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BUNDESTAG/9682: Heute im Bundestag Nr. 375 - 07.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 375
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. April 2020, Redaktionsschluss: 13.24 Uhr

1. Kurzfristige Vermietung und Steuern
2. Rechtslage für Softairwaffen
3. Entscheidungen zu aus Seenot Geretteten
4. Korrekturbitten im August 2019
5. Wirksamkeit von Pandemie-Anleihen


1. Kurzfristige Vermietung und Steuern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Angesichts eines wachsenden Anteils von über Internetplattform vermittelten Geschäftsvorfällen tritt die Bundesregierung für eine einheitliche Besteuerungslösung innerhalb der EU und auf Ebene der OECD ein. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/18034) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17453) mit, die sich nach der Besteuerung von Einkünften aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über Portale wie Airbnb erkundigt hatte. Wie viele Steuerpflichtige kurzfristig Wohnraum vermieten würden, sei nicht bekannt, heißt es in der Antwort weiter.

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2. Rechtslage für Softairwaffen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die "Folgen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes für Besitzer von Softairwaffen" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/18226) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17531). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind nach bisher geltendem Waffenrecht Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz (WaffG) freigestellt, wenn ihre Mündungsenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt.

Dieser Grenzwert entsprach laut Vorlage der EU-Richtlinie "über die Sicherheit von Spielzeug". Im Dezember 2018 wurde die zu dieser Richtlinie erlassene Spielzeugsicherheitsnorm den Angaben zufolge allerdings "dahingehend geändert, dass bezüglich des Energiegrenzwerts von Spielzeugwaffen nicht mehr auf die Mündungsenergie, sondern auf die Auftreffenergie im Ziel abgestellt wird". Der neue Grenzwert betrage 2.500 Joule je Quadratmeter.

Im Rahmen des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" wurde diese Änderung laut Bundesregierung "dergestalt umgesetzt, dass nun eine gleitende Verweisung auf die EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie enthalten ist: Danach sind künftig sämtliche Gegenstände vom Waffengesetz freigestellt, die Spielzeug im Sinne der Richtlinie sind". Diese Änderung soll der Antwort zufolge zum 1. September 2020 in Kraft treten.

Allerdings erfüllten nicht alle nach der bisherigen Ausnahme freigestellten Gegenstände sämtliche Anforderungen der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie, "weil sie zum Beispiel nicht die erforderliche Kennzeichnung aufweisen oder für Sammler über 14 Jahren bestimmt sind", heißt es in der Vorlage weiter. Dies würde laut Bundesregierung grundsätzlich dazu führen, dass Softairwaffen künftig unter das Waffengesetz fallen.

Um unnötige bürokratische Aufwände für die Besitzer dieser Gegenstände zu vermeiden, soll den Angaben zufolge "die bisherige Ausnahme - zusätzlich zur neuen - wiederhergestellt werden". Diese Regelung sei Teil des "Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen", das vom Deutschen Bundestag am 5. März 2020 beschlossen wurde. Mit der am 13. März erfolgten Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetz ist laut Antwort "sichergestellt, dass die bisherige Rechtslage für Hersteller und Händler von Softairwaffen und für deren Besitzer auch nach dem 1. September 2020 bestehen bleibt".

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3. Entscheidungen zu aus Seenot Geretteten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Von Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18228) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17320). Danach waren mit Stand vom 25. Februar dieses Jahres zu 458 gestellten Asylanträgen 205 Entscheidungen ergangen. Dabei wurde den Angaben zufolge in sieben Fällen Flüchtlingsschutz zuerkannt und in 50 Fällen subsidiärer Schutz, während in 15 Fällen Abschiebungsverbote festgestellt wurden. Zu einer Ablehnung kam es laut Vorlage in 125 Fällen und zu einer Einstellung in acht Fällen.

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4. Korrekturbitten im August 2019

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im August 2019 unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18180) danach, aus welchen Anlässen es im selben Zeitraum ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.

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5. Wirksamkeit von Pandemie-Anleihen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die Wirkungsweise und Effektivität der bei der Weltbank angesiedelten Pandemic Emergency Financing Facility (PEF) ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/18235) der Fraktion Die Linke. Unter anderem erkundigen sich die Abgeordneten, ob die Bundesregierung die PEF, die nach dem Ausbruch einer Pandemie schnell finanzielle Mittel zur Verfügung stellen soll, für erfolgreich hält. Außerdem wollen sie wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Umstand zieht, dass die ersten Auszahlungen des PEF erst zwölf Wochen nach Ausbruch eines Virus gezahlt werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 375 - 7. April 2020 - 13.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2020

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