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BUNDESTAG/9477: Heute im Bundestag Nr. 168 - 12.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 168
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. Februar 2020, Redaktionsschluss: 09.57 Uhr

1. Mehr Schutz durch ePrivacy-Verordnung
2. Änderung Wissenschaftszeitvertragsgesetz
3. Abstimmung zu Nato-Einsatz im Baltikum
4. Fragen der FDP zur Bismarck-Stiftung
5. FDP-Fragen zum Deutschen Künstlerbund
6. FDP fragt nach Deutschem Filminstitut


1. Mehr Schutz durch ePrivacy-Verordnung

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Zielstellung des Vorschlags der EU-Kommission für eine "Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation" (ePrivacy-Verordnung), ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten zu schaffen und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle zu sichern sowie die Datensouveränität zu stärken. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Die Linke, eine Petition zum Thema Datenschutz bei Smartphones dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat "als Material" zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht" sowie das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

Mit der Petition wird gefordert, Services und Dienste in Deutschland zu untersagen, die Zugriff auf Datenspeicher von Nutzern nehmen und dabei Daten Dritter, beispielsweise über das Auslesen des Adressbuches im Smartphone in Zusammenhang mit der Nutzung eines Messenger-Dienstes, ausspähen und speichern oder sich sogar eine Weitergabe dieser Daten vorbehalten. Zur Begründung heißt es, bestimmte Messenger-Dienste könnten nur dann verwendet werden, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und damit dem Auslesen, Speichern und Weiterleiten von Daten aus dem Adressbuch des Nutzers zugestimmt werde. Nichtöffentliche Daten unterlägen jedoch der informationellen Selbstbestimmung und seien nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt, heißt es in der Petition. Dienste und Services regelten über solche AGB-Klauseln also einen "regelmäßig rechtswidrigen Zugriff".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass Zugriffe auf das Adressbuch eines Nutzers durch einen Messenger-Dienst nur dann datenschutzrechtlich zulässig ist, wenn der Nutzer und die von dem Zugriff auf die Kontaktdaten betroffenen Person eingewilligt hätten oder die Voraussetzungen eines gesetzlichen Erlaubnistatbestandes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt seien. Unbefugte Synchronisation der Kontaktdaten sei damit nicht zulässig und könne unter der DSGVO mit erheblichen Bußgeldern sanktioniert werden, schreiben die Abgeordneten.

Im Hinblick auf die mit der Petition angeregte Gesetzesänderung habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die DSGVO "unmittelbar anwendbares Unionsrecht" sei, das Anwendungsvorrang vor deutschem Recht genieße, heißt es in der Vorlage. Als Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts sei eine abweichende nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht möglich. Eine Öffnungsklausel, die nationale Ausgestaltungen oder Abweichungen ermöglicht, sei in diesem Bereich nicht vorgesehen.

Die ePrivacy-Verordnung, so heißt es weiter, solle durch die anvisierte Gleichstellung der internetbasierten Anbieter mit den herkömmlichen Telekommunikationsdiensten insgesamt die Sicherheit der Kommunikationswege erhöhen, bisherige Rechtslücken schließen und somit für die Rechte von Privatpersonen einen höheren Schutz gewährleisten. Angesichts der andauernden Beratungen auf europäischer Ebene empfiehlt der Petitionsausschuss die angeführte Materialüberweisung "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht".

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2. Änderung Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (19/17067) vorgelegt. Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass von nun an in der Folge alle vier Jahre eine Evaluation stattfinden soll. Die Evaluationen ab dem Jahr 2024 sollen jeweils nicht länger als ein Jahr dauern, so dass der Bericht dem Deutschen Bundestag mit einer Bewertung durch die Bundesregierung jeweils spätestens zum 1. Februar des Folgejahres zuzuleiten ist.

Den Vorschlag legt die FDP-Fraktion nach eigenem Bekunden vor, weil das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Sonderbefristungsregeln für das wissenschaftliche Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen enthält, die über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Befristungsmöglichkeiten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hinausgehen. Das Gesetz trat im April 2007 in Kraft. Bereits im Jahre 2011 sei eine erste Evaluation erfolgt. Allerdings habe das WissZeitVG keine entsprechende Verpflichtung vorgesehen. Eine entsprechende Anregung dazu habe sich aber in der Gesetzesbegründung (16/3438, 16.11.2006, Seite 10) gefunden. Im dem nachfolgend beschlossenem Ersten Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/6489) sei in dem neuen § 8 WissZeitVG geregelt worden, dass die Auswirkungen dieses Gesetzes im Jahr 2020 evaluiert werden. Nicht geregelt sei, was mit dem Bericht geschehen soll oder ob es weitere Evaluationen der Auswirkungen des Gesetzes geben soll.

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3. Abstimmung zu Nato-Einsatz im Baltikum

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Kampfgruppe im Rahmen der Enhanced Forward Presence dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Nato-Kampfgruppe im Baltikum habe erhebliche politische Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Nato-Mitgliedstaaten und Russland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/17095), der heute erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. "Zum ersten Mal seit Ende des Kalten Krieges beteiligt sich die Bundeswehr damit an einer zielgerichteten militärischen Präsenz zur Abschreckung eines möglichen Gegners. In der Abschlusserklärung des Nato-Gipfeltreffens in Warschau vom 8. bis 9. Juli 2016 wird die Russische Föderation als dieser mögliche Gegner benannt." Die außenpolitische Tragweite und die möglichen Konsequenzen der dauerhaften Truppenpräsenz unter deutscher Beteiligung an der Ostgrenze der Nato machten eine Beteiligung des Bundestages an dieser Entscheidung zwingend erforderlich.

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4. Fragen der FDP zur Bismarck-Stiftung

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Förderung der kulturellen Bildung in der Otto-von-Bismarck-Stiftung. In einer Kleinen Anfrage (19/16993) will sie unter anderem wissen, wie groß der Anteil des Bundeszuschusses für die Stiftung ist, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird, und welche konkreten Vereinbarungen die Bundesregierung mit der Stiftung getroffen hat. Zudem möchte sie erfahren, über welche Kenntnisse die Regierung über die Zielgruppen und die Nutzung des kulturellen Bildungsangebotes der Otto-von-Bismarck-Stiftung verfügt.

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5. FDP-Fragen zum Deutschen Künstlerbund

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Förderung der kulturellen Bildung im Deutschen Künstlerbund. In einer Kleinen Anfrage (19/16994) will sie unter anderem wissen, wie groß der Anteil des Bundeszuschusses für den Künstlerbund ist, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird, und welche konkreten Vereinbarungen die Bundesregierung mit dem Künstlerbund getroffen hat. Zudem möchte sie erfahren, über welche Kenntnisse die Regierung über die Zielgruppen und die Nutzung des kulturellen Bildungsangebotes des Deutschen Künstlerbundes verfügt.

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6. FDP fragt nach Deutschem Filminstitut

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Förderung der kulturellen Bildung im Deutschen Filminstitut. In einer Kleinen Anfrage (19/16995) will sie unter anderem wissen, wie groß der Anteil des Bundeszuschusses für das Deutsche Filminstitut ist, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird, und welche konkreten Vereinbarungen darüber mit der Bundesregierung getroffen wurden. Zudem möchte sie erfahren, über welche Kenntnisse die Regierung über die Zielgruppen und die Nutzung des kulturellen Bildungsangebotes des Deutschen Filminstituts verfügt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 168 - 12. Februar 2020 - 09.57 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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