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BUNDESTAG/8427: Heute im Bundestag Nr. 569 - 15.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 569
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2019, Redaktionsschluss: 18.32 Uhr

1. Unterstützung des EGMR
2. Sanktionen gegen Führung Venezuelas
3. Sexualstraftaten im Ausland
4. Wirtschaft und Menschenrechte
5. Regierung legt Abrüstungsbericht vor


1. Unterstützung des EGMR

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). "Sie unterstützt ferner regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen soll, die starke Arbeitsbelastung des EGMR angesichts seiner hohen Fallzahlen zu bewältigen", heißt es in der Antwort (19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9262). Im vergangenen Jahr habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt.

"Die Bundesregierung misst der Rechtsprechung des EGMR ganz wesentliche Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarats bei." Dies gelte auch für Russland und die Türkei. Ungeachtet bestehender Defizite hätten beide Staaten bisher einen erheblichen Teil der Urteile des EGMR umgesetzt. "Dadurch konnten Beschwerdeführer effektiven Schutz gegen konkrete Menschenrechtsverletzungen erreichen. Zudem wurden in zahlreichen Fällen vom Gerichtshof angeordnete Entschädigungszahlungen an die Beschwerdeführer geleistet und ihnen damit wirksam geholfen." Die Rechtsprechung des EGMR hat nach Kenntnis der Bundesregierung in bestimmten Bereichen auch zu längerfristigen Verbesserungen beigetragen, zum Beispiel in einigen Aspekten des Strafvollzugswesens Russlands.

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2. Sanktionen gegen Führung Venezuelas

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen in Venezuela ist Gegenstand intensiver Bemühungen der von der EU initiierten Internationalen Kontaktgruppe, an der die Bundesregierung mitwirkt. Das geht aus der Antwort (19/9841) auf eine Kleine Anfrage (19/9058) der FDP-Fraktion hervor. Die Bundesregierung habe sich im EU-Rahmen zudem für gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela eingesetzt. "Im November 2017 beschloss die Europäische Union sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die Europäische Union restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat." Die Sanktionen gegen Einzelpersonen seien so angelegt, dass sie der venezolanischen Wirtschaft und insbesondere der notleidenden Bevölkerung nicht schaden.

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3. Sexualstraftaten im Ausland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung kann zur Zahl der Strafverfahren aufgrund eines Verdachts der Begehung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit weltweit keine verlässliche Aussage treffen. Wie sie in der Antwort (19/9818) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9097) schreibt, wurden im Jahr 2018 an den Auslandsvertretungen insgesamt 2.733 Haftfälle betreut. "Nicht in allen Fällen erhält die Bundesregierung Kenntnis von der Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger oder von dem konkreten Tatvorwurf." Eine Aufschlüsselung der Fälle nach Strafvorwurf weltweit sei nicht möglich. "Dem stünde das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wegen möglicher Rückschlüsse auf die Person ebenso entgegen wie potenziell negative Auswirkungen auf noch laufende Verfahren."

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4. Wirtschaft und Menschenrechte

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach Unstimmigkeiten der beteiligten Ressorts und des Kanzleramtes beim Monitoring des Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9849). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach der Positionierung des Wirtschafts- und Finanzministerium sowie des Bundeskanzleramtes sowie nach Forderungen von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden.

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5. Regierung legt Abrüstungsbericht vor

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Der Erhalt und die vollständige Umsetzung der bestehenden internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur bleibt das zentrale Ziel der Bundesregierung. Wie sie in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Jahresabrüstungsbericht 2018 (19/9815) schreibt, unterstreichen Entwicklungen wie das drohende Ende des INF-Vertrages, der Rückzug der USA aus der Wiener Vereinbarung zum iranischen Nuklearprogramm, erneute Fälle von Chemiewaffen-Einsatz in Syrien sowie die Krise der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa auf Neue "die zunehmenden Erschütterungen der regelbasierten, multilateralen Ordnung, mit deren Bewältigung die internationale Gemeinschaft 2018 gefordert war und bis auf Weiteres gefordert sein wird". Russland habe 2018 eine Reihe neu entwickelter nuklearer Fähigkeiten und Trägermittel vorgestellt, mit deren Einsatzreife in den kommenden Jahren zu rechnen sei. Auch in anderen Weltgegenden - insbesondere im Nahen und Mittleren Osten - seien weitere Aufrüstungstrends und Rüstungswettläufe im Kontext zunehmender geopolitischer Spannungen zu beobachten.

Die Bundesregierung verweist andererseits auf Entwicklungen, die das abrüstungspolitische Bild des letzten Jahres etwas aufhellen. "Hier wären die Hoffnungen zu nennen, die sich mit der gewachsenen Dialogbereitschaft Nordkoreas verbinden - auch wenn echte Fortschritte hin zu einer Denuklearisierung des Landes weiter ausstehen." Ein Erfolg der Rüstungskontrolle sei 2018 die Schaffung eines Attributionsmechanismus im Bereich des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ) sowie weitere Schritte zur Durchsetzung des Chemiewaffen-Verbots gewesen. "Auch bei der humanitären Rüstungskontrolle zeichneten sich im letzten Jahr Fortschritte ab, etwa bei der Kleinwaffenkontrolle."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 569 - 15. Mai 2019 - 18.32 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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