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BUNDESTAG/9197: Heute im Bundestag Nr. 1344 - 28.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1344
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. November 2019, Redaktionsschluss: 10.55 Uhr

1. Komplikationen bei Masern
2. Schutz vor Konversionstherapien
3. Nutzung von BVVG-Flächen
4. Dorschfanglimits für Angler
5. Keine Korrekturbitten des BVL
6. Keine Korrekturbitten des JKI


1. Komplikationen bei Masern

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Bei Masernerkrankungen ist es in den vergangenen zehn Jahren in einigen Fällen zu Komplikationen gekommen. Das geht aus der Antwort (19/15301) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14683) der AfD-Fraktion hervor.

So wurden 2009 unter insgesamt 572 Erkrankungen 48 Komplikationen registriert, das entspricht einem Anteil von rund 8,4 Prozent. In den anderen Jahren zwischen 2008 und 2018 war die Zahl der Komplikationen relativ gesehen niedriger.

Insgesamt wurden den Angaben zufolge von 2008 bis 2018 bundesweit 10.508 Masernerkrankungen erfasst, die meisten (2.465) im Jahr 2015.

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2. Schutz vor Konversionstherapien

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Gesetzentwurf zum Schutz vor sogenannten Konversionstherapien zur Behandlung Homosexueller vor. Ein Verbot solcher Therapien sei aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich, heißt es in der Antwort (19/14538) auf eine Kleine Anfrage (19/13880) der FDP-Fraktion.

Die Meinungsbildung in der Bundesregierung zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Aus der Beteiligung der Ressorts, der Länder und Verbände könnten sich noch Änderungen ergeben.

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3. Nutzung von BVVG-Flächen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat bis zum Jahr 2016 insgesamt 65.000 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen unentgeltlich auf der Grundlage des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) und der Koalitionsvereinbarung von 2005 an die Bundesländer oder von ihnen benannte Organisationen zu Naturschutzzwecken und Sicherung des Nationalen Naturerbes übertragen. Das geht aus einer Antwort (19/14315) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13447) der AfD-Fraktion hervor. Weiter heißt es dazu, dass die BVVG im Jahr 1992 ein Flächenportfolio von rund vier Millionen Hektar übernommen habe. Davon seien rund 1,9 Millionen Hektar landwirtschaftliche und rund 2,1 Millionen Hektar forstwirtschaftliche Flächen gewesen.

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4. Dorschfanglimits für Angler

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die wichtigste direkte Auswirkung der Freizeitfischerei auf die Reproduktion des Dorsches ist die Entnahme von Elterntieren aus dem Laicherbestand. Das Thünen-Institut habe Angelverbände und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wiederholt auf die Vorteile eines Verzichtes auf den Fang von Laichdorschen für die Reproduktion des Dorschbestandes der westlichen Ostsee hingewiesen, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/14512) auf eine Kleine Anfrage (19/13554) der Fraktion Die Linke. Unabhängig von solchen Überlegungen würden bereits heute die meisten Hochseeangelkutter freiwillig auf das gezielte Anfahren von Laichdorsch-Aggregationen verzichten. Die Anglerfänge von Dorsch aus der westlichen Ostsee habe in den Monaten Februar und März 2016 bei 264 Tonnen, 2017 bei 88 Tonnen und 2018 bei 76 Tonnen gelegen, heißt es dazu weiter.

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5. Keine Korrekturbitten des BVL

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Juli 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/14268) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13928) der AfD-Fraktion hervor. Das BVL gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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6. Keine Korrekturbitten des JKI

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat im Juli 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus der Antwort (19/14272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13937) der AfD-Fraktion hervor. Das JKI gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1344 - 28. November 2019 - 10.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2019

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