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BUNDESTAG/8985: Heute im Bundestag Nr. 1130 - 16.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1130
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Änderungen in Sozialgesetzbüchern
2. Bahntickets könnten bald billiger werden
3. Zwei Anhörungen beschlossen
4. AfD-Forderung nach Statistiken abgelehnt
5. Stärkung der beruflichen Bildung
6. Soziale Innovationen fördern


1. Änderungen in Sozialgesetzbüchern

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz. Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

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2. Bahntickets könnten bald billiger werden

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Im Finanzausschuss zeichnet sich eine Mehrheit für eine Reduzierung der Mehrwertsteuer im Eisenbahn-Fernverkehr von derzeit 19 Prozent auf den reduzierten Satz von sieben Prozent ab. Dies wurde in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch deutlich, als der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (19/12089) beraten wurde. Damit strebt die Fraktion eine Senkung der Umsatzsteuer im Schienenpersonenverkehr generell auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent an. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenverkehrs, die nur für den Nahverkehr einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent vorsieht, würden die Potenziale für ökologische Lenkungswirkung im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Dies werde den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Steuerermäßigungen, deren Volumen mit 400 Millionen Euro angegeben wird, zu 100 Prozent an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, fordert die Fraktion.

In der Aussprache über den allerdings von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion abgelehnten Antrag (Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke waren dafür, AfD-Fraktion enthielt sich) machten die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion deutlich, dass dieser Vorstoß bereits im Entwurf zur Umsetzung des Klimaschutzpakets enthalten sei. Die AfD-Fraktion bezeichnete den Vorstoß als grundsätzlich richtig. Die FDP-Fraktion wandte ein, es könne nicht nur darum gehen, einzelne Tatbestände im Umsatzsteuerrecht zu ändern. Notwendig sei eine große Lösung. Die Linksfraktion unterstützte dagegen den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich wiederum erfreut zeigte, dass die Koalition ihrem Vorschlag folgen wolle.

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3. Zwei Anhörungen beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. Am Montag, dem 4. November, wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (19/12112) stattfinden. Mit dem Gesetz soll bei Streitfällen über Doppelbesteuerungsabkommen ein neues Verfahren zur Beilegung eingeführt werden.

In einer weiteren öffentlichen Anhörung am Montag, dem 25. November, geht es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088). Der Entwurf sieht unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten vor. Außerdem werden die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert.

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4. AfD-Forderung nach Statistiken abgelehnt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion ist mit ihren Forderungen nach der Erhebung von Statistiken über bei Frauenhäusern abgelehnte Frauen und zu weiblichen Genitalverstümmelungen gescheitert. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch die beiden entsprechenden Anträge der AfD-Fraktion (19/5045, 19/5046) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Die AfD-Fraktion fordert in ihren Anträgen die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und dem Dachverband "Frauenhauskoordinierung" eine bundesweite Statistik zu erheben, aus der die Anzahl und die Nationalität der Frauen hervorgehen, die an Frauenhäusern abgewiesen werden. Zudem müsse erfasst werden, ob die Abweisungen wegen Suchterkrankungen der Frauen oder fehlender Finanzierung und mangelnder Kapazitäten der Frauenhäuser erfolgten. Ebenso soll die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und Krankenkassen eine bundesweite Statistik erheben, aus der die Anzahl der genital verstümmelten Frauen, ihre Nationalität, ihr Wohnort und Aufenthaltsstatus hervorgehen. Die Daten sollen nach dem Willen der AfD auch der Strafanzeige und Strafverfolgung von Tätern und Mitwirkenden dienen.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verwiesen darauf, dass die Frauenhäuser in Deutschland im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen liegen. Zudem habe der Bund bereits den Runden Tisch "Gewalt gegen Frauen" initiiert. Zudem sei es kontraproduktiv, die eh schon überlasteten Frauenhäuser mit weiteren bürokratischen Aufgaben zu belasten. Statt dessen müsse der bedarfsgerechte Ausbau der Frauenhäuser vorangebracht werden. Eine gesonderte Statistik zu Genitalverstümmelungen sei nicht notwendig, da Genitalverstümmelung in Deutschland eine Straftat darstelle und bereits in der Polizeistatistik erfasst werde.

Die FDP-Fraktion argumentierte, dass ein einheitliches Monitoring der Frauenhäuser nötig sei. Dies werde auch durch die Istanbul-Konvention vorgegeben. Eine Statistik über abgewiesene Frauen nach Nationalität und Herkunft sei abzulehnen, da Frauen aller Nationalitäten oder Herkunft von Gewalt betroffenen seien und Schutz benötigten.

Dieser Argumentation vertraten auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Eine Meldepflicht über Genitalverstümmelungen sei kontraproduktiv, dies hätten die Erfahrungen aus Großbritannien gezeigt. Betroffene Frauen und Mädchen würden dadurch lediglich abgehalten, sich an Beratungsstellen oder an Ärzte zu wenden. Linke und Grüne forderten zugleich eine bessere Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. An dieser Stelle müsse sich auch der Bund stärker engagieren.

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5. Stärkung der beruflichen Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung war Thema einer Öffentlichen Anhörung am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der von der Bundesregierung geplanten Novelle ist laut Gesetzentwurf (19/10815) daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.

Volker Born (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH) betonte, dass die von CDU/CSU und SPD geplante Einführung einer Mindestausbildungsvergütung potenziell systemgefährdend sei, da die ohnehin sinkende Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen insbesondere in strukturschwachen Regionen aufgrund der finanziellen Belastungswirkung dieser Maßnahme weiter gefährde. Gleichwohl begrüßte der ZDH die Pläne, bisherige berufliche Aufstiegsfortbildung in aufeinander aufbauende Stufen zu gliedern. Sie werden dann "Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in" und als zweite Stufe "Bachelor Professional "heißen. Als dritte Stufe soll der Meister durch die Bezeichnung "Master Professional" ergänzt werden.

Achim Dercks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK) lobte die neuen gesetzlich geschützten Abschlussbezeichnungen der Höheren Berufsbildung, kritisierte aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Entwicklung der Digitalisierung nicht ausreichend Rechnung trage.

Professor Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB) betonte, dass nur wenn es der Berufsbildung gelinge, junge Menschen und deren soziales Umfeld von der Attraktivität des Systems zu überzeugen, ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können, um den weiterhin hohen Bedarf der Wirtschaft zu decken. Ein solcher Ansatz für eine Attraktivitätssteigerung sei zum Beispiel das Berufslaufbahnkonzept, über das die Karriereoptionen in der Berufsbildung verdeutlicht werden können. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) würde die Gleichwertigkeit von Fortbildungsabschlüssen mit hochschulischen Abschlüssen aufgezeigt werden.

Insgesamt sei das duale System der beruflichen Bildung mit seiner gesetzlichen Basis gut und praxisnah aufgestellt, betonte Barbara Dorn (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA). Sie sprach sich lediglich für eine "minimalinvasive" Novellierung aus. Sie verwahrte sich zudem gegen die Änderung der Abschlussbezeichnungen. Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung zur Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung begrüßten Elke Hannack und Manuelas Conte vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB fordert eine grundsätzlich Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts aller Ausbildungsvergütungen mit einer Einstiegshöhe von 660 Euro sowie die Einführungen der neuen Bezeichnungen bei der Höherqualifizierende Berufsbildung. Sie seien international verständlich.

Susanne Nowak (Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit) trat für mehr Inklusion in der berufliche Bildung ein. Wege für junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in die Ausbildung dürften keine Sonderregelungen oder auch "Sackgassen" sein. Sirikit Krone (Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen) kritisierte, dass es eine große Vielfalt dualer Studienangebote gebe, die mittlerweile zu einem hohen Maß an Intransparenz geführt habe, die sich häufig negativ für die Orientierung der Schulabgänger auswirke. Sie forderte zudem eine einheitliche rechtliche Grundlage der Praxisphasen in den Betrieben während eines dualen Studiums.

Katharina Weinert (Handelsverband) sprach sich ebenfalls gegen die Einführung neuer Bezeichnungen für Fortbildungen aus und die Streichung des Lernumfangs in Mindeststunden. Eine Lehrgangsteilnahme sei nicht Voraussetzung für die Prüfungszulassung und eine Differenzierung zwischen Unterricht und Selbstlernen oder Praxis wäre systemwidrig. Zudem sollten Mindestausbildungszeiten bei Verkürzung einer Ausbildung transparent gemacht, aber gleichzeitig auch nicht unbegrenzt unterschritten werden.

Der Anhörung lagen der Gesetzentwurf (19/10815), zwei Unterrichtungen (19/12798, 19/10425), der Berufsbildungsbericht (19/9515), der Antrag der AfD (19/11154), zwei Anträge der FDP (19/11119, 19/11106), der Antrag der Linken (19/10757) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/10219) zugrunde.

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6. Soziale Innovationen fördern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Die Linke will soziale Innovationen stärken. Das sieht ein Antrag der Fraktion (19/11234) vor, der am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten wurde.

Nach Auffassung der Linken sollen mit sozialen Innovationen soziale Werte wie Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Gleichheit gefördert werden. Dazu gehörten neue Ideen, kreative Entwicklungen und Adaptionen, die das Gemeinwohl im Blick haben, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Als erfolgreiche Beispiele nennt die Fraktion Umsonstläden, Straßenzeitungen, Mehrgenerationenhäuser oder Projekte wie der "laufende Schulbus" oder die öffentlichen Bücherschränke. Der Antrag wurde von der Mehrheit der Fraktionen abgelehnt.

Im Gegensatz zu einer technischen oder technologischen Innovation gehe es bei sozialen Innovationen nicht in erster Linie darum, neue Produkte zu entwickeln und gewinnbringend zu vermarkten. Die Demokratisierung und das emanzipatorische Handeln im Sinne der Wiederaneignung, Selbstermächtigung und Verantwortungsübernahme seien ein Erfolg sozialer Innovationspolitik. So seien neue Projekte der politischen Beteiligung der Zivilgesellschaft, von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften entstanden.

Derzeit hätten sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene technische Innovationen, die allein auf Gewinn- und Wohlstandsaufwuchs zielen, eine höhere Chance auf öffentliche Förderung. Zudem stünden sie mehr im Fokus der Öffentlichkeit, da hier Erfolge relativ kurzfristig messbar sind. Gerade aus diesem Grund sollte nach Ansicht der Linken nicht der Fehler begangen werden, soziale Innovationen nicht hinreichend zu fördern oder nur solche sozialen Innovationen zu fördern, die einen unmittelbar messbaren finanziellen Nutzen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft versprechen.

Die Linke fordert, gemeinwohlorientierte Dienstleistungsforschung sowohl in der institutionellen als auch der Projektförderung zu integrieren und auszuweiten und Forschungsprogramme und Projektförderung verstärkt für soziale Innovationen zu öffnen. Eine offene Innovationskultur soll insbesondere in der Verwaltung finanziell, personell und technologisch mittels Einsatz von Open-Source-Software auf allen Ebenen gefördert werden. Social Entrepreneurs sollen als wichtige gemeinwohlorientierte Partner anerkannt werden und durch explizite Förder- und Beratungsangebote auf Bundesebene gestärkt werden. Zu alledem soll ein Fonds mit einem Budget von 50 Millionen Euro eingesetzt werden. Ferner soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, soziale Innovationen und gemeinnützige Dienstleistungsforschung zu fördern. Exemplarisch soll ein europäisches Förderprogramm für Innovationen im öffentlichen Sektor entwickelt und aufgesetzt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1130 - 16. Oktober 2019 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2019

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