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BUNDESTAG/8474: Heute im Bundestag Nr. 617 - 27.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 617
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Mai 2019, Redaktionsschluss: 13.36 Uhr

1. Kostenprognose für Stuttgart 21 stabil
2. Bundesverkehrsprojekte in Saarbrücken
3. Keine Kostensteigerung bei Saarbahn
4. Frequenzbereiche für Funkmikrofone
5. Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze
6. Verbraucherpolitik im BMJV


1. Kostenprognose für Stuttgart 21 stabil

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht von einer Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofes im Dezember 2025 aus. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10035) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9108) hervor. Die Termin- und Kostenpläne für das Projekt "Stuttgart 21" seien 2017 durch die DB Projekt Stuttgart - Ulm GmbH bewertet und durch einen externen Gutachter geprüft worden, heißt es in der Antwort. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) habe in der außerordentlichen Sitzung am 26. Januar 2018 einer Verschiebung des Inbetriebnahmetermins (IBN) auf 12/2025 sowie daraus folgend einer Erhöhung des Gesamtwertumfangs auf 7,7 Milliarden Euro und des Finanzierungsrahmens auf 8,2 Milliarden Euro zugestimmt. Die Kostenprognose für das Projekt "Stuttgart 21" werde von der DB AG fortlaufend fortgeschrieben und dem Aufsichtsrat regelmäßig in seinen ordentlichen Sitzungen zur Kenntnis gegeben. "Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Kostenprognose seit Januar 2018 stabil, der Finanzierungsrahmen und der IBN 12/2025 werden nach derzeitiger Kenntnis eingehalten", heißt es in der Vorlage.

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2. Bundesverkehrsprojekte in Saarbrücken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Bundesverkehrsprojekte in und um Saarbrücken thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10027). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Chancen für den Bau eines Tunnels über die A 620 im Stadtgebiet Saarbrücken vor dem Hintergrund der nicht erfolgten Anmeldung im aktuellen Bundesverkehrswegeplan bewertet. Unter welchen Voraussetzungen der Bund eine Verbindung zwischen der A 620 und der A 6 durch das Deutschmühlental in Saarbrücken fördern könnte, und welchen Kosten-Nutzen-Effekt diese Verbindung nach Einschätzung der Bundesregierung hätte, interessiert die Liberalen ebenso.

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3. Keine Kostensteigerung bei Saarbahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Kostensteigerung von 170 Millionen Euro bei der Ausbaustufe I der Saarbahn, die ein wichtiger Teil des öffentlichen Nahverkehrs im Saarland ist und Saarbrücken mit seinem Umland und mit dem benachbarten Frankreich verbindet, ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur laut der Antwort der Bundesregierung (19/10039) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9493) nicht bekannt. Derzeit seien etwa 280 Millionen Euro zuwendungsfähige Kosten endgültig in das GVFG-Bundesprogramm (Gemeindefinanzierungsgesetz) aufgenommen worden. Die Gesamtkosten seien mit rund 300 Millionen Euro benannt, heißt es in der Antwort.

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4. Frequenzbereiche für Funkmikrofone

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bis zum Ende der 2020er Jahre "keine Verlagerung der Funkmikrofone aus dem Frequenzbereich oberhalb 470 MHz absehbar". Insofern würden sich auch keine finanziellen Belastungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft ergeben, heißt es in der Antwort der Regierung (19/10042) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9425). Die Bundesregierung verweist zugleich auf eine frühere Antwort (19/9721) in der es heißt: Die vorhandenen Frequenzen für drahtlose Produktionsmittel in der Kultur- und Kreativwirtschaft (beispielsweise Funkmikrofone oder auch In-Ear-Monitoring-Systeme) reichten bislang aus. Bei der Umwidmung von Frequenzbereichen oberhalb 694 Megaherz (Digitale Dividende 1 und 2) seien die Belange der drahtlosen Produktionstechnik berücksichtigt worden.

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5. Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze "nur mithilfe von GPS" sind nach Angaben der Bundesregierung grundsätzlich möglich, "wenn solche Plätze über eine entsprechende Genehmigung für den Instrumentenflugbetrieb verfügen und ein Anflugverfahren veröffentlicht wurde". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/10034) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9259) hervor. An 17 Verkehrs- und Sonderflugplätzen sind der Antwort zufolge Instrumentenanflüge nur mithilfe von GPS erlaubt. Es handelt sich um die Flugplätze Allendorf/Eder, Barth, Bautzen, Bayreuth, Coburg-Brandensteinsebene, Donaueschingen-Villingen, Donauwörth, Eggenfelden, Emden, Giebelstadt, Hassfurt-Schweinfurt, Magdeburg-City, Mengen-Hohentengen, Neubrandenburg, Schönhagen, Straubing und Wilhelmshaven "JadeWeserAirport".

Auf die Frage, ob die Bundesregierung plant, Anflüge an Verkehrs- und Sonderflugplätze nur mithilfe von GPS "flächendeckend zu ermöglichen", heißt es in der Antwort: "Unabhängig von der Art des Instrumentenanflugverfahrens sind bei der Festlegung von Instrumentenflugverfahren verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen." Hierzu zählten unter anderem die Bedürfnisse des Umwelt- und Lärmschutzes, genauso wie die Bedürfnisse und Einschränkungen die durch den zivilen und militärischen Luftverkehr entstehen. Daher sei es unwahrscheinlich, "dass für jeden Verkehrs- und Sonderlandeplatz Instrumentenflugverfahren festgelegt werden", schreibt die Regierung.

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6. Verbraucherpolitik im BMJV

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Die Ausgaben im Bereich der Verbraucherpolitik des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10377). Ziel der Anfrage ist den Abgeordneten zufolge insbesondere die Überprüfung der Frage, inwiefern in diesem Bereich Ausgabenbedürfnisse und Einsparungsmöglichkeiten für den Bundeshaushalt bestehen. Das BMJV habe nach Ansicht der Fragesteller sein personalpolitisches Engagement in der Verbraucherschutzpolitik auf parlamentarische Nachfrage nicht differenziert erklärt. Da die amtierende Bundesjustizministerin nach Einschätzung der Fragesteller - mit größter Wahrscheinlichkeit - nach der Europawahl das Amt in der Bundesregierung aufgeben werde, biete der notwendige Personalwechsel an der Spitze des Ministeriums auch die Gelegenheit, die personelle und inhaltliche Aufstellung des Hauses einer Revision zu unterziehen. Bei den 35 Einzelfragen der Kleinen Anfrage geht es unter anderem um Details einzelner Haushaltstitel aus dem Bereich Verbraucherpolitik des Etats 2019 des Ministeriums sowie um die personelle Ausstattung der Verbraucherpolitikreferate im BMJV und die dort bearbeiteten Projekte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 617 - 27. Mai 2019 - 13.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2019

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