Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8606: Heute im Bundestag Nr. 749 - 02.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 749
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 2. Juli 2019, Redaktionsschluss: 15.46 Uhr

1. Chancen der Digitalisierung für Hebammen
2. FDP fragt nach Medizinprodukteindustrie
3. Haushaltsführung 2019
4. Evaluierung der Visa-Warndatei


1. Chancen der Digitalisierung für Hebammen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Chancen der Digitalisierung für die Hebammenversorgung lautet das Thema einer Kleinen Anfrage (19/11135) der FDP-Fraktion. Einige Hebammen böten bereits Videosprechstunden an und könnten ihre digitalen Leistungen anteilig abrechnen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung die Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei digitalen Hebammenleistungen einschätzt.

*

2. FDP fragt nach Medizinprodukteindustrie

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Auswirkungen der neuen Medizinprodukteverordnung auf kleine und mittelgroße Firmen befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/11131). Im Mai 2017 seien die EU-Verordnungen über Medizinprodukte (MDR) und über In-Vitro- Diagnostika (IVDR) in Kraft getreten. Ab Mai 2020 gelte die MDR, ab Mai 2022 die IVDR unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Dadurch änderten sich die Bedingungen des Marktzugangs für Medizinprodukte. Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, welchen Stellenwert die Medizinprodukteindustrie nach Ansicht der Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort Deutschland hat.

*

3. Haushaltsführung 2019

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesfinanzministerium hat im ersten Quartal 2019 über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum genehmigte das Ministerium zudem über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,412 Millionen Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2019 (19/11282) hervor.

*

4. Evaluierung der Visa-Warndatei

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/11210) liegt der "Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Visa-Warndateigesetzes" vor. Danach wurden im Rahmen der Evaluierung Daten für den Zeitraum 1. Juni 2013 bis 31. Juli 2016 erhoben.

Die Visa-Warndatei (VWD) dient dem Bericht zufolge in erster Linie der Unterstützung der Visumbehörden im Visumverfahren zur Vermeidung von Visummissbrauch. Sie habe sich im Evaluierungszeitraum grundsätzlich "als ein für die Entscheidung über die Visumerteilung zusätzlich sensibilisierendes Instrument herausgestellt", heißt es in der Vorlage weiter. Durch die VWD werde auf Personen aufmerksam gemacht, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren oder bestimmten Straftaten mit Auslandsbezug auffällig geworden sind. Diese Erkenntnisse könnten "in die Bescheidung des Visumantrags miteinfließen und so im Ergebnis dazu beitragen, Visummissbrauch entgegenzuwirken beziehungsweise zu verhindern". Es sei zu erwarten, dass ein kontinuierlich wachsender Datenbestand der VWD zu steigenden Trefferzahlen führen wird.

Einrichtung und Betrieb beziehungsweise Nutzung der VWD führen den Angaben zufolge aufgrund des hohen Automatisierungsgrades des Verfahrens nicht zu Verzögerungen im Visumverfahren. Der Katalog der Warnsachverhalte habe sich als praxisgerecht für etwaige Einspeicherungen in der VWD herausgestellt. Strafgerichtliche Daten bildeten den Hauptteil der Einspeicherungstatbestände.

Die Speicherung von strafgerichtlichen Daten, die unter Umständen bereits im Bundeszentralregister zentral gespeichert sind, wird laut Bericht auch in der VWD als notwendig und praktikabel erachtet. Die Anwendergruppen bevorzugten die Abfrage der Tatbestände in der VWD aufgrund des unkomplizierten Abfrageverfahrens und der zeitnahen Rückmeldung.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, dürfen Staatsanwaltschaften gemäß Paragraf 9 des Visa-Warndateigesetzes gegenwärtig nicht unmittelbar in das Register einspeichern, sondern müssen den Bedarf bei der Registerbehörde anmelden. Sie seien aber für die Einspeicherung von zirka 63 Prozent der Personen und 72,3 Prozent der Sachverhalte ursächlich. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung dem Bericht zufolge eine mögliche Änderung des genannten Paragrafen prüfen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 749 - 2. Juli 2019 - 15.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang