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BUNDESTAG/9291: Heute im Bundestag Nr. 1441 - 18.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1441
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 17.45 Uhr

1. Ministerin Giffey berichtet Ausschuss
2. Folgen der Thomas-Cook-Pleite
3. Widerrufsprüfungen im Asylrecht
4. Notwendigkeit von Dienstreisen
5. Linke thematisiert Dublin-Verfahren


1. Ministerin Giffey berichtet Ausschuss

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Der Ausschuss Digitale Agenda hat am Mittwochnachmittag in seiner 46. Sitzung mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD) über die Digitalisierung der Familienleistungen und weitere Digitalvorhaben des Ministeriums diskutiert. "Wir wollen alle Leistungen ins digitale Zeitalter bringen und für Familien in Deutschland erreichbar sein", sagte Giffey im Ausschuss. Die Digitalisierung sei für ihr Ministerium ein großes Hilfsmittel auf dem Weg zu einem niedrigschwelligen und leicht zugängigen Angebot, betonte Giffey.

Eines der zentralen Projekte sei die App ELFE (Einfach Leistungen für Eltern), das an die Stelle von Papierformularen zur Beantragung von Geburtsurkunden, Kindergeld und Elterngeld treten soll. Im Jahr 2020 soll es zudem in allen Bundesländern möglich sein, das "ElterngeldDigital" zu beantragen und dass die Datenübertragung elektronisch an die Elterngeldstellen vonstattengeht. "Das wäre die bundesweit erste Verwaltungsleistung, die vollständig elektronisch beantragt werden kann", betonte Giffey. Die Ministerin kündigte weiter an, im kommenden Jahr ein Digitale-Familienleistungs-Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, das die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz aufgreife.

"Zudem ist das Jugendmedienschutzgesetz im Zeitalter von CD-ROM und Videokassetten stehengeblieben und nicht mehr zeitgemäß", sagte Giffey. Bei der Weiterentwicklung zu einem modernen Gesetz müssten vor allem die Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche bei Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming, aber auch Fragen von Abzocke im Netz einbezogen werden. So müssten die Anbieter von Plattformen dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, also etwa auch Möglichkeiten zur Beschwerde zu schaffen. Auch müsste es mehr Orientierung für Eltern und eine verlässliche Alterskennzeichnung geben, plädierte Giffey. Sie kündigte weiter an, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weiterentwickeln zu wollen zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung, berichtete sie.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion wollte in der Diskussion erfahren, wann der Startschuss für die App falle. Außerdem wollte er Details zum Zeitplan und den Kosten für das Digitale-Familienleistungs-Gesetz erfahren. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, was das Ministerium tue, um den Bürgern Leistungen proaktiv anzubieten. Auch wollte er wissen, wie das Jugendmedienschutzgesetz modernisiert werden könne ohne in eine Debatte rund um Filter zu geraten. Mehr zum Innovationsbüro "Digitales Leben" des BMFSFJ wollte ein Vertreter der AfD-Fraktion erfahren. Es gebe kaum messbare Ziele und man erfahre wenig über den konkreten Status der Umsetzung und eigene Veranstaltungen des Büros, kritisierte er.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte mehr zu den Plänen des Ministeriums erfahren, wie Anbieter von Apps und Plattformen dazu verpflichtet werden können, eine Art "Sicherheitsgurt" für Kinder einzubauen. Eine Vertreterin der Linken kritisierte die schlechte Datenlage bei der Forschung hinsichtlich Gewalt gegen Frauen und fragte, ob es ein Schutzkonzept hinsichtlich Datensicherheit und Frauenhauskoordinierung, aber auch zum Schutz von Frauen außerhalb von Frauenhäusern gebe. Nach der Förderung von Frauen als Gestalterinnen in der Digitalisierung fragte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Auch wollte sie wissen, ob das FSJ digital ausgebaut werden soll und wie der Schwerpunkt "Digitalisierung" bei der Engagement-Stiftung genau aussehen soll. Ein fraktionsloses Mitglied interessierte sich dafür, ob und wie Angebote zu Digitalisierung und Bildung im Alter, wie etwa die Plattform wissensdurstig.de, sichtbarer für diese Zielgruppe werden können.

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2. Folgen der Thomas-Cook-Pleite

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Durch die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook ist deutschen Verbrauchern nach Schätzung der Bundesregierung ein Gesamtschaden von 227,2 Millionen Euro entstanden. Dies ergebe sich aus Daten der für die Abwicklung zuständigen Zürich Versicherung und des Insolvenzverwalters, sagte ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Mittwoch im Tourismusausschuss. Er kündigte zugleich an, bis Oktober nächsten Jahres den Versicherungsschutz für Pauschalreisende neu zu organisieren. Das bisherige System mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro habe sich nicht bewährt. In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung angekündigt, den durch die Pleite Geschädigten den Verlust komplett zu ersetzen.

Er sei zwar der Ansicht, mit der bestehenden Regelung eine einschlägige EU-Richtlinie korrekt umgesetzt zu haben. Dennoch sei die Rechtslage "extrem unsicher", sagte der Beamte aus dem Justizministerium. Auch mit der Zürich Versicherung seien noch offene Fragen zu klären. Das Unternehmen gehe davon aus, dass die Kosten der Rückbeförderung gestrandeter Thomas-Cook-Kunden in Höhe von 60 Millionen Euro auf die Haftungssumme von 110 Millionen anzurechnen seien. Die Bundesregierung sei anderer Meinung. Sie habe in dieser Lage den rund 110.000 betroffenen deutschen Pauschalreisenden nicht zumuten wollen, selber den Klageweg zu beschreiten. Diese wären ohne die Hilfe des Staates voraussichtlich nur mit 17,5 Prozent ihres Schadens abgefunden worden.

Über die künftige Ausgestaltung des Pauschalreiseschutzes lasse sich noch nichts Endgültiges sagen. Die Bundesregierung erwarte dazu bis Ende dieses Monats ein Gutachten einer Unternehmensberatung. Angedacht sei, die Kosten für Unterkunft und Rückführung der Geschädigten künftig aus einem eigenen Topf zu finanzieren. Dies könnte etwa ein gemeinsamer Fonds der Reisebranche sein. Der Versicherer hätte dann nur noch den Ersatz für bereits geleistete Zahlungen der Kunden an einen insolventen Veranstalter zu tragen.

Unter dieser Voraussetzung könnte die bisherige Haftungsobergrenze von 110 Millionen weiterhin ausreichen, jedenfalls für das Gros der kleineren Anbieter. Für die Branchenriesen, etwa den TUI-Konzern mit einem Jahresumsatz von fünf Milliarden Euro, müsste eine andere Lösung gefunden werden. Ein Vertreter der Unions-Fraktion erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Faustformel, der zufolge der Versicherungsschutz 20 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens abdecken sollte. Es werde schwer fallen, einen Versicherer zu finden, der sich in der Lage sehe, ein Risikovolumen von einer Milliarde zu stemmen. Der Abgeordnete nannte als mögliche Lösung den Aufbau eines Fonds, in den die Unternehmen der Reisebranche jährlich ein Prozent ihres Umsatzes einzahlen sollten.

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3. Widerrufsprüfungen im Asylrecht

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Widerrufsprüfungen im Asylrecht sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15743). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, wie viele Widerrufsverfahren im bisherigen Jahr 2019 eingeleitet wurden und wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren es mit welchem Ergebnis in diesem Zeitraum gab.

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4. Notwendigkeit von Dienstreisen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will wissen, inwiefern und nach welchen Kriterien innerhalb der Bundesregierung und -behörden geprüft wird, ob eine Dienstreise notwendig ist oder sich auch durch eine Video- beziehungsweise Telefonkonferenz ersetzen lässt. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/15762) unter anderem danach, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung seit März 2018 ergriffen hat, "um eine stärkere Nutzung der Bahn anstelle von Flügen bei Dienstreisen der Bundesregierung zu fördern", und welche weiteren konkreten Maßnahmen die Bundesregierung dazu in 2020 plant.

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5. Linke thematisiert Dublin-Verfahren

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit dem sogenannten Dublin-Verfahren im Asylrecht befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/15745). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, wie viele "Dublin-Entscheidungen" es "im Jahr 2019 zum letzten verfügbaren Stand" mit welchem Ergebnis gegeben hat. Auch wollen sie unter anderem wissen, "wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen beziehungsweise Überstellungen" es im Rahmen des Dublin-Systems im genannten Zeitraum durch beziehungsweise an Deutschland gab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1441 - 18. Dezember 2019 - 17.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2019

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