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BUNDESTAG/8482: Heute im Bundestag Nr. 625 - 28.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 625
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Mai 2019, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. "Klimanotstand" soll anerkannt werden
2. Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie
3. Aktionsprogramm in Ressortabstimmung
4. Anforderungen an Abgasleitbedingungen
5. Asylverfahren in Thüringen
6. Zukunft der Berufsbildungszusammenarbeit


1. "Klimanotstand" soll anerkannt werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung soll nach Willen der Fraktion Die Linke einen "Klimanotstand" anerkennen. Damit soll Klimaschutz bei politischen Entscheidungen prioritär behandelt werden. Zudem soll die Bundesregierung "umgehend den Entwurf für ein nationales Klimaschutzgesetz" vorlegen. In einem Antrag (19/10290) verweist die Fraktion darauf, dass Länder wie Großbritannien und Irland und Städte wie Konstanz und Heidelberg einen solchen Notstand bereits ausgerufen haben. "Den parlamentarischen Beschlüssen sind weltweite Proteste aus breiten Schichten den Bevölkerung vorangegangen, die sich für die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens einsetzen", heißt es in dem Antrag.

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2. Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Eine allgemeine Darstellung politischer Maßnahmen mit Bezug auf bestimmte Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/10096) aus. Die FDP-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (19/9101) jeweils nach entsprechenden Maßnahmen gefragt und dabei auf den Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes verwiesen.

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3. Aktionsprogramm in Ressortabstimmung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das von der Bundesregierung angekündigte Aktionsprogramm Insektenschutz befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung. Darauf verweist die Bundesregierung in einer Antwort (19/10100) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9240). Die Grünen hatten darin nach Details des Programmes etwa mit Bezug auf den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden gefragt.

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4. Anforderungen an Abgasleitbedingungen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass neue Anforderung an Abgasableitbedingungen gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden sollen. Eine Maßgabe zu Abgasableitbedingungen des Bundesrates, die die Länderkammer im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur "Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" angebracht hatte, habe die Bundesregierung seinerzeit nicht übernommen, heißt es in einer Antwort (19/10025) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9364).

Der Bundestag hatte der Verordnung, die der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2015/2193 (MCP-Richtlinie) dient, erstmals im Oktober 2018 zugestimmt. Der Bundesrat hatte laut Antwort im Dezember 2018 der Verordnung mit 48 Maßgaben zugestimmt, von denen die Bundesregierung 45 übernommen hatte. Der Bundestag beschloss im April 2019 die überarbeitete Verordnung. Der Bundesrat will in seiner Sitzung Anfang Juni erneut über die geänderte Verordnung beschließen.

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5. Asylverfahren in Thüringen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Thüringen befanden sich Ende März 1.325 Asylbewerber mit Erstanträgen in einem Asylverfahren. Außerdem gab es 238 Folgeanträge. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10398) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9733) hervor. Mit 415 betrafen die meisten anhängigen Verfahren Asylbewerber aus Syrien. Von den Antragstellern der Erstanträge waren die meisten unter 25 Jahre alt. 743 Anträge stammten von Männern, 582 von Frauen.

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6. Zukunft der Berufsbildungszusammenarbeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Entwicklungen wie die Transformation der Arbeitswelt im Kontext der Digitalisierung, die Zunahme weltweiter Wanderungsbewegungen, der Klimawandel und die fortschreitende Globalisierung stellen die Bundesregierung vor neue Herausforderungen in der Berufsbildungszusammenarbeit. Diese werden unter anderem in der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung benannt, heißt es in der als Unterrichtung vorliegenden (19/10425) "Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufszusammenarbeit". Die Bundesregierung engagiere sich seit vielen Jahren in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) und erlebe eine steigende Nachfrage nach deutschem Know-how in der dualen Berufsbildung. Hierzu habe sie eine Strategie vorgelegt, die das gemeinsame Dach für die Ausrichtung der iBBZ bilde. Die Bundesregierung bekenne sich zum gemeinsamen strategischen Handeln ihrer Ressorts und schaffe größtmögliche Kohärenz und Transparenz in der iBBZ der Bundesministerien. Die neue Strategie entwickle im Rahmen geltender Haushalts- und Finanzplanansätze die Instrumente der Koordinierung und ergänze diese mit dem Ziel, Synergien und Komplementarität zwischen Einzelinitiativen zu erreichen, damit die Wirksamkeit der iBBZ insgesamt weiter gesteigert werden kann.

Berufliche Aus- und Weiterbildung sei zu einem weltweit anerkannten Schlüsselfaktor der internationalen Entwicklung geworden. Mit ihrem internationalen Engagement in der Berufsbildungszusammenarbeit setze sich die Bundesregierung für einen gleichberechtigten Zugang zu beruflicher Bildung sowie für inklusive, hochwertige und arbeitsmarktorientierte Berufsbildung ein. Sie verfolge mit guter und praxisnaher Berufsbildung das Ziel, weltweit dazu beizutragen, politische, wirtschaftliche und soziale Teilhabe zu sichern, und dafür zu sorgen, das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu steigern, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, qualifizierte Fachkräfte für lokale, deutsche und internationale Unternehmen im Ausland zu sichern, technologische Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, Zukunftsperspektiven zu schaffen, Gesellschaften zu stabilisieren, Menschen in qualifizierte, menschenwürdige Arbeit zu bringen und damit Bleibeperspektiven für Menschen in den Heimatländern zu schaffen.

Die Bundesregierung favorisiert laut Unterrichtung die in Deutschland praktizierte duale Berufsausbildung. Diese verbinde betriebliches mit schulischem Lernen. Sie vermittle umfassende berufliche Handlungskompetenz und stelle eine sowohl am Arbeitsmarkt als auch an dem Bedarf der Unternehmen ausgerichtete, zugleich an den Beschäftigten orientierte, zukunftsgerichtete Ausbildung sicher. Durch das hohe Maß an Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit eröffne das duale System vielfältige Karrierewege mit Entwicklungs- und Aufstiegschancen.

Die Bundesregierung unterstützt diese bewährte Form der Berufsbildung auch im Ausland. Sie führe den Dialog mit Regierungen, die Interesse am deutschen dualen System der Berufsbildung zeigen. Ziel der Bundesregierung sei es, die Partnerländer nachhaltig und bedarfsgerecht dabei zu unterstützen, kontextspezifisch Elemente praxisorientierter beziehungsweise dualer Berufsbildung in ihr jeweiliges System wirksam einzupassen. In der Kooperation mit Partnern orientiere sich die Bundesregierung an den fünf Prinzipien des dualen Systems: Dazu gehören gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern, das Lernen im Arbeitsprozess, die Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards, qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen, Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung.

Die Bundesregierung unterstreicht die Eigenverantwortung des jeweiligen Staates für eine zukunftsfähige und nachhaltige Berufsbildung. Die Auswahl der Partnerländer erfolge anhand bildungs-, wirtschafts-, arbeitsmarkt-, entwicklungs-, kultur-, gesellschafts- und außenpolitischer Ziele. Die Ressorts setzen hierzu im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eigene Prioritäten. Wesentlicher Teil der Anbahnung von Kooperationen der Bundesregierung seien Koordinierungs- und Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Bundesministerien sowie ihre Abstimmung mit den deutschen Kooperationsakteuren und mit deutschen und internationalen Auslandsstrukturen. Die Bundesregierung unterstütze politische Akteure der Partnerländer bei der Schaffung und Implementierung eines Rahmens für die Gestaltung und Weiterentwicklung beruflicher Bildung. Innerhalb dessen stärke sie staatliche Institutionen, Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie Sozialpartner.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 625 - 29. Mai 2019 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2019

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