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BUNDESTAG/9286: Heute im Bundestag Nr. 1436 - 18.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1436
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft
2. Anträge zur Städtebauförderung abgelehnt
3. Zollfahndungsdienstgesetz beschlossen
4. Aufbruchsstimmung bei der DB AG
5. Erleichterter Abschuss von Wölfen
6. Evaluation Programm Offene Hochschule


1. Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation" (19/11127) abgelehnt. Gegen die Vorlage, die am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, votierten am Mittwoch im Ausschuss die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Deutscher, der im Inland oder auch im Ausland freiwillig eine terroristische Vereinigung gründet oder sich an ihr als Mitglied beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, "sofern er zum Zeitpunkt der Tat noch eine weitere Staatsangehörigkeit innehatte". In der Vorlage schreibt die Fraktion, die "in den vergangenen Jahren in das Gebiet des IS ausgereisten deutschen Staatsbürger, welche für den IS im Nahen Osten gekämpft und das Land mit brutalem Terror überzogen haben", forderten nach der Zerschlagung der Terrormiliz und ihrer teilweisen Festsetzung und Inhaftierung nun ihr Recht auf Rückkehr in die Bundesrepublik ein. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei es dem deutschen Staat nicht gestattet, diesen Personen die Einreise zu verweigern. Vielmehr sei ihnen, da es sich um deutsche Staatsbürger handelt, die Einreise grundsätzlich ungehindert zu gewähren. Erst bei konkretem Verdacht einer begangenen Straftat könnten deutsche Behörden die Person am Flughafen festnehmen.

Auch eine Abschiebung deutscher Staatsbürger aus dem Irak oder Syrien sei den abschiebenden Ländern schwerlich zu verweigern, heißt es in der Vorlage weiter. Es sei "einer demokratischen und zivilisierten Gesellschaft jedoch nicht vermittelbar, dass Menschen, die in einem anderen Land gemordet beziehungsweise in völkerrechtswidrigen sowie unmenschlichen Aktivitäten verwickelt waren, unbehelligt in der Mitte unserer Gesellschaft leben sollen". Bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse daher "die Möglichkeit des Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft per Gesetz sichergestellt werden, um die Einreise von Gewaltstraftätern im Vorfeld zu verhindern".

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2. Anträge zur Städtebauförderung abgelehnt

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat Vorstößen zu einer Neuausrichtung der Städtebauförderung eine Absage erteilt. Gegen die Stimmen von FDP- und AfD-Fraktion beschlossen die Abgeordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch die Ablehnung eines FDP-Antrage (19/9930), in dem es um eine Vereinfachung der Fördersystematik geht. Keine Zustimmung fand auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13071), der eine grundlegende Neuausrichtung zum Inhalt hat mit mehr Themen und erhöhten Mitteln. Hier stimmten nur die Antragsteller und die Linksfraktion dafür.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion erklärte zum Hintergrund, beim Antrag seiner Fraktion gehe es um mehr Selbstständigkeit und mehr Flexibilität. Der Antrag der Grünen sei abzulehnen, weil er die Wünsch-dir-was-Politik der vergangenen Jahre fortsetze, ohne eine Gegenfinanzierung sicherzustellen. Eine Vertreterin der Grünen erwiderte, ihr Antrag sehe eine erhebliche thematische Verbreiterung vor, die zwangsläufig mit einem Mittelaufwuchs verbunden sei. Beispielsweise würden die Themen Mobilität, Klimawandel und Nachhaltigkeit adressiert. Die FDP hingegen marschiere in Richtung Privatisierung, das sei der falsche Weg.

Eine Vertreterin der Fraktion CDU/CSU erklärte mit Blick auf die zwei Anträge, man habe den Mittelweg dazwischen eingeschlagen. Die Bundesregierung entschlacke und setze zugleich Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Handeln der Kommunen. Sie verteidigte auch den erforderlichen Eigenanteil, den Kommunen bei Fördermitteln leisten müssen - dies sichere die Ernsthaftigkeit von Maßnahmen. Auch ein Vertreter der SPD-Fraktion stellte sich hinter die Politik der Regierung. Man habe die bessere Alternative vorgelegt, erklärte er und erinnerte die FDP daran, dass diese in der Regierungsverantwortung Mittel gerade für das Programm Soziale Stadt zusammengestrichen habe. Der Antrag der Grünen wirke wie ein Planspiel.

Die AfD-Fraktion stellte die Leistungsfähigkeit der Städtebauförderung in Frage und brachte den Bereich in Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Die Linksfraktion wiederholte ihre Forderung nach einem Streichen des Eigenanteils, bescheinigte dem FDP-Antrag ein zynisches Verhältnis zur Stadtentwicklung und wünschte sich von den Grünen mehr bei der sozialen Ausgestaltung von deren Antrag.

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3. Zollfahndungsdienstgesetz beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mehrere Änderungsanträge durchgesetzt. Anträge von Oppositionsfraktionen fanden allesamt keine Mehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Befugnisse des Zollfahndungsdienstes vor. So wird unter anderem die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler zur Abwehr schwerwiegender Gefahren geschaffen sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten eingeführt. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich.

In der Aussprache erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion, es sei ein vernünftiger Weg gefunden worden, um Urteile des Bundesverfassungsgerichts und eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die Befugnisse von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt würden mit denen des Bundeskriminalamtes gleichwertig. Das sei auch vernünftig. Vorwürfe eines mangelnden Datenschutzes wurden zurückgewiesen. Die SPD-Fraktion erklärte, mit dem Entwurf sei eine sehr gute Möglichkeit gefunden worden, Sicherheit und Datenschutz miteinander zu verbinden. Geachtet werden müsse jetzt darauf, ob für die Aufgaben ausreichend Personal zur Verfügung stehe.

Dass zu wenig Personal zur Verfügung stehen würde, wurde von der AfD-Fraktion befürchtet. Die Fraktion hatte auch Bedenken wegen einer Dopplung von Vorschriften in dem Gesetz. Für die FDP-Fraktion wiegen die Eingriffe in die Rechte für der Bürgerinnen und Bürger teilweise sehr schwer. Diese Eingriffe seien auch nicht hinreichend begründet worden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte ebenfalls Doppelstrukturen in dem Gesetzentwurf. Abgelehnt wurde von der Fraktion Die Linke auch ein Änderungsantrag der Koalition, mit dem der sogenannte engagierte Ruhestand im Postnachfolgebereich für die dort beschäftigten Beamtinnen und Beamten bis Ende 2024 verlängert wird. Für die Beamtinnen und Beamten besteht die Möglichkeit, sich ab dem vollendeten 55. Lebensjahr versorgungsabschlagsfrei vorzeitig in den sogenannten engagierten Ruhestand versetzen zu lassen. Im engagierten Ruhestand müssen diese Beamtinnen und Beamten einen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder eine nach Art und Umfang vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die Fraktion Die Linke befürchtet eine Ausstrahlungswirkung auf andere Teile der Bundesverwaltung.

So wie die FDP-Fraktion äußerte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Zwar müsse der Zollfahndungsdienst die notwendigen Befugnisse bekommen, aber es stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.

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4. Aufbruchsstimmung bei der DB AG

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Innerhalb des Bahnkonzerns ist derzeit nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (DB AG), Richard Lutz, "eine nie dagewesene Aufbruchsstimmung zu verzeichnen". Das machte Lutz am Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich. Innerhalb der DB AG sei man zusammengerückt und stehe zu den in der Dachstrategie "Starke Schiene" angeführten Zielen, betonte er. Dazu gehört eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 10,5 Millionen Tonnen jährlich durch Verlagerung von Verkehr auf die Schiene, eine Verdopplung der Passagierzahlen im Schienenpersonenfernverkehr und damit täglich fünf Millionen PKW-Fahrten und 14.000 Flugreisen weniger in Deutschland, ein Wachstum des Marktanteils des Schienengüterverkehrs von 18 auf 25 Prozent und eine Verwirklichung der europäischen Vernetzung durch die starke Schiene. Diesen Zielen fühlten sich auch die 24.000 in diesem Jahr neu rekrutierten Mitarbeiter verpflichtet, sagte der Bahnchef.

Spätestens mit der Verabschiedung des Klimapaketes der Bundesregierung sei deutlich geworden, dass der Bahn eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Klimaziele zuteilwerde. "Wer wirklichen Klimaschutz will, kommt an der Bahn nicht vorbei", sagte Lutz. In das System Schiene werde durch die Dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) und die Beschlüsse zum Verkehrshaushalt so viel Geld wie noch nie gesteckt. Damit werde der Bahn "Rückenwind in Sturmstärke" verschafft.

Der DB AG-Vorstandsvorsitzende sagte weiter, die geplante Verkehrsverlagerung sei eine Generationenaufgabe, weshalb es auch eine Planung bis in das Jahr 2030 gebe. Gleichwohl dürfe keine Zeit verloren werden. Daher seien trotz konjunktureller Eintrübung alle notwendigen Ausgaben und Inventionen hinterlegt. Trotzdem wolle die Bahn die Verschuldungsgrenze einhalten, betonte Lutz. Um die riesigen Investitionen stemmen zu können, müssten alle Finanzierungsquellen genutzt werden, die die DB AG akquirieren könne. Dazu gehöre der Verkauf der Bahn-Tochter Arriva ebenso wie die Auflage von weiteren Hybridanleihen und die Eigenkapitalerhöhung durch den Bund. Letztere werde ausschließlich in die Infrastruktur fließen, da es sonst beihilferechtliche Probleme geben könne, machte der Bahnchef deutlich. Seine Zielsetzung sei im Übrigen, dass der Konzern Endes des kommenden Jahrzehnts "finanziell auf eigenen Füßen steht".

Probleme gibt es laut Lutz nach wie vor im Bereich der Einzelwagenverkehre bei DB Cargo, durch den Güterkunden die Möglichkeit erhalten, Güter zum Empfänger zu senden, bei der die Versandmenge nur eine Waggonladung oder Wagengruppe umfasst. Betriebswirtschaftlich betrachtet müsse man dies im Grunde klein halten, sagte er. Das mache aber verkehrspolitisch und klimapolitisch keinen Sinn. Daher brauche es auch hier - ähnlich wie bei den Trassenpreisen - einen engen Schulterschluss mit der Politik, um gemeinsam den Einzelwagenverkehr weiterzuentwickeln.

Ronald Pofalla, Vorstand Infrastruktur bei der DB AG, sagte, mit der vorhandenen Kapazität könnten die Ziele der Bahn nicht erreicht werden. Daher sei geplant, 350 Millionen Trassenkilometer mehr an Kapazität zu bekommen. Das erfolge durch den Ausbau entsprechend dem Bundesverkehrswegeplan 2030, wodurch 180 Millionen Trassenkilometer geschaffen werden sollen. 70 Millionen Trassenkilometer könnten durch Maßnahmen entsprechend der LuFV III gewonnen worden. Durch die Digitalisierung könnten zusätzlich 100 Millionen Trassenkilometer geschaffen werden, sagte Pofalla. Helfen könnten bei dem Ausbau, aber auch bei dem Ziel, 2.000 Brücken zu sanieren, weitere Schritte hin zur Planungsbeschleunigung, fügte er hinzu.

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5. Erleichterter Abschuss von Wölfen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf zu Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz zum erleichterten Abschuss von Wölfen (19/10899) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen in der Ausschussfassung angenommen. Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen stimmten die CDU/CSU und die SPD sowie die FDP und die Linke zu. Die Grünen enthielten sich, die AfD lehnte den Änderungsantrag ab. Weitere Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheiten. Ein Antrag der FDP-Fraktion zum Wolfsmanagement (19/10792) wurde bei Zustimmung von FDP und AfD mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung steht am Donnerstagnachmittag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Gesetzentwurf sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragraphen zum Umgang mit dem Wolf einzuführen, sodass der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden kann. Künftig sollen mehrere Tiere eines Rudels, aber auch ganze Rudel entnommen werden können.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen regelt, dass die Jagdausübungsberechtigten "regelmäßig, vor Beginn der Maßnahme in geeigneter Weise zu benachrichtigen sind". Außerdem wird festgelegt, dass als zumutbare Alternativen zur Abwendung von Nutztierrissen durch den Wolf, Schutzmaßnahmen wie wolfsabweisende Zäune oder der Einsatz von Herdenschutzhunden zu prüfen seien. Weiter regelt der veränderte Gesetzentwurf, dass auch Schäden durch einen Wolf an Weidetieren von Hobbyhaltern "eine Begründung dafür darstellen können, dass ernste wirtschaftliche Schäden" drohen, heißt es im Änderungsantrag.

In der Diskussion verteidigte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf. Durch das Anwachsen der Wolfspopulation hätten die Konflikte im ländlichen Raum zugenommen. Mit dem Änderungsantrag habe man dafür gesorgt, dass nicht nur Weidetierhalter geschützt, sondern auch einzelne, kleine Hobbyhalter mit aufgenommen würden. 2020 soll zudem geprüft werden inwieweit in Gebieten wie etwa Deichen oder Hochgebirgen weitere Maßnahmen zum Weidetierschutz ergriffen werden können, kündigte er an.

Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, der Wolf sei international nicht vom Aussterben bedroht. Die FDP-Fraktion fordere daher, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und damit die Berechtigten, die Wölfe schießen können, zu erweitern. Sie verwies auch auf das Problem der nicht aktuellen Zahlen zum Bestand und forderte, dabei schneller zu werden.

Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion sagte, es sei "ein großes Problem", dass keine Zahl benannt werden könne, wann ein "günstiger Erhaltungszustand" beim Wolf erreicht sei. Er betonte, dass ein strenger Schutz des Wolfes aus Sicht der AfD nicht erforderlich sei, da er nicht vom Aussterben bedroht sei. Problematisch sei, dass Rechtsstreitigkeiten drohen könnten, da es keine rechtlich sichere Definition davon gebe, was "erhebliche und ernsthafte Schäden" seien, sagte er.

Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht helfe niemandem, da der Wolf eine streng geschützte Art bleibe, sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Um Tiere schießen zu können, müssten Ausnahmen definiert werden, was der Gesetzentwurf tue, indem Sonderregelungen definiert würden. Mit dem Gesetzentwurf werde der Herdenschutz verbessert und es gebe mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen, sagte er. Wichtig sei auch, dass es "keine generelle Absenkung des Schutzstandards" auch für andere Arten gebe.

Ein Vertreter von Die Linke betonte, dass die natürliche Verjüngung im Wald nicht mehr funktioniere und die Jagdberechtigten ihrer Funktion zum Schutz des Waldes nicht genügend nachkämen. In dem Gesetzentwurf sehe er vor allem Probleme hinsichtlich der Rechtssicherheit und Vereinbarkeit mit europäischem Recht, da es kein einheitliches Monitoring in Deutschland gebe. Daraus resultierten "große finanzielle Risiken für Länder und Kommunen", sagte er.

"Der Gesetzentwurf sollte mehr Rechtssicherheit nach sich ziehen, verfehlt dieses Ziel aber komplett", betonte auch eine Vertreterin der Grünen. So könne der Gesetzentwurf zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU führen. Sie verwies auch auf die Gefahr, dass die Naturschutzbehörden, die nun den Abschuss von Wölfen genehmigen müssen, dadurch weniger Abschüsse genehmigen könnten, da niemand die Verantwortung für einen Abschuss tragen wolle.

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6. Evaluation Programm Offene Hochschule

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/15945) die Evaluation und Nachfolge des Bund-Länder-Programms "Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule". Die Fraktion fragt unter anderem, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit und den Erfolg des Programms beurteilt.

Wie die Liberalen schreiben, förderten Bund und Länder die Hochschulen seit 2010 im Rahmen des Wettbewerbs "Aufstieg durch Bildung: Offene Hochschule", um die Hochschulen für eine verbreiterte und im Hinblick auf das Alter, die Vorqualifikation und derzeitige Beschäftigung für diverse Zielgruppen zu öffnen. Demnach fördern sie von 2010 bis 2020 "den Auf- und Ausbau von Studiengängen, Studienmodulen und Zertifikatsangeboten im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens" mit insgesamt 250 Millionen Euro, betonen die Abgeordneten.

Die Abgeordneten betonen in der Kleinen Anfrage, dass "lebenslanges Lernen und akademische wie berufliche Weiterbildung auch in Zukunft ein selbstbestimmtes Leben" sicherten. Das Bildungsangebot deutscher Hochschulen habe sich aber bislang auf die akademische Erstausbildung fokussiert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1436 - 18. Dezember 2019 - 14.00 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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