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BUNDESTAG/9032: Heute im Bundestag Nr. 1179 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1179
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. Finanzamtszins wird nicht gesenkt
2. Bekämpfung des Rechtsextremismus
3. Grünen-Antrag abgelehnt
4. Koalition will Stiftung für Ehrenamt


1. Finanzamtszins wird nicht gesenkt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr werden nicht gesenkt. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/5491) ab, die die starre Verzinsung angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone als nicht realitätsnah bezeichnet hatte und den Zinssatz daher senken wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.

Die AfD-Fraktion wollte den Basiszinssatz nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen "sachgerechten Aufschlag" von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, "sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Die CDU/CSU-Fraktion nannte den AfD-Gesetzentwurf "handwerklich unvollständig und falsch". Es handele sich um einen "politisch motivierten Schaufensterantrag". Allgemein stieß eine Senkung es Zinssatzes auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings wolle man erst eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema abwarten. Die SPD-Fraktion schloss sich der Bewertung des Koalitionspartners an und erklärte, den Entwurf aus politischen und fachlichen Gründen abzulehnen. Für die FDP-Fraktion ist die AfD-Fraktion mit ihrem Entwurf "zu kurz gesprungen". Ähnlich äußerten sich auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AFD-Fraktion bezeichnete die Hinweise auf das noch ausstehende Urteil als "politisches Possenspiel".

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2. Bekämpfung des Rechtsextremismus

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch mit dem geplanten Ausbau der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Rechtsextremismus befasst. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie die Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Holger Münch und Thomas Haldenwang, informierten das Gremium über entsprechende Vorhaben. Seehofer verwies dabei auf die "sehr ernste" Gefährdungslage im Bereich des Rechtsextremismus und -terrorismus und Antisemitismus, der nach seinen Worten unter anderem mit einer Stärkung der Sicherheitsbehörden begegnet werden soll. Neben organisatorischen Änderungen sei dafür auch ein deutlicher Personalaufwuchs erforderlich.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht erst mit dem Terroranschlag von Halle begonnen habe, es indes einen hundertprozentigen Schutz der Bevölkerung nicht geben könne.

Die SPD-Fraktion regte an, bei Neueinstellungen der Sicherheitsbehörden zur Gewinnung externen Sachverstandes bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus auch auf die Expertise der Zivilgesellschaft zurückzugreifen.

Die AfD-Fraktion erkundigte sich danach, ob bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus auch anonyme Hinweise entgegengenommen und wie personenbezogene Daten aus solchen Hinweisen behandelt werden.

Die FDP-Fraktion machte deutlich, die Einschätzung zu teilen, dass es an der Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden mangele, und fragte, was zur Stärkung dieser Fähigkeit geplant sei.

Die Fraktion Die Linke warf die Frage auf, wieso es nicht bereits nach dem Aufdecken der Mordserie des rechtsterroristischen NSU zu entsprechenden Veränderungen bei den Sicherheitsbehörden gekommen sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass über Jahre hinweg versäumt worden sei, zur Bekämpfung des Rechtsextremismus mehr Expertise für die Sicherheitsbehörden zu gewinnen.

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3. Grünen-Antrag abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9690) zu einem Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Dieser thematisiert die stufenweise Implementierung der Bienenleitlinien zur Risikobewertung von Pestiziden und der Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung dazu. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt.

Die Grünen fordern in dem Antrag eine deutlich bessere Risikobewertung bei Pestiziden, sodass Insekten und Bestäuber effektiver vor Pestiziden geschützt würden. Die massiven Auswirkungen von Pestiziden auf Bodelebewesen seien bislang nicht ausreichend untersucht, sagte eine Vertreterin der Fraktion. Es gebe zudem gravierende Mängel bei den Zulassungsverfahren der Pestizide. Nötig sei daher ein wirksames Pestizid-Reduktionsprogramm und ein Moratorium auf nationaler Ebene.

In der Diskussion im Ausschuss betonten Vertreter aller Fraktionen die Wichtigkeit, Insekten zu schützen. Ein Vertreter der Union sagte, dass es erheblichen Überarbeitungsbedarf bei den EFSA-Leitlinien gebe. Ein Vertreter der AfD kritisierte die Pläne der Bundesregierung beim Insektenschutz und den Grünen-Antrag als "Betonklotz am Bein der Bauern und Landwirte". Der Antrag ignoriere zudem, dass die Anzahl der für Bestäuber zur Verfügung stehenden Blütenpracht zurückgehe. Dass die Zulassung neuer Pestizide laut Antrag ausgesetzt werden solle, kritisierte eine Vertreterin der FDP-Fraktion. Die neueren Mittel seien zielgerichteter, sodass das Ergebnis des Antrags nicht dem Wunsch der Antragsteller entspreche. Ein Vertreter der SPD verwies darauf, dass der Grünen-Antrag überholt sei und dass bei der Debatte viele unterschiedliche Wirtschaftsinteressen im Raum ständen. Ein Vertreter der Linken begrüßte den Antrag. Es sei notwendig, dass der Druck bei dem Thema erhöht werde.

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4. Koalition will Stiftung für Ehrenamt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen durch eine Stiftung des Bundes gefördert werden. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf (19/14336) fordern Union und Sozialdemokraten die Gründung der "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern), die jährlich mit 30 Millionen Euro vom Bund ausgestattet werden soll.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Zudem soll sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung, fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung, soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, dass sich zwar bundesweit rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren, allerdings sei dieses Engagement nicht in allen Regionen Deutschlands gleich stark ausgeprägt und in einigen Regionen zunehmend "fragil". Insbesondere in den ostdeutschen Ländern seien bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen mancherorts "nur äußerst schwach ausgeprägt". Vor allem in strukturschwachen Regionen seien die bestehenden Strukturen durch den demografischen Wandel bedroht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1179 - 23. Oktober 2019 - 14.10 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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