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BUNDESTAG/9167: Heute im Bundestag Nr. 1314 - 21.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1314
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. November 2019, Redaktionsschluss: 13.46 Uhr

1. Vorbildfunktion bei Klimaneutralität
2. Anzahl der Wölfe in Deutschland unklar
3. Algorithmenbasierte Entscheidungen
4. Qualitätssicherung in der Mediation
5. Beauftragung externer Juristen
6. Austausch von Willenserklärungen


1. Vorbildfunktion bei Klimaneutralität

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung befindet sich nach eigenem Bekunden durch die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, sowie Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung und Mobilität auf dem Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung. Das schreibt sie in der Antwort (19/14086) auf eine Kleine Anfrage (19/12767) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten hatten sich darin nach dem CO2-Abdruck der Bundesregierung und Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes der Ministerien und nachgelagerten Behörden erkundigt. Die Bundesregierung sei sich ihrer Vorbildwirkung bewusst und gehe auf dem Weg zur Klimaneutralität voran, heißt es in der Vorbemerkung der Antwort. So würden das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bis 2020 ihre Verwaltungen klimaneutral stellen und die Erfahrungen aus diesem Prozess anderen Ressorts und der Öffentlichkeit berichten.

Mit dem 2015 beschlossenen Maßnahmenprogramm "Nachhaltigkeit" seien zusätzliche Kriterien für besonders stark CO2-emittierende Bereiche wie Dienstreisen, Liegenschaften und Beschaffung festgelegt worden. Dies umfasse etwa die Verbesserung der Energieeffizienz des Fuhrparks, die Nutzung klimaneutraler Bahnfahrten und die Kompensation der durch Dienstreisen per Flugzeug und Dienstkraftfahrzeug verursachten CO2-Emissionen, schreibt die Bundesregierung. In der Antwort listet die Regierung weiter die 16 Dienstwagen der Kabinettsmitglieder mit Fahrzeugtyp und deren CO2-Ausstoß auf. Sie verweist darauf, dass den Kabinettsmitgliedern weitere 16 sondergeschützte Limousinen mit einem CO2-Ausstoß zwischen 299 und 314 Gramm pro Kilometer zur Verfügung ständen. Kontinuierlich würden Kraftfahrzeuge in den Fuhrparks des Bundes ausgetauscht und durch neue emissionsärmere Fahrzeuge ersetzt. Zukünftig sollen mindestens 20 Prozent des Fuhrparks des Bundes im handelsüblichen und zivilen Bereich aus Elektrofahrzeugen bestehen, heißt es in der Antwort.

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2. Anzahl der Wölfe in Deutschland unklar

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe kann nicht seriös angegeben werden, da das Monitoring der Länder auf Rudel, Paare und Einzeltiere ausgerichtet ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15101) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14234). Darin wollten die Abgeordneten erfahren, wie viele Wölfe in der Bundesrepublik leben und in wie vielen Fällen diese zwischen 2017 und 2019 einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden hätten.

Ursachen für die Variation in Größe und Zusammensetzung einzelner Rudel von Wölfen seien die Geburt von Welpen, die Abwanderung älterer Nachkommen oder Sterblichkeit, insbesondere bei Welpen und Jungtieren, schreibt die Bundesregierung. Im Rahmen der Berichterstattung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) seien für das südöstliche Mitteleuropa zwischen 2013 und 2018 eine Populationsgröße von minimal 125 und maximal 133 erwachsenen Wölfen angegeben worden. Für das küstennahe Nordwesteuropa seien Zahlen von minimal 27 und maximal 33 erwachsenen Tieren gemeldet worden.

Hinsichtlich der Situation in Nordrhein-Westfalen schreibt die Bundesregierung, dass dort in den Monitoring-Jahren 2016 und 2017 "nur vereinzelt Wolfshinweise von durchziehenden Tieren" nachgewiesen werden konnten. Auch im Jahr 2017/2018 seien keine residenten Wölfe in dem Bundesland festgestellt worden.

Weiter schreibt die Regierung, dass ein Artenschutzkonzept nicht per se einen flexibleren Umgang mit dem Wolf ermögliche. Ein Datum für das Vorliegen eines solches Konzeptes könne wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Länder nicht prognostiziert werden. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie können "nur aufgrund von Einzelfallprüfungen im Rahmen der Ausnahmebestimmung" entnommen oder getötet werden, heißt es in der Antwort weiter. Der Spielraum der Mitgliedsstaaten bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sei dann größer, wenn eine Art sich bereits in einem günstigen Erhaltungszustand befinde. Eine flexiblere Handhabung könne nur im Rahmen klarer und detaillierter Artenschutzkonzepte erfolgen, betont die Bundesregierung.

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3. Algorithmenbasierte Entscheidungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auf die Risiken des Einsatzes von algorithmischen Systemen für Verbraucher geht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14838) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14307) ein. Wie sie darin schreibt, werde die geltende Rechtslage fortlaufend überprüft. Nachdem die Datenethikkommission am 23. Oktober 2019 ihre Empfehlungen an die Bundesregierung übergeben habe, würden auch deren Vorschläge im weiteren Prozess von der Bundesregierung geprüft. In den Empfehlungen seien ethische Maßstäbe entwickelt sowie konkrete Regulierungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-basierte Entscheidungen und Künstliche Intelligenz vorgeschlagen worden.

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4. Qualitätssicherung in der Mediation

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Ziel der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. August 2016 ist in erster Linie die Qualitätssicherung der Mediation. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13854) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13375). Auch die Aus- und Fortbildungspflicht durch Einzelsupervision diene diesem Zweck. Es seien keine Anhaltspunkte erkennbar, die Anlass für strengere Vorgaben betreffend die Voraussetzungen und die Anforderungen an die Einzelsupervision und die Qualifikation der Supervisoren geben. Das Bundesjustizministerium plane für das Jahr 2020 einen Kongress mit allen Interessierten, um sich darüber auszutauschen, wie die Mediation in Deutschland noch nachhaltiger gefördert werden kann.

Für die Fragesteller ist es fraglich, inwieweit die getroffenen Regelungen eine tatsächliche qualitative Sicherung oder Verbesserung der Mediation geschaffen haben. Es gebe Bedenken hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer praktischen Umsetzung.

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5. Beauftragung externer Juristen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die Beauftragung von externen Anwältinnen und Anwälten durch die Bundesministerien und ihre jeweiligen Behörden und Einrichtungen zur Abwehr von Presseauskunftsansprüchen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13868) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13470). Aus zwei Tabellen lässt sich entnehmen, wie oft die Behörden zwischen 2013 und 2018 Rechtsanwaltskanzleien mandatiert haben und welche Gesamtkosten dafür anfielen. Die meisten Mandatierungen entfielen demnach auf das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Den Honorarvereinbarungen lagen laut Antwort Stundensätze zwischen 250 Euro und 380 Euro zugrunde. Als Hilfestellung bei der Mandatierung von Anwälten diene den Ministerien ein Leitfaden des Bundesinnenministeriums. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesbehörden beachteten bei der Beantwortung von Presseanfragen das geltende Recht, insbesondere das Verfassungsrecht und die durch höchstrichterliche Entscheidungen vorgenommenen Konkretisierungen der Pressefreiheit.

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6. Austausch von Willenserklärungen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Rechtsstatus versendeter Willenserklärungen und Urkunden geht es der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/15010). Es sei fraglich, ob die gesetzlich geregelten Wege, eine Willenserklärung elektronisch und rechtlich verbindlich abzugeben, beim alltäglichen Gebrauch praktikabel sind, heißt es darin. Zudem gebe es nach wie vor Ausnahmebereiche, die nicht von der elektronischen Möglichkeit erfasst sind. Konkret wollen die Fragesteller von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwiefern sie die Wirkung und den Nutzen des einschlägigen Paragrafen 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich der praktischen Anwendung und Bedeutung evaluiert und wie sie plant, die Chancen der Digitalisierung im Bereich des Austausches von Willenserklärungen im Rechtsverkehr konkret zu nutzen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1314 - 21. November 2019 - 13.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. November 2019

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