Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8922: Heute im Bundestag Nr. 1067 - 27.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1067
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 27. September 2019, Redaktionsschluss: 10.45 Uhr

1. Getürkte Vergabe im Millionenwert
2. LKA-Beamter bestreitet Behinderung von Ermittlungen
3. Keine Korrekturbitten des FLI


1. Getürkte Vergabe im Millionenwert

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Mit einer "getürkten Vergabe im Millionenwert" hätten leitende Beamte im Verteidigungsministerium den Verkauf der drei Instandsetzungswerke des Heeres durchdrücken wollen. So stellte es der Jurist Norbert Dippel als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses dar. Es geht um die HIL GmbH, die bundeseigene Gesellschaft für Heeres-Instandsetzungs-Logistik. Nach seinem Eindruck war die Privatisierung ein Anliegen der früheren Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder.

Vorgaben der Politik zu akzeptieren sei für ihn kein Problem, bekräftigte Dippel in der Sitzung unter dem Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD). Doch widersetzte er sich nach seinem Bekunden der Art der Umsetzung durch leitende Ministeriale. Am Ende habe er, damals HIL-Prokurist, sich "gemobbt gefühlt" und um Auflösung seines Arbeitsvertrags gebeten. Das Ganze sei an seine Gesundheit gegangen. Heute arbeitet er als freiberuflicher Rechtsanwalt.

Das Verfahren sei "von Anfang an von Besonderheiten und Merkwürdigkeiten geprägt" gewesen, blickte Dippel auf den Februar 2016 zurück. Die HIL habe vom Ministerium den Auftrag bekommen, eine Ausschreibung einzuleiten für externe Beratung zur Zukunft der Werke - mit der Bandbreite vom Weiterbetrieb durch die Gesellschaft bis hin zum Verkauf an die Industrie. Als Vergabejurist der HIL, schon seit zwölf Jahren in diesem Job, war Dippel gefragt. Vier Bieter hätten sich gemeldet. Dann habe das Ministerium darauf gedrängt, zusätzlich noch eine bestimmte Anwaltskanzlei zu berücksichtigen. Wie sich herausgestellt habe, sollte sie nach seiner Einschätzung den schon von vornherein angepeilten Verkauf der Werke abwickeln.

Noch während der Ausschreibung habe ein Anwalt der Kanzlei bei der HIL angerufen, wann denn mit der formellen Beauftragung zu rechnen sei, berichtete Dippel im Ausschuss. Wobei er ohnehin den Eindruck gehabt habe, die Kanzlei würde ihre Informationen über das Verfahren direkt aus dem Ministerium bekommen. Wenn - dann hätte das einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung aller Bieter bedeutet: "Ich fand das ausgesprochen misslich."

Am Gründonnerstag 2016, das wisse er noch ganz genau, habe sich die Lage zugespitzt. Zweimal habe er von leitenden Beamten aus dem Ministerium den Anruf bekommen, der zuständige Unterabteilungsleiter wünsche die Beauftragung der fraglichen Kanzlei. Er habe sich gesperrt und "die Faxen dicke gehabt", sagte der Zeuge. Schließlich fühle er sich "zu Recht und Gesetz verpflichtet".

Wie früher nie üblich, habe das Ministerium die Übersendung der Angebote gefordert. Wegen der enthaltenen internen Daten habe er die Namen vor der Übersendung schwärzen lassen - was zu einer heftigen Intervention geführt habe. Er sei dann zum Geschäftsführer gegangen. Der habe auf den weiten Blick vom Büro aus auf das Rheintal verwiesen. Dort hätten mal viele Windmühlen gestanden, habe er gesagt - frohe Ostern gewünscht und damit die Frage verbunden, ob Dippel losreiten wolle wie Don Quichotte.

Er habe, berichtete der Zeuge, bei den Anrufern aus dem Ministerium nachgefragt, ob er denn die Vergabe so manipulieren solle, dass die Kanzlei den Zuschlag bekäme. Die Antwort nach seinen Worten: "Dem Wunsch des Unterabteilungsleiters ist im Rahmen des geltenden Rechts zu entsprechen." Oder bisweilen auch anders ausgedrückt: Er solle eine "neutrale Aktenlage" schaffen. Über Ostern seien die Angebote ausgewertet worden. Bei der Bewertung am Dienstag habe sich gezeigt, dass die besagte Kanzlei der mit Abstand teuerste Bieter gewesen sei - und das Angebot "allenfalls schlechtes Mittelmaß". Doch am nächsten Tag stoppte das Ministerium das gesamte Ausschreibungsverfahren, sagte Dippel. Da seien Begriffe wie "Bananenstaat" gefallen. Anfang Mai habe dann die Kanzlei direkt vom Ministerium den Beraterauftrag bekommen.

Anfänglich sei das Volumen der Transaktion so berechnet worden, dass für die Rechtsberatung der Kanzlei 5,05 Millionen Euro und für die Unternehmensberatung 3,05 Millionen Euro veranschlagt worden seien. Inzwischen seien die Summen auf 20,6 und 21,5 Millionen Euro gestiegen, zitierte der Zeuge Zahlen, die auf einer FDP-Anfrage basieren.

Dippel wand sich bei der Frage, ob die leitenden Beamten im Ministerium grob fahrlässig oder gar bewusst rechtsbrüchig gehandelt hätten. Auf "fahrlässig" mochte er sich schließlich nicht einlassen. Was er vor allem an zwei Punkten festmachte: Den versierten Spitzenleuten im Ministerium müsse klar gewesen sein, dass vor der Vergabe eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hätte stattfinden müssen. Und vor allem schilderte er immer wieder, dass der komplizierte Verkauf keineswegs bis Ende 2016 hätte abgewickelt werden können. Jeder habe gewusst, dass dies nicht geht, aber an dem Datum sei festgehalten worden, "weil es angeblicher Leitungswille ist". Oder es sei der Hinweis gekommen: "Aus übergeordneten Gründen ist einstweilen am Zeitplan festzuhalten." Der Verkauf ist bis heute nicht über die Bühne gegangen.

Dippel hat nach eigenen Worten zu hören bekommen: "Wenn das der Wille der Staatssekretärin ist, dann wird das auch gemacht." Oder er fragt sich, warum der Leiter der Vergabestelle im Ministerium dann zeitweise Geschäftsführer bei der HIL wurde. Er mochte ausdrücklich auch nur von Einzelfällen reden, keineswegs die gesamte Bundeswehr in schlechtes Licht setzen.

*

2. LKA-Beamter bestreitet Behinderung von Ermittlungen

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat ein Beamter des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) bestritten, Ende 2015 Ermittlungen des Polizeilichen Staatsschutzes in Krefeld gegen den späteren Attentäter Anis Amri unterbunden zu haben. "Diese Aussagen habe ich so nie getätigt", betonte Kriminaloberkommissar E. am Donnerstag und widersprach damit einer Darstellung, die der damals in Krefeld zuständige Kriminalhauptkommissar D. in seiner Vernehmung durch den Ausschuss am 14. März 2019 gegeben hatte.

Der Polizeiliche Staatsschutz in Krefeld hatte auf den Hinweis eines Mitbewohners Amris in der Emmericher Flüchtlingsunterkunft hin am 28. Oktober 2015 einen "Prüffall Islamismus" eröffnet, allerdings unter dem Namen "Mohammed Hasssa", den Amri in Emmerich führte. Bei seinem Auftritt vor dem Ausschuss im März schilderte der Zeuge D., wie er am 11. Dezember 2015 in der Ausländerbehörde in Kleve dem Hinweisgeber, dem syrischen Kurden Lokman D., begegnet war. Der Mann habe auf ihn überzeugend gewirkt.

Wenig später habe er allerdings einen Anruf des Kollegen E. aus dem LKA erhalten, der ihn dringend gebeten habe, im Fall "Mohammed Hassa" alle weiteren Schritte zu unterlassen. Den Mann habe das LKA auf dem Schirm; parallele Ermittlungen der Krefelder Polizei könnten da nur kontraproduktiv wirken.

"Ich kann mir nicht erklären, wie der Kollege zu dieser Wahrnehmung kommt", sagte dazu jetzt der Zeuge E. Er bestätigte, mehrfach in Krefeld angerufen zu haben, nachdem er festgestellt hatte, dass dort ein Amri betreffender "Prüffall Islamismus" bestand. Es sei ihm aber keineswegs darum gegangen, die Aktivitäten der Krefelder Polizei zu unterbinden, sondern im Gegenteil sie für die eigenen Ermittlungen zu nutzen: "Ich war froh, dass wir vor Ort jemanden hatten, um Informationen über Amri für unser Verfahren zu gewinnen. Es war die große Chance, an ihn heranzukommen."

So habe er gehofft, die Krefelder Kollegen könnten den Verdächtigen womöglich in Kleve oder Emmerich vernehmen und einen Bericht dem LKA überlassen. Ob es zu einer solchen Vernehmung gekommen sei, wisse er nicht, sagte der Zeuge. "Das ist für mich nicht erklärbar und erinnert mich an einen schlechten Hollywood-Film", kommentierte er die Darstellung des Krefelder Kollegen.

Der heute 39-jährige Zeuge ist seit Juli 2015 im Düsseldorfer LKA beschäftigt und war im Herbst jenes Jahres Sachbearbeiter in der Ermittlungskommission (EK) "Ventum". Diese richtete sich gegen fünf Islamisten um den Hildesheimer Prediger Abu Walaa, die verdächtig waren, Rekruten für den Dschihad zu rekrutieren. Unter anderem oblag ihm die technische Überwachung der Kommunikation Amris über Mobiltelefon und im Internet. Er gewann dabei nach eigenen Worten schnell einen nachhaltigen Eindruck von der Gefährlichkeit des Mannes.

Auffällig sei unter anderem gewesen, dass Amri im Laufe der Zeit jede konspirative Zurückhaltung aufgegeben und seine Sympathien für den "Islamischen Staat" (IS) im virtuellen Raum immer offener zur Schau gestellt habe. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse des Zeugen lag im Februar 2016 dem Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden vor. Dort sei die von Amri ausgehende Gefahr indes als gering eingestuft worden. Dagegen sei er damals überzeugt gewesen, "dass die Person sehr gefährlich war und ein Anschlag wahrscheinlich kurz bevorstand", betonte der Zeuge.

*

3. Keine Korrekturbitten des FLI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12827) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12317) der AfD-Fraktion hervor. Das FLI gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1067 - 27. September 2019 - 10.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang