Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9636: Heute im Bundestag Nr. 328 - 25.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 328
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2020, Redaktionsschluss: 13.15 Uhr

1. Haushalt: Corona-Maßnahmen beschlossen
2. Grünes Licht für COVID-19-Justizpaket
3. Kliniken sollen entlastet werden


1. Haushalt: Corona-Maßnahmen beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochmittag die haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise gebilligt. Sowohl der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2020 (19/18100) als auch der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (19/18109) fanden Mehrheiten. Zudem nahm der Ausschuss einen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/18108) an, mit der eine Ausnahme von der Regelgrenze der Schuldengrenze beschlossen werden soll, um die im Nachtragshaushalt vorgesehene Neuverschuldung zu ermöglichen. Für die Vorlagen stimmten jeweils die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich jeweils. Die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe sowie die Abstimmung über den Antrag sind für Mittwochnachmittag geplant.

An beiden Gesetzentwürfen nahm der Ausschuss Änderungen vor. Im Nachtragshaushaltsgesetz wurde eine Regelung zur Anwendung einer Stundungs-Regelung der Bundeshaushaltsordnung konkretisiert. Im Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz wird laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter anderem festgelegt, dass Sondervermögen der Länder wie Sondervermögen des Bundes behandelt werden. Zudem sollen auch Start-ups mit einem Wert von über 50 Millionen Euro unter den Schutzschirm des Wirtschaftsstabilisierungsfonds fallen können

Diverse von den Koalitionsfraktionen eingebrachte - und teils von Oppositionsfraktionen mitgetragene - Maßgabebeschlüsse wurden ebenfalls angenommen. Dazu gehören unter anderem Berichts- und Unterrichtungsanforderungen für die im Nachtragshaushalt eingestellte Globale Mehrausgabe für die Corona-Bekämpfung in Höhe von 55 Milliarden Euro sowie für die Mittel zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen in Höhe von 50 Milliarden Euro.

Bei Unternehmen, die durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Mittel zur Rekapitalisierung oder umfangreiche Garantien erhalten, soll auf die Zahlung von beispielsweise Boni und Dividenden verzichtet werden. Diverse Maßgabebeschlüsse der Opposition fanden keine Mehrheit.

*

2. Grünes Licht für COVID-19-Justizpaket

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Nach der vereinfachten Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochmittag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) in geänderter Fassung empfohlen. In der Diskussion betonten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit, den Menschen ihre Sorgen zu nehmen und ihnen Sicherheit angesichts der Krise zu geben. Damit werde ein wichtiges Signal gegeben. Die Redner der Opposition erklärten, ihre Fraktionen würden trotz einer Reihe von Bedenken dem Entwurf zustimmen. Ihre Kritikpunkte betrafen vor allem die Bereiche Insolvenz- und Mietrecht. Zum einem bestünde die Gefahr eines Missbrauchs durch Unternehmen, zum anderen würden Mietern und Vermietern hohe Risiken aufgebürdet.

Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), erklärte dazu, die Regelungen seien angesichts der erforderlichen Schnelligkeit noch nicht optimal und könnten in der nächsten Zeit noch nachjustiert werden. Besonders die Regelungen zum Mietrecht seien aber wichtig, da Mieter nicht ihr Zuhause verlieren dürften. Aus der Corona-Krise dürfe keine Krise durch Wohnungslosigkeit werden. Lange nahm auch Stellung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erklärte, die Funktionsfähigkeit der Gerichte sei trotz der Corona-Krise gewährleistet.

Ebenfalls zur Debatte über den vorgezogenen Tagespunkt der Sitzung des Ausschusses stand eine Reihe von Änderungs- und Entschließungsanträgen der Oppositionsfraktionen, die abgelehnt wurden. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs ist für den Nachmittag geplant. Dazu legt der Ausschuss seine Beschlussempfehlung und einen Bericht vor.

Das Gesetz sieht befristete Änderungen und Ergänzungen in den drei Rechtsbereichen vor. Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus habe in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen, heißt es in der Vorlage. Dies habe erhebliche negative Auswirkungen auf das öffentliche Leben und insbesondere wirtschaftliche Folgen für viele Menschen und Unternehmen.

Die Vorlage umfasst ein Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Unter anderem sollen im Bereich des Zivilrechts Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies soll von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert werden.

Zu den wenigen nicht abgesetzten oder zurückgezogenen Tagespunkten gehörte die Einbeziehung eines Antrags der FDP-Fraktion (19/17744) zur bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, der die Abgeordneten einstimmig zustimmen. Die vorgesehene Terminierung weiterer Anhörung wurde angesichts der COVID-19-Situation vertragt. Als nicht federführendes Gremium stimmte der Ausschuss zudem einem Antrag der Bundesregierung zur Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in Irak und Syrien (19/17790) zu.

*

3. Kliniken sollen entlastet werden

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen sollen in der Coronakrise entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18112) vor, den die Koalitionsfraktionen auf der Basis von Formulierungshilfen der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht haben.

Die Kliniken sollen unterstützt werden, wenn sie statt geplanter Operationen Betten freimachen für Patienten mit einer Coronavirus-Infektion. Auch Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzte sollen ausgeglichen werden. Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt.

Für jedes freigehaltene Bett erhalten die Krankenhäuser bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus in Höhe von 50.000 Euro bezahlt. Um insbesondere Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro.

Ferner wird der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Kliniken verbessern.

Niedergelassene Ärzte sollen bei einem hohen Umsatzausfall wegen wegbleibender Patienten Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen ihre zusätzlichen Kosten, etwa für die Einrichtung von Fieberambulanzen, erstattet.

Die zusätzlichen Ausgaben für Kliniken werden nach Angaben der Bundesregierung auf rund 2,8 Milliarden Euro für 2020 geschätzt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung KV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro, von denen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollen.

In der ambulanten und stationären Pflege werden Qualitätsprüfungen befristet ausgesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen erstattet bekommen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 328 - 25. März 2020 - 13.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang