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BUNDESTAG/9022: Heute im Bundestag Nr. 1169 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1169
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 08.20 Uhr

1. 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten
2. Nachhaltig auf dem Finanzmarkt
3. Regierungsfonds soll Kommunen helfen
4. Digitalisierung und Steuern
5. Falsche Zinsberechnungen von Banken
6. Keine Korrekturbitten des ITZBund


1. 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will den Ländern weitere 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten zur Verfügung stellen. Denn die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen solle auch im Jahre 2020 und 2021 fortgeführt werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (19/14246).

Der auf eine Einigung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zurückgehende Entwurf sieht vor, dass die Länder im nächsten Jahr eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von 700 Millionen Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten werden. Die bis zum Jahr 2019 befristete Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Asylbewerbern und Schutzberechtigten, die sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befinden, soll bis zum Jahr 2021 verlängert werden.

Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur Umsetzung des mit den Ländern geschlossenen Pakts für den Rechtsstaat. In diesem Zusammenhang hatten sich die Länder verpflichtet, bis Ende 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen und zu besetzen. Der Bund will dazu einmalig Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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2. Nachhaltig auf dem Finanzmarkt

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzmarkt soll strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet und der Finanzplatz Europa zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/14219). Darin heißt es, ein rechtzeitiges Umsteuern habe einen zweifachen Nutzen: "Die fossilen Energieträger bleiben im Boden und Finanzkapital fließt in zukunftsträchtige Technologien, anstatt einem erheblichen Bewertungsrisiko ausgeliefert zu sein." Derzeit seien Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur setzte jedoch eine umfassende Dekarbonisierung der Wirtschaft voraus.

Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden. Der deutsche und der europäische Finanzmarkt sollen zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit gemacht werden: Dazu sollen neben grünen, also nachhaltigen, auch klima- und umweltschädliche Wirtschaftstätigkeiten sowie Abstufungen von Nachhaltigkeit definiert werden. Außerdem soll eine Liste von Ausschlusskriterien etabliert werden, in der festgelegt wird, was unter keinen Umständen als nachhaltig gewertet werden könne. Als Beispiele werden Atomkraft und fossile Energien genannt. Für alle Anlageportfolios des Bundes soll das Divestment aus fossilen Energien sichergestellt werden.

Nachhaltige Geldanlagen für die Anlegerinnen und Anleger sollen attraktiver werden. Gefordert wird zudem ein Bürgerfonds für die zusätzliche Altersvorsorge als Basisprodukt, dessen Anlageportfolio sich an umfassenden und verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien ausrichtet. Auch hier sollen Investitionen in fossile Energieunternehmen ausgeschlossen sein.

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3. Regierungsfonds soll Kommunen helfen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Altschuldenfonds als Bundesfonds zur Senkung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen von Städten und Gemeinden auflegen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14153). Darin wird die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise als alarmierend bezeichnet. Der Investitionsrückstand belaufe sich in diesem Jahr auf rund 138 Milliarden Euro, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Straße und Schulen: "Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen geht dabei immer weiter auseinander, was entsprechend zu einer immer größeren Ungleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland führt", kritisiert die Fraktion. 70 Kommunen aus acht Bundesländern mit mehr als neun Millionen Einwohnern seien hoch verschuldet. Viele Kommunen würden in einer "Vergeblichkeitsfalle" sitzen. Immer teurere Pflichtaufgaben, stark schwankende oder schrumpfende Steuereinnahmen, steigende Schulden und erdrückende Zinslasten würden nicht zulassen, aus dem Schuldensumpf zu entkommen. Ein Altschuldenfonds könne dabei ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der finanziellen Situation in vielen Kommunen sein, dürfe aber nicht das einzige Instrument bleiben. Die Linksfraktion verlangt weitere Maßnahmen wie zum Beispiel eine stärkere Entlastung der Kommunen bei sozialen Leistungen.

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4. Digitalisierung und Steuern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen und Gesellschaft will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/13412) in Erfahrung bringen, wie es um Digitalisierung und Datenverarbeitung im Steuersystem bestellt ist. Die Bundesregierung soll mitteilen, wie viele private Einkommensteuererklärungen 2018 in Papierform und wie viele in elektronischer Form abgegeben worden sind und wie sich diese Aufteilung seit 2005 entwickelt hat. Gefragt wird unter anderem auch nach Planungen, die Abschreibungsbedingungen für digitale Wirtschaftsgüter zu verbessern.

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5. Falsche Zinsberechnungen von Banken

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13413). Die Abgeordneten berufen sich in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage auf mehrere Berichte, wonach Sparkassen bei Dispo-, Konsum- und Unternehmenskrediten zu falschen Berechnungen der Zinsen gekommen seien. Die Verbraucherzentrale Sachsen habe zudem festgestellt, dass Sparkassen ihren Kunden auf Prämiensparverträge offenbar zu wenig Zinsen gezahlt hätten. Die Bundesregierung soll angeben, ob von der Finanzaufsicht Marktuntersuchungen zu Zinsberechnungen durchgeführt worden seien und welche Maßnahmen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegebenenfalls ergreifen könnte.

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6. Keine Korrekturbitten des ITZBund

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat im Juni 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13271) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12954). Das ITZBund gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1169 - 23. Oktober 2019 - 08.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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