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BUNDESTAG/8938: Heute im Bundestag Nr. 1083 - 02.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1083
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 2. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 14.29 Uhr

1. Lebensmittelabfälle in Deutschland
2. Schutz bei Laktose- und Fruktoseintoleranz
3. Lage von Menschen mit Beeinträchtigung
4. Höhere Personalausgaben im Ministerium
5. AfD fragt nach Masernimpfungen
6. Einflussnahme von Interessenvertretern


1. Lebensmittelabfälle in Deutschland

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Johann Heinrich von Thünen-Institut hat die Gesamtmenge der Lebensmittelabfälle in Deutschland für das Jahr 2015 auf insgesamt 12 Millionen Tonnen berechnet, die entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette einschließlich Verbraucher weggeworfen wurden. Davon seien auf die Primärproduktion zwölf Prozent (1,4 Millionen Tonnen), die Verarbeitung 18 Prozent (2,2 Millionen Tonnen), den Handel vier Prozent (0,5 Millionen Tonnen), die Außer-Haus-Verpflegung 14 Prozent (1,7 Millionen Tonnen) und die privaten Haushalte 52 Prozent (6,1 Millionen Tonnen) entfallen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/12996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12532) zur Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung. Weiter wird darin ausgeführt, dass über alle Sektoren hinweg etwa die Hälfte der Lebensmittelabfälle nach Aussagen der Wissenschaftler theoretisch vermeidbar wären, was dem genießbaren Anteil entspreche. Nach Angaben des Dachverbandes "Tafel Deutschland e.V." würden jährlich etwa 260.000 Tonnen Lebensmittel vom Handel gespendet. Laut Erhebung des Thünen-Institutes für 2015 seien im Handel rund 500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle angefallen. Darin seien die Spenden an die Tafeln nicht enthalten. Der größte Anteil an Lebensmittelverschwendung ergebe sich zudem in den Privathaushalten. Die Bundesregierung wolle aber niemandem vorschreiben, was oder wie viel er einkaufen oder im Restaurant verzehren soll.

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2. Schutz bei Laktose- und Fruktoseintoleranz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Bei vorverpackten Lebensmitteln muss nach den lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorschriften der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) grundsätzlich ein Zutatenverzeichnis angegeben werden. In dem Zutatenverzeichnis müssen alle bei der Herstellung des Lebensmittels verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils mit ihrer speziellen Bezeichnung aufgeführt werden, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/12997) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12579). Darin heißt es weiter, dass als Zutat neben Fruktose auch fruktosehaltige Erzeugnisse wie Honig oder Glukose-Fruktose-Sirup verwendet würden. Die Lebensmittelunternehmer seien grundsätzlich frei in der Wahl der Rezeptur von Lebensmitteln und der Zutaten. Das allgemeine Recht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln werde in der Verordnung (EU) Nr. 1169 / 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV) EU-weit einheitlich geregelt. In der Ressortforschung der Bundesministerien beschäftige sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktiv mit der Erforschung und Bewertung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten. Die jeweilige Aufnahmetoleranz an Fruktose oder Laktose sei individuell sehr unterschiedlich, so dass Mengenangaben nur begrenzt sinnvoll seien. Bei beiden Zuckern handele es sich zusätzlich um reguläre Inhaltsstoffe von natürlichen Lebensmitteln, die entsprechenden Schwankungen im Mengenanteil unterliegen würden. Unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungen der beiden Zucker in Lebensmitteln sei deshalb die Aussagekraft einer Deklaration fraglich.

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3. Lage von Menschen mit Beeinträchtigung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) und deren Einrichtungen sollen bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung als Arbeitgeber vorbildlich sein. Dies schließt auch die Verantwortung und den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung ein. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13026) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12431).

Laut Paragraph 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(SGB IX) hätten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland demnach mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Eine Bewertung könne dabei aber nicht ausschließlich auf der für alle Branchen und Bereiche pauschal gesetzten Zielzahl von fünf Prozent beruhen, sondern müsse auch nach den Arbeitsbedingungen in den Forschungseinrichtungen differenzieren. So könnten zum Beispiel Arbeitsplätze im experimentellen Bereich besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit stellen. Die Balance zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und spezifischen arbeitsplatzbedingten Anforderungen gestalteten die Organisationen im Rahmen der ihnen gewährten Autonomie.

Paragraph 160 SGB IX sehe vor, dass Arbeitgeber bei Nichterreichen der politischen Zielmarke von fünf Prozent Ausgleichszahlungen leisteten. Laut Antwort der Bundesregierung seien im Jahr 2009 rund 2,53 Prozent Menschen mit Beeinträchtigungen in der FhG beschäftigt gewesen, in 2018 rund 2,8 Prozent. In der HGF liege der Anteil der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen am Gesamtpersonal in den vergangenen zehn Jahren konstant bei rund vier Prozent.

Alle außeruniversitären Forschungsorganisationen nutzten neue Technologien, um ein barrierefreies Umfeld für Beschäftigte mit Beeinträchtigung herzustellen. So würden vermehrt Videokonferenzen angeboten, um zwischen den verschiedenen Standorten miteinander zu kommunizieren und Dateien zu transferieren. Damit werde Menschen mit Beeinträchtigung die Teilnahme an Konferenzen ermöglicht, da die Notwendigkeit von Dienstreisen entfalle.

Zudem verfügten die Einrichtungen der FhG über moderne Hard- und Softwareausstattung, um Auszubildenden mit Schwerbehinderung einen Ausbildungsplatz bei Fraunhofer zu ermöglichen. Bei der MPG sei im Jahr 2019 ein "Talent, Gender & Diversity Board" eingerichtet worden, um die vielfältigen Impulse aus Gremien, Sektionen und Instituten zu bündeln und die chancen- und diversitätsgerechte Talentförderung in diesem Sinne voranzutreiben.

Ein Best-Practice-Beispiel in der MPG sei die Möglichkeit für Mitarbeiter mit Gehörbeeinträchtigung, die Verbalisierung gesprochener Inhalte in Textform durch einen Dienstleister auf Kosten des Arbeitgebers zu beauftragen. Zudem werde aktuell das Projekt "Sign2MINT" umgesetzt. Es entwickle erstmals ein deutsches MINT-Fachgebärdenlexikon. Dieses frei verfügbare Hilfsmittel baue kommunikative Hürden ab und erleichterte gehörlosen Menschen den Zugang zu naturwissenschaftlichen Fächern.

An den Einrichtungen der WGL zählten zusätzlich zu barrierefreien Zugängen auch barrierefreie Homepages und der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für hörbeeinträchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die HGF biete Bildschirmarbeitsplätze und Seminarräume mit Videokonferenztechnik oder Laptops mit mobilen Zugängen. Mobiles Mobiliar wie höhenverstellbare Schreibtische oder Hilfsmittel wie Lupen oder spezielle Stühle würden bereitgestellt. Für betriebliche Versammlungen würden Gebärdendolmetscher hinzugezogen. In Laboren für hörbehinderte Menschen würden optische Warnsignale, mobile und stationäre Rampen oder Rollstuhlzuggeräte zur Überwindung von Stufen nachgerüstet.

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4. Höhere Personalausgaben im Ministerium

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Von 2018 auf 2019 sind die Personalausgaben im Bundesgesundheitsministerium um sechs Prozent gestiegen. Die Soll-Ausgaben lägen 2019 bei rund 54 Millionen Euro im Vergleich zu rund 51 Millionen Euro im Jahr davor, heißt es in der Antwort (19/13022) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12041) der FDP-Fraktion.

Dabei entfalle mehr als die Hälfte der Kostensteigerung auf sogenannte Personalverstärkungsmittel, die dazu dienten, die Tarif- und Besoldungserhöhungen abzufangen.

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5. AfD fragt nach Masernimpfungen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Masernimpfungen sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/13621) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie die Immunität gegen Masern am effektivsten nachgewiesen werden kann.

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6. Einflussnahme von Interessenvertretern

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für das Masernschutzgesetz ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/13485) der Linksfraktion.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, nach welchen Kriterien und mit welchen konkreten Auswirkungen Verbände, Unternehmen, Organisationen oder Institutionen an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1083 - 2. Oktober 2019 - 14.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2019

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