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BUNDESTAG/8973: Heute im Bundestag Nr. 1118 - 14.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1118
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 14. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.03 Uhr

1. Kritik an geplanter MDK-Reform
2. Besoldung soll attraktiver werden
3. Nachrichtenlose Konten
4. Keine Korrekturbitten des BfR im Mai
5. Keine Korrekturbitten des BLE im Mai
6. Keine Korrekturbitten des BMEL im Mai


1. Kritik an geplanter MDK-Reform

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die geplante Neuorganisation der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) wird von den Krankenkassen heftig kritisiert. Nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes beinhaltet der Entwurf für das MDK-Reformgesetz (19/13397) einige inakzeptable Regelungen. Die Vorlage stelle mit ihren organisationsrechtlichen Änderungen zudem "ein vollkommen unbegründetes Misstrauensvotum gegen die Kranken- und Pflegekassen und ihre Selbstverwaltung dar", erklärte der Verband anlässlich einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf am Montag in Berlin. Vertreter der Ärzte und Krankenhäuser lobten hingegen die geplanten Änderungen. Die Gesundheitsexperten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Abkopplung des MDK von den Krankenkassen vor. Bisher sind die MDK als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird vom Verband abgelöst. In die neugebildeten Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.

Der MDK befasst sich unter anderem mit der Pflegebegutachtung und entscheidet über die Pflegebedürftigkeit. MDK-Fachleute prüfen außerdem die Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK auch die Krankenhausabrechnungen in ausgewählten Fällen. Der MDK unterstützt zudem Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft.

Das Gesetz soll auch dazu beitragen, die Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen. Der Entwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden. Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Kassen und Kliniken schneller lösen. Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein.

Der AOK-Bundesverband warnte, mit der Reform werde die Vertretung der Beitragszahler im Verwaltungsrat des geplanten Medizinischen Dienstes (MD) erheblich geschwächt. Um einen Verlust an Wissen und Erfahrung für die Arbeit im Verwaltungsrat zu vermeiden, sei es unabdingbar, dass Vertreter der sozialen Selbstverwaltung in der Krankenkasse gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MD innehaben könnten. Angesichts der Funktion der Krankenkassen als Auftraggeber und Finanzierer des MD bedürfe es einer organisatorischen Anbindung.

Als nicht sachgerecht bewertete der AOK-Verband die geplanten Änderungen bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Es könne nicht Sinn der Reform sein, einen Großteil der fehlerhaften Abrechnungen gar nicht mehr in die Prüfung einzubeziehen. Das hieße letztlich, Krankenhäuser zu einem strategischen Abrechnungsmanagement aufzufordern. Das neue Modell werde die Zahl der Rechtsstreitigkeiten deutlich erhöhen.

Grundsätzliche Kritik an dem Reformvorhaben kam auch vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der vor weitreichenden negativen Folgen für die Selbstverwaltung der Krankenkassen und die Funktionsfähigkeit des Medizinischen Dienstes warnte. Die faktische Ausschaltung der sozialen Selbstverwaltung im MDK werde abgelehnt. Die Unvereinbarkeitsregelung bei der Besetzung der Verwaltungsräte müsse in jedem Fall gestrichen werden.

Der Spitzenverband rügte auch die geplante Neuordnung der Abrechnungsprüfungen. Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung sei fehlerhaft. In der Folge hätten Krankenhäuser 2017 rund 2,8 Milliarden Euro an die Krankenkassen zurückzahlen müssen. Die geplante Reform berge die Gefahr drastischer Mehrausgaben und strategischer Fehlanreize. Eine maximale Prüfquote von zehn Prozent pro Krankenhaus statt der im Schnitt 17,1 Prozent für das Jahr 2017 sei viel zu gering. 2020 sei in der Folge mit Mehrausgaben von mindestens 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Der Verband forderte die Streichung der maximal zulässigen Prüfquote.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt den Krankenkassen im Gegenzug vor, die Rechnungsprüfungen als Geschäftsmodell zu nutzen. Der Gesetzentwurf stelle einen beachtlichen Schritt in die richtige Richtung dar, da er elementare Probleme des MDK-Prüfverfahrens identifiziere. Das Prüfsystem sei außer Kontrolle geraten und geprägt von einer überzogenen Misstrauenskultur, beklagte die DKG. Die MDK-Prüfungen führten bei den Kliniken zu einem stetig steigenden und nicht vertretbaren Aufwand, zu erheblichen Liquiditätsverlusten und langwierigen Rechtsstreitigkeiten. MDK-Prüfungen würden von den Kassen nicht verdachts-, sondern potenzialbezogen veranlasst und seien inzwischen ein Wettbewerbsfaktor für die Krankenkassen.

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2. Besoldung soll attraktiver werden

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Der Vorstoß der Bundesregierung zur attraktiveren Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten hat bei aller Kritik im Detail überwiegend die Unterstützung von Experten gefunden. Allerdings ging ihnen das Vorhaben nicht weit genug. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat am Montag. Durchgängige Forderung der Interessenvertreter war es, die Stellenzulagen zu dynamisieren und bei den Ruhestandsbezügen anzurechnen.

Der Gesetzentwurf "zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (19/13396) sieht vor, das Besoldungs-, das Versorgungs- und das Umzugskostenrecht im Hinblick auf Veränderungen durch den demografischen Wandel und die Digitalisierung weiterzuentwickeln. Zu diesen Veränderungen zählten etwa der Fachkräftemangel, die Zunahme von Auslandseinsätzen von Bundeswehr und Bundespolizei sowie die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit. In der Sitzung ging es zudem um einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Für einen modernen und attraktiven Öffentlichen Dienst" (19/13519).

Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei würdigte "viele positive Regelungen" des Gesetzentwurfs, etwa die Erhöhung der Polizeizulage und des Auslandsverwendungszuschlags. Gleichwohl bleibe festzustellen, dass mit kurzfristigen finanziellen Anreizen die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht nachhaltig verbessert werden könne. Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen geändert werden. Dazu zählte er die für ihn längst überfällige Senkung der Wochenarbeitszeit oder die Übernahme von Betreuungskosten bei Einsätzen.

Namens des Deutschen Beamtenbundes begrüßte Friedhelm Schäfer einerseits die angepeilten Maßnahmen, bedauerte andererseits, dass weitergehenden Forderungen des DBB nicht entsprochen wurde. Dazu zählte er eben die Dynamisierung der Stellenzulagen durch Einbeziehung in die jährlichen Besoldungsanpassungen. Ohne Dynamisierung komme es zu einer schleichenden Entwertung der Zulagen. In der Folge sinke die Attraktivität der jeweiligen Dienstposten. Zugleich forderte er die Einführung weiterer Stellenzulagen - beispielsweise für alle IT-Fachkräfte in der Verwaltung und nicht nur bezogen auf bestimmte Behörden.

Professor Thorsten Ingo Schmidt (Universität Potsdam) zog das Fazit, der Gesetzentwurf enthalte nicht nur zahlreiche Verbesserungen im Detail, sondern stärke auch die Systematik des Besoldungsrechts erheblich. Würden die Vorhaben umgesetzt, dürfte dies nach seiner Ansicht die Nachwuchsgewinnung erleichtern und den öffentlichen Dienst des Bundes finanziell attraktiver gestalten. Weitergehende finanzielle Verbesserung seien aus Sicht der Betroffenen zwar positiv, aber vor dem Hintergrund des Alimentationsprinzips nicht geboten. Er sprach sich als einziger ausdrücklich gegen eine Dynamisierung der Stellenzulagen und gegen ihre Ruhegehaltfähigkeit aus. Er sehe dann keinen Unterschied zum Grundgehalt mehr.

Henriette Schwarz vom Deutschen Gewerkschaftsbund hob zwar auf einige vorgesehene positive Änderungen im Besoldungsrecht ab. Doch mahnte sie weitergehende Reformen an. Es gehe darum, die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver zu gestalten. Dazu gehöre die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen und ein attraktives Laufbahnrecht. Eine nachhaltige Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Bindung oder Gewinnung von qualifiziertem Personal könne so nicht gelingen. Seit Jahren knirsche es im öffentlichen Dienst, weil schlichtweg Personal fehle.

Nils Kammrad (Gewerkschaft ver.di) verwies darauf, dass die Beibehaltung der 41-Stunden-Woche vor dem Hintergrund einer enormen Arbeitsverdichtung und eines hohen Krankenstandes schädlich und personalpolitisch auch nicht mehr notwendig sei. Er setzte sich für eine bessere Anerkennung von Berufserfahrungen bei Einstellung und Aufstieg und für ein durchlässigeres Laufbahnrecht ein. Seit der Föderalismusreform habe sich das Beamtenrecht von Bund und Ländern schnell auseinanderentwickelt. Vor allem behindere unterschiedliches Laufbahnrecht einen Wechsel zwischen den Ländern und dem Bund.

André Wüstner (Deutscher Bundeswehrverband) unterstrich die Notwendigkeit, die Arbeit bei den Streitkräften nicht zuletzt durch Zulagen attraktiver zu gestalten. Die kleinste Bundeswehr aller Zeiten stehe vor den größten Herausforderungen. Beim Gesetzentwurf machte er Nachsteuerungsbedarf aus. Er forderte, schnellstmöglich Anreize zu schaffen, damit Menschen den Weg zur Bundeswehr fänden. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Masse Soldaten auf Zeit seien - mit ungewisser Zukunftsperspektive.

Vorgesehen sind in dem Gesetzentwurf eine "strukturelle Verbesserung und Erhöhung von Stellenzulagen", die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung und -bindung, eine Anpassung der Auslandsbesoldung "an geänderte Rahmenbedingungen" sowie eine Pauschalierung der Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung. Zu den weiteren vorgesehenen Maßnahmen zählen eine Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Anwärter, eine Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft und eine Fortentwicklung des Umzugskostenrechts. Ferner sollen unter anderem die rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in das Beamtenversorgungsrecht übertragen werden.

Die FDP fordert in ihrem Antrag eine Reform des Beamtenrechts, bei der das Eintrittsalter in den Ruhestand flexibler gestaltet, der Zugang der Beamten zu flexiblen Arbeitskonzepten verbessert und die Möglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich ausgebaut werden sollen. Auch benötige der öffentliche Dienst eine eigene Laufbahn für IT-Fachkräfte.

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3. Nachrichtenlose Konten

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie viele nachrichtenlose Konten, deren Inhaber nicht erreichbar sind, bei deutschen Banken existieren, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/13666) erfahren. Die Bundesregierung soll auch angeben, wie groß das auf diesem nachrichtenlosen Konten liegende Vermögen ist und welche Rechtsgrundlagen und Fristen für eine mögliche Auflösung beziehungsweise Ausbuchung nachrichtenloser Konten bestehen.

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4. Keine Korrekturbitten des BfR im Mai

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Mai 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/13064) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12740) der AfD-Fraktion hervor. Das BfR gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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5. Keine Korrekturbitten des BLE im Mai

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im Mai 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/13058) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12670) der AfD-Fraktion hervor. Das BLE gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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6. Keine Korrekturbitten des BMEL im Mai

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Mai 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/13001) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12744) der AfD-Fraktion hervor. Das BMEL gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1118 - 14. Oktober 2019 - 13.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2019

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