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BUNDESTAG/9012: Heute im Bundestag Nr. 1159 - 21.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1159
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 21. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 14.26 Uhr

1. Viel Zustimmung zur Ausbildungsreform
2. Experten loben Rentenpläne
3. EU-Haushalt nach ungeregeltem Brexit
4. Organisationen und Steuern
5. Kali-Bergbau in Bischofferode
6. Keine Korrekturbitten des BVL im April


1. Viel Zustimmung zur Ausbildungsreform

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen in der von der Bundesregierung geplanten Reform der Anästhesie- und Operationsassistenz eine sinnvolle Initiative. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (19/13825) verwiesen Sachverständige auf die wichtige Funktion dieser Fachkräfte im medizinischen Alltag und den zunehmenden Mangel als Spezialisten. Die Fachleute äußerten sich in der Anhörung am Montag in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) soll mit der Reform modernisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. ATA und OTA arbeiten mit Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen zusammen.

Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden.

Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) muss die Reform dazu beitragen, die Berufsbilder ATA und OTA zu stärken. Die Nachfrage nach diesen Fachleuten sei ungebrochen hoch. Die DKG wies darauf hin, dass die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis verändert werden solle. So werde der theoretische und fachpraktische Unterricht von mindestens 1.600 auf 2.100 Stunden ausgeweitet, wohingegen die praktische Ausbildung von mindestens 3.000 auf 2.500 Stunden reduziert werde. Der geplante Bestandsschutz für Schulleitungen und Lehrkräfte sei positiv, die Übergangsfrist bis Ende 2028 führe allerdings zu Planungsunsicherheiten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wertete die vereinheitlichte Ausbildung als sinnvoll, merkte aber an, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch nicht vorliege. Insofern sei eine fundierte Bewertung der Ausbildungsziele derzeit nicht möglich. Zudem müsse die Frage der künftigen Ausbildungsfinanzierung nachhaltig gelöst werden und dürfe nicht zulasten anderer Heilberufe gehen.

Die Berufsverbände der Anästhesisten (BDA/DGAI) forderten zur Präzisierung der Tätigkeiten von ATA und OTA einen Arztvorbehalt. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitwirkung der Fachkräfte jeweils von Ärzten zu veranlassen sei. Zudem sollten auch Ärzte ohne abgeschlossenes Studium der Pädagogik weiterhin Lehraufträge im Rahmen der ATA/OTA-Ausbildung übernehmen dürfen.

Der Deutsche Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA) verwies hingegen auf die Eigenverantwortung der Fachkräfte. Die Aufgaben der OTA und ATA gingen in Bezug auf Inhalte sowie rechtliche und haftpflichtversicherungstechnische Aspekte über eine Assistentenstellung hinaus. Es handele sich um eigenverantwortliche Tätigkeiten, die nicht an eine ärztliche Bindung gekoppelt seien. Der Verband forderte eine geschützte Berufsbezeichnung, aus der die besondere fachliche Kompetenz und spezielle Qualifikation deutlich werde. Sinnvoll sei außerdem eine Akademisierung oder Teilakademisierung des Berufes.

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2. Experten loben Rentenpläne

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Die Pläne der Bundesregierung, den Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) zu erweitern, wird von Experten einhellig begrüßt. Ebenfalls positiv bewertet wird der Plan, durch statistische Effekte ausgelöste erhebliche Schwankungen der Rentenanpassung künftig zu vermeiden.

Die Bundesregierung will die Verwaltung und Prüfung von aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen künftig stärker bündeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/13446) zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG-ÄndG) vorgelegt. Ziel ist es, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) künftig die Befugnis der Verwaltung von Förderprogrammen und -projekten einzuräumen. Auf Basis haushaltsrechtlicher Vorschriften sollen die Bundesministerien, mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben an die DRV KBS übertragen können. Derzeit werden im Aufgabenbereich des BMAS Förderprojekte entweder durch das BMAS, externe Dienstleister oder nachgeordnete Behörden verwaltet. Insgesamt gibt es derzeit 16 zwischengeschaltete Stellen, die Programme umsetzen und dabei acht verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen. Dieser Zustand soll mit der Gesetzesänderung beendet werden.

Unter anderem begrüßten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See diese geplanten Änderungen. Auch die Änderungen bei der Rentenanpassung wurden als "sachgerecht" beurteilt. Der DGB schrieb dazu in seiner Stellungnahme: "Die Rentenerhöhungen sollten möglichst zeitnah der Entwicklung der Entgelte, aber langfristig den versicherungspflichtigen Entgelten folgen." Dies müsse die Regierung in ihrem Änderungsantrag (19/(11)431) zum Gesetzentwurf noch deutlicher klarstellen, sagte DGB-Vertreter Ingo Schäfer. Ähnlich argumentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in ihrer Stellungnahme. Die Änderung der Rentenformel sei sinnvoll, weil sie den Einfluss von Statistikrevisionen auf die Rentenanpassung vermeide, heißt es darin. "Konsequent wäre jedoch gewesen, in der Rentenformel auf die Verwendung der immer wieder revisionsbedürftigen Lohndaten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu verzichten und ausschließlich auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte abzustellen", so die BDA.

Für den Sozialverband Deutschland e.V. stellte Vedran Kundacina klar, die Renten müssten vollumfänglich den Löhnen folgen. In der Stellungnahme seines Verbandes heißt es dazu: "Die sogenannten Kürzungsfaktoren müssen aus der Rentenanpassungsformel gestrichen werden. Dies allein würde schon zu zukünftig höheren Anpassungen führen." Sein Verband begrüße aber die Änderungen, wenn dadurch künftig Verzerrungen in der Rentenanpassung vermieden würden, betonte Kundacina.

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3. EU-Haushalt nach ungeregeltem Brexit

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf für ein "Brexit-EU-Haushalt-Durchführungs- und Finanzierungsgesetz 2020" (19/14021, BrexitHHG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die innerstaatliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Vertreter Deutschlands im Rat einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen kann. Mit der Verordnung will die Kommission die "Ausführung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2020" für den Fall regeln, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne in Kraft getretenes Austrittsabkommen verlassen sollte. Der Gesetzesvorbehalt für die Zustimmung im Rat ergibt sich laut Begründung aus Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes.

Damit soll eine bereits beschlossene Regel für das EU-Haushaltsjahr 2019 fortgeschrieben werden. "Dies wäre allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass das Vereinigte Königreich weiterhin Zahlungen zur Finanzierung des Unionshaushaltes 2020 leistet. Aus Sicht der verbleibenden EU Mitgliedstaaten, wie der Bundesrepublik Deutschland, würde dies die haushalterischen Auswirkungen des Verlustes eines wichtigen Nettozahlerlandes der Union begrenzen und für das Jahr 2020 im Unionshaushalt eine Finanzierungslücke bei einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs vermeiden", heißt es in dem Entwurf

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4. Organisationen und Steuern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die steuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Organisationen sowie Berufs- und Wirtschaftsverbänden ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13886). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, welche finanziellen, insbesondere steuerlichen Vorteile für Organisationen bestehen, die nach der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind. Gefragt wird auch nach den Vorteilen für anerkannte Berufs- und Wirtschaftsverbände im Vergleich zu Organisationen, die weder als Berufsverband noch als gemeinnützig anerkannt sind.

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5. Kali-Bergbau in Bischofferode

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Kali-Bergbau in Bischofferode geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13872). Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Treuhand-Akten zur Fusion zwischen der Kali und Salz AG und dem Kali-Bergwerk in Bischofferode noch existieren. Weitere Fragen betreffen die Finanzströme und betriebliche Entscheidungen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erinnert die Fraktion Die Linke an den Hungerstreik der Kali-Kumpel in Bischofferode im Jahr 1993. Damals sei das Kali-Werk in Bischofferode stillgelegt worden, obwohl die Rentabilität der Kali-Förderung am Standort Bischofferode außer Frage gestanden habe.

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6. Keine Korrekturbitten des BVL im April

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im April 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12866) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12657) der AfD-Fraktion hervor. Das BVL gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1159 - 21. Oktober 2019 - 14.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2019

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