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BUNDESTAG/9531: Heute im Bundestag Nr. 222 - 27.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 222
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 27. Februar 2020, Redaktionsschluss: 14.11 Uhr

1. Digitalisierung der Ausbildung im Fokus
2. Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz
3. Evaluierung zu Datenaustausch
4. Munitionsreserven der Bundeswehr
5. Weiterentwicklung klinischer Studien
6. Stipendienvergabe von Stiftungen
7. Fonds für Start-ups


1. Digitalisierung der Ausbildung im Fokus

Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt/Anhörung

Berlin: (hib/LBR) Um die Digitalisierung der Ausbildung im Betrieb wird es in einem öffentlichen Fachgespräch der Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" am Montag, 2. März 2020, gehen. Unter dem Titel "Digitalisierung der Ausbildung im Betrieb (Handwerk und Industrie)" widmen sich die Kommissionsmitglieder den Anforderungen an die Ausbildung im Betrieb. Als externer Sachverständiger ist der Diplom-Ingenieur Dieter Mießen, Kaufmännischer Leiter und Prokurist der Firma Frisch & Faust Tiefbau GmbH in Berlin geladen.

Die Sitzung unter Leitung von Stefan Kaufmann (CDU) beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses. Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (enquete.bb@bundestag.de) anzumelden. Am Dienstag, 3. März 2020 ab 14 Uhr wird die Sitzung außerdem im Parlamentsfernsehen, unter www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen.

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2. Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss wird sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung geplanten Gebäudeenergiegesetz (19/16716, 19/17037) befassen. Die Anhörung findet am Mittwoch, den 4. März, von 11.30 bis 13.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal 4.900 statt.

Als Sachverständige sind geladen: Maria Hill, (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.), Michel Durieux (Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.), Sandra Rostek (Bundesverband Bioenergie e.V.), Michael Wübbels (Verband kommunaler Unternehmen e.V.), Lamia Messari-Becker (Universität Siegen), Dirk Müller (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen), Veit Bürger (Öko-Institut e.V.), Henning Ellermann (Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.), Tim Bagner (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Evaluierung zu Datenaustausch

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Bericht zur Evaluierung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes" (19/17380) vor. Gegenstand dieses Gesetzes vom 2. Februar 2016 ist laut Vorlage "das Ausländerzentralregister mit rund 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen, auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen" zugreifen können.

Mit dem Datenaustauschverbesserungesetz sollen der Unterrichtung zufolge die "behördlichen (Asyl-)Verfahrensabläufe beschleunigt, eine gerechte Verteilung der eingereisten Personen auf die Bundesländer erreicht sowie die öffentliche Sicherheit im Kontext der Zuwanderung gewährleistet werden". Die implementierten Maßnahmen eignen sich laut Bericht zur Umsetzung der zwei Ziele, die "behördlichen (Asylverwaltungs-)Verfahren zu beschleunigen" und die Sicherheit im Zuwanderungskontext zu gewährleisten. "Eine gerechte Verteilung der Eingereisten wird durch ein Vollzugsdefizit nicht erzielt", heißt es in der Vorlage weiter.

Darin wird zugleich konstatiert, dass das Datenaustauschverbesserungsgesetz "einen Modernisierungsschub hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das Ausländerzentralregister" ausgelöst habe. Punktueller Verbesserungsbedarf bestehe bei "Verfahren hinsichtlich der Datenqualität, des Kontrollverfahrens zur Verwendung der Daten im automatisierten Abruf (sogenanntes Stichprobenverfahren) und der Prozessgestaltung". Im Bericht hierzu enthaltene Empfehlungen könnten "insbesondere bei einer Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus des Ausländerzentralregisters zu einem Zentralen Ausländerdateisystem aufgegriffen werden".

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4. Munitionsreserven der Bundeswehr

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Haushaltsmitteln verteilen sich die Munitionsbeschaffungen der Bundeswehr im Jahr 2019 wertmäßig zu etwa 45,3 Prozent auf Hersteller aus Deutschland, zu circa 6,5 Prozent auf Hersteller aus anderen europäischen Staaten sowie zu ungefähr 48,2 Prozent auf Hersteller aus außereuropäischen Staaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17101) auf eine Kleine Anfrage der AfD- Fraktion (19/16090) zu den Munitionsreserven der Bundeswehr hervor.

Wie es darin weiter heißt, werde eine Berechnung nach "Kampftagen" und das Anlegen eines 30-Tage-Vorrates bei der Berechnung von Bevorratungshöhen grundsätzlich nicht mehr angewandt. Die Berechnung der Bevorratungshöhe erfolge auf Ebene der Streitkräfte und im Wesentlichen nach Nato-Standards, die für jedes Waffensystem eine generisch festgelegte Bevorratungshöhe vorsähen, zuzüglich der Bedarfe für Einsätze, Missionen, Dauereinsatzaufgaben, einsatzgleiche Verpflichtungen, Ausbildung und Übungen.

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5. Weiterentwicklung klinischer Studien

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/17265) notwendige Weiterentwicklungen im Bereich klinischer Studien. Die Abgeordneten möchten wissen, wie die Bundesregierung das ungenutzte Potential nichtkommerzieller klinischer Studien einschätzt, die laut den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, "sehr ressourcen-, zeit- und personalintensiv sind, und die offene komplexe Fragen der medizinischen Versorgung adressieren" sind. Ferner fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, um die Durchführung dieser Studien insbesondere im Bereich der Grundlagenforschung in Deutschland zu stärken und wollen wissen, wie groß nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil vielversprechender universitärer Grundlagenforschung ist, die im sogenannten "Tal des Todes" zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung stecken bleiben. Zudem fragen sie nach den Gründen und wollen erfahren, wie man denen entgegen wirken kann. Die Grünen stellen ihre Anfrage auch vor dem Hintergrund, dass der Wissenschaftsrat im Oktober 2018 in seinen Bericht "Empfehlungen zu klinischen Studien" ausdrückliche Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung formuliert hatte und in seinem Bericht konstatiert hatte: "Das Potential "nichtkommerzieller" oder "wissenschaftsgetriebener" klinischer Studien ist nicht ausgeschöpft - mit negativen Folgen für Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt."

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6. Stipendienvergabe von Stiftungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob deutsche parteinahe Stiftungen Stipendien an Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas vergeben haben, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17318) erfahren.

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7. Fonds für Start-ups

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion möchte wissen, wie weit die Pläne für einen Förderfonds für Start-ups gediehen sind. In einer Kleinen Anfrage (19/17321) erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Stand eines Gesetzgebungsverfahrens zur Auflage eines nationalen Digitalfonds. Sie fragen auch nach konkreten Vorschlägen zur Ausgestaltung eines von der Bundesregierung angekündigten Beteiligungsfonds.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 222 - 27. Februar 2020 - 14.11 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2020

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