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BUNDESTAG/9203: Heute im Bundestag Nr. 1350 - 02.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1350
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 2. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 13.00 Uhr

1. Keine Korrekturbitten des ITZBund
2. Bericht zur Feuerschutzsteuer bis 2020
3. Ministererlaubnis im Fall Miba/Zollern
4. Erbbaurecht auf Bundesliegenschaften
5. DFG-Förderlinie Projektakademien
6. Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen


1. Keine Korrekturbitten des ITZBund

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat im Juli 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14465) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13934). Das ITZBund gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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2. Bericht zur Feuerschutzsteuer bis 2020

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung ist in der laufenden Legislaturperiode nicht an die Bundesländer herangetreten, um den Ansatz einer Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer zu thematisieren. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (18/13422) mit, die sich nach dem Bürokratieabbau durch Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, der das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert habe, die Überlegungen zur Integration der Feuerschutzsteuer in die Versicherungsteuer weiterzuverfolgen, bis Mitte 2020 ein für Bund und Länder akzeptables Modell vorzuschlagen und dem Ausschuss über das Veranlasste im Herbst 2020 zu berichten. Diesem Bericht könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden, erläutert die Bundesregierung.

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3. Ministererlaubnis im Fall Miba/Zollern

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat die Ministererlaubnis für die Fusion der Unternehmen Zollern und Miba verteidigt. In diesem Fall liege der Gemeinwohlgrund "Know-how und Innovationspotential für Energiewende und Nachhaltigkeit" vor, erklärt sie in der Antwort (19/14365) auf eine Kleine Anfrage (19/13458) der FDP-Fraktion. Der Grund werde durch die erlassenen Nebenbestimmungen erfüllt und abgesichert. Es liege ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit vor". Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte den Zusammenschluss der zwei Unternehmen im August erlaubt und mit dieser Genehmigung Nebenbestimmungen in Form von aufschiebenden und auflösenden Bedingungen sowie einer Investitionsauflage verbunden.

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4. Erbbaurecht auf Bundesliegenschaften

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das sind fast zweieinhalbmal so viel wie 1990 (1.908), wie aus der Antwort (19/14362) auf eine Kleine Anfrage (19/13386) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht. Die Zahl der Grundstücke, auf denen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) diese Rechtsform anwendet, liegt bei 3.991. Im vergangenen Jahr hat die BImA insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro Erbbauzinsen eingenommen.

In der Antwort äußert sich die Bundesregierung zu weiteren Aspekten rund um Erbbaurechte; sie verteidigt zudem, dass es für diese Form keine Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer gibt. "Nach dem Grunderwerbsteuergesetz stehen Erbbaurechte den Grundstücken gleich." Schuldner der Grunderwerbsteuer seien die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner - bei der Bestellung eines Erbbaurechts der Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigte.

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5. DFG-Förderlinie Projektakademien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) keine Bewilligungsgrenze für die Einrichtung von Projektakademien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14533) auf die Kleine Anfrage (19/13830) der FDP. Hierbei handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (19/12543),

Die Anzahl der bewilligten Projektakademien richte sich nach der Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzurichten. Die Bundesregierung teilt die in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf (19/12543) von der DFG dargestellte Ansicht, dass die Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, eine Projektakademie einzuwerben, trotz expliziter Hinweise in allen für die Fachhochschulen durchgeführten Informationsveranstaltungen gering ist. Gleichzeitig ist auch die Bundesregierung genauso wie die DFG der Ansicht, dass demgegenüber das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben ist.

Nach Auffassung der FDP gibt es ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und Fachhochschulen (FHs) beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) bei der Forschungsförderung durch die DFG. Daher hatten sich die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage "Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie 'Projektakademien' " (19/12121) nach dem Erfolg dieser seit 2014 laufenden Projektförderlinie erkundigt. Bislang seien drei Projektakademien gefördert worden. Ziel der Förderlinie "Projektakademien" der DFG ist, Professorinnen und Professoren von FHs oder HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte zu unterstützen. Im Ergebnis soll es den Professorinnen und Professoren besser als vorher gelingen, Förderanträge bei der DFG erfolgreich zu stellen, damit ihre Forschung an FHs oder HAWs dann durch die DFG gefördert werden kann.

Zu Förderquoten und Bewilligungssummen legt die Bundesregierung in ihrer Antwort zahlreiche Tabellen vor.

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6. Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach den Konsequenzen aus der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/15342). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen neu regeln wird. Die Pleite des Reisekonzerns und seiner deutschen Tochterunternehmen habe nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, dass Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, in Deutschland für einen solchen Fall nur unzureichend abgesichert sind, heißt es in der Anfrage. Es stelle sich die Frage, in wie weit die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht im Rahmen des Ermessensspielraums des Gesetzgebers korrekt erfolgte, oder ob eine fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie gegebenenfalls Haftungsansprüche betroffener Pauschalreisekunden gegenüber der Bundesrepublik begründen. Die Fraktion verweist auf ihren vom Bundestag abgelehnten Antrag zur Nachbesserung (19/8565) und auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach die Nichtanpassung der Haftungsbegrenzung europarechtlich problematisch ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1350 - 2. Dezember 2019 - 13.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2019

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