um die Glaubwürdigkeit der Entwicklungszusammenarbeit nicht zu beschädigen. Vor allem die Zivilgesellschaft vor Ort sollte das BMZ stärker unterstützen. Sie spielt laut Conze bei der Bekämpfung und Aufdeckung von Korruption eine entscheidende Rolle.

Ein Vertreter der Unionsfraktion stellte fest, dass die Korruption in vielen Ländrn, in denen sich Deutschland entwicklungspolitisch engagiere, leider nicht abgenommen habe. Aus der SPD hieß es, was in Deutschland als Korruption eingestuft werde, gelte in vielen Ländern als familiäre Fürsorge. Dieses Verständnis zu ändern, sei eine wichtige Aufgabe. Die AfD legte das Augenmerk auf Kamerun, das sich im TI-Wahrnehmungsindex seit 2015 massiv verschlechtert habe. Dennoch würden dem Land nach wie vor EZ-Mittel zugesagt.

Laut FDP sind die bisherigen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung offenbar nicht zielführend. Die Bundesregierung sollte andere Ansätze wählen und die Zivilgesellschaft in den Staaten fördern. Linke und Grüne sprachen sich für die Einführung eines niedrigschwelligen Beschwerdemechanismus aus, um Korruption besser aufdecken zu können.

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3. Antrag zur Agrarökologie angenommen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwochmorgen einen Antrag (19/8941) der Koalitionsfraktionen angenommen, in dem diese die Bundesregierung auffordern, ländliche Räume in Entwicklungsländern stärker zu fördern. Vor allem soll sie die Potenziale der Agrarökologie als Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele mehr unterstützen. Gegen den Antrag stimmten AfD, FDP und Grüne. Die Linksfraktion enthielt sich.

"Die kleinbäuerliche Landwirtschaft spielt für die Ernährungssicherung eine wichtige Rolle", schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Nahrungsmittelproduktion reiche jedoch meist quantitativ und qualitativ bei weitem nicht aus. Künftig werde daher eine nachhaltigere und effektivere Bewirtschaftung der Betriebe notwendig sein, betonen Union und SPD. Als ganzheitlichen Ansatz wende die Agrarökologie ökologische und technische Methoden an, um Ernährungs- und landwirtschaftliche Systeme nachhaltig umzugestalten und kleinbäuerliche Familien zu unterstützen. Zentral sei die Modernisierung von Anbaumethoden, und die Mechanisierung und Diversifizierung der Betriebe.

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4. Schutz von Elefanten und Nashörnern

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD sehen beim Schutz von Elefanten und Nashörnern und dem Kampf gegen illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenprodukten weiterhin dringenden Handlungsbedarf. In einem Antrag (19/10148) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, "sich gegen jegliche Lockerung des Schutzes von Elefanten- und Nashornpopulationen und gegen die Lockerung geltender Handelsverbote für diese Tierarten und aus ihnen hergestellte Produkte zu positionieren". Im Rahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) soll sich die Bundesregierung zudem dafür einsetzen, den Prozess zur Erarbeitung von nationalen Elfenbeinaktionsplänen fortzuentwickeln und zu stärken.

Die Fraktionen führen zur Begründung aus, dass in Afrika pro Jahr zirka 20.000 Elefanten der Elfenbeinwilderei zum Opfer fallen und seit 2008 mehr als 7.200 Nashörner getötet worden seien. Um die Wilderei zu bekämpfen, müsse daher vor allem in Asien die Nachfrage eingedämmt werden. Die Fraktionen problematisieren beispielsweise, dass legale Binnenmärkte insbesondere in Südost-Asien "zu illegalem Handel und Wilderei beitragen können".

Zudem konstatiert der Antrag Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Union und SPD fordern beispielsweise ein Verbot des Handels mit rohem und verarbeiteten Vorerwerbs-Elfenbein in der EU sowie eine weitere Beschränkung der europäischen Exports von verarbeiteten Vorerwerbs-Elfenbein. Vorerwerbs-Elfenbein ist Elfenbein, das vor 1976 in die EU eingeführt wurde. Laut Antrag haben die erlaubten Ausfuhren aus diesen Beständen nach Asien in den vergangenen Jahren zugenommen. "Hier besteht die Sorge, dass der legale Handel mit Altbeständen den illegalen Handel verschleiert", heißt es in dem Antrag. Ausnahmen von den Handelsbeschränkungen soll es demnach beispielsweise "für den Austausch zwischen akkreditierten Museen, für Musikinstrumente, de-minimis-Exemplare (die nur einen geringen Anteil an Elfenbein erhalten) und Antiquitäten" geben.

Der Antrag soll am Donnerstag ohne Aussprache überwiesen werden. Die 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz hätte eigentlich vom 23. Mai bis 3. Juni in Colombo, Sri Lanka, stattfinden sollen. In Reaktion auf die Anschläge an Ostern in dem Land wurde die Konferenz verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

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5. Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Das Agrarstatistikgesetz soll geändert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Änderungsentwurf (19/9763) vor. Die Vorlage dient der Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Darüber hinaus soll die Durchführung der Agrarstrukturerhebung organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt werden. Für den Fall, dass Verwaltungsdaten in ausreichender Qualität vorliegen, soll zudem angeordnet werden, dass diese Daten zur Durchführung der Strukturerhebung der Forstbetriebe verwendet werden. Auch wird die Frist aufgehoben, innerhalb derer Daten der Tierseuchenkassen für Zwecke des Betriebsregisters genutzt werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 563 - 15. Mai 2019 - 14.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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