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BUNDESTAG/9347: Heute im Bundestag Nr. 037 - 09.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 37
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 9. Januar 2020, Redaktionsschluss: 14.52 Uhr

1. Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern
2. Hinweistelefon zu Rechtsextremismus
3. Online-Überwachung durch Frontex
4. Berechnungen zum Zuwanderungskorridor
5. Fall des von Italien inhaftierten K.R.


1. Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit "Mehrfachidentitäten von Asylbewerbern" befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16221). Darin erkundigt sie sich danach, ob die Bundesregierung über eine systematisch gepflegte Übersicht über die Fälle von Mehrfachidentitäten verfügt, die seit 1990 in Deutschland festgestellt worden sind. Auch will sie wissen, wie viele Fälle gegebenenfalls seit 1990 registriert wurden. Ferner fragt sie unter anderem, bei wie vielen Personen mehr als einmal die Verwendung von Mehrfachidentitäten festgestellt wurde.

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2. Hinweistelefon zu Rechtsextremismus

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Das "Hinweistelefon Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16211). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach einer Pressemitteilung vom Oktober 2019 ein solches "Hinweistelefon" eingerichtet. Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Anrufe nach Kenntnis der Bundesregierung über dieses Hinweistelefon bis zum Stichtag 1. Dezember 2019 erfolgten. Auch erkundigen sie sich danach, in wie vielen Fällen die Hinweise zu sachdienlichen Ergebnissen aus Sicht des BfV führten. Ferner fragen sie unter anderem, an wen sich Bürger wenden können, wenn sie von geplanten linksextremistisch motivierten Straftaten erfahren.

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3. Online-Überwachung durch Frontex

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ausforschung sozialer Netzwerke durch Frontex und Europol zur Aufdeckung von ,Migrantenschmuggel'" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16244). Darin schreibt die Fraktion, dass die Europäische Grenzagentur Frontex Soziale Medien im Internet durchsuchen wolle, um Hinweise auf irreguläre Migrationsbewegungen oder Fluchthelfer zu finden. Auch die Europäische Polizeiagentur Europol solle verstärkt Onlineaktivitäten zu "Migrantenschmuggel" beobachten.

Wissen wollen die Abgeordneten, was der Bundesregierung über Pläne der EU-Kommission oder des Rates der Europäischen Union bekannt ist, "die Online-Überwachung durch Frontex und Europol auszuweiten". Auch fragen sie unter anderem, inwiefern die Überwachung Sozialer Medien im Internet durch Frontex und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung auch Messengerdienste betreffe.

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4. Berechnungen zum Zuwanderungskorridor

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Berechnung aktueller Zuwanderungszahlen im Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Zuwanderungskorridor von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15744). Mit Stand vom 27. Dezember hat danach die Zuwanderung nach Deutschland "im Sinne des Koalitionsvertrages" für Januar bis November 2019 rund 97.200 Menschen betragen, ohne die in der Bundesrepublik Geborenen im Alter von unter einem Jahr. Einschließlich dieser Gruppe belaufe sich diese Zuwanderung auf rund 126.700 Menschen.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wurden der Berechnung des Zuwanderungskorridors neben den Asylerstantragszahlen (jeweils inklusive und exklusive in Deutschland Geborener unter einem Jahr) die Zahl für Resettlement und humanitäre Aufnahmen und die Zahl für den Familiennachzug nach Visaerteilung an Staatsangehörige der sieben Hauptherkunftsländer zugrunde gelegt, ferner die Zahl der Rückführungen inklusive Abschiebungen und Dublin-Überstellungen sowie die Zahl der "Freiwilligen Rückkehrer".

"Der Ermittlung der Nettozuwanderung werden die Asylerstantragszahlen sowie die Zahlen zu Resettlement und zu Humanitäre Aufnahmen und zum Familiennachzug zu den sieben Haupt-Herkunftsländern zugrunde gelegt", heißt es in der Antwort weiter. Darin enthalten seien auch die Zahlen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Dabei werde in allen Fällen auf die Anzahl der erteilten Visa abgestellt.

Daneben wird den Angaben zufolge "die Zahl der in Deutschland nachgeborenen Kindern im Alter unter einem Jahr bei den Asylerstanträgen weiter erfasst, jedoch gesondert ausgewiesen". In Abzug gebracht werden laut Vorlage die Rückführungszahlen sowie die verfügbaren Zahlen zur freiwilligen Rückkehr für das vergangene Jahr.

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5. Fall des von Italien inhaftierten K.R.

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Fall des von Italien inhaftierten K.R. geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15709). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde K. R. im Oktober 2014 in Chile "wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, Beteiligung an Entführung und mehrfachen Mordes während der Militärdiktatur von Augusto Pinochet" rechtskräftig zu zehn Jahren und einem Tag Haft verurteilt. "Der Haftstrafe soll sich K. R., der sowohl die chilenische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, jedoch kurz nach dem Urteil durch seine Flucht mit Hilfe seines deutschen Passes in die Bundesrepublik entzogen haben", heißt es in der Vorlage weiter. Bis zu seiner Verhaftung im Juni 2019 im italienischen Parma solle er unbehelligt in Köln gelebt haben. Bei einer Reise nach Italien sei er aufgrund eines Interpol-Haftbefehls verhaftet worden.

Der Bundesregierung ist ihrer Antwort zufolge seit dem Jahr 2015 ein Interpol-Fahndungsersuchen gegen K. R. bekannt. Die Fahndung sei in Deutschland wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verfolgten nicht umgesetzt worden, "da eine Auslieferung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Hinblick auf Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht erfolgt".

Die Festnahme von K. R. in Italien ist der Bundesregierung laut Vorlage seit dem 3. Juni 2019 bekannt. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat Chile Deutschland nicht um eine Auslieferung von K. R. ersucht. Auch hat Chile der Bundesregierung zufolge kein Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung gegen K. R. gerichtet. Ob ein Ersuchen an Italien gerichtet wurde, sei ihr nicht bekannt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 37 - 9. Januar 2020 - 14.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2020

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