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BUNDESTAG/9255: Heute im Bundestag Nr. 1405 - 11.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1405
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 11. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 17.40 Uhr

1. Bilanz zum Kompetenzzentrum Tourismus
2. AfD-Antrag zu Denkmal abgelehnt
3. Antrag zu Kinderrechten gescheitert
4. FDP will Neuregelung der Adoption
5. Regelungen zu Gebrauchsmustern


1. Bilanz zum Kompetenzzentrum Tourismus

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Das "Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes" hat in den vergangenen zwei Jahren der Gewinnung künftiger Fachkräfte für die Branche ein besonderes Augenmerk gewidmet. Als weitere Schwerpunkte nannte der Leiter Heinz-Dieter Quack am Mittwoch im Tourismusausschuss den Erfahrungs- und Meinungsaustausch durch ein Online-Panel sowie Sammlung und Bereitstellung branchenspezifischer Informationen nicht zuletzt über Förderprogramme, die auf Bedürfnisse des Reisesektors zugeschnitten sind. Das Kompetenzzentrum nahm seine Tätigkeit im Mai 2018 auf und verfügt mittlerweile über 3,5 Vollzeitstellen. Es soll im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums Perspektiven des Tourismus in Deutschland bis 2030 erkunden.

Quack wies darauf hin, dass die Tourismuswirtschaft "mit großen Schritten" einem "deutlichen Fachkräftemangel" entgegengehe. Es fehle zwar nicht an Studenten des Faches an Hochschulen, wohl aber an jungen Menschen, die eine praktische Ausbildung in Gastronomie, Hotellerie oder anderen Zweigen des Sektors anstrebten. So könnte es für Restaurants insbesondere im ländlichen Raum demnächst schwierig werden, qualifizierte Köche oder Köchinnen zu finden. Unter dem Motto "Richtig gemacht" hat das Kompetenzzentrum deshalb in den Jahre 2018 und 2019 eine "Imagekampagne" zur Nachwuchswerbung lanciert. Dabei wurden Videoclips über die sozialen Netzwerke speziell an die Zielgruppe der 16- bis 20-Jährigen adressiert. Im vergangenen Jahr seien 20 Millionen, in diesem Jahr 13 Millionen Zugriffe auf diese Videos gezählt worden, sagte Quack.

Seit dem 9. Dezember dieses Jahres ist der "Digitale Förderwegweiser" des Kompetenzzentrums im Internet abrufbar. Er umfasst derzeit rund 500 Förderprogramme der Länder, des Bundes und der Europäischen Union für die Tourismuswirtschaft. Nach den Worten Quacks haben Unternehmen der Branche damit erstmals eine Handhabe, sich einen schnellen und umfassenden Überblick über Förderangebote zu verschaffen, die auf ihre jeweils aktuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ebenfalls im Internet verfügbar ist seit einiger Zeit die "Kompetenz-Cloud" des Zentrums als eine Plattform, um fachbezogene Kenntnisse in der Tourismuswirtschaft zu teilen. Quack sprach von einem "Container", der nach und nach mit Wissen befüllt werde. Registrierte Nutzer könnten dort nach Bedarf eigene Daten einstellen wie auch sich daraus bedienen. Es fehle der Branche nicht an Informationen, sie seien nur ungleich verteilt, sagte Quack.

Über das "Online-Panel" ist das Kompetenzzentrum derzeit mit rund 400 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern vor allem mittelständischer Unternehmen der Tourismuswirtschaft vernetzt. Sie werden mehrfach im Jahr nach ihrer Einschätzung jeweils aktueller Branchenthemen befragt.

Unter dem Titel "Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus", abgekürzt "LIFT", hat das Zentrum erstmals einen Wettbewerb für Unternehmensgründer ausgeschrieben und vor wenigen Tagen abgeschlossen. Eingereicht wurden 162 Geschäftsideen, prämiert zunächst elf. Der verfügbare Fördertopf von 1,5 Millionen Euro sei damit für dieses Jahr ausgeschöpft, sagte Quack.

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2. AfD-Antrag zu Denkmal abgelehnt

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Antrag zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des Sozialismus beziehungsweise Kommunismus in Berlin im Kulturausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den Antrag (19/14765) am Mittwoch ohne Aussprache mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Der Bundestag wird am Freitag gemeinsam mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/15778), die sich ebenfalls für den Bau eines solchen Denkmals aussprechen, über den AfD-Antrag beraten und abstimmen.

Bereits Anfang November hatte der Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/10613) zum Gedenken an die Friedliche Revolution in der ehemaligen DDR vor 30 Jahren und an die Opfer des SED-Regimes angenommen. In diesem Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, dem Bundestag bis Ende 2019 ein Konzept für ein Denkmal zur Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft vorzulegen.

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3. Antrag zu Kinderrechten gescheitert

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag einen Antrag abgelehnt, mit dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention dafür einsetzt, "Kinderrechte weltweit zu schützen und zu verwirklichen" (19/13553). Die Fraktion verlangt darin unter anderem, Verletzungen von Kinderrechten systematisch zu erfassen, aufzuarbeiten sowie "gendersensitiv" aufzuschlüsseln, um damit eine "empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen". Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

In der Aussprache im Ausschuss plädierten Vertreter der Grünen-Fraktion noch einmal entschieden für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Zudem solle sich die Bundesregierung zusammen mit anderen europäischen Staaten international stärker für Kinderrechte einsetzen. "Wir diskutieren über eine feministische Außenpolitik, aber es braucht auch eine Außenpolitik, die die massivsten Verletzungen von Kinderrechten wie Hunger, Krieg sowie Umwelt- und Klimakatastrophen bekämpft", betonte ein Abgeordneter.

Gegen die Forderung, Kinderrechte in der Verfassung festzuschreiben, sprachen sich Abgeordnete der Fraktionen von Union, FDP und AfD aus. So erklärte ein Unionsmitglied, es bedürfe weder der Verankerung im Grundgesetz noch des Antrags der Grünen, um Kinderrechte zu stärken. Kinderrechte würden von der Bundesregierung zu Recht längst als ein "Querschnittsaufgabe" aufgefasst. Die AfD wies die Forderung nach einer Grundgesetzänderung ebenfalls zurück, da diese zu stark die Rechte der Eltern zugunsten des Staates einschränke. "Kindern sind bereits über die Grundrechte geschützt", argumentierte ein Vertreter der AfD. Die FDP bezeichnete das Anliegen zudem als "Symbolpolitik". Kinderrechte seien viel besser über konkrete Gesetze zu stärken, als über den Weg einer Grundgesetzänderung, betonte ein Vertreter der Fraktion. Damit drohe vielmehr die Gefahr, das Grundgesetz zu "verwässern".

Grundsätzliche Sympathie insbesondere für die Forderungen der Grünen ließ hingegen die SPD erkennen. Aber auch sie signalisierte letztlich, die Vorlage ablehnen zu wollen. Stattdessen verwies ein Vertreter der Fraktion auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorsehe. Die Linke schließlich begrüßte die Vorlage der Grünen. Viele der darin enthaltenen Punkte seien zu unterstützen, so eine Vertreterin der Fraktion. Dabei hob sie insbesondere die Forderung nach einem "unbürokratischen und zügigen" Familiennachzug hervor.

In der anschließenden Abstimmung lehnte der Ausschuss die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ab. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen votierten für eine Annahme des Antrags, während die FDP sich enthielt.

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4. FDP will Neuregelung der Adoption

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe sollen nach dem Willen der FDP bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgelegt (19/15772). Daneben solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Einzeladoption auch für einen Ehepartner zulässig wird.

Die gemeinsame Adoptionsmöglichkeit für Paare an das Kriterium des Bestehens einer Ehe anzuknüpfen, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Es sei im Sinne der betroffenen Kinder geboten, Paaren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zu ermöglichen, wie Ehegatten gemeinsam zu adoptieren. Dies betreffe über Stiefkindadoptionen hinaus auch die gemeinsame Adoption fremder Kinder. Ferner sei es auch Ehegatten zu ermöglichen, als Einzelperson zu adoptieren.

Der Antrag steht am 12. Dezember 2019 zusammen mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt (19/15618), auf der Tagesordnung des Bundestages. Beide Vorlagen sollen anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

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5. Regelungen zu Gebrauchsmustern

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Sicherheit gewerblicher Schutzrechte ist Thema eines Antrags der FDP-Fraktion (19/15760). Nach dem Willen der Antragsteller soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der regelt, dass auch angemeldete, aber noch nicht veröffentlichte, Gebrauchsmusteranträge als neuheitsschädlicher Stand der Technik gelten. Dafür solle sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene einsetzen.

Wie es in dem Antrag heißt, gilt bei Gebrauchsmustern im Gegensatz zu Patentanmeldungen, die vorher angemeldet wurden, aber erst an oder nach dem Anmeldungstag veröffentlicht werden, eine noch nicht veröffentlichte Anmeldung nicht als ein für die Patentanmeldung neuheitsschädlicher Stand der Technik. Daher sei der Fall, dass ein Patent angemeldet wird, welches den selben Inhalt wie eine unveröffentlichte Gebrauchsmusteranmeldung hat, denkbar. Diese Unterscheidung zwischen unveröffentlichten Gebrauchsmusteranmeldungen und unveröffentlichten Patentanmeldungen scheine unter Berücksichtigung des Regelungszwecks nicht sinnvoll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1405 - 11. Dezember 2019 - 17.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2019

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