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BUNDESTAG/9413: Heute im Bundestag Nr. 103 - 27.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 103
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Januar 2020, Redaktionsschluss: 16.37 Uhr

1. Experten für Recht auf Verschlüsselung
2. Ziele der bilateralen Kooperation
3. Nutzung von Fangmöglichkeiten
4. Haftung bei Thomas-Cook-Insolvenz
5. US-Strafzölle in der Landwirtschaft


1. Experten für Recht auf Verschlüsselung

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Die Forderung, ein "Recht auf Verschlüsselung" von Daten und Netzverkehr gesetzlich festzuschreiben, findet unter Fachleuten fast einhelligen Zuspruch. Dies war am Montag der Tenor einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat, die einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/5764) zum Anlass hatte. Alle geladenen Experten wiesen darauf hin, dass digitale Verschlüsselungstechniken dem Schutz wesentlicher Grundrechte und damit einem verfassungsrechtlich bedeutsamen Anliegen dienten. Die Anwendung sei allerdings für nicht digitalaffine Nutzer vielfach noch zu kompliziert; hier bestehe weiterer Entwicklungsbedarf. Ein Sachverständiger mahnte, das Ermittlungsinteresse von Sicherheitsbehörden nicht unberücksichtigt zu lassen.

"Verschlüsselung ist Grundrechtsschutz", erst sie schaffe Freiräume für einen selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Daten, formulierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber. In der digitalen Welt seien Verschlüsselungstechniken die "Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit" und damit ein Erfolgsfaktor für die Wirtschaftspolitik. Die Bundesregierung sei gut beraten, ihren Einsatz und ihre Weiterentwicklung zu "forcieren". Wenn der Staat damit auch "ein Abwehrrecht gegen sich selbst in Kauf" nehme, so sei das "hinnehmbar". Kelber mahnte "einfachere und sicherere Lösungen als bisher" an, um Verschlüsselungstechnik "ohne Einschränkung für alle nutzbar" zu machen.

Wenn Deutschland nach dem Willen der Bundesregierung "Verschlüsselungsstandort Nummer Eins" werden solle, dann "verbietet sich jeglicher Versuch, Kryptographie zu beschränken oder mit Verboten zu versehen", betonte Professor Michael Meier vom Bonner Institut für Computer-Wissenschaft. Es sei im Gegenteil geboten, Sicherheitslücken zu schließen, statt sie gegebenenfalls für Fahndungen im Netz auszunutzen: "Die Interessen der Ermittlungsbehörden dürfen nicht überwiegen", sagte Meier. Noch stünden der Benutzbarkeit kryptographischer Verfahren "große Hürden" im Wege. Es sei eine "staatliche Verantwortung", hier Abhilfe zu schaffen.

"Ich bin mit allen im Antrag der FDP aufgeführten Vorschlägen einverstanden", erklärte der Berliner Informatik-Professor Marian Margraf, der ebenfalls darauf drängte, die Forschung für nutzerfreundlichere Techniken weiter voranzutreiben: "Kryptographen wissen, welche Verfahren sicher sind. Die meiste Menschen setzen sie aber nicht ein." Die gelegentlich diskutierte Idee, erkannte Sicherheitslücken absichtlich bestehen zu lassen, um Einfallstore für Ermittlungen im Netz offen zu halten, "sehe ich kritisch", sagte Margraf.

Der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Professor Hannes Federrath, sprach sich dafür aus. Kommunikationsanbieter zur Verschlüsselung persönlicher Daten zu verpflichten. Dies sei "aus technischer Sicht möglich" und im Sinne des Grundrechtsschutzes auch geboten. Eine gesetzliche Beschränkung des Einsatzes der Kryptographie wäre nach Federraths Überzeugung nicht durchsetzbar.

Dass solche Maßnahmen kaum praktikabel und obendrein verfassungsrechtlich bedenklich wären, meinte auch der Rechtswissenschaftler Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Andererseits sei ein "Recht auf Verschlüsselung" nirgendwo kodifiziert, und seien auch die Fahndungsinteressen der Sicherheitsbehörden zu berücksichtigen: "Der Staat kann es nicht akzeptieren, dass der Vollzug seiner Gesetze durch missbräuchliche Verschlüsselung unmöglich gemacht wird."

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2. Ziele der bilateralen Kooperation

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Projekte des bilateralen Kooperationsprogramms sind auf eine fundierte und mittelfristige Zusammenarbeit ausgerichtet und umfassen meist mehrere Projektphasen. Alle Projekte würden weitgehend planmäßig laufen, heißt es in einer Antwort (19/16583) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16096) der AfD-Fraktion. Eine detaillierte Analyse zur Erreichung der Ziele für alle Vorhaben des Kooperationsprogramms soll im Rahmen von Projektevaluierungen erfolgen. Die Evaluierungen sollen durch externe Gutachter in der Regel während der letzten sechs Monate der Laufzeit einer Projektphase durchgeführt werden. Die Berichte zu den Gutachten sollen die Grundlage der Entscheidung über eine Weiterführung der Projektaktivitäten bilden. Positive Effekte sollen sich für beide Partnerländer ergeben durch das Entstehen von Netzwerken sowie das über die Zusammenarbeit entstehende bessere gegenseitige Verständnis der Zusammenhänge und der spezifischen Rahmenbedingungen der Partnerländer.

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3. Nutzung von Fangmöglichkeiten

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die deutschen Fischfangmöglichkeiten werden in den jährlichen Verordnungen der EU über die Gesamtfangmengen und Quoten festgesetzt. Diese Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen zur Ausübung der Fischerei, soweit dies den Umfang der erlaubten Fangmengen betrifft, erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (19/16507) auf eine Kleine Anfrage (19/15934) der Fraktion Die Linke. Das Seefischereigesetz gehe von dem Grundsatz der freien Fischerei aus, die nur dann beschränkt werden könne, wenn sie aufgrund des Fischereirechts der EU oder aufgrund nationalen Rechts beschränkt werde. Die Deutschland nach EU-Recht zugewiesenen Fangmöglichkeiten für 2020 müssen daher der deutschen Fischerei zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

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4. Haftung bei Thomas-Cook-Insolvenz

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Staatshaftung mit Steuergeldern in der Thomas-Cook-Insolvenz ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16589). Vor dem Hintergrund, dass der Reisekonzern Thomas Cook in Deutschland Kundengelder nur bis zur Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro abgesichert hat, wollen die Fragesteller unter anderem wissen, warum die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Haftungsgrenze vorgesehen hat. Diese sei vom Bundesrat angesichts des starken Wachstums des Reisemarktes als viel zu niedrig bemessen kritisiert worden. Außerdem fragen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung vor der Insolvenz eventuelle Risiken bekannt waren, die durch die Obergrenze entstehen und ob ihr bekannt war, dass eine unionsrechtliche Staatshaftung in Frage kommen könnte. Eine weitere Frage betrifft die möglichen Kosten im Falle einer unionsrechtlichen Staatshaftung und bei dem von der Bundesregierung angekündigten Ausgleich der geschädigten Thomas-Cook-Kunden.

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5. US-Strafzölle in der Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die im Handelsstreit mit den USA erhobenen Strafzölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus der EU sind das Thema einer Kleinen Anfrage (19/16469) der FDP-Fraktion. Die Liberalen wollen unter anderem wissen, welche landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von US-Strafzöllen betroffen sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 103 - 27. Januar 2020 - 16.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2020

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