Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 833
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Montag, 29. Juli 2019, Redaktionsschluss: 12.38 Uhr
1. Deutsches Arzneimittelpreisrecht
2. 3.435 Publikationen veröffentlicht
3. Beschäftigte in Kranken- und Altenpflege
4. Arbeitslosigkeit von Lehrkräften
5. AfD fragt nach BAuA-Korrekturbitten
6. Korrekturbitten des BAFA im März erfragt
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/STO) Das deutsche Arzneimittelpreisrecht ist laut Bundesregierung infolge eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Oktober 2016 aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht auf Versandapotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat anwendbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11398) weiter ausführt, bleiben die in Deutschland ansässigen (Versand-)Apotheken an die für sie weiterhin geltenden Vorschriften zum einheitlichen Apothekenpreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden.
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Ausschuss Digitale Agenda/Antwort
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat zwischen Januar 2016 und Juni 2019 insgesamt 3.435 Publikationen veröffentlicht. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/11778) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10818), in der die Abgeordneten Auskunft über die digitalen und analogen Publikation der einzelnen Ministerien und nachgeordneten Behörden verlangt hatten. In einer Auflistung zählt die Bundesregierung alle Publikationen der Bundesregierung zum Thema Digitalisierung auf, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 12. Juni 2019 erschienen sind. Zu den aufgelisteten Publikationen, zählen auch Broschüren, Zeitschriften, Flyer, Plakate, Postkarten, CDs, CD-Roms, DVDs und Aufkleber. Bei den Kosten handele es sich um "die Bruttogesamtkosten, die bis zur Veröffentlichung entstanden sind", schreibt die Bundesregierung weiter.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/STO) Im Juni 2018 hat es nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit in der Berufsgruppe 813 "Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe" der "Klassifikation der Berufe 2010" rund 1,06 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegeben. Davon waren 601.000 beziehungsweise 56,5 Prozent in Vollzeit und 463.000 beziehungsweise 43,5 Prozent in Teilzeit tätig, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11844) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11408) weiter ausführt. In der Berufsgruppe 821 "Altenpflege" waren es danach im Juni 2018 rund 583.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, von denen 256.000 beziehungsweise 43,9 Prozent in Vollzeit und 327.000 beziehungsweise 56,1 Prozent in Teilzeit tätig waren.
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Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/STO) "Arbeitslosigkeit von Lehrkräften" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11845) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11410). Danach betrug der Bestand an Arbeitslosen mit dem Zielberuf 841 "Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen" der "Klassifikation der Berufe 2010" nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Deutschland im Juni 2019 rund 5.300 Personen und der Bestand an Arbeitsuchenden mit diesem Zielberuf rund 16.700 Personen. Der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen für Berufe dieser Berufsgruppe belief sich laut Vorlage nach Angaben der BA-Arbeitsmarktstatistik im Juni 2019 auf rund 2.300.
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Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11855) danach, "aus welchen Anlässen" das BAuA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/fno) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11863) danach, "aus welchen Anlässen" das BAFA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.
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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 833 - 29. Juli 2019 - 12.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019
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