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BUNDESTAG/8428: Heute im Bundestag Nr. 570 - 15.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 570
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Mai 2019, Redaktionsschluss: 19.08 Uhr

1. Mehr Geld für deutsche Spitzensportler
2. Weiter Dissenz über UN-Fakultativprotokoll
3. FDP will fairen Wettbewerb auf Postmarkt
4. Regierung soll Seehäfen fördern
5. Regierung und gescheiterte Bankenfusion
6. Zulassung klinischer Studien


1. Mehr Geld für deutsche Spitzensportler

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die monatliche Grundförderung für deutsche Spitzensportler wird deutlich erhöht. Als Olympiakader oder Paralympics-Kader eingestufte Athleten erhalten rückwirkend zum 1. Januar 2019 monatlich 800 Euro statt bislang 300 Euro. Olympische und paralympische Perspektivkader erhalten statt 300 Euro 700 Euro. Auch Deaflympics-Kader (Gehörlosensportler) werden in die erhöhe Grundforderung einbezogen. Hinzukommen können - wie bisher - in allen Bereichen die zusätzlichen Förderbausteine der Stiftung Deutsche Sporthilfe , wie etwa das Deutsche Bank Sport-Stipendium (400 Euro), die Mercedes-Benz Elite-Förderung (400 Euro) sowie die ElitePlus-Förderung (1.000 Euro) und die Nachwuchselite-Förderung (200 Euro).

Ein guter Tag für den deutschen Spitzensport sei dies, sagte der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Sportausschuss bei der Vorstellung der zwischen Bundesinnenministerium (BMI) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die die direkte Athletenförderung übernimmt, erreichten Verständigung. Der Bundestag habe 2019 sieben Millionen Euro aus dem Haushalt für die direkte Athletenförderung bereitgestellt. Diese Mittel würden nun verstetigt.

Seehofer sprach von einem "echten Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung". Die Athleten sollten so in die Lage versetzt werden, ohne größere finanzielle Sorgen ihren Spitzensport auszuüben. Damit folge man dem Motto der Spitzensportreform, laut dem die Athleten im Mittelpunkt stehen.

Nach 235 Millionen Euro im Jahr 2019 sehe der Eckwertebeschluss für den Haushalt 2020 auch vor dem Hintergrund der Entsendekosten für die Mannschaften der Olympischen und der Paralympischen Spiele mehr als 245 Millionen Euro für den Sport vor, sagte der Minister. Wichtig sei ihm auch die Feststellung, dass die Bundesmittel für die Special Olympics World Games 2023 in Berlin steigen.

Gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sei auch eine einvernehmliche Lösung in der Frage der Förderung der Bundesstützpunkte erreicht worden, sagte der Innenminister. So könnten Stützpunkte, "die aktuell keine Medaillenanwärter haben" auch nach dem Jahr 2020 gefördert werden, "wenn sie ihre Hausaufgaben machen". Eine breit gefächerte Stützpunktstruktur, so Seehofer, sei auch ein Beitrag zur Strukturpolitik und auch unter dem Gesichtspunkt der gleichwertigen Lebensverhältnisse zu sehen.

Großer Wert werde auch auf den Breitensport sowie die Schaffung und Erhaltung moderner Sportstätten gelegt, sagte Seehofer. Da die dafür zur Verfügung stehenden Programme "hoffnungslos überzeichnet sind", werde das BMI "gemeinsam mit dem Sportausschuss" versuchen, diese Programme zu verstetigen oder gar auszubauen, kündigte er an.

Michael Ilgner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Sporthilfe, sprach von einem epochalen Schritt. Es handle sich um eine erhebliche Aufstockung der finanziellen Unterstützung insbesondere für Athleten, die nicht Sportförderstellen bei Bundeswehr, Polizei oder Zoll besäßen. Gemeinsam mit den angestiegenen Förderprogrammen durch die Wirtschaft werde man dem Ziel, möglichst vielen Athleten eine monatliche Unterstützung von 1.000 bis 1.200 Euro im Monat zusagen zu können, sehr nahe kommen, sagte Ilgner. Das sei ähnlich dem, was im internationalen Bereich - etwa in Großbritannien - als erforderlich angesehen werde. Einen Wettbewerbsvorteil für deutsche Spitzensportler sah der Sporthilfe-Chef zudem in der Bindung zur Wirtschaft im Zusammenhang mit der "dualen Karriere".

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2. Weiter Dissenz über UN-Fakultativprotokoll

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) In der Bundesregierung gibt es weiterhin keine Einigkeit über die Unterzeichnung des bereits 2008 verabschiedeten Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt, das die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Abkommens konkret einklagbar macht. Es müsse genau geprüft werden, inwieweit das darin verankerte Individualbeschwerderecht bei vermuteteten Verletzungen der aufgeführten Rechte mit dem generellen Streikverbot von deutschen Beamten zu vereinbaren sei, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss. Bei einer Ratifikation müsse mit entsprechenden und erfolgreichen Beschwerden gerechnet werden.

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) machte demgegenüber deutlich, dass sich sein Haus zum Koalitionsvertrag bekenne, demzufolge das Fakultativprotokoll noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert werden soll. Damit sei eine wichtige internationale Vorbildwirkung verbunden, betonte er. Die Abstimmung mit dem BMI habe bisher aber nicht zum Erfolg geführt.

Unmut darüber äußerten auch die Abgeordneten. Ein Vertreter der Fraktion von CDU und CSU fragte nach den genauen Gründen für die anhaltenden Bedenken des BMI. Ein SPD-Abgeordneter kritisierte, dass die Bundesregierung internationale Verabredungen treffe, bei der nationalen Umsetzung aber mauere. Sie müsse sich an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag halten. Die FDP forderte, auch mit Blick auf das Wirken von deutschen Unternehmen im Ausland, eine Diskussion darüber, wie Menschenrechte auf internationaler Ebene durchgesetzt werden sollen.

Grüne und Linke haben Anträge (19/4561, 19/4554) zum Thema soziale Menschenrechte vorgelegt, die der Ausschuss jedoch ablehnte. Beide Fraktionen drängen ebenfalls auf die sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls. Es müsse mehr Möglichkeiten geben, sich gegen eine Verletzung der Rechte im UN-Sozialpakt zu wehren, betonte eine Vertreterin der Linken. Die Grünen nannten es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nach zehn Jahren Prüfung noch immer keine Entscheidung getroffen habe.

Einzig die AfD erklärte, es sei aus ihrer Sicht nicht notwendig, den Menschenrechtsbegriff zu erweitern. In den allgemeinen Menschenrechten sei bereits alles enthalten. Laut dem Vertreter des BMAS ist noch unklar, wann die Prüfung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung abgeschlossen ist.

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3. FDP will fairen Wettbewerb auf Postmarkt

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert fairen Wettbewerb auf dem Postmarkt. Dazu müsse die Bundesregierung ihre Beteiligung an der Deutschen Post veräußern, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/10156). Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau halte sie nach wie vor 20,5 Prozent an dem Konzern. Außerdem möchten die Abgeordneten erreichen, dass die Postentgeltverordnung auf den Stand zurückgebracht wird, der bis zum 5. Juni 2015 gültig war und nach dem geringere Portoerhöhungen als derzeit möglich wären.

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4. Regierung soll Seehäfen fördern

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll die Situation der deutschen Seehäfen durch eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer verbessern. In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion (19/10173) die Regierung auf, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend zu ändern, dass diese Steuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu errichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem Verrechnungsmodell würden zum Beispiel die Niederlande, Belgien sowie andere EU-Länder Gebrauch machen.

Wie die AfD-Fraktion erläutert, fallen die deutschen Seehäfen im internationalen Wettbewerb immer weiter zurück. Während in Rotterdam im Jahr 2018 14,5 Millionen und den Antwerpen 11,1 Millionen Standardcontainer (TEU) umgesetzt worden seien, seien es in Hamburg lediglich 8,7 Millionen Standardcontainer gewesen. Der Containerumschlag habe im vergangenen Jahr in Rotterdam um 5,7 Prozent und den Antwerpen um 6,2 Prozent zugelegt, während er in Hamburg um ein Prozent zurückgegangen sei. Außerdem kämpfe der Hamburger Hafen immer noch mit dem nach wie vor ungelösten Problem der Elbvertiefung sowie der wieder zunehmenden Hafenverschlickung. Die Probleme bei der Einfuhrumsatzsteuer würden hinzukommen. "Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen."

Nach Angaben der AfD-Fraktion wurden 2018 von den deutschen Zollbehörden 50,4 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Um die Einfuhrumsatzsteuer an deutschen Zollgrenzen zu umgehen, würden Importeure verstärkt Seehäfen und Flughäfen in EU-Nachbarstaaten nutzen. Dies führe wiederum dazu, dass Logistikzentren sowie die Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt im EU-Ausland und nicht in Deutschland angesiedelt würden. Das Steuererhebungsverfahren führe zur Verlagerung von Arbeitsplätzen, schreibt die AfD-Fraktion in dem Antrag.

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5. Regierung und gescheiterte Bankenfusion

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der Rolle der Bundesregierung bei den gescheiterten Fusionsgesprächen von Deutscher Bank und Commerzbank erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/10029). Die Abgeordneten wollen wissen, wie oft und wann sich Vertreter der Banken sowie von Großaktionären mit Vertretern der Bundesregierung getroffen haben. Außerdem wird gefragt, ob die Bundesregierung an der Notwendigkeit der Schaffung eines nationalen Bankenchampions zur Konsolidierung und Stärkung des deutschen Bankensektors festhält.

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6. Zulassung klinischer Studien

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in Kleinen Anfrage (19/10028) nach den Zulassungsbedingungen für klinische Studien in Deutschland. Die Forschung liege hier im internationalen Vergleich teilweise stark zurück. Dringender Handlungsbedarf bestehe bei der Vernetzung von Forschungszentren, um ausreichend große Studienpopulationen zu erstellen.

Die Abgeordneten wollen wissen, inwieweit die Bundesregierung auf eine Vernetzung der Forschungszentren bezüglich der Konzeption von klinischen Studien hinwirkt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 570 - 15. Mai 2019 - 19.08 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2019

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