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BUNDESTAG/9518: Heute im Bundestag Nr. 209 - 24.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 209
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. Februar 2020, Redaktionsschluss: 13.24 Uhr

1. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
2. Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes
3. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes
4. Einzelfragen zur Entfernungspauschale
5. 40 Banken haben Verträge gekündigt
6. Ausbreitung des Coronavirus


1. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts ein Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz errichten und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/17292) vorgelegt. Bestimmte nicht ministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts sollen dem neuen Bundesamt übertragen und soweit erforderlich bestehende Gesetze hierfür geändert werden.

Seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes habe der Umfang seiner Aufgaben stetig zugenommen und dies betreffe auch nicht ministerielle Aufgaben. "Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung sind hinzugekommen, ohne dass bislang eine organisatorische Trennung in ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben vorgenommen werden konnte. Neue politische Aufträge und der damit verbundene Anstieg der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Projektförderung in den Bereichen Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik haben auch zu einem Zuwachs nicht ministerieller Aufgaben im Zuwendungsbereich geführt", schreibt die Bundesregierung. Künftig würden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise die Bearbeitung von Visumanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Der wachsende Aufgabenumfang erfordere eine leistungsfähige Struktur zur Erledigung von nicht ministeriellen Aufgaben mit Auslandsbezug, deren Erfüllung Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnisse der Beschäftigten voraussetzt. Durch eine Neuordnung und Bündelung entsprechender Aufgaben in einer Bundesoberbehörde soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn erzielt werden. Das Ministerium und die Auslandsvertretungen weltweit sollen von nicht ministeriellen Tätigkeiten entlastet werden, hierdurch größere Flexibilität gewinnen und sich stärker auf die ministeriellen Aufgaben fokussieren können. "Im Ergebnis wird in der Bundesoberbehörde der Auf- und Ausbau des erforderlichen Spezialwissens mit Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnissen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts gesichert und dazu nachhaltige und rotationsfeste Expertise aufgebaut."

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2. Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Der Bundeswehreinsatz zur Ausbildung der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan soll fortgesetzt werden. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/17287) schreibt, sollen wie bisher bis zu 1.300 Soldaten im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" entsendet werden. Auftrag der Mission bleibe, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und strategischen sowie der national-institutionellen Ebene beraten und unterstützt werden. Die Bundeswehrsoldaten sollen "über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus auch deutsches Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen in besonderen Not- und Gefährdungslagen sowie im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen (sogenannter 'in extremis support')".

Ein hinreichend stabiles Afghanistan, von dem für Deutschland, seine Verbündeten und die Region keine Bedrohung ausgeht, bleibe neben dem Aufbau einer legitimen und stabilen Staatlichkeit sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ein wesentliches deutsches Interesse, schreibt die Bundesregierung.

Afghanistan bleibe weiterhin geprägt von einer schwierigen, wenn auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, weit verbreiteter Korruption, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Umfeld. Die Bemühungen des letzten Jahres eröffnen trotz zeitweisem Stillstand und Rückschritten eine Perspektive auf einen Einstieg in innerafghanische Friedensverhandlungen. Der US-Sonderbeauftragte für afghanische Versöhnung, Botschafter Zalmay Khalilzad, befinde sich seit September 2018 in einem Gesprächsprozess mit dem "Politischen Büro" der Taliban in Doha (Katar). "Ziel ist es unter anderem, die Taliban darauf zu verpflichten von Afghanistan ausgehenden Terrorismus zu unterbinden und an innerafghanischen Verhandlungen über eine langfristige Konfliktlösung teilzunehmen." Botschafter Khalilzad unterrichte regelmäßig bilateral und in der Nato über den Fortgang der US-Bemühungen. "US-Verteidigungsminister Mark Esper verkündete am 13.02.2020 am Rande des Nato-Verteidigungsministertreffens in Brüssel, die USA hätten mit den Taliban einen Vorschlag über eine siebentägige Gewaltreduktion verhandelt. Diese Übereinkunft könnte den Weg zu einem US-Taliban-Rahmenabkommen und, bei Zustimmung der afghanischen Regierung, einem innerafghanischen Verhandlungsprozess ebnen." Dennoch blieben Hindernisse, so dass der Prozess verlässlicher, unverminderter Unterstützung bedürfe.

Das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr am "Resolute Support"-Einsatz ist befristet bis Ende März 2021, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 427,5 Millionen Euro.

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3. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Beteiligung der Bundeswehr an der "Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian" im Mittelmeer soll für ein weiteres Jahr fortgesetzt werden. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/17286) schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um "auf und über See" Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Der Einsatz leiste einen Beitrag zum maritimen Kampf gegen Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels.

Rechtliche Grundlage seien mehrere Nato-Beschlüsse seit Juli 2016 und die "einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016)". Das Einsatzgebiet umfasse das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. "Der Einsatz im Küstenmeer erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat."

Das Mandat ist befristet bis Ende März 2021, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 3,2 Millionen Euro.

Der Einsatz ermöglicht laut Bundesregierung ein "dichtes Lagebild im Mittelmeer", wirke als präventiver Ordnungsfaktor und diene bei Bedarf zur Gefahrenabwehr. "Angesichts des hohen Stellenwertes der maritimen Verkehrs- und Versorgungswege ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung." Die anhaltenden Krisen und regionale Instabilität im Nahen Osten und Nordafrika hätten Auswirkungen auf die Sicherheitslage des Mittelmeerraumes. Teile der Region seien zudem durch strukturelle politische und sozioökonomische Probleme wie wirtschaftliches Gefälle, Flucht- und Migrationsbewegungen, starkes Bevölkerungswachstum, organisierte Kriminalität, Terrorismus und Korruption geprägt. Diese Bedingungen würden von nichtstaatlichen Akteuren für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel ausgenutzt. Dabei werde auf die gleichen Seewege zurückgegriffen, die auch als wichtige Handelsrouten durch das stark frequentierte Seegebiet dienen. "Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche sowie anhaltende Fragilität in einzelnen Staaten, insbesondere in Libyen, eröffnet terroristischen sowie kriminellen Organisationen Rückzugsräume." Obwohl im letzten Mandatszeitraum keine maritimen terroristischen Angriffe verzeichnet worden seien, bestehe in den Mittelmeer-Anrainerstaaten Nordafrikas und Vorderasiens weiterhin ein grundsätzliches Gefährdungspotenzial durch internationalen Terrorismus, nicht zuletzt durch aus Konfliktregionen zurückkehrende Kämpfer.

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4. Einzelfragen zur Entfernungspauschale

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/17180). Die Bundesregierung wird gefragt, welche Überlegungen dazu geführt hätten, dass Steuerpflichtige mit einem Arbeitsweg von bis zu 20 Kilometern nicht von der befristeten Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren sollen. Außerdem soll die Bundesregierung begründen, warum längere Wegstrecken ab 2020 durch die Erhöhung der Entfernungspauschale gegenüber kürzeren Wegstrecken bevorteilt werden sollen.

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5. 40 Banken haben Verträge gekündigt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Etwa 40 Institute mit regionalem Schwerpunkt in Bayern, Sachsen und Niedersachsen sollen bereits mit ihren Kunden geschlossene Prämiensparverträge gekündigt haben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17190) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16556) mitteilt, bestehe bei Kündigung von Sparverträgen keine Meldepflicht, so dass die Darstellung möglicherweise nicht vollständig sei.

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6. Ausbreitung des Coronavirus

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Ausbreitung des neuen Coronavirus ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17264) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Vorkehrungen auf europäischer Ebene ergriffen werden, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 209 - 21. Februar 2020 - 13.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2020

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