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BUNDESTAG/8811: Heute im Bundestag Nr. 956 - 30.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 956
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 30. August 2019, Redaktionsschluss: 13.45 Uhr

1. Wirkung des Mietrechtanpassungsgesetzes
2. Versorgungsausgleich und Altersvorsorge
3. Anpassung der Wohnkostenpauschale
4. Medienstaatsvertrag ist Ländersache
5. DFG-Förderlinie Projektakademien
6. Linke fragt nach Islamfeindlichkeit


1. Wirkung des Mietrechtanpassungsgesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Auskunft über die Entwicklung der Angebotsmieten für Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2018 sowie im Zeitraum von 2009 bis 2018 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Wirkung der Mietpreisbremse (19/12087). Danach wurde in Deutschland ausweislich einer auf der Datenbasis der BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung und der IDN Immodaten GmbH erstellten Tabelle ein Anstieg um 2,5 Prozent beziehungsweise um 37,4 Prozent verzeichnet. Die Antwort umfasst ebenfalls eine Tabelle mit den entsprechenden Daten aus sieben Großstädten.

Eine Aussage darüber, ob und wie sich die Regelungen des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetzes auf die Entwicklung der Neuvertragsmieten auswirken, könne derzeit nicht getroffen werden, schreibt die Bundesregierung. Die Evaluation der Mietpreisbremse durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) im Jahr 2018 habe gezeigt, dass die Regelungen dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg moderat verlangsamt haben. Angesichts häufiger Verstöße habe das DIW Berlin vorgeschlagen, die Wirkung der Mietpreisbremse zu verbessern, indem ihre Geltendmachung vereinfacht und ökonomische Anreize, eine höhere als die zulässige Miete zu vereinbaren, beseitigt werden. Weiter heißt es in der Antwort, in Umsetzung des Ergebnisses der Evaluation bestünden innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse zu verlängern und weitere gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um der Mietpreisbremse eine noch größere Wirkung zu verschaffen. Die Abstimmung zu diesen Fragen sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung beabsichtige, einen Gesetzentwurf für eine Reform des Mietspiegelrechts zeitnah in dieser Legislaturperiode vorzulegen. Abschließend heißt es in der Antwort, die Frage, ob die Bundesregierung bereit sei, sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Mietpreisrecht im Rahmen eines Bund-Länder-Streitverfahrens gegen das Land Berlin bestätigen zu lassen, stelle sich derzeit nicht. Das Land Berlin habe bislang keine eigenen Regelungen im Mietpreisrecht geschaffen.

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2. Versorgungsausgleich und Altersvorsorge

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Eine Vielzahl von Daten zum Versorgungsausgleich lassen sich der Antwort der Bundesregierung (19/12573) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12217) entnehmen. Die Fragesteller hatten moniert, dass es keine hinreichenden Daten zum Versorgungsausgleich gebe und es im Zusammenhang mit der von den Regierungsparteien in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigten Einführung einer säulenübergreifenden Vorsorgeinformation, aus der Bürger möglichen Handlungsbedarf bezüglich ihrer Absicherung im Alter erkennen können, Interesse an einer weiteren Aufklärung bestehe.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation derzeit noch in der Entwicklungsphase. Vorrangiges Ziel des Vorhabens sei es, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich über ihre individuelle Absicherung in allen drei Säulen der Altersvorsorge zu informieren. Inwieweit die Informationen in einer späteren Ausbaustufe der Umsetzung des Vorhabens für das familiengerichtliche Versorgungsausgleichsverfahren genutzt werden könnten, könne derzeit nicht beurteilt werden.

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3. Anpassung der Wohnkostenpauschale

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Ob die Bundesregierung eine Dynamisierung der Wohnkostenpauschale beim Selbstbehalt von unterhaltspflichtigen Eltern plant, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12506) wissen. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass der Eigenbedarf von unterhaltspflichtigen berufstätigen Vätern und Müttern einschließlich der Kosten für die Warmmiete seit 2015 unverändert ist. Dagegen habe die Bundesregierung am 8. Mai 2019 eine Erhöhung des Wohngeldes und eine Dynamisierung der Leistungen alle zwei Jahre beschlossen, und auch Hartz IV-Empfänger seien bezüglich der Wohnkosten besser gestellt.

Die Abgeordneten fragen, ob die Bundesregierung hier eine Ungerechtigkeit gegenüber Transferleistungs-Empfängern sieht und daraus Handlungsbedarf ableitet, um eventuelle Benachteiligungen von berufstätigen unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern gegenüber Transferleistungsempfänger abzubauen. Die Fragesteller verweisen darauf, dass der Deutsche Familiengerichtstag den Gesetzgeber schon mehrfach aufgefordert hat, die Höhe des notwendigen Eigenbedarfs insgesamt auf dem Verordnungswege regelmäßig anzupassen und festzulegen.

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4. Medienstaatsvertrag ist Ländersache

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung bewertet die Bestrebungen der Bundesländer, das Rundfunkrecht im Rahmen des Medienstaatsvertrages an die sich verändernden Marktgegebenheiten anzupassen, grundsätzlich positiv. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12491) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11925) mit. Soweit im aktuellen Diskussionsentwurf Änderungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste betroffen sind, prüfe die Regierung diese und behalte sich eine Stellungnahme gegenüber den Ländern vor. Darüber hinaus nehme die Bundesregierung zu einzelnen Regelungsgegenständen keine Stellung, da Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages beziehungsweise des Medienstaatsvertrages in die Gesetzgebungskompetenz der Länder falle.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass soziale Netzwerke wie Youtube, die mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer im Inland haben, schon jetzt durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in die Pflicht genommen werden können, zu gewährleisten, dass Nutzer rechtswidrige Nutzer melden können, die Inhalte geprüft werden und rechtswidrige Inhalte gelöscht oder gesperrt werden. Zudem unterlägen alle Video-Sharing-Plattform-Anbieter, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten, den Vorschriften der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die Richtlinie sehe ebenfalls ein verfahren zur Meldung und Abhilfe von Nutzerbeschwerden wegen rechtswidriger Inhalte vor.

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5. DFG-Förderlinie Projektakademien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL Seit Juli 2014 wurden bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) drei Projektakademien beantragt und bewilligt. Davon eine in Ingenieurwissenschaften in Niedersachsen, eine in Medizintechnik in Schleswig-Holstein, eine in Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12543) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/12121). Insgesamt seien bisher 70 Anträge mit einem Volumen von 9,9 Millionen Euro gestellt worden, davon 39 Anträge auf Vertretungskosten und 31 Anträge auf projektbezogene Förderung.

Die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien hervorgegangenen Anträge liege aktuell inklusive der Anträge auf Vertretungskosten bei 26 Prozent. Sie bewege sich damit im Rahmen der Bewilligungsquoten in der DFG insgesamt, die 2018 über alle Wissenschaftsbereiche hinweg 27,2 Prozent betrug.

Die FDP hatte unterstrichen, dass Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs/HAWs) in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen Raum, eine besonders wichtige Rolle spielen. Die hier betriebene anwendungsorientierte Forschung muss nach Ansicht der FDP zu einem bedeutsamen Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden. Nach Ansicht der FDP besteht ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und FHs/HAWs bei der Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der rund zwei Milliarden Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gingen an die FHs/HAWs.

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6. Linke fragt nach Islamfeindlichkeit

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/12505) nach islamfeindlichen Straftaten im zweiten Quartal 2019. Erfragt werden Deliktzahlen, Verletzte, Tatverdächtige und Ermittlungsverfahren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 956 - 30. August 2019 - 13.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2019

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