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BUNDESTAG/9409: Heute im Bundestag Nr. 099 - 27.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 99
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Januar 2020, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Förderung der Ladeinfrastruktur
2. Schnelle Zugverbindung Amsterdam-Berlin
3. Umweltverträglichkeitsprüfung thematisiert
4. Keine Anpassung des Gefahrgutrechts
5. Regelungen zu Luftsicherheit
6. Pressefreiheit in Serbien
7. Vorhersagebasierte humanitäre Hilfe
8. Rüstungskontrolle im Weltraum


1. Förderung der Ladeinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds weist nach Angaben der Bundesregierung als "Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur" für den mittelfristigen Zeitraum 2020 bis 2023 rund 3,4 Milliarden Euro aus, wovon der größte Teil für die öffentliche Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16463) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16157) hervor.

Danach beträgt die Förderhöhe für Normal-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 22 kW bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 3.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware sei von Kosten bis zu 5.000 Euro pro Normal-Ladepunkt auszugehen, heißt es. Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung bis 100 kW beträgt der Antwort zufolge bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 12.000 Euro pro Ladepunkt. Für diese Hardware sei von Kosten bis zu 20.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt auszugehen.

Die Förderhöhe für Schnell-Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mehr als 100 kW beträgt bis zu 60 Prozent der Hardware-Kosten bei einer Maximalförderung von 30.000 Euro pro Ladepunkt. Für die Hardware ist laut Bundesregierung von Kosten bis zu 50.000 Euro pro Schnell-Ladepunkt über 100 kW auszugehen.

Was den Netzanschluss angeht, so beträgt die Förderhöhe für den Anschluss an das Niederspannungsnetz bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 5.000 Euro pro Ladepunkt, wobei für den Netzanschluss von Kosten bis zu 8.500 Euro pro Ladestation auszugehen sei. Die Förderhöhe für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz beträgt laut Antwort bis zu 60 Prozent der Anschlusskosten bei einer Maximalförderung von 50.000 Euro pro Ladepunkt. Für den Netzanschluss sei von Kosten bis zu 85.000 Euro pro Ladestation auszugehen, schreibt die Regierung.

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2. Schnelle Zugverbindung Amsterdam-Berlin

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Planungen für eine schnelle Bahnverbindung zwischen Amsterdam und Berlin thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16560). Wie die Liberalen schreiben, plane die Niederländische Eisenbahnen AG eine schnellere Zugverbindung von Amsterdam nach Berlin. Um dies zu erörtern, hätten sich laut Presseberichten im vergangenen Jahr der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG) und sein niederländischer Kollege getroffen. Langfristig, so heißt es in der Vorlage, solle die Fahrtzeit von sechs Stunden und 20 Minuten auf vier Stunden sinken.

Die Abgeordneten fragen nun, wie viele Gespräche es zu diesem Thema zwischen der DB AG und der Niederländische Eisenbahnen AG gab und was diese Gespräche ergeben haben. Ob es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konkrete Pläne der DB AG für eine schnellere Verbindung von Amsterdam nach Berlin gibt, interessiert die FDP-Fraktion ebenso.

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3. Umweltverträglichkeitsprüfung thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Verkehrsprojekten thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16557). Die entsprechende Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten werde immer wieder als Hindernis für das zügige Vorankommen bei Planung und Realisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen genannt, heißt es in der Vorlage. Dabei bietet die Richtlinie aus Sicht der Liberalen ein ganze Reihe von Spielräumen, "welche die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union schon heute nutzen können, um wichtige Projekte schneller zu realisieren, wenn sich die Anwendung der Richtlinie nachteilig auf den Zweck des Projekts auswirken würde".

Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten daher unter anderem wissen, ob sie beabsichtigt, im Sinne des Artikels 2 Absatz 5 der Richtlinie Straßenbauprojekte durch einen besonderen einzelstaatlichen Gesetzgebungsakt zuzulassen. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie mit der Europäischen Kommission Verhandlungen aufgenommen hat.

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4. Keine Anpassung des Gefahrgutrechts

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant nach eigener Aussage keine Anpassung des Gefahrgutrechts hinsichtlich des Abtransports von Elektrofahrzeugen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16514) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16187) hervor. Für den Transport gefährlicher Güter seien internationale Regelwerke geschaffen worden, mit denen der sichere Transport dieser Güter grundsätzlich gewährleistet sei, schreibt die Regierung. Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gelte das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Der Antwort zufolge unterliegen auch Lithiumbatterien und batteriebetriebene Fahrzeuge den Vorschriften des Gefahrgutrechts. Sofern Fahrzeuge im Straßenverkehr als Ladung befördert werden, gelte für diese jedoch lediglich die Anforderung, dass die in Fahrzeugen eingebauten Lithiumbatterien einem nach Teil III Unterabschnitt 38.3 UN Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüften Typ entsprechen müssten. Diese Typprüfung sei für alle zu befördernden Lithiumbatterien vorgesehen. Weitere Anforderungen an die Beförderung der Fahrzeuge würden nicht gestellt, heißt es in der Vorlage.

Bei einem Unfall eines Elektrofahrzeuges könne es nun dazu kommen, "dass die Batterie durch eine Beschädigung nicht mehr einem geprüften Typ entspricht", schreibt die Regierung. Ein Abtransport von Fahrzeugen im Rahmen von Notfallmaßnahmen durch die zuständigen Behörden oder unter deren Aufsicht sei jedoch von den Vorschriften des ADR freigestellt. Außerhalb von Notfallbeförderungen komme ebenfalls eine spezielle Regelung zur Anwendung. Sofern die Beschädigung oder der Defekt keinen maßgeblichen Einfluss auf die Sicherheit der Batterie hat, kann das Fahrzeug den Angaben zufolge ohne spezielle Anforderungen weiter befördert werden. Andernfalls solle die Batterie nach Möglichkeit entnommen werden und nach den speziellen Bedingungen für beschädigte Batterien befördert werden. "Wenn dies nicht möglich ist, darf das Fahrzeug auch als Ganzes abgeschleppt und befördert werden", heißt es in der Antwort. Für das Abschleppen beziehungsweise Befördern des gesamten Fahrzeuges gebe es derzeit "keine weiteren spezifischen gefahrgutrechtlichen Anforderungen".

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5. Regelungen zu Luftsicherheit

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/16717) liegt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrat zum Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen" (19/16428) vor. Die Bundesregierung begrüßt darin " die Stellungnahme des Bundesrates, die den Gesetzentwurf der Bundesregierung bekräftigt und weitere konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen einbringt".

In seiner Stellungnahme begrüßte der Bundesrat die in dem Gesetzentwurf getroffenen Regelungen. Zugleich führte er aus, es darüber hinaus weiter für erforderlich zu halten, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Dabei verwies der Bundesrat auf seinen Gesetzentwurf "zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zweck der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen" , den Niedersachsen im Jahr 2018 initiiert und dessen Einbringung der Bundesrat beschlossen habe, und bat darum, dass dieser Gesetzentwurf nunmehr "schnellstmöglich" im Bundestag aufgerufen wird.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, dass sie die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis nehme. Ziel des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfes ist es der Vorlage zufolge, sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Die Meinungsbildung zu dieser Bundesrats-Initiative ist innerhalb der Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung noch nicht abgeschlossen. Ein innerer Zusammenhang zwischen ihrem Gesetzentwurf und der Bundesrats-Initiative bestehe nach ihrer Auffassung nicht, schreibt die Bundesregierung weiter.

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6. Pressefreiheit in Serbien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Presse- und Medienfreiheit in Serbien erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16639). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach der Abhängigkeit einzelner Medien vom Staat, nach einer hohen Medienkonzentration und nach der Gefahr russischer und chinesischer Einflussnahme auf demokratische Prozesse.

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7. Vorhersagebasierte humanitäre Hilfe

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach dem Potenzial der vorhersagebasierten humanitären Hilfe im Rahmen der humanitären Hilfe erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16614). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, mit welchen internationalen Organisationen und welchen Ländern sie im Bereich der vorhersagebasierten humanitären Hilfe kooperiert.

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8. Rüstungskontrolle im Weltraum

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um Rüstungskontrolle im Weltraum geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16473). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, ob des zutrifft, dass neben Deutschland und den USA auch die EU- und andere Nato-Mitgliedstaaten sowohl den im Februar 2008 von Russland und China vorgelegten Entwurf eines Rüstungskontrollvertrags für den Weltraum als auch den von diesen 2014 vorgelegten überarbeiteten Vertragsentwurf abgelehnt, selbst aber keinen Entwurf für einen solchen Vertrag vorgelegt haben. Außerdem soll die Bundesregierung Stellung nehmen zu ihrer Position im Rahmen der "Group of Governmental Experts" der Vereinten Nationen, die einen Vertrag zur Verhinderung eines Rüstungswettlaufs und der Stationierung von Waffen im Weltraum verhindern soll.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 99 - 27. Januar 2020 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2020

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